Energiesparen und Energieeffizienz sind und bleiben wichtige Handlungsfelder der Niedersächsischen Landesregierung. Die Niedersächsischen Landestreuhandstelle (LTS) berät über Förderprogramme im Wohnungsbau. Die Förderberater der LTS verfolgen die aktuellen Entwicklungen im Fördergeschäft auf Landes-, Bundes- und kommunaler Ebene und informieren kostenlos und wettbewerbsneutral über alle Fördermöglichkeiten rund um die Themen Schaffung von Wohneigentum, Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden.
Zu 1: Die Kreditzusagen im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Gesamtprogramm) haben sich bundesweit im Zeitraum von Januar bis Oktober 2006 gegenüber dem Jahr 2005 deutlich erhöht. Ab 2007 schafft die KfW im CO2-Gebäudesanierungsprogramm zusätzliche Förderanreize zur Energieeinsparung im Wohngebäudebestand. Mit den ab 1. Januar 2007 in Kraft tretenden Programmänderungen und neuen Programmbestandteilen wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden auf hohem Niveau weiter vorangetrieben. Durch die Vereinfachung und Standardisierung der Darlehensvariante sowie durch die Gewährung von Zuschüssen soll die erfolgreiche Förderinitiative dazu beitragen, die energetische Sanierung an Wohngebäuden noch attraktiver zu machen. Wer kein Darlehen benötigt, kann ab 1. Januar 2007 stattdessen einen Investitionszu
schuss erhalten. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Einund Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen.
Eine Analyse der KfW zur unterschiedlichen Inanspruchnahme der komplexen bundesweiten Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern liegt nicht vor. Eine Bewertung der Mittelverteilung auf die Bundesländer kann mangels aussagefähiger Bezugsgrößen nicht vorgenommen werden.
Zu 2: Die Landesregierung hatte sich im Rahmen der „Landesinitiative Energieeinsparung“ u. a. die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Ziel gesetzt. In Niedersachsen wurden in diesem Zusammenhang Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau über die Niedersächsische Landestreuhandstelle als nochmals zinsverbilligte KfW-Kredite für private Energiesparmaßnahmen angeboten. Durch dieses Angebot von KfW-Fördermitteln sollte ein möglichst hohes Aufkommen in Niedersachsen erreicht werden. Damit hatte sich die LTS allerdings in direkte Konkurrenz zu den Banken und Sparkassen begeben. Obwohl diese Aktion sehr gut angenommen wurde, ist daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen von einer Fortsetzung in der Landesinitiative abgesehen worden.
Um die Verbraucher über das Thema „Energieeinsparung“ zu informieren, wurde eine umfangreiche Broschüre „Energiespartipps“ aufgelegt. Mit weiteren Informationsbroschüren zum Thema „Bauen und Energiesparen“ sowie „Energieeinsparung im Wohnungs- und Gebäudebestand“ wurde das Informationsangebot abgerundet. Mit dem Projekt „Energiesparmobil Niedersachsen“ werden den Verbrauchern in Niedersachsen insbesondere Hinweise zur Energieeinsparung in Gebäuden und dem Einsatz von erneuerbaren Energien mit praktischen Tipps und Hilfen gegeben. Das Projekt Energiesparmobil wurde wegen steigender Nachfragen nach Energieberatungen bis März 2008 verlängert. Es wird mit ca. 630 000 Euro vom Land gefördert. Das Energiesparmobil kann von Kommunen und Organisationen kostenlos zu Veranstaltungen und Messen etc. beim Projektträger, dem NABU Landesverband Niedersachsen, angefordert werden. Neben der fachlichen Information durch die Energieberater zur Energieeinsparung gehören schwerpunktmäßig auch die Hinweise auf die KfW-Förderprogramme. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Energieagentur dena wurde eine Informationsveranstaltung zur Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden am 27. Novem
ber 2006 in Hannover durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltung war es, den Kommunen insbesondere die Möglichkeiten des Energiecontractings aufzuzeigen auf das neue Förderprogramm der KfW für die Kommunen aufmerksam zu machen.
