Aufgrund der Aufgabenreduzierung hat sich die Personalstärke der Dienststelle in Uelzen um zwei Stellen (unter Einbeziehung der zugeordneten Stationen um 8,5) verringert. Nach Mitteilung der Polizeidirektion Lüneburg erfolgte dabei im Einsatz- und Streifendienst des Polizeikommissariats Uelzen jedoch keine Personalreduzierung.
Die Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs erfolgen u. a. durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Einsatz- und Streifendienstes, insbesondere aber auch durch speziell fortgebildete Einsatzkräfte der Verfügungsein
heiten bei den Polizeiinspektionen im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung und zielen auch hier vorrangig auf die Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. In diese Überwachungstätigkeit wird der Streckenverlauf der Bundesstraße 4 mit einbezogen. Dabei arbeitet die Polizei mit Behörden, denen ebenfalls Überwachungsaufgaben im Bereich des Güterverkehrs obliegen, wie z. B. der Gewerbeaufsicht, dem Bundesamt für Güterverkehr oder dem Zoll, koordiniert zusammen. Mehrmals im Jahr finden darüber hinaus länderübergreifende Schwerpunktkontrollen statt.
Zu 1 und 3: Das Durchfahrtsverbot ist wirksam angeordnet worden und wird von der Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten überwacht.
Zu 2: Die Höhe des Bußgeldes ist bundeseinheitlich in einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums festgelegt. Eine Initiative Niedersachsens, das Bußgeld drastisch zu erhöhen, ist vom Bundesverkehrsministerium zurückgewiesen worden. Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht eine Abschöpfung von Vermögensvorteilen nur dann vor, wenn eine Geldbuße nicht festgesetzt wird.
Am 13. August 1999 ist in der Justizvollzugsanstalt Uelzen Grauenvolles geschehen. Ein Häftling ermordete in der Anstaltsküche mit einem Messer den stellvertretenden Anstaltsleiter und zwei weitere Bedienstete, bevor er sich selbst umbrachte. Monate-, ja jahrelang litten die Bediensteten unter dem Trauma dieses Verbrechens. In diesen Tagen mag sich mancher von ihnen daran erinnert haben, als in der JVA Siegburg ein 20-jähriger Häftling von seinen Mitgefangenen zwölf Stunden lang gefoltert, vergewaltigt und dann ermordet wurde, weil - so die ersten Erkenntnisse - Stationen in der JVA nicht ausreichend personell besetzt waren. Auch in der JVA Uelzen - so Aussagen der örtlichen Presse in diesen Tagen - muss aufgrund zunehmenden Personalmangels bei den im Schichtdienst eingesetzten Bediensteten häufig nur mit einem Beamten pro Schicht und Haus Dienst geleistet werden.
1. Was gedenkt sie gegen die schleichende Einführung eines Verwahrvollzuges mit seinen erheblichen Risiken hinsichtlich der Sicherheit zu unternehmen?
2. Wie sollen in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten, insbesondere in der JVA Uelzen, der gesetzliche Auftrag nach dem Strafvollzugsgesetz und die Anforderungen nach dem „Einheitlichen niedersächsischen Vollzugskonzept“ erfüllt werden, wenn durch die Anhäufung von Verwaltungsarbeiten, die Ausdünnung des AVD im Schichtdienst, durch deren Abzug in die Verwaltung und durch weitere Personalausdünnung aufgrund der Umsetzung des sogenannten Beschäftigungsvolumens die Zahl derer kontinuierlich dezimiert wird, die noch mit Gefangenen in ihren Unterkünften arbeiten?
3. Wie viel Personal, das ursprünglich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit mit Gefangenen in deren Unterkünften arbeitete, wird in den niedersächsischen Vollzugsanstalten, insbesondere in der JVA Uelzen, zahlenmäßig und prozentual durch die Einführung und Ausweitung der sogenannten neuen Steuerungsmodelle - Controlling, Leistungsorientierte Haushaltswirtschaft Niedersachsens, Kosten- und Leistungsrechnung - gebunden, und wie hoch belaufen sich die dabei erbrachten monatlichen personellen und sachlichen Kosten?
