Sie können sich gar nicht vorstellen, wie lange ich stehen kann. Leider ist meine Redezeit heute etwas begrenzt. Aber wenn SPD und Grüne längst umgefallen sein werden, wird die CDU in Niedersachsen - das kann ich Ihnen versprechen - immer noch aufrecht hinter unserem Ministerpräsidenten stehen.
Herr Kollege, können Sie mir die Frage beantworten, ob der finanzpolitische Sprecher der CDULandtagsfraktion an dem Beschluss der finanzpolitischen Sprecher der B-Länder beteiligt war?
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Ich ha- be dir doch gesagt, dass diese Frage kommt! - Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)
Meine Damen und Herren der Opposition, das ist das Schöne an Ihnen: Sie sind wirklich berechenbar. Wir können ja quasi schon die Uhr danach stellen, wann Sie Ihre Fragen stellen werden.
Zu dem Zeitpunkt, als der Beschluss gefasst wurde, also am Dienstagmorgen, weilte ich bei meiner Fraktion in Hannover. Die finanzpolitischen Sprecher haben in meiner Abwesenheit tatsächlich einen Beschluss gefasst bzw. eine Willensbekundung abgegeben,
der bzw. die sich gegen die Interessen Niedersachsens richtete. Liebe Freunde, ich war am Tag vorher in Stuttgart; am nächsten Tag haben sie anders entscheiden. Sei es drum!
Sehr geehrter Herr Kollege Bartling, Ihre Verdächtigungen und Ihre üble Nachrede, die Art und Weise, wie Sie hier gegen Mitglieder der Landesregierung auftreten, egal, ob es sich um CDU-Minister oder FDP-Minister handelt, weise ich mit aller Schärfe und mit Nachdruck zurück.
Lieber Herr Kollege Bartling, Sie reihen sich leider unrühmlich in die Reihe derjenigen in der SPDFraktion ein - das reicht bis zu Ihrem Spitzenpolitiker, na ja, bis zu Ihrem Kandidaten -,
die hier nur noch eines machen, nämlich mit Dreck um sich zu schmeißen, Hauptsache, es bleibt irgendetwas hängen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die SPD im Niedersächsischen Landtag dem Finanzminister vorwirft, dass er bei der Spielbankenprivatisierung die Frage der Internetkasinos nicht im Vorwege geregelt habe, sodass er jetzt in irgendeiner Form schadensersatzpflichtig sei, sind das nichts als Krokodilstränen, die Sie damit vergießen.
Lieber Herr Kollege Bartling, ich lese einmal vor, was die Kollegin Tinius am 12. Dezember 2001 - zu der Zeit waren Sie noch Innenminister - zu der Frage gesagt hat, ob die SPD-Fraktion vielleicht schon immer dafür war, dass im Internet Spielbankenangebote unterbreitet werden, was sie heute vehement bestreitet:
„Meine Herren, jetzt komme ich zu dem Thema Spielbankangebote im Internet. Mit der Ausweitung der Verordnungsermächtigung im § 9 werden in Niedersachsen auch Spielangebote per Internet ausdrücklich gesetzlich zugelassen. Hier ist Niedersachsen Vorreiter.“
Lieber Kollege Bartling, Sie sollten sich angewöhnen, sich zusammenzureißen und hier nicht ständig nur die Unwahrheit zu verbreiten. Es war Ihre
Landesregierung, die als Erste gesagt hat: Wir brauchen das Internet. - Aber was können wir dafür, wenn die Ministerpräsidenten am Ende mit 15 : 1 abstimmen! Das war zu dem Zeitpunkt, als wir die Spielbanken in Niedersachsen privatisiert haben, überhaupt nicht vorhersehbar. Deshalb reden Sie falsch Zeugnis.
Meine Damen und Herren, ich komme zu einer viel wichtigeren Problematik. Ich will auf das Glücksspielwesen insgesamt eingehen, mit dem wir uns in den nächsten Wochen und Monaten mit Sicherheit noch beschäftigen müssen. Gestatten Sie mir bei der Gelegenheit ein kleines Bonmot am Rande: Zuständig im Innenministerium ist das Referat 35 „Wahlen, Statistik und Glücksspiel“, obwohl das Erstere mit dem Letzteren wahrlich nichts zu tun haben sollte.
Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Die tendenziell restriktive Haltung zum Glücksspiel in Niedersachsen hat sich grundsätzlich bewährt. Für uns steht die Spielsuchtbekämpfung im Vordergrund. Darin stimmen wir mit der Bundesregierung überein. Deshalb werden wir alles Erdenkliche unternehmen, um den Glücksspielstaatsvertrag umzusetzen und um damit Spielsucht in Deutschland zu bekämpfen und zu begrenzen. Schließlich haben wir hier eine Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem Land, die wir auch wahrnehmen wollen und wahrnehmen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Geschäftsjahr 2006 hat Toto-Lotto Niedersachsen Lotteriesteuern, Zweckerträge und Konzessionsabgaben in Höhe von 310 Millionen Euro - das sind rund 37 % der Umsatzerlöse - an das Land bzw. an den Landessportbund, den Paritätischen und andere gemeinwohlorientierte Empfänger abgeführt.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns in seinem Urteil vom März 2006 zwei Wege aufgezeigt: entweder regulierte Privatisierung oder aber generelle Spielsuchtbekämpfung. Letztendlich geht es beim Sportwettenstreit auch um Marktanteile auf dem gesamten Glücksspielmarkt.
Mit Bezug auf die Frage der Berufsfreiheit bzw. der monopolbedingten zulässigen Einschränkungen haben die Ministerpräsidenten deshalb im Juni letzten Jahres beschlossen, den gesamten Glücks
spielmarkt in Deutschland neu zu gestalten. Ob das Monopol in Deutschland gehalten werden kann, ist von der Europäischen Kommission abhängig. Sie hat am 4. April 2006 wegen staatlicher Sportwettenmonopole gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien, die Niederlande und Schweden ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es wurde jetzt noch einmal die Frage des Internetangebots aufgegriffen. Auch danach wird sich bemessen, ob dieser Glücksspielsstaatsvertrag tatsächlich so aufrechterhalten werden kann und insbesondere mit Europarecht konform geht.
Meine Damen und Herren, was die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag, den wir hier beraten, bezweckt, ist uns allerdings völlig schleierhaft. Die Überschrift „Staatliches Wettmonopol erhalten - ohne Wenn und Aber!“ lässt noch einiges an Inhalt vermuten. Wenn man sich den Antrag dann aber etwas genauer ansieht, ist es schon etwas grotesk, was wir hier beschließen sollen.
Zunächst sollen wir beschließen, dass wir am 25. Januar beschlossen haben, das Glücksspielmonopol zu erhalten.
Dann sollen wir den Inhalt einer Unterrichtung beschließen. - Es wäre völlig neu, dass wir die Unterrichtung durch die Landesregierung noch einmal durch Parlamentsbeschluss unterstreichen. Dessen bedarf es eigentlich nicht.
Nach der Nr. 3. a) soll der Landtag die Landesregierung auffordern, zwischenzeitlich sichtbar gewordene kabinettsinterne Widerstände unverzüglich zu beenden und sich für den Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols einzusetzen. - Zugegeben: Es gibt immer den einen oder anderen, der fragt, wie man das Glücksspielmonopol europarechtlich erhalten kann und welche Folgen damit verbunden sind. Dabei dürfen bzw. sollten wir allerdings nie finanzpolitisch argumentieren.