Zu 3: Die von der LTS als Bewilligungsstelle des Landes Niedersachsen durchgeführte Soziale Wohnraumförderung kann kumulativ mit den Fördermitteln der KfW in Anspruch genommen werden. In regelmäßigen Veröffentlichungen sowie in Beratungsgesprächen werden die Fördermittel der KfW von den Förderberatern der LTS als ergänzende Förderung dargestellt.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung werden zurzeit weitere Möglichkeiten zur Verbraucherinformation über Energieeffizienz und Energieeinsparung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Verbänden und sonstigen Akteuren geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch die im Jahr 2007 geplante Kampagne „Optimierung von Heizungsanlagen“ des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Niedersachsen unterstützt.
Der Direktor der Ostfriesischen Landschaft, Dr. Walter Schulz, hat entschieden, dass die Stelle des Leiters des Regionalen Pädagogischen Zentrums Ostfriesland vorerst nur mit einer befristeten halben Kraft besetzt wird. Einem Bericht der Ostfriesischen Nachrichten zufolge hat der Landschaftsdirektor erklärt, diese Entscheidung „hänge mit der unsicheren Finanzierung des RPZ durch das Land“ zusammen.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Arbeit des Regionalen Pädagogischen Zentrums Aurich für die Lehrerfortbildung in Ostfriesland?
3. Welche Planungen gibt es bei der Landesregierung für die Umstrukturierung der Lehrerfortbildung, und welche finanziellen Mittel will sie
Das Regionale Pädagogische Zentrum Aurich (RPZ) umfasst das Ostfriesische Bildungszentrum und das Regionale Fortbildungszentrum. Die Aufgaben des Ostfriesischen Bildungszentrums sind im § 4 des Vertrages über die Förderung der Ostfriesischen Landschaft vom 20. Juni 2001 festgelegt, der seitens des Landes durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit der Ostfriesischen Landschaft abgeschlossen wurde.
Das Bildungszentrum erarbeitet regionalbezogene Materialien unter heimat- und landeskundlichen Aspekten für den Schulbereich. Es informiert und unterstützt die Schulen und Seminare bei der Auswahl und Nutzung außerschulischer Lernorte. Es erörtert regelmäßig grundlegende pädagogische Fragen und unterstützt damit die regionale Bildungsarbeit. Dies erfolgt insbesondere durch Arbeits- und Gesprächskreise, in denen Lehrkräfte der verschiedenen Schulformen mitarbeiten. Für diese Arbeits- und Gesprächskreise gewährt das Land Lehrkräften insgesamt 84 Anrechnungsstunden. Hinzukommen 16 weitere Anrechnungsstunden für die Förderung der museumspädagogischen Arbeit. Eine solch hohe Zahl an Anrechnungsstunden fließt keiner anderen Landschaft als Unterstützungsleistung zu.
Neben diesem Vertrag besteht seit dem 1. Januar 2000 eine Vereinbarung des Landes mit der Ostfriesischen Landschaft über die Durchführung der regionalen Fortbildung in der Fortbildungsregion Ostfriesland. Daraus geht hervor, dass andere pädagogische Maßnahmen der Ostfriesischen Landschaft, insbesondere solche des ostfriesischen Bildungszentrums, nicht berührt werden.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat die auf fünf Jahre befristete Vereinbarung über die Durchführung der regionalen Fortbildung zum Ende des Jahres 2004 gekündigt und der Ostfriesischen Landschaft zugleich mitgeteilt, dass es für das Land von hohem Interesse ist, dass die Fortbildung in der Region weiterhin verlässlich und kompetent geplant und durchgeführt wird. Die Kündigung war notwendig geworden, um das Unterstützungssystem für die Schulen den durch die Schulgesetzänderung vom 17. Juli 2006 vorgenommenen Änderungen anpassen zu können und um eine weitere fünfjährige Laufzeit unter unveränderten Bedingungen zu vermeiden. Gleichwohl ist einvernehmlich mit der Ostfriesischen Landschaft verabredet worden, über das RPZ die Fort
bildungsaufgaben im Sinne der gekündigten Vereinbarung weiter wahrzunehmen. Das Land stellt der Ostfriesischen Landschaft hierfür die Personalund Sachleistungen in unveränderter Höhe zur Verfügung.
Zu 1: Das RPZ hat u. a. die Aufgaben übernommen, schulformbezogene und schulformübergreifende regionale Fortbildungsveranstaltungen zu entwickeln, zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren. In den vergangenen Jahren hat das RPZ die Fortbildung in der Region erfolgreich weiterentwickelt und damit dazu beigetragen, die Qualitätsentwicklung der Schulen zu unterstützen. Zwischen 2004 und heute wurden etwa 600 dienstliche Fortbildungsveranstaltungen angeboten.
Zu 2: Aufgrund des angeführten Vertrags über die Förderung der Ostfriesischen Landschaft ist die Arbeit des Ostfriesischen Bildungszentrums gesichert. Eine Kündigung des Vertrags ist seitens des Landes nicht vorgesehen. Auf dem Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt das Land der Ostfriesischen Landschaft auch weiterhin eine institutionelle Förderung auf der Grundlage des vom Land genehmigten Haushalts- und Stellenplans der Ostfriesischen Landschaft. Die Zuwendung für das Jahr 2006 beträgt 1 180 670,61 Euro. Für 2007 ist keine Kürzung des Betrages vorgesehen. Darüber hinaus werden für die regionale Fortbildung in der Fortbildungsregion Ostfriesland seitens des Landes auch im Jahr 2007 die Personal- und Sachleistungen in unveränderter Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Zu 3: Nach der Entscheidung über die Ausgestaltung des Unterstützungssystems für die Eigenverantwortlichen Schulen wird das Niedersächsische Kultusministerium unverzüglich Gespräche mit der Ostfriesischen Landschaft aufnehmen mit dem Ziel, einvernehmliche Lösungen zur Ausgestaltung einer effizienten und effektiven regionalen Fortbildung in der Fortbildungsregion Ostfriesland unter den Bedingungen einer Eigenverantwortlichen Schule zu finden.
Konsequenzen aus der Anerkennung der Liberalen Jüdischen Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen ist seit 2005 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Mitglied dieses Landesverbandes können nach seiner Satzung alle jüdischen Gemeinden im Land Niedersachsen werden, die liberales Judentum pflegen.
Unter den Mitgliedsgemeinden diese Landesverbandes spielt die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover eine besonders gewichtige Rolle. Sie wurde 1995 von 79 Jüdinnen und Juden gegründet und hat heute fast 600 Mitglieder, darunter sehr viele Zuwanderer. Sie leistet damit eine herausragende Arbeit im Sinne der Integration.
Derzeit bemüht sich gerade diese Liberale Jüdische Gemeinde um Unterstützung für den Bau einer Synagoge. Ihr wurde von der evangelischen Kirche ein geeignetes Objekt zum Kauf angeboten, das noch großen Renovierungsbedarf hat.
Leider verlaufen die Gespräche mit der Staatskanzlei und den Ministerien sehr schleppend, sodass für die jüdischen Gemeinden nicht einzuschätzen ist, wie die Landesregierung sowohl bezüglich der Folgerungen aus dem Staatsvertrag als auch über die Wege der finanziellen Unterstützung zu handeln gedenkt.
1. Welche Konsequenzen wird die Regierung etwa im Sinne eines eigenen Staatsvertrages aus der erfolgten Anerkennung der Israelitischen Kultusgemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts ziehen?
2. Welche Gründe haben dazu geführt, dass von der Seite des Ministerpräsidenten und des Kultusministers immer wieder Gesprächstermine verzögert worden sind?
3. Welche Stellung nimmt die Landesregierung zu der Bitte der Liberalen Jüdischen Gemeinde ein, das Bauvorhaben Synagoge in Hannover in ähnlicher Weise zu unterstützen, wie dies in anderen Bundesländern geschehen ist?
Die Landesregierung begrüßt die unterschiedlichen Formen des jüdischen Lebens in Niedersachsen. Die Überschrift dieser kleinen Anfrage täuscht aber einen Sachverhalt vor, der nicht den Fakten entspricht und deshalb einer Klarstellung bedarf. Aus dieser Klarstellung ergibt sich, dass die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover der vermeintlichen Fürsprache der SPD-Fraktion gar nicht bedarf.
Zum besseren Verständnis möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass in Niedersachsen nach dem Zweiten Weltkrieg wieder jüdische Gemeinden entstanden sind, die sich 1950 zum Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen zusammengeschlossen haben. Dieser wurde 1963 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Mitgliedsgemeinde dieser Körperschaft ist die Jüdische Gemeinde Hannover, der übrigens ebenfalls Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen wurden. Durch Austritt mehrerer Mitglieder aus dieser Gemeinde entstand dann 1995 die erste Liberale Jüdische Gemeinde in Niedersachsen, und zwar als eingetragener Verein. In den Folgejahren sind weitere liberale Gemeinden entstanden, die sich 1997 zum Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen zusammenschlossen. Diesem Verband wurden im letzten Jahr mit Beschluss dieser Landesregierung vom 25. Oktober 2005 nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 Satz 3 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Ihm gehören heute die sieben Gemeinden Bad Pyrmont, Celle, Göttingen, Hameln, Seesen, Wolfsburg/Braunschweig und Hannover an. Entgegen dem Tenor der Kleinen Anfrage partizipieren diese Mitgliedsgemeinden aber nicht automatisch an dem Körperschaftsstatus des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen. Das heißt im Klartext, dass diese Gemeinden nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und von daher die Kleine Anfrage ins Leere geht. So viel zur Klarstellung.
Darüber hinaus möchte ich darauf verweisen, dass im Jahre 1983 zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen ein Vertrag geschlossen wurde, wonach das Land Niedersachsen dem Landesverband eine jährliche Landesleistung gewährt. Zurzeit erhält der Landesverband nach diesem Vertrag die Summe von 1 020 000 Euro jährlich, wovon er 110 000 Euro an den Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinde von Niedersachsen weiterleitet. Diese Landesleistungen werden im Hinblick auf die besonderen Verpflichtungen gegenüber den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern als Beitrag zu den Ausgaben der Verbände und zu den Ausgaben der Jüdischen Gemeinden Niedersachsens für religiöse und kulturelle Bedürfnisse wie für Verwaltungsaufgaben gezahlt. Darüber hinaus sind nach § 1 Abs. 2
Die Vorsitzende der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannovers hat sich in einem Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten um eine angemessene Grundfinanzierung durch das Land bei Erwerb und Umbau eines neuen Gemeindezentrums zusätzlich zu der anteiligen Landesleistung bemüht, wobei sie die Kosten für das Gesamtprojekt auf ungefähr 3 Millionen Euro bezifferte. Gesprächswünsche mit dem Niedersächsischen Kultusminister über diese Thematik sind von der Liberalen Jüdischen Gemeinde zu keiner Zeit angemeldet worden. Aus Termingründen war ein Gespräch zwischen der Staatskanzlei und der Vorsitzenden der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover erst am 30. November 2006 möglich.
Zu 1: Die Gespräche zwischen der Landesregierung und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen hinsichtlich des Abschlusses eines gesonderten Staatsvertrages und damit einhergehender Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vom 28. Juni 1983 - zuletzt geändert durch den Vertrag vom 16. Mai 2002 dauern an. Da der Abschluss eines gesonderten Staatsvertrages die Änderung des bestehenden Vertrages mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen impliziert, sind weitergehende Gespräche mit diesem erforderlich, sodass mit einem zügigen Abschluss nicht zu rechnen ist.
Zu 2: Vonseiten der Vorsitzenden der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover waren ausschließlich Gespräche mit dem Ministerpräsidenten gewünscht. Ein Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei fand am 30. November 2006 statt.
Zu 3: Die Frage der Unterstützungsleistungen seitens des Landes wird vor dem Hintergrund des Gesprächs am 30. November 2006 geprüft.