Zu 1: Der niedersächsische Justizvollzug ist hervorragend aufgestellt. Die Überbelegung wurde abgebaut, Behandlungsangebote ausgeweitet und das Verhältnis der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Laufbahn des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes zur Zahl der Gefangenen erhöht:
- Die Belegungssituation in den Niedersächsischen Anstalten hat sich durch die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Sehnde im Jahr 2004 merklich entspannt. Weitere Entlastung wird durch die noch im Bau befindliche Justizvollzugsanstalt Rosdorf Mitte 2007 entstehen. Mit der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt in Sehnde ging auch die Einführung von Sicherheitsstufen im niedersächsischen Justizvollzug einher. Danach werden Gefangene ihrem Gefährdungspotential entsprechend in die für ihre sichere Unterbringung am besten geeignete Justizvollzugsanstalt verlegt.
- Mit dem im Jahr 2006 entwickelten „Behandlungsatlas für den niedersächsischen Justizvollzug“ wird den Bediensteten ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem auch Verlegungen von Gefangenen aus Behandlungsgründen geplant werden können. Der Behandlungsatlas stellt dar, welche Bildungs- und Behandlungsmaßnahmen in den einzelnen Anstalten angeboten werden. Er macht deutlich, dass auch und gerade in den Anstalten höherer Sicherheitsstufen ein umfassendes Bildungs- und Behandlungsangebot besteht.
- Während 2003 landesweit 39,85 Bedienstete des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes für je 100 Gefangene zur Verfügung standen, sind dies im Jahr 2006 insgesamt 42,42 Bedienstete. Dies entspricht einem Zuwachs von mehr als 6 %. Bei Berücksichtigung aller im Vollzug tätigen Bediensteten, also auch denen in den sozialen Diensten oder den anderen Fachdiensten (Pädagogen, Psychologen) , standen 2006 für je 100 Gefangene sogar 52,45 Bedienstete zur Verfügung. 2003 waren es 47,80 Bedienstete für je 100 Gefangene.
Zu 2: Die gesetzlichen Aufgaben nach dem Strafvollzugsgesetz und die Anforderungen des Einheitlichen Niedersächsischen Vollzugskonzepts werden in der JVA Uelzen gewährleistet; einen „zunehmenden Personalmangel“ gibt es bei der JVA Uelzen nicht.
Die fünf Unterkunftshäuser der JVA Uelzen sind dienstplanmäßig jeweils mit zwei Bediensteten im Frühdienst und zwei Bediensteten im Spätdienst besetzt. Werktäglich von ca. 7.30 Uhr bis 15.45 Uhr befinden sich nur sehr wenige Gefangene in den Unterkunftshäusern, weil die weit überwiegende Zahl der Inhaftierten einer Tätigkeit in den Werkbetrieben der Anstalt nachgeht. Während der regelmäßigen Arbeitszeit der Gefangenen ist deshalb in Einzelfällen eine geringere Personalausstattung der Unterkunftsbereiche vertretbar.
Von April bis Oktober 2006 waren in der JVA Uelzen 3 600 Diensteinsätze für die Unterkunftsbereiche vorzunehmen. Dabei ist die regelmäßige personelle Besetzung in allen Häusern insgesamt in 66 Fällen aufgrund von kurzfristigen Krankheitsfällen oder der Notwendigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für andere dienstliche Aufgaben (bei- spielsweise Krankenhausbewachungen) einzusetzen, unterschritten worden. Dies entspricht einer
Die Anzahl der Bediensteten des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes in den einzelnen Dienstgruppen der JVA Uelzen stellt sich im Vergleich 2002 zu 2006 wie folgt dar:
Zu 3: Der Justizvollzug des Landes Niedersachsen ist ein budgetierter Verwaltungsbereich, der einen Produkthaushalt nach § 17 a LHO bildet. Dementsprechend basiert die Haushaltsführung auf einer kaufmännischen Buchführung mit einer Kostenund Leistungsrechnung, einem Controllingsystem zur Steuerung von Zielwerten, einem strukturierten Berichtswesen und jährlichen Zielvereinbarungen mit den Justizvollzugseinrichtungen. Dieses neue Haushaltssystem wirkt sich auf nahezu alle Aufgabenbereiche der im Justizvollzug beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, ohne dass damit ein konkret in Sach- oder Personalmitteln quantifizierbarer Mehraufwand verbunden ist. Lediglich für das im Rahmen der Budgetierung neu eingeführte Controlling sind landesweit acht Stellen eingesetzt worden, davon zweieinhalb Stellen des mittleren Dienstes, im Übrigen des gehobenen Dienstes. Der Anteil der für das Controlling eingesetzten Stellen des mittleren Dienstes entspricht damit weniger als 1 Promille der Gesamtzahl der im Haushaltsplan verfügbaren Stellen dieser Laufbahngruppe. Für das Controlling ist bei der JVA Uelzen eine Kraft des gehobenen Dienstes eingesetzt. In die für Haushaltsmittel zuständige Wirtschaftverwaltung der JVA Uelzen ist 2005 eine freie und dort entbehrliche Stelle des mittleren Dienstes der angeschlossenen Abteilung Stade umgesetzt worden. Für die Besetzung dieser Stelle konnte eine bis dahin in einem Unterkunftsbereich tätige Mitarbeiterin gewonnen werden. Die durch die Umsetzung der Mitarbeiterin im Unterkunfts
haus freigewordene Stelle ist wieder besetzt worden, sodass durch diese Personalmaßnahme keine Verringerung der im Unterkunftsbereich im Schichtdienst eingesetzten Bediensteten erfolgt ist.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 28 der Abg. Filiz Polat und Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)
Die Bundesregierung hat die Finanzmittel für die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur energetischen Gebäudesanierung u. a. in diesem Jahr erheblich aufgestockt. Für zinsvergünstigte Kredite sollen bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. So konnten ab Februar 2006 zeitweise sehr günstige Kreditkonditionen für die energetische Gebäudesanierung durch die KfW angeboten werden, sodass die Programme insgesamt sehr nachgefragt waren.
Jedes Bundesland musste und muss natürlich ein hohes Interesse daran haben, einen möglichst großen Anteil der Bundesmittel in das eigene Land zu holen; denn jede zusätzliche durch die Förderung ausgelöste Gebäudesanierungsmaßnahme bedeutet auch zusätzliche Wertschöpfung und Arbeitsplätze.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 16/2146) ergibt folgendes Bild: Mit Stichtag 31. Mai 2006 belegt Niedersachsen nach Baden-Württemberg (478,08 Millionen Eu- ro) mit 274,14 Millionen Euro Platz 4 bei der Gesamtsumme der durch die KfW bewilligten Kreditmittel für die Programme CO2-Gebäudesanierung, Energiesparhäuser 40/Passivhäuser und Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS. Rechnet man die bewilligten Kreditmittel auf die Einwohnerzahlen der Länder um, so liegt Niedersachsen mit 34,27 Euro pro Einwohnerin/Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt. Einsam an der Spitze liegt Bayern mit 53,43 Euro pro Einwohnerin/Einwohner, gefolgt von Baden-Württemberg mit 44,61 Euro pro Einwohnerin/Einwohner. Auf den weiteren Plätzen folgen Schleswig-Holstein (39,03 Euro pro Einwohnerin/Einwohner), Bremen (38,00 Euro pro Einwohnerin/Einwohner) und Berlin (36,73 Euro pro Einwohnerin/Einwohner).
1. Wie bewertet sie den Mittelzufluss aus den genannten KfW-Programmen nach Niedersachsen im Vergleich zu den genannten Bundesländern?
2. Was hat die Landesregierung bisher konkret unternommen, um möglichst viele Mittel nach Niedersachsen zu holen?
3. Hält die Landesregierung ihre bisherigen Aktivitäten, für die Programme bei Hausbesitzerrinnen/Hausbesitzern zu werben, für ausreichend, und welche gegebenenfalls neuen und zusätzlichen Aktivitäten plant die Landesregierung in diesem Bereich?
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestandteil der von der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Februar 2006 gestarteten Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“. Von 2006 bis 2009 werden insgesamt 5,6 Milliarden Euro an Bundesmitteln in die energetische Gebäudesanierung fließen, davon für Investitionszuschüsse im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms jährlich bis zu 200 Millionen Euro. Wichtige Impulse für Bau und Handwerk werden erwartet.
Energiesparen und Energieeffizienz sind und bleiben wichtige Handlungsfelder der Niedersächsischen Landesregierung. Die Niedersächsischen Landestreuhandstelle (LTS) berät über Förderprogramme im Wohnungsbau. Die Förderberater der LTS verfolgen die aktuellen Entwicklungen im Fördergeschäft auf Landes-, Bundes- und kommunaler Ebene und informieren kostenlos und wettbewerbsneutral über alle Fördermöglichkeiten rund um die Themen Schaffung von Wohneigentum, Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden.