Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

Frau Langhans hat gesagt, dass die Länder, die angeblich von dieser Regelung abweichen, keinen Anstieg bei den Asylbewerberzahlen zu verzeichnen haben. Frau Langhans, die Asylbewerber

werden in Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt.

(Georgia Langhans [GRÜNE]: So ist es!)

Insofern ist es etwas schwierig, einen solchen Vergleich durchzuführen. Ein bisschen muss man sich schon schlau machen, wenn man hier spricht.

Der letzte Punkt. Sie sagen, dass die Wertgutscheinpraxis nicht zur Integration beiträgt. Diese Sachleistungen gelten aber nur für Asylbewerber, die kein Daueraufenthaltsrecht und keine Bleibeperspektive haben. Diejenigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, bekommen keine Wertgutscheine.

Zusammengefasst: Aus meiner Sicht - als Mitglied der Landesregierung kann ich das aber nur empfehlen - sollte dieser Antrag zurückgezogen werden. Sie können beim Bundestag eine Petition einreichen. Aber im Landtag hat dieser Antrag aus meiner Sicht überhaupt nichts zu suchen.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt hat sich Frau Kollegin Langhans von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Sie haben noch über vier Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, es ist interessant, was Sie eben zur Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel gesagt haben. Natürlich ist das richtig. Aber ich wundere mich, warum Sie dann ständig behaupten, wenn wir Bargeld ausgeben würden, würden die Asylbewerberzahlen steigen. Sie schreiben das sogar noch in Ihren Antwortbriefen an die Kommunen und weisen darauf hin, dass Sie die Wertgutscheinpraxis bewusst beibehalten wollen, um eine ungewollte Zuwanderung in die Sozialhilfesysteme zu verhindern. Lesen Sie das noch einmal nach, ich bringe Ihnen das mit.

(Minister Uwe Schünemann: Welche Logik hat das denn?)

- Das sehe ich auch so. Diese Logik finde ich genauso merkwürdig wie das, was Sie mir unterstellt haben. Aber Sie schreiben es.

Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Ich wundere mich, mit welchem unglaublichen Beharrungsvermögen Sie sich noch immer für die Wertgutscheine aussprechen, obwohl aus anderen Bundesländern Erfahrungen völlig anderer Art vorliegen. Sie nehmen diese Erfahrungen nicht zur Kenntnis. Jedes Mal, wenn es um restriktive Maßnahmen für Menschen geht, die in Deutschland keinen gesicherten Aufenthalt haben - und Sie wissen ganz genau, dass die Asylverfahren heute leider unglaublich lange dauern

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Eben nicht!)

und sich mitunter auch über Jahre hinziehen können - -

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Nein! Das ist falsch!)

- Es ist so! Hier leben 20 000 geduldete Flüchtlinge.

(Reinhold Coenen [CDU]: Ja und? Dann müssen Sie mal analysieren, wo die herkommen!)

- Fangen Sie doch nicht solche Diskussionen an!

Es ist jedenfalls hoch interessant, welches Beharrungsvermögen Sie zeigen, obwohl es andere Erfahrungen gibt. Wenn es tatsächlich rechtswidrig ist, was unsere Nachbarländer tun, dann frage ich mich, warum der Bundesgesetzgeber nicht einschreitet. Warum können sie das weiterhin machen? Oder werden Sie demnächst Anzeige erstatten?

(Uwe Schünemann [CDU]: Natürlich!)

- Aha. Darauf bin ich gespannt. - Mir ist völlig unbegreiflich, aus welchem Grunde Sie weiterhin an der Wertgutscheinpraxis festhalten. Die Wertgutscheine haben überhaupt keinen Sinn, außer dass die Menschen, die aus wirklich furchtbaren Zuständen hierher geflohen sind, weiter drangsaliert werden.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das stimmt nicht!)

Es ist nicht möglich, mit Wertgutscheinen für Telefonkosten, Fahrtkosten, Kosten für Schreibmaterial und Schulmaterial aufzukommen. Ich weiß nicht ob Sie wissen,

(Reinhold Coenen [CDU]: Selbstver- ständlich weiß ich das!)

wie viel Geld diese Leute bekommen. Sie bekommen 41 Euro in bar als Taschengeld und 186 Euro in Wertgutscheinen. Das sind gerade einmal 70 % des Sozialhilfesatzes. Davon können diese notwendigen Dinge nicht gekauft werden. Alle Kommunen fordern Sie immer wieder auf, die Wertgutscheinpraxis abzuschaffen.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das stimmt nicht!)

- Aber selbstverständlich, die kommunalen Spitzenverbände haben das 2003 in der Anhörung von Ihnen verlangt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. - Jetzt möchte Herr Minister Schünemann noch einmal zu diesem Antrag sprechen. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich übernehme für alles Verantwortung, was man im Lande regeln kann. Frau Kollegin Langhans, ich frage Sie: Ist das Asylbewerberleistungsgesetz ein Bundesgesetz oder ein Landesgesetz? - Es ist eindeutig ein Bundesgesetz. Nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind im Regelfall Sachleistungen zu gewähren. Abweichungen sind nur im begründeten Einzelfall möglich. Das ist die Gesetzeslage. Diese Gesetzesregelung ist übrigens im Jahr 1992 letztmalig geändert worden. Dann frage ich Sie, wer 1992 die Regierung auf Bundesebene gestellt hat und wann auf Bundesebene der Regierungswechsel war. Auch unter der rot-grünen Bundesregierung ist dieser Paragraf in keiner Weise geändert worden, weil das ganz klar festgeschrieben und auch bewährte Praxis ist.

Wenn Sie darstellen, es sei völlig unlogisch, von Wertgutscheinen auf Bargeldzahlung umzustellen, weil es dann keine Anreize gäbe, kann ich nur sagen: Wenn das insgesamt geändert wird, dann ist das durchaus ein Anreiz, wenn man insgesamt keine Wertgutscheine, sondern Barleistungen erhält; das ist ganz klar. Aber wenn das in Einzelfällen rechtswidrig gemacht wird, kann das insgesamt keine Auswirkungen haben.

Ich kann nur sagen, dass das Land Niedersachsen gesetzestreu agiert. Das wird auch so bleiben. Wenn Kommunen hier im Land tatsächlich diese Praxis nicht üben, dann ist die Kommunalaufsicht angewiesen, in diesen Fällen einzuschreiten. Das ist völlig klar. Ansonsten liegen mir zumindest keine Schreiben von Landkreisen vor, nach denen dies im großen Umfang geändert wird. Ansonsten würde ich diese Briefe so beantworten, wie dies nicht anders geschehen kann, nämlich sie sollten sich an die Bundesregierung wenden. Auf der Ebene des Landes ändert sich nichts. Wenn Sie das immer so darstellen, dass wir im Land eine besonders harte Praxis üben, dann kann ich Ihnen nur sagen: Das ist nicht der Fall. Aber man muss sich in diesem Land nach Recht und Gesetz verhalten. Als Innenminister beachte ich Recht und Gesetz. Da gibt es überhaupt keinen Zweifel.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Die letzte Wortmeldung ist von Herrn Kollegen Bachmann.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das hat sich erledigt!)

- Das hat sich erledigt.

Dann liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Frau Kollegin Rübke hat noch auf die Ausländerkommission entsprechend § 18 b unserer Geschäftsordnung aufmerksam gemacht. Sie kann sich aber auch von sich aus mit diesem Thema auseinandersetzen. Gleichwohl sollten wir das mit aufnehmen. Wer möchte das so beschließen? Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Das ist so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 18: Sofortiger Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Sri Lanka - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4015

Es ist vereinbart worden, diesen Antrag ohne erste Beratung direkt an die Ausschüsse zu überweisen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Dieser Antrag soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung an den Petitionsausschuss und an die Ausländerkommission überwiesen werden. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung: Energieeffizienz schützt Klima - Energiecheck auf landwirtschaftlichen Betrieben fördern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/4023

Ich eröffne die Beratung.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Wo ist Martin Bäumer?)

Mir liegt die Wortmeldung des Kollegen Herrn Meyer von der SPD-Fraktion vor.

(Rosemarie Tinius [SPD]: Will der An- tragsteller den Antrag nicht einbrin- gen?)

- Normalerweise spricht der Antragsteller zuerst. Wenn mir keine Wortmeldung vorliegt, dann rufe ich den nächsten Redner auf. Herr Meyer!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert. Ich weiß nicht, weshalb Herr Kollege Bäumer jetzt nicht hier ist, der wohl dazu reden sollte.