Nach den Nrn. 3. b) und c) soll der Landtag die Landesregierung auffordern zu erläutern, wie bestimmte Bestandteile des Vertrags zur Veräußerung der niedersächsischen Spielbanken mit der Spielsuchtbekämpfung in Einklang zu bringen sind.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP haben sich unter den gegebenen Bedingungen zum Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols bekannt. Der Antrag der SPD ist von daher völlig überflüssig. Es bedarf
Der Antrag ist im Übrigen handwerklich mangelhaft. Er dient einzig und allein dem Ziel, die Landesregierung anzugreifen, und beschäftigt sich nicht mit der Kernfrage, wie es auf dem Glücksspielmarkt, aus dem den öffentlichen Haushalten rund 4,8 Milliarden Euro pro Jahr zufließen, weitergeht. Ihnen geht es allein darum, die Landesregierung zu diffamieren. Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir diese Diffamierungskampagne der SPD nicht mitmachen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Althusmann hat gerade erklärt, warum der Antrag völlig überflüssig ist. Herr Bartling, anstatt den Antrag zurückzuziehen, weil er inhaltlich längst überholt ist, haben Sie hier erneut Ihre bekannte Show abgezogen, die wieder einmal unerträglich war. Herr Bartling, ich gebe Ihnen den guten Rat: Überlegen Sie einmal, wie so etwas außerhalb des Parlaments ankommt. Damit Sie sehen, wie Sie in der Öffentlichkeit ankommen, habe ich einmal die Braunschweiger Zeitung vom 2. Mai 2006 mitgebracht:
„Als Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion hatte der Oberstleutnant der Reserve Mitte der 90er-Jahre im Parlament geholzt, was das Zeug hielt. ‚Widerwärtiger Heuchler‘, ‚schäbiges Pack‘, ‚so ein Schnösel‘, ‚so ein dümmlicher und lügender Stänkerer‘ gelten als einige der Höhepunkte in Bartlings Schaffen. In der Zwischenzeit hat er die CDU Niedersachsens als Partei als ‚Schnöseltruppe‘ bezeichnet. Er fügt jeden Tag neue Höhepunkte hinzu.“
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat nach dem einstimmigen Beschluss des Niedersächsischen Landtags ein Urteil gesprochen und in der Frage des Glücksspielwesens einen Paradigmenwechsel eingeleitet. In der Tat gab es danach sehr viele Diskussionen, wie es danach z. B. mit der Sportförderung weitergeht. Der Landessportbund Niedersachsen hat ganz aktuell, nämlich in der letzten Sitzung des Innenausschusses, gefordert, die Sportförderung von der Konzessionsabgabe zu entkoppeln.
Mit dieser Forderung hat der Landessportbund Recht, und die FDP unterstützt ihn darin voll und ganz. Die Sportförderung hat Verfassungsrang. Sie ist mehr als eine Konzessionsabgabe und sollte unabhängig von dem Staatsvertrag, aber auch unabhängig von der Höhe der Einnahmen aus der Konzessionsabgabe gewährt werden.
Herr Dr. Lennartz, in der Tat hatte ich Zweifel, ob der Staatsvertrag in der vorgelegten Fassung tatsächlich mit dem EU-Recht vereinbar ist. Diese Zweifel hatte aber nicht nur ich. Die Europäische Kommission hatte über Herrn Kommissar Verheugen erklärt, dass diese Zweifel durchaus begründet sind. Ich zitiere Ihnen aus der Antwort drei wesentliche Punkte, die erfüllt sein müssen, damit der Staatsvertrag mit dem Europarecht vereinbar ist.
Erstens. Die Maßnahmen, auf die sich der betreffende Mitgliedstaat beruft, müssen geeignet sein und dürfen nicht über das erforderliche Ziel hinausgehen.
Zweitens. Nichts weist in dem notifizierten Entwurf auf dessen Folgerichtigkeit im Hinblick auf seine Angemessenheit zur Erreichung des verfolgten Ziels hin, da er auf Lotterien und Sportwetten Anwendung findet, nicht aber auf Glücksspiele, die eine viel höhere Gefahr der Spielsucht aufweisen.