Sie wollen jetzt diesen Gedanken der Internationalisierung kleinmachen, indem Sie Studiengebühren erheben?! Sie sprechen dann von einem hohen Verdienst. Wenn man nämlich mal die 1.000 Euro Studiengebühren hochrechnen würde, wären das – ich habe 2.400 betroffene Studierende, sie hatten etwas weniger –,
wären das aber immerhin Mehreinnahmen, die Sie hier zu Buche führen wollen. Was aber passiert denn? Das ist doch eine Abschreckung.
Oder wenn Sie sich überlegen: Was wäre dann die nächste Marketingkampagne? „Studieren mit Mehrwert – da bleibt weniger übrig“? Mal ganz ehrlich, das kann doch nicht das sein, was wir wollen. Im Übrigen würden wir Bürokratie aufbauen, das muss man auch noch abziehen, denn irgendjemand muss diese Studiengebühren erheben, er muss sie eintreiben, es muss verwaltet werden und, und, und. Das heißt, Sie können nicht einfach sagen, ich habe jetzt soundso viel Mehreinnahmen, sondern es entsteht auch ein Mehraufwand.
Ich möchte Ihnen abschließend einfach noch mal ganz klar sagen: Wir stehen hier für weltoffene Hochschulen. Ich möchte aus unserem Antrag vom letzten Herbst zitieren. Ich zitiere: „Die Internationalisierung ist ein wesentlicher Motor der gesamten Entwicklung, auch in der Wissenschaft. … Für die Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Anwerbung ausländischer Studierender sind entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.“ Da haben Sie, werte AfD-Fraktion, wohl etwas falsch verstanden. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Henning Foerster, DIE LINKE – Dr. Ralph Weber, AfD: Na, wir haben ja auch dagegengestimmt.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Blick auf den heute vorliegenden Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Landeshochschulgesetzes habe ich mir noch einmal die Debatte zur Verbesserung der Internationalisierung an unseren Hochschulen im letzten Jahr ins Gedächtnis gerufen und aufmerksam das Protokoll studiert. Damals stand Professor Weber hier am Pult und warnte eindringlich davor, die Internationalisierung an den Hochschulen weiter voranzutreiben, und malte ein düsteres Bild von der hiesigen Hochschullandschaft.
Sie führten damals unter anderem aus, dass die Angebote an den Universitäten in Greifswald und Rostock ohnehin zu dürftig seien, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach M-V zu locken. Sie beklagten die stärkere Bedeutung der englischen Sprache mit der zunehmenden Internationalisierung und abschließend berichteten Sie auch noch von angeblich faulen ErasmusStudierenden, die Ihrer Vorlesung insbesondere deshalb ferngeblieben sein sollen, weil sie sich nicht in Ihre Anwesenheitslisten eintragen lassen wollten.
Heute legen Sie uns einen Gesetzentwurf vor, der diese Ablehnung der Internationalisierung ein weiteres Mal untermauert und diese offensichtlich zurückdrehen würde. Würde der Landtag Ihrem Antrag heute zustimmen oder bei der zweiten Gesetzeslesung dann in einer der folgenden Sitzungen, würden internationale Studierende künftig Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester bezahlen. Dann wäre es so, dass der Studierende, der aus Bayern zu uns kommt, eine kostenfreie Hochschulausbildung genießen kann, was gut ist, der Studierende aus der Schweiz jedoch mit 500 Euro zur Kasse gebeten wird.
Es würde dazu führen, dass Sie dem russischen Studierenden tief in die Tasche greifen würden, während Sie seine polnischen Kommilitonen herzlich begrüßen, entgeltfrei bei uns zu studieren. Diese Form der Diskriminierung, Herr Weber, werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen, da können Sie sich sicher sein.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Ralph Weber, AfD: Dann ist die EU ein Instrument der Diskriminierung.)
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu Russland. Wenn man heute Ihre Facebookseite aufruft, findet man dort folgendes Sharepic, ich zitiere: „Russisch-Orthodoxe werden ausgeschlossen. Russlandfreundlichkeit ist scheinheilig.“ Sie haben im vorherigen Tagesordnungspunkt schon dazu ausgeführt. Abgesehen davon, dass Sie hier ganz bewusst unerwähnt lassen, dass klipp und klar in der Debatte deutlich gemacht wurde, dass die Expertenkommission je nach Themenstellung um weitere Personen erweitert werden kann und ja auch soll, möchte ich Ihnen Folgendes ins Stammbuch schreiben: Am Mittwoch hier die große Solidarität mit Russland erklären und am Donnerstag dann russische Studierende zur Kasse bitten zu wollen – das, meine Herren von der AfD, finde ich wirklich scheinheilig. Das muss ich Ihnen einmal so deutlich sagen.
Nun aber wieder zurück zum Gesetzentwurf. Bemerkenswert finde ich die Begründung für Ihr Anliegen. Sie führten aus, dass es auch darum gehe, das eingenommene Geld an den Hochschulen zu belassen, um Sprachkurse und andere Notwendigkeiten für international Studierende zu finanzieren. Da könnte man ja fast meinen – so haben Sie es auch angegeben –, Ihr Ziel wäre es, die Studienbedingungen internationaler Studierender nachhaltig zu verbessern und vielleicht dadurch sogar noch mehr international Studierende ins Land zu holen.
Dann würde ich vorschlagen, schauen wir uns doch einfach mal an, wie sich die Gesetzgebung auf die Mobilität der Studierenden auswirkt. Auch da haben Sie BadenWürttemberg bereits als lobendes Beispiel angeführt. Dort hat die grün-schwarze Landesregierung damals unter großem Protest eine ähnliche Gebühr eingeführt. Und die Folgen? Ja, wie sind die Folgen? Die sind mit einem Wort zu beschreiben: Die sind katastrophal. Nach
nur einem Jahr nach der Einführung sind die Anmeldungen im Schnitt um 26 Prozent zurückgegangen – ein Viertel weniger! Wenn Sie das in Mecklenburg-Vorpommern auch wollen, dann, finde ich, machen Sie das ehrlich und sagen Sie, worum es Ihnen wirklich geht! Sie wollen keine Internationalisierung der Hochschulen,
Wenn man Ihren Gesetzentwurf liest, stellt man schnell die großen Parallelen zum Gesetz in Baden-Württemberg fest. Das ist so. Spannender ist in dem Fall nicht das, was Sie dort abgeschrieben haben, sondern ich finde es eigentlich spannender, was Sie nicht abgeschrieben haben. So widmete man sich in Baden-Württemberg der Frage, welche Studierenden weiter von einer Gebührenfreiheit profitieren sollen. Auch hier haben Sie schon ausgeführt, wen Sie ausschließen wollen von den Gebühren. Spannend ist, wen Sie nicht ausschließen wollen.
Grün-Schwarz hat in Baden-Württemberg gesagt, Studierende, die zu den am geringsten entwickelten Ländern laut Vereinen Nationen gehören, sollen vollständig oder wenigstens teilweise von den Gebühren befreit werden. Bei der AfD kein Wort dazu. Grün-Schwarz hält fest, Menschen, die einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben und aus einem Land mit einer Schutzquote von 50 Prozent und höher kommen, müssen keine Gebühren zahlen. Bei der AfD selbstverständlich nichts. Und GrünSchwarz sagt auch, Studierende, bei denen sich ihre Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt, sollen befreit werden. Tja, bei der AfD auch hier Fehlanzeige.
Egal, ob arme Menschen aus Entwicklungsländern, Asylbewerber oder Menschen mit Behinderungen – keine einzige Ausnahme bei der AfD. Das ist nun wirklich ein Armutszeugnis.
Ich muss Ihnen sagen, es bleibt nicht das einzige Armutszeugnis, es bleibt nicht das einzige Armutszeugnis, Herr Förster, denn während man in Baden-Württemberg, bei aller Kritik, wenigstens Regelungen zur Stundung oder zum Gebührenerlass in Notsituationen findet, sucht man diese auch bei Ihnen vollkommen vergebens.
Das macht ein weiteres Mal deutlich, dass die AfD mit der sozialen Gerechtigkeit so viel am Hut hat wie die frommen Lämmer mit dem Wolf.
Als LINKE stehen wir konsequent für weltoffene Hochschulen und für Chancengleichheit. Ihr Vorhaben werden wir dementsprechend ablehnen. – Vielen Dank.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einer der zentralen hochschulpolitischen Grundsätze meiner Fraktion ist die konsequente Förderung einer attraktiven Wissenschafts- und Forschungslandschaft hier in MecklenburgVorpommern. Wissenschaft lebt dabei in besonderem Maße von Internationalität. Wer von Ihnen vor zwei Wochen beim Parlamentarischen Abend anlässlich des zehnjährigen Bestehens der interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock teilgenommen hat, wird festgestellt haben, wie sehr die Internationalität den Hochschulalltag und die einzelnen Forschungsprojekte prägt.
Unsere Universitäten und Hochschulen im Land mit ihrer langen und traditionsreichen Geschichte im Ostseeraum forschen und lehren als selbstverständlicher Bestandteil eines modernen und innovativen europäischen Wirtschafts- und Bildungsraums. In Zukunftsfeldern Medizin, Maschinenbau oder Informatik sind unsere Hochschulen schon heute im internationalen Vergleich hervorragend aufgestellt. Internationalität ist daher von größter Bedeutung, um hoch qualifizierte Fachkräfte für die Forschung und wissensbasierte Arbeitsplätze zu gewinnen, welche die Bekanntheit und die Sichtbarkeit der Hochschullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen.
Es ist daher notwendig und richtig, landespolitisch die Hochschulen auf ihrem Weg dabei zu unterstützen, die Internationalisierung weiter voranzutreiben und den Bekanntheitsgrad im Ausland zu erhöhen. Es ist beinahe eine Binsenweisheit, dass durch internationalisierte Hochschulen enorme Effekte für Wirtschaft, Tourismus oder bei der Firmenansiedlung erzeugt werden können, und hier haben wir noch Steigerungspotenzial. Dabei müssen wir auch darüber nachdenken, die restlichen Bestimmungen des Ausländerrechts dahin gehend anzupassen, dass ausländische Hochschulabsolventen leichter nach ihrem Abschluss eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Um die Universitäten und Hochschulen in ihren Bemühungen zu unterstützen, haben wir auf Initiative unserer Fraktion im vergangenen September einen Antrag im Landtag eingebracht, der genau diese Zielrichtung fokussiert. Im international enorm umkämpften Wettbewerb um kluge Köpfe müssen wir unsere Standortbedingungen weiter verbessern und besonders für Akademiker attraktive Rahmenbedingungen schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der nun von der AfD-Fraktion eingebrachte Entwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes liefert hingegen keinen verwertbaren Vorschlag, von dem das Land oder die Forschungsstandorte der Hochschulen und Universitäten profitieren könnten, im Gegenteil: Ihr Gesetzentwurf ist eher eine mehr oder weniger gut verpackte Diskriminierung gegenüber Studierenden aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU haben wir in Ziffer 236 vereinbart, die allgemeine Gebührenfreiheit des Erststudiums bis zum Masterabschluss zu sichern. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich sowohl für inländische als auch ausländische Studierende. Ihr Entwurf verstößt somit ebenso gegen die Intention der aktuellen
Koalitionsvereinbarung und müsste daher auch aus diesem Grund schon abgelehnt werden. Wenn er also in der Neufassung des Paragrafen 6 des LHG die Einführung von Studiengebühren fordert, widerstrebt dies den Internationalisierungsbemühungen unseres Landes und der Hochschulen, die zum Teil ergänzende Internationalisierungsstrategien verfolgen.
Wenn ich an die lebhafte Debatte aus dem Landtag im Januar zurückdenke, dann haben Sie schon damals das Gespür für die Notwendigkeit für die international ausgerichteten Hochschulen stark vermissen lassen. Diese gestrige und kontraproduktive Sichtweise setzen Sie mit diesem hochschulpolitischen Irrweg leider fort. Studiengebühren für ausländische Studierende bringen uns in Mecklenburg-Vorpommern keinen Millimeter weiter, da Deutschland im internationalen Vergleich über strukturelle Nachteile verfügt. Einer davon ist das mühsame Erlernen der deutschen Sprache. Im Gegensatz zu angelsächsischen Staaten, aber auch zu skandinavischen Ländern ist Deutsch kein Standortvorteil, sondern für viele Studieninteressierte aus Asien, Lateinamerika oder den Vereinigten Staaten ein Hemmnis, das nicht zu unterschätzen ist.
An den Universitäten in Rostock und Greifswald bewegt sich der Anteil ausländischer Studierender zwischen fünf und acht Prozent, an den Hochschulen liegt dieser leicht darüber. Im Bundesschnitt liegt der Anteil deutlich darüber. M-V befindet sich somit in einem Aufholprozess, den wir durch Studiengebühren bremsen und gefährden würden. Zukünftig könnte sich für Mecklenburg-Vorpommerns Hochschulen als Anrainer des Wissenschaftsraumes Ostsee bei einer weiteren Internationalisierung ein echter Standortvorteil für Studierende aus asiatischen Ländern und den Vereinigten Staaten entwickeln, weil wir hier beste Studien- und Forschungsbedingungen sowie eine hohe Lebensqualität und eben keine Studiengebühren vorfinden.
Im Begründungstext des Antrages Ihrer Fraktion unterstellen Sie den Hochschulen wesentlich höhere Platzkosten, die durch international Studierende für deren Betreuung entstehen würden. Der Beweis würde mich an dieser Stelle sehr interessieren, weil ich diesen Zusammenhang bezweifle. Sie müssten doch beispielsweise wissen, dass wissenschaftliche Literatur ab einem bestimmten Grad ohnehin meist auf Englisch ist, weil ja die internationale Forschungssprache nun mal Englisch ist. Englischsprachige Studienangebote, auf die Sie weiter verweisen, sind in Mecklenburg-Vorpommern noch die überwiegende Ausnahme. Auch dieses Argument trägt somit nicht durch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, haben wir uns auf die Anpassung des Landeshochschulgesetzes und auf aktuelle Erfordernisse der Koalitionsvereinbarung verständigt. Derzeit sind wir dazu in Abstimmung mit unserem Koalitionspartner und der Landesregierung. Wir werden nach der Sommerpause auch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen und dann sind Sie herzlich eingeladen, Ihre Vorschläge miteinzubringen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.