Zu 3: Angesichts der in den Vorbemerkungen dargestellten Realitäten und Möglichkeiten und mangels neuerer Erkenntnisse über weitergehende Informationsbedürfnisse seitens der Mitglieder des Landtages sieht die Landesregierung über das bestehende Instrumentarium hinaus derzeit kein Erfordernis für weitergehende oder gar gesetzliche Regelungen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 25 der Abg. Frauke Heiligenstadt, Petra Emmerich-Kopatsch, Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Jutta Rübke, Monika WörmerZimmermann, Susanne Grote und Ingolf Viereck (SPD)
Steht der schwere Busunfall von Herzberg wirklich nicht im Zusammenhang mit der zurzeit im Pilotversuch erprobten Privatisierung der örtlichen Straßenmeisterei?
Bei einem schweren Schulbusunfall in Herzberg am Harz wurden am 3. November 2006 8 Kinder und Jugendliche sowie der Busfahrer schwer verletzt; rund 20 weitere Schüler erlitten leichte Verletzungen. Der mit 50 Schulkindern im Alter von 10 bis 18 Jahren besetzte Schulbus war auf spiegelglatter, noch nicht gestreuter Fahrbahn ins Schleudern geraten und seitlich in einen entgegenkommenden Holztransporter geprallt.
Vieles deutet darauf hin, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Arbeit des von der CDU/FDP-Landtagsmehrheit privatisierten Winterdienstes in Herzberg besteht. Presseberichten zufolge hatte die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bereits um 3.45 Uhr Glättealarm gegeben, doch die mit dem Winterdienst beauftragte Firma sei erst 75 Minuten später im Kreis Osterode eingetroffen und dies offenbar mit zu wenigen Fahrzeugen. Anders sei nicht zu erklären, dass die als gefährlich bekannte Bahnüberführung bis zum Unfallzeitpunkt gegen 6.45 Uhr nicht abgestreut war. Der niedersächsische Verkehrsminister hat in seiner Pressemitteilung vom 8. November 2006 zwar Fehlverhalten nicht ausgeschlossen, jedoch einen Zusammenhang mit dem Modellversuch „Privatisierung der Straßenmeisterei“ auffallend schnell ausgeschlossen. Im Bereich der innerörtlichen Unfallstelle im Zuge der Landesstraße 530 hatte die Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr mit ihren privaten Auftragnehmern aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung den Winterdienst für die Stadt Herzberg übernommen.
1. Aus welchen Gründen wurde die als gefährlich bekannte Bahnüberführung bis zum Unfallzeitpunkt um 6.45 Uhr nicht abgestreut, obwohl bereits nachts um 3.45 Uhr Glättealarm ausgerufen worden war?
2. Wann ist an diesem Morgen der Glättealarm bei den beauftragen Firmen eingegangen, wie werden die Arbeiten zwischen den beteiligten Firmen koordiniert, welche Anfahrtswege hatten die mit dem Winterdienst beauftragten Firmen, wie viele Fahrzeuge sind wann ausgerückt, wann sind sie an den Gefahrenstellen eingetroffen, und wann wurde die in Rede stehende Unfallstelle gestreut?
3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem Vorgang, um ein vergleichbares Unglück in der Zukunft ausschließen zu können?
Am 3. November 2006 ereignete sich um 6.40 Uhr ein schwerer Schulbusunfall, bei dem 28 Schüler und der Busfahrer verletzt wurden. Der Unfallort liegt auf der L 530 am Ortsrand von Herzberg auf einer Eisenbahnbrücke innerhalb der Ortslage. Die Fahrbahn war zum Unfallzeitpunkt eisglatt und nicht gestreut.
Zuständig für den Winterdienst im Bereich der Unfallstelle ist die Stadt Herzberg. Diese hat für die Durchführung des Winterdienstes erstmals für die Ortsdurchfahrt Herzberg unter dem Datum vom 25. März 1998 eine Verwaltungsvereinbarung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich (GB) Goslar, geschlossen, nach der diese den Winterdienst auf den Ortsdurchfahrten der Landes- und Bundesstraßen wahrnimmt. Dabei unterwirft sie sich der Winterdienstorganisation des GB Goslar und stellt das Land Niedersachsen von einer Haftung frei.
Im Rahmen des Pilotvorhabens bedient sich die Straßenmeisterei Herzberg für die Durchführung des Winterdienstes in vollem Umfang privater Dienstleister. Ausgenommen ist der Streckenkontrolldienst, der weiterhin von der Straßenmeisterei durchgeführt wird.
Nach europaweiter öffentlicher Ausschreibung hat der Regionale Geschäftsbereich Goslar die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Eurovia Infra GmbH Hastrabau-Wegener GmbH/Kemnabau Andreae
GmbH & Co. KG mit der Ausführung des Winterdienstes sowie weiterer Leistungen im Rahmen eines auf drei Jahre befristeten Pilotprojektes beauftragt. Für die Erledigung des Winterdienstes hat die Arge wiederum zwei Firmen als Subunternehmer verpflichtet, die der Straßenbauverwaltung aus früheren Winterdienstaufträgen im Bezirk Herzberg als zuverlässig bekannt sind oder die über entsprechende Erfahrungen auch aus anderen Bundesländern verfügen.
Die Übergabe des Winterdienstes an Private ist keine Besonderheit, sondern seit über 30 Jahren - in Einzelfällen sogar seit Mitte der 50er-Jahre gängige Praxis bei allen Straßenmeistereien in Niedersachsen. Auch dort wird nur ein Teil des Winterdienstes durch die Meistereien selbst vorgenommen. In Herzberg wurden bereits vor Beginn des Pilotversuches lediglich drei von sieben Streuschleifen mit eigenem Gerät bedient.
Unabhängig davon, ob der Winterdienst in eigener Tätigkeit oder durch Dritte erfolgt, ist der Ablauf identisch: Der Anordnung der Rufbereitschaft folgen das Ausrücken der Wettermelder zu ihren Kontrollfahrten und im Bedarfsfall die Alarmierung der Einsatzkräfte. Der Einsatz muss spätestens eine Stunde nach der Alarmierung beginnen.
Zu 1 und 2: Aufgrund der Straßenwettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (SWIS) hat der Leiter der Straßenmeisterei (SM) Herzberg am 2. November 2006 für die beiden Wettermelder der SM die sogenannte Rufbereitschaft angeordnet. Die beiden Wettermelder sind daher am 3. November 2006 um 2.30 Uhr zu ihren Kontrollfahrten aufgebrochen.
- Um 3.43 Uhr haben sie aufgrund ihrer Feststellungen den Streueinsatz auf allen sieben Schleifen - d. h. im gesamten Bezirk der SM Herzberg telefonisch beim Einsatzleiter der mit dem Streudienst beauftragten Firmen angefordert.
- Um 4.18 Uhr hat der technische Mitarbeiter der SM Herzberg festgestellt, dass statt der für die insgesamt sieben Streuschleifen erforderlichen sieben Fahrzeuge nur zwei Fahrzeuge für den Einsatz bereitstanden. Letztendlich kamen dann drei Fahrzeuge zum Einsatz.
- Um 4.55 Uhr begann der Winterdiensteinsatz auf Streuschleife 3, um 5.05 Uhr auf Schleife 2 und um 5.10 Uhr auf Schleife 1.
- Der Unfall ereignete sich um 6.40 Uhr auf Schleife 5, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestreut war.
Die firmenseitige Koordinierung auch speziell für den Winterdienst erfolgt über einen Einsatzleiter bzw. durch dessen Vertreter. Dieser muss vierundzwanzig Stunden an sieben Tagen die Woche erreichbar sein.
Im verkehrssicherungspflichtigen Sinne handelt es sich bei der Eisenbahnbrücke nicht um eine gefährliche Stelle, die eine Streupflicht erforderlich macht.
Zu 3: Als erste Konsequenz aus dem Unfall wurde zwischen den Vertragsparteien Einigkeit dahin gehend erzielt, dass für die gesamte Vertragslaufzeit des Winterdienstes die volle Einsatzbereitschaft hergestellt sein muss. Weiterhin wurden als sofortige Konsequenz aus dem Unfall vom regionalen Geschäftsbereich Goslar Maßnahmen veranlasst, die auf eine verbesserte Information zwischen den Vertragspartnern abzielen. Dazu zählt, dass die Arge künftig bereits am Mittag Einblick in die Straßenzustands- und Wetterinformationen (SWIS) erhält und über die Rufbereitschaft innerhalb der Straßenmeisterei informiert wird. Damit kann sich die Arge frühzeitig auf den Winterdiensteinsatz einstellen. Schließlich wurden Gespräche mit der Stadt Herzberg über eine mögliche Hilfestellung im Notfall geführt, sodass auch Vorsorge bei eventuellen Fahrzeugausfällen getroffen wird.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 26 des Abg. Jacques Voigtländer (SPD)
Das Land Niedersachsen hat entgegen ursprünglichen Überlegungen eine Maut für Lkw auf der B 4 zwischen Braunschweig und Lüneburg abgelehnt. Ende 2005 wurden an Spitzentagen bis zu 20 000 Autos und Lastkraftwagen gezählt, die sich täglich auch durch den Landkreis Uelzen quälten. „Bis zu 3 600 Lkw täglich; eine Entwicklung, die die Anwohner nur
Am 27. August 2006 enthüllte Wirtschaftsminister Walter Hirche Durchfahrverbotsschilder bei Häcklingen (Landkreis Lüneburg). Alle, die bei der Einweihung noch feierlich taten, mussten davon ausgehen, dass das Verbot auch kontrolliert werden würde. Inzwischen müssen die Anwohner machtlos beobachten, dass das Lkw-Durchfahrverbot zu einem „zahnlosen Papiertiger“ (Allgemeine Zeitung der Lüneburger Heide, 31. Oktober 2006) geworden ist. Schlimmer noch: Infolge der sogenannten Polizeireform - aus der Polizeiinspektion Uelzen wurde ein herabgestuftes Polizeikommissariat - fehlen in Uelzen zehn bis zwanzig Beamte an allen Ecken. Vor allem fehlen sie für die Verkehrsüberwachung, die praktisch zum Erliegen gekommen ist.
2. Warum belässt es die Landesregierung bei 20,00 Euro Bußgeld und greift nicht zu dem Gesetz der Abschöpfung von Vermögensvorteilen, welches für das Sonntagsfahrverbot gilt, aber auch für Mautverstöße anwendbar ist?
3. Wie lange will die Landesregierung dem ansteigenden, rechtswidrigen Lkw-Verkehr tatenlos zusehen, der die Sicherheit und die Gesundheit aller anderen Verkehrsteilnehmer, vor allem aber die der Anlieger, unerträglich belastet?
Mit der Anordnung des Verkehrsverbotes für schwere Lkw im Durchgangsverkehr auf der B 4 wird das Ziel verfolgt, den mautverdrängten Verkehr auf die Autobahnen zurückzuverlagern, ohne die regionale Wirtschaft zu belasten. Dabei muss folgender rechtlicher Rahmen beachtet werden:
1. Es handelt sich nicht um eine Sperrung für sämtliche Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t, sondern um ein Verkehrsverbot für den Durchgangsverkehr.
2. Die Straßenverkehrsordnung nimmt den LkwVerkehr in einem Umkreis von 75 km um den ersten Beladeort eines Lkw generell von dem Verkehrsverbot aus.
3. Der Lkw-Verkehr von oder zu einem Ziel, das an der gesperrten Strecke liegt, ist zulässig. Der regionale Lkw-Verkehr zwischen Uelzen und Braunschweig oder zwischen Uelzen und Lüneburg ist daher weiterhin uneingeschränkt möglich. Auch der Wirtschaftsverkehr zu oder
von Firmen in Lüneburg, Uelzen oder Gifhorn ist zulässig, da diese Städte über die B 4 erschlossen werden.
4. Verboten ist nur der Durchgangsverkehr, beispielsweise von Hamburg nach Braunschweig oder Magdeburg.
5. Ob ein Lkw die B 4 befahren darf oder nicht, lässt sich nicht einfach anhand der Kennzeichen beurteilen, sondern kann nur durch eine Prüfung der Ladepapiere festgestellt werden.
In Niedersachsen steht die Reduzierung der Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten im Mittelpunkt polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit. Für Niedersachen gilt hierbei allgemein, dass sich die schweren Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und Getöteten insbesondere im Verlauf der Kreis-, Landes- und Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ereignen. Aus diesem Grund legt die niedersächsische Polizei den Schwerpunkt ihrer Verkehrssicherheitsarbeit vorrangig auf das außerörtliche Straßennetz.
Die mit Umorganisation der Polizei erfolgten Veränderungen allein bezogen auf die Stärkeentwicklung der Polizei in Uelzen zu betrachten, wird der polizeilichen Aufgaben- und Organisationsstruktur nicht gerecht. Die Gewährleistung der flächendeckenden Polizeipräsenz obliegt den Polizeiinspektionen mit den ihnen zugeordneten Kommissariaten und Stationen in Gänze. Im Zuge der Umorganisation wurden die vorherigen Polizeiinspektionen Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen zu einer Polizeiinspektion mit Sitz in Lüneburg zusammengefasst. Die Dienststelle in Uelzen wurde in ein Polizeikommissariat umgewandelt; einhergehend damit sind dort das Stabspersonal abgebaut und durch Neuregelungen in der Kriminalitätssachbearbeitung Ermittlungszuständigkeiten nach Lüneburg verlagert worden.
Aufgrund der Aufgabenreduzierung hat sich die Personalstärke der Dienststelle in Uelzen um zwei Stellen (unter Einbeziehung der zugeordneten Stationen um 8,5) verringert. Nach Mitteilung der Polizeidirektion Lüneburg erfolgte dabei im Einsatz- und Streifendienst des Polizeikommissariats Uelzen jedoch keine Personalreduzierung.