Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 52. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Jutta Wegner zur Schriftführerin.
Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 8/2136 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jede Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Martin Schmidt, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 1 zu stellen.
Einen wunderschönen guten Morgen, Herr Wirtschaftsminister! Meine Frage bezieht sich auf die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen. Dazu hatte ich bereits vor geraumer Zeit eine Anfrage gestellt, wollte dazu einfach ein Update haben.
Wie viel Prozent der Abrechnungspakete wurden schon eingereicht? Das wäre meine Frage, und ob Sie das beurteilen können, ob die prüfenden Dritten, ob die Unternehmen bis Ende Juno die jetzt getätigte Fristverlängerung dann einhalten können. Wie ist da der Stand der Dinge?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Stand der Dinge ist, dass wir immer noch dabei sind, diese Schlussabrechnungen entgegenzunehmen. Das erfolgt ja
in zwei Paketen, einmal die Überbrückungshilfen I bis III sowie November- und Dezemberhilfe, alles in einem Paket, und dann kommt die Überbrückungshilfe III und IV als zweites Paket hinzu. Das sind natürlich viele Schlussabrechnungspakete – insgesamt 830 ist die Einschätzung –, auf der, die einer abschließenden Prüfung unterzogen werden müssen.
Wir haben ja momentan eine Frist, die vom Bund – das muss ja einheitlich geschehen zwischen Bund und Ländern – verlängert worden ist bis zum 30. Juni. Es gibt aber heute schon die Möglichkeit, wenn die prüfenden Dritten – das kennen wir auch von den Steuererklärungen – sich damit befassen, dass man die Möglichkeit da hat, diese Frist zu verlängern für die Einreichung, nochmals auf den 31. Dezember 2023, per Antrag. Und wir haben uns, was den Überblick angeht, mit dem Bund abgestimmt, dass jetzt zunächst einmal der 30. Juni 2023 abzuwarten ist, um wirklich einen Überblick zu haben, wie die Abrechnungslage ist, und dann weitere Schritte gegebenenfalls vorzunehmen.
Ich bitte noch mal darum, dass Sie vielleicht konkrete Zahlen benennen, wie viel Prozent denn jetzt abgeschlossen wurden, und was die Einzelfristverlängerung angeht, ist es ja nun mal so, dass das ja eigentlich die absolute Ausnahme sein soll, wie Sie das einschätzen, wie viele das beantragen könnten oder würden im Fall des Nichtfertigstellens bis Ende Juni.
Zunächst einmal, belastbare Zahlen haben wir im Moment nicht, weil da müssen wir wirklich den 30. Juni 2023 abwarten. Danach sind wir, glaube ich, in der Lage, das dann auch entsprechend einzuschätzen. Und ja, wir würden auch es so sehen, dass natürlich Anträge, die dann noch mal fristverlängert werden – über die prüfenden Dritten – die absolute Ausnahme sein sollten. Und insofern hoffen wir, dass die allermeisten das bis zum 30. Juni 2023 dann tatsächlich auch abgeben können.
Ich bitte den Abgeordneten Daniel Peters, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Im Jahre 2021 haben sich die norddeutschen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein unter Beteiligung der Autobahn GmbH darauf verständigt, ein digitales Baustellenkoordinierungssystem nicht nur zu vereinbaren, sondern eben auch zu entwickeln, vor dem Hintergrund auch, dass natürlich der Verkehrssektor und insbesondere auch die Verzögerungen im Verkehrssektor, also Staus beispielsweise, eben auch zu erheblichen Emissionen führen. Und ich glaube, der Ausgangspunkt war letztlich ja, die Reduktion der CO2-Emissionen insbesondere auch im Verkehrssektor und natürlich auch den Verkehrsfluss entsprechend zu verbessern.
Jetzt wäre meine Frage – das Jahr 2021 liegt jetzt auch schon ein Weilchen zurück –: Können Sie uns den aktu
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Abgeordneter! Kleiner Hinweis: Die Vereinbarung gilt für die Metropolregion Hamburg und die genannten Länder, und es ist in der Vereinbarung, die tatsächlich im Herbst 2021 dann verabschiedet wurde, auch festgelegt, dass in einem ersten Schritt bis 2025 kompatible digitale Managementsysteme eingeführt werden sollen, und zwar bei jedem der Partner, und dann ab 2025, weil es eben kompatibel ist, das Ganze zusammengeführt werden soll. Und insofern sind wir als Land dabei, über die Straßenbauverwaltung unser Baustellenmanagementsystem, das hier schon 2018 eingeführt worden ist, weiter an die Standards anzupassen. Genau das tun wir im Moment bis 2025, und dann wird eben der zweite Schritt kommen, genau diese Zusammenführung der verschiedenen Systeme, die ja aber kompatibel sind.
