Zurück zur Kernfrage. Wie unabweisbar ist der Bedarf nach Änderung des bisherigen Systems der Richterauswahl in Niedersachsen tatsächlich? Wo sind die gravierenden Mängel, die politisch motivierten krassen Fehlbesetzungen? Ich vermag sie nicht zu erkennen. In der Presseerklärung sagen Sie zur Begründung, in der niedersächsischen Justiz herrsche zu viel Untertanengeist und sie sei zu verwaltungshörig. Ich glaube, die niedersächsischen Richterinnen und Richter empfinden eine solche Aussage zu Recht als das, was sie ist, nämlich als eine bodenlose Unverschämtheit.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Peters. - Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin HeisterNeumann zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung nach der Einführung von Richterwahlausschüssen ist nicht neu, sondern wirklich alt. Genauso alt, wie sie ist, genauso erfolglos ist sie auch.
Warum ist sie so erfolglos? Sie ist deswegen erfolglos, weil die Gründe, die Sie für die Richterwahlausschüsse vorbringen, schlicht und ergreifend nicht zutreffen.
Erstens. Sie fordern eine demokratischere Legitimation der richterlichen Gewalt, Herr Briese. Richterliche Gewalt ist aber bereits heute demokratisch legitimiert; denn den Richterinnen und Richtern ist die Rechtsprechung anvertraut, und diese Rechtsprechung geht vom Volke aus. Jede Richterin und jeder Richter wird vom Landesjustizminister bzw. der Landesjustizministerin bestellt, dieser bzw. diese wiederum vom Ministerpräsidenten, den der Landtag gewählt hat. Damit wird deutlich, dass es eine Kette demokratischer Legitