die für uns Demokraten das gerade beschriebene überaus fragwürdige Verhältnis zur Pressearbeit haben und die nichts unversucht lassen,
Selbstverständlich werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen und selbstverständlich werden wir alles tun, damit wir uns im Herbst 2016 nicht mehr mit derartig scheinheiligen Gesetzentwürfen beschäftigen müssen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stefan Köster, NPD: Ich frage mich ehrlich, ob Sie überhaupt einen Schulabschluss haben.)
Also ich denke mal, dieser Zwischenruf zeigt, dass es doch angebracht ist, wieder darauf hinzuweisen, dass ich unparlamentarische Zwischenrufe zurückweise.
Diesen vermerke ich unter „unparlamentarisch“. Ich hoffe, dass Sie sich jetzt bremsen, denn ich habe jetzt genügend gewarnt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Applaus eben hat gezeigt, dass nicht nur der Redner zu doof war, unseren Antrag zu verstehen …
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf aus dem Plenum: Oh, jetzt reichts hier! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt nicht den Redner unterbrochen, damit das Plenum hier zu Wort kommt, sondern damit ich zu Wort komme.
Ich schließe an meine Ausführungen und Hinweise zu unparlamentarischen Ausdrücken und meine Vorwarnung an, dass es beim nächsten Mal einen Ordnungsruf gibt, Herr Petereit. Ich denke, Sie haben es gehört. Von daher ist es nur folgerichtig, dass ich Ihnen für Ihre Bemerkung jetzt einen Ordnungsruf erteile.
Sie sind mit keiner Silbe auf den Antrag eingegangen. Es ist so vergleichbar mit einem Regenwurm oder mit einem Regenwurmstrickleiternervensystem. Sie hören das Wort „Presse“, da geht irgendwas in Gang, aber kein Denkprozess.
(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie müssen nicht immer von sich auf andere schließen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Also zurück zum eigentlichen Problem. Die gegenwärtige Rechtslage zwingt Abgeordnete dazu, die Stellung des verantwortlichen Redakteurs an Dritte auszulagern.
Das Presserecht kennt jedoch nur einen einheitlichen Begriff des verantwortlichen Redakteurs, eine Bestimmung nach Rechtsscheingrundsätzen gibt es nicht. So kann strafrechtlich auch nur derjenige verantwortlich sein, der die Stellung des verantwortlichen Redakteurs tatsächlich innehat.
Allein die namentliche Bezeichnung im Impressum macht niemanden zum verantwortlichen Redakteur. Durch das politisch motivierte in Gang getretene Verfahren gegen den Oppositionellen Tino Müller läuteten offenbar die Alarmglocken. Wie es schien, wies die Landtagspräsidentin, veranlasst durch das Verfahren nämlich, damals sämtliche Mandatsträger darauf hin, dass diese aufgrund ihrer parlamentarischen Immunität nicht als verantwortliche Redakteure fungieren dürften. Wörtlich heißt es in dem von Frau Sylvia Bretschneider unterzeichneten Rundschreiben: „Nach derzeitiger Rechtslage ist zu empfehlen, dass Mandatsträger die Funktion des Impressars Dritten übertragen, die keinen Immunitätsschutz genießen.“
„Das Impressum bestehender Angebote sollte ggf. an die Rechtslage angepasst werden. Bei der Herausgabe von Druckerzeugnissen oder Internetangeboten können beispielsweise Pressesprecher im Angestelltenverhältnis oder Wahlkreismitarbeiter für die Funktion des verantwortlichen Redakteurs in Frage kommen.“
Diese Empfehlung steht allerdings im klaren Widerspruch zu den Zielsetzungen und Intentionen des Landespressegesetzes. Das Presserecht will nämlich gerade solches Unwesen unterbinden, Strohmänner beziehungsweise Sitzredakteure als verantwortliche Redakteure im Sinne des Impressums zu benennen
und gegebenenfalls dann auch noch die Strafe für die wirklich Verantwortlichen zu übernehmen. Ob diese Empfehlung daher vielleicht sogar mehr als nur eine falsche Rechtsauskunft ist, hätte zunächst ein Staatsanwalt ohne Parteibuchauswahl prüfen können, aber die gibt es ja offensichtlich nicht mehr.
Eins ist klar und sollte auch Ihnen einleuchten: Rechtstreues Verhalten kann ja nicht dadurch hergestellt werden, dass man das Recht dann einfach an anderer Stelle bricht.
Sollten Sie das nicht verstanden haben, und das haben Sie bewiesen, dann stimmen Sie doch der Überweisung zu, und ich komme in den Europa- und Rechtsausschuss zur Nachhilfe.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Dann kommen Sie mal zur Ausschusssitzung?! Das ist ja mal was ganz Neues! Er ist nie da im Ausschuss und will uns Nachhilfe erteilen. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)