Das heißt also, dass bis zum Jahr 2025 jetzt keine Ergebnisse in diesem Prozess auch bekannt gegeben werden, schlussfolgere ich. Also ist es so, dass vor 2025 Sie an der Umsetzung nicht wirklich mitwirken können. Ist das so?
Wir wirken mit, weil es ein ständiges Thema ist zwischen den Straßenbauverwaltungen. Das ist genau so, wie ich es gerade beschrieben habe, vereinbart worden. Und wir sind natürlich im Land Mecklenburg-Vorpommern unterwegs, weil es gibt die Baustellenkarte der Straußenbau- und Verkehrsverwaltung des Landes, die ist digital. Wir sind auch dabei, das Ganze jetzt gerade zu erweitern um das Thema „Bauvorhaben der Landkreise“, die wir auch für das Jahr 2023 schon erfasst haben. Sie können also sehen, wir sind stetig dabei, unsere Hausaufgaben zu machen und die dann mit den Hausaufgaben der anderen Länder in 2025 zusammenzuführen.
Die Öffentlichkeit durfte ja den Medien entnehmen, dass es eine personelle Veränderung bei unserer Wirtschaftsfördergesellschaft Invest MV geben wird. Demnach wird der Vertrag des bisherigen Geschäftsführers nicht verlängert und es soll eine Neubesetzung folgen. Es ist wohl auf einem Bewerberportal – ziemlich versteckt wohl – eine Ausschreibung ausfindig gemacht worden, wonach hier eine neue Geschäftsführung gesucht wurde.
Meine Frage ist: Welche Eignungskriterien werden für die Neubesetzung der Geschäftsführungen oder sind festgelegt und werden angewandt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Abgeordneter! In der Tat, wir haben die Geschäftsführerfunktion von
Invest in MV neu ausgeschrieben, übrigens in voller Abstimmung mit den Gesellschaftern der Gesellschaft – das ist ja nicht nur das Land, sondern da sind ja die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Vereinigung der Unternehmensverbände dabei –, weil wir der Auffassung sind, dass wir mit Blick auf die zukünftige Aufstellung von Invest in MV einen gewissen Wechsel wollen.
Das ist auch mit Herrn Sturm, dem bisherigen Geschäftsführer, offen kommuniziert worden. Wir haben uns darüber verständigt, dass sein Vertrag noch mal um ein halbes Jahr verlängert wird – der wäre zum Jahresende 2022 ausgelaufen –, und wir sind jetzt dabei, eine geeignete Person zu identifizieren, die das dann weiterführt.
Die Anforderungen sind ziemlich klar: Wir brauchen eine kompetente Persönlichkeit, insbesondere auch im Außenauftritt, die mit einer klaren Strategie uns sagt, welche Märkte im Ausland für die Investorenanwerbung in Mecklenburg-Vorpommern mit welchen Branchen sehr relevant sind. Insbesondere das Thema „Erneuerbare Energien“ erfordert auch neue Anforderungen, darüber nachzudenken, welche Möglichkeiten der Wertschöpfung wir mit Unternehmen nach Mecklenburg-Vorpommern im wahrsten Sinne des Wortes locken können. Gleichzeitig suchen wir natürlich eine Persönlichkeit, die nach innen gut kommuniziert und die auch die entsprechenden Qualitäten hat, mit Unternehmen im In- und Ausland sofort im Gespräch zu sein, um sozusagen entsprechende Investorengespräche zu führen.
Das kann ich auch kurz machen an der Stelle: Können Sie eine parteipolitische Besetzung an der Stelle ausschließen?
Herr Peters, das dürfte Ihnen bekannt sein –, und insofern, wir suchen die richtige Person für das, was ich gerade unter der Beantwortung von Frage 1 beschrieben habe.