Außer Kleintextilien dürfen keine Textilien auf Wochenmärkten verkauft werden. Nun gehen Sie doch mal auf Wochenmärkte und schauen sich an, wie viele Textilien heute schon angeboten werden!
Aber für diese Waren gibt es die Flohmärkte. Es würde letztlich für den Veranstalter, also hauptsächlich die Kommunen, zu einem erhöhten Aufwand führen. Die Kommunen würden versuchen, diese Märkte dann an private Ausrichter zu vergeben,
was auch teilweise schon geschieht, denn in den seltensten Fällen lassen sich für Kommunen hier Erträge erwirtschaften. Um wirtschaftlich zu arbeiten, müssten die privaten Ausrichter die Angebotspalette und das Sortiment erhöhen. Der Wochenmarkt lässt sich im Wesentlichen nur über die Standgebühren finanzieren. Was das heißt, kann sich jeder selber ausmalen. Hier steht nämlich kein Sponsor bereit und Werbeverträge gibt es ebenfalls nicht. Damit geht der Charakter der Wochenmärkte unweigerlich verloren.
Und was meinen Sie, wie viele Kommunen bereits ihre Wochenmärkte ausgeschrieben haben und bis heute aus gutem Grund keine privaten Ausrichter gefunden haben?
(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV – Andreas Butzki, SPD: War nicht schlecht, aber war ein bisschen lang. – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat viel gesagt, kann man auch kurz machen,
es ist in der Tat auch ein wenig humorvoll, keine Frage, wenn nicht der Umstand wäre, dass der AfD-Antrag tatsächlich ernst gemeint ist. Aber das ist ja, das ist eigentlich das Fatale daran.
Ich will erst einmal berichtigen. Meiner Kenntnis nach, Herr Lerche, Sie sprachen vorhin von 53 Wochenmärkten, mein Stand ist vom 10. Mai, dass wir im Land Mecklenburg-Vorpommern 77 Wochenmärkte haben. Das ist zumindest die aktuelle Auflistung. Ich weiß nicht, ob Sie auf dem Laufenden sind.
Wenn man den Antrag dann noch sieht, könnte man vielleicht, wenn man kleinlich ist, auch eine rechtssystematische Anmerkung machen, weil ich denke mal nicht, dass Erlasse und Verordnungen auf den Bürgermeister übergehen, sondern wenn, dann eben auf die Gemeinden oder Kommunen, und die sind dann mehr oder weniger zuständig. Da können Sie sagen, das ist vielleicht ein wenig kleinlich, machen Sie doch dann einen Änderungsantrag, aber nein, auch das heilt ja Ihren Antrag nicht.
Und wenn Sie, wenn wir davon mal absehen, wenn Sie eigentlich die Kleine Anfrage, die Sie gestellt haben, genau gelesen hätten – und die kam ja immerhin zu Ihnen zwei Tage vor der Antragsfrist, die wir einzuhalten haben –,
da hätten Sie das lesen können und da hätten Sie eigentlich, da hätten Sie eigentlich, spätestens dann hätten Sie sagen müssen, ich bin vollkommen auf dem Holzweg, und hätten gar nicht erst so einen Antrag gestellt. Jetzt unterstelle ich Ihnen, dass Sie die Kleine Anfrage zur Antragsfrist wahrscheinlich noch gar nicht gelesen haben, ansonsten würden Sie ja diesen Antrag gar nicht so stellen.
In der Kleinen Anfrage ist der Wochenmarkt, der typische Charakter des Wochenmarktes, herausgestellt worden und das sind auch in gewisser Weise die Erfahrungen der Betreiber von Wochenmärkten. Da ist es eben, wo frische Angebote aus der Region wie Fleisch, Käse,