Protokoll der Sitzung vom 15.02.2002

Im Zuge der Neuorganisation der niedersächsischen Vollzugseinrichtungen ist auch die Vollzugslandschaft in der Weser-Elbe-Region überprüft worden. Im Ergebnis sind die dort vorhandenen kleinen Einrichtungen in Achim, Cuxhaven, Verden und Stade eher unwirtschaftlich und entsprechen nicht mehr den aktuellen Vollzugs- und Sicherheitsansprüchen.

Bremen und Niedersachsen bilden seit Jahrzehnten eine Vollzugsgemeinschaft für bestimmte Gefangenengruppen. Im Zuge der regelmäßigen Gesprächskontakte zwischen den Landesregierungen und den Ressorts ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob sich Niedersachsen an einem möglichen Neubau beteiligen möchte.

Dies korrespondierte mit unseren Überprüfungen der Einrichtungen im Elbe-Weser-Dreieck.

Ich habe mein grundsätzliches Interesse an einer Vollzugszusammenarbeit über die bisherige Vollzugsgemeinschaft hinaus bekundet und mein Haus beauftragt, Einzelheiten einer möglichen Zusammenarbeit bei dem Neubau in Bremen zu prüfen und eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten.

Bei einer positiven Entscheidung für den gemeinsamen Neubau ist eine Inbetriebnahme der neuen Haftanstalt in Bremen frühestens im Jahre 2005 zu erwarten.

Dabei ist der Standort einer möglichen neuen Anstalt noch völlig offen. Dies ist zunächst eine Sache Bremens, das verständlicherweise um einen

Standort in den eigenen Landesgrenzen bemüht ist. Sollte Bremen bei der Standortsuche auf Niedersachsen zukommen, würde uns das freuen. Wir würden im Umfeld von Bremen sicherlich auch einen niedersächsischen Standort finden, der Interesse an einer Rieseninvestition mit sicheren Arbeitsplätzen hätte. Beispielsweise gibt es in Achim und Döverden zwei Bundeswehrstandorte, die aus unserer Sicht beide geeignet wären.

Diese Überlegungen sind nicht neu; ich habe sie im vergangenen Jahr im Rechtsausschuss vorgestellt und Zustimmung bei allen Fraktionen erhalten.

Im Zusammenhang mit jüngsten Presseveröffentlichungen und Anfragen möchte ich hier deutlich machen: Weder hat sich Bremen bereits für einen Neubau entschieden noch hat sich Niedersachsen für eine mögliche Beteiligung entschieden. Derartige Investitionen bedürfen der genauen Prüfung und Berechnung der finanziellen Auswirkungen. Niedersachsen hat kein Geld zu verschenken.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 3: Die Gespräche mit Bremen haben bisher zu keinen konkreten Vereinbarungen geführt. Bremen geht zurzeit von einem eigenen Bedarf von ca. 550 Haftplätzen für den geschlossenen Vollzug aus.

Ich beabsichtige, 100 Untersuchungsgefangene aus dem Elbe-Weser-Dreieck in einem möglichen Neubau in Bremen unterzubringen. Finanziell wären aus niedersächsischer Sicht ein entsprechender Anteil an den Neubaukosten und die tatsächlichen Hafttagessatzkosten zu berechnen.

Zu 2: Sofern die Gespräche in konkrete Vereinbarungen münden, stünden die Justizvollzugseinrichtungen in Achim, Cuxhaven, Stade und Verden auf dem Prüfstand. Entscheidungen zum Fortbestand dieser Einrichtungen werden später wesentlich vom Gefangenenbestand in Niedersachsen abhängen. In diesen Einrichtungen sind insgesamt 80,5 Personalstellen vorhanden.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 6 des Abg. Dinkla (CDU):

Aussagen von Ministerpräsident Gabriel in der Braunschweiger Zeitung am 21.01.2002

Ministerpräsident Gabriel hat in der Braunschweiger Zeitung vom 21. Januar 2002 wörtlich ausgeführt: „Vor allem müssen wir Investitionen vorziehen und auch verstetigen. Niedersachsen tut das mit einer Wirkung von 1 Mrd. EUR,... und es bringt Arbeit in die Bauwirtschaft.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch waren und sind die Investitionen (absolut) , die Investitionsquote und die Bauausgaben (absolut) jährlich seit 1990 in den Landeshaushalten?

2. Wie kommt der Ministerpräsident im Einzelnen zu den 1 Mrd. EUR Landesinvestitionen in 2002?

3. Was bedeutet das „Vorziehen von Investitionen“, wenn nicht mehr Landesinvestitionsmittel ausgegeben werden können, als die niedrigste Investitionsquote in der Geschichte des Landes im Landeshaushalt hergibt?

Die schwierige Situation der Bauwirtschaft in Deutschland war in den vergangenen Monaten wiederholt Gegenstand der Debatte in diesem Hause. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang mehrfach deutlich gemacht, dass sie durch eine ganze Reihe von Aktivitäten - ich erinnere nicht zuletzt an den Entwurf des Landesvergabegesetzes, den die SPD-Fraktion in den Landtag eingebracht hat - die Bauwirtschaft fördert und unterstützt, wo immer dies möglich ist.

Ein ganz wesentlicher Baustein dabei ist das Programm "Bauen jetzt Niedersachsen - Schnell investieren - Arbeitsplätze sichern", das die Landesregierung bereits im November vergangenen Jahres auf den Weg gebracht hat.

Um Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft zu sichern, hat die Landesregierung seinerzeit zeitnah ein Maßnahmenpaket entwickelt, um kurz- und mittelfristig alle sich bietenden Möglichkeiten auszuschöpfen, Investitionen zu beschleunigen. Das heißt, Planungsprozesse zu beschleunigen, geplante Investitionen vorzuziehen und Anreize für zusätzliche Investitionen zu geben, um dadurch Arbeitsplätze und Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu sichern.

Der Gesamteffekt, den wir durch dieses Maßnahmenpaket in den Jahren 2002 und 2003 bewirken, beläuft sich auf gut 1 Milliarde €, und genau darauf hat der Ministerpräsident in dem zitierten Interview mit der Braunschweiger Zeitung Bezug genommen.

Ich habe dieses Programm bereits im November vergangenen Jahres im Landtag ausführlich erläutert und vorgestellt. Vor dem Hintergrund der Anfrage will ich meine Ausführungen von damals aber gerne wiederholen.

Die Schwerpunkte unserer Maßnahmen liegen dabei im Bereich der Verkehrsinfrastruktur:

Im Bereich Verkehrsinfrastruktur sind wir dabei, die Bauvorbereitung für eine ganze Reihe von Projekten deutlich zu beschleunigen, sodass mit dem Bau schon 2002 bzw. 2003 begonnen werden kann. Erwartetes Volumen: im Bundesfernstraßenbau rund 250 Millionen Euro, im Bereich Schiene rund 200 Millionen Euro im Bereich Häfen rund 25 Millionen Euro.

Für die Kommunen haben wir darüber hinaus klare Anreize geschaffen, ihre mittelfristig geplanten Investitionen vorzuziehen, indem wir die GVFGZuwendungen für den kommunalen Straßenbau befristet auf den Höchstsatz von 75 % anheben. Damit kann ein zusätzliches Bauvolumen von bis zu 40 Millionen Euro angestoßen werden.

Auch in der Wirtschaftsförderung haben wir Anreize für zusätzliche Investitionen gegeben. Durch Umschichtungen im Bereich GA und Ziel-2 haben wir ein zusätzliches Barmittelvolumen freigemacht, dass es uns ermöglicht, Investitionen von rund 400 Millionen Euro beschleunigt anzustoßen.

.Im Bereich der staatlichen Hochbauverwaltung werden wir in den Jahren 2002 und 2003 Baumaßnahmen u.a. im staatlichen Hochschulbau und im Krankenhausbau, aber auch bei zahlreichen kleineren Einzelmaßnahmen vorziehen. Erwartetes Volumen: rund 200 Millionen Euro.

Hinzu kommt noch ein weiterer Effekt, indem wir - z. B. in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur“ – den vorzeitigen Maßnahmebeginn vorübergehend großzügig gewähren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Höhe der Investitionen und der Bauausgaben - jeweils in absoluten Zahlen - sowie die Entwicklung der Investitionsquote für die Jahre ab 1990 sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.

Ich möchte hierzu anmerken, dass der in der Tendenz kontinuierlich abnehmende Anteil der Investitionsausgaben ein Phänomen aller Länderhaushalte darstellt. Ursächlich für diese Entwicklung sind in erster Linie die strukturellen Veränderungen der öffentlichen Haushalte, die sich u. a. aus steigenden Zinsausgaben, wachsendem Unterhaltungsaufwand für den gewachsenen Bestand sowie den zunehmenden Versorgungsausgaben ergeben.

Bei der Bewertung der Zahlen ist zudem zu beachten, dass eine haushaltssystematisch orientierte Betrachtung aus unterschiedlichen Gründen kein vollständiges Bild der tatsächlichen Nachfrage nach Bauleistungen liefern kann. Zu den Bausausgaben treten u.a. die Ausgaben für die Bauunterhaltung sowie solche Haushaltsmittel hinzu, die haushaltssystematisch als Zuweisungen für Investitionen veranschlagt werden müssen. Die mit dem Landeshaushalt tatsächlich verbundene Nachfrage nach Bau- und Baunebenleistungen ist somit wesentlich höher als die nach dem Gruppierungsplan ausgewiesenen Beträge.

Zu 2: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Landesregierung hat die der Aussage des Ministerpräsidenten zugrunde liegenden Zahlen im übrigen mit dem am 14. November 2001 veröffentlichten Programm "Bauen jetzt Niedersachsen" detailliert öffentlich bekannt gemacht.

Zu 3: Das Vorziehen von ohnehin geplanten Investitionen ist nach Auffassung aller führenden Wirtschaftsforschungsinstitute sowie des Sachverständigenrates zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in der gegenwärtigen konjunkturellen Lage eine der wirksamsten und wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen, um die Konjunktur zu stützen, ohne in kurzatmigen konjunkturpolitischen Aktionismus zu verfallen und damit die Neuverschuldung zu erhöhen.

Die Landesregierung hat hier - wie die Bundesregierung im übrigen in ihrem Verantwortungsbereich auch - frühzeitig die Weichen richtig gestellt.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 7 der Abg. Frau Trost (CDU):

Neubau für die Fachhochschule Osnabrück

Aufgrund einer Anfrage der CDU-Ratsfraktion in Osnabrück wurde dem Rat der Stadt Osnabrück in der öffentlichen Sitzung am 22. Januar 2002 mitgeteilt, dass die Bezirksregierung Weser-Ems das vom Rat in Absprache mit der Fachhochschule Osnabrück erstellte Finanzierungsmodell für einen Neubau an der Fachhochschule in Osnabrück-Haste nicht genehmigt hat. Die Ablehnung ist der Verwaltung der Stadt Osnabrück seit dem

Bauausgaben Invest. Quote Invest. Ausgaben Invest. Quote

Invest. Ausgaben im Landeshaushalt Invest. Quote HGr. 7 in v.H. HGr. 8 in v.H. Gesamt in v.H. Ist in DM Ist in DM Ist in DM 1990 581,2 1,9 3.306,0 10,6 3.887,2 12,5 1991 544,0 1,6 3.572,3 10,7 4.116,3 12,3 1992 479,5 1,3 3.703,7 10,1 4.183,2 11,4 1993 487,2 1,3 3.784,0 10,0 4.271,2 11,3 1994 466,5 1,2 3.408,3 8,9 3.874,8 10,2 1995 565,6 1,5 4.124,7 10,7 4.690,3 12,2 1996 592,5 1,5 4.207,7 10,9 4.800,2 12,4 1997 562,6 1,5 4.054,8 10,5 4.617,4 12,0 1998 545,6 1,4 3.933,3 10,0 4.478,9 11,4 1999 573,8 1,4 3.380,7 8,5 3.954,5 10,0 2000 768,7 1,9 3.513,9 8,6 4.282,7 10,5

Soll in € Soll in € Soll in € 2001 288,5 1,3 2.412,2 10,9 2.700,8 12,3

Haushalts

jahr

17. Dezember 2001 bekannt. Die geplante Baumaßnahme solle nun, laut Antwort auf die Anfrage, über den Landeshaushalt finanziert werden und vom Staatlichen Baumanagement (früher Staatshochbauamt) durchgeführt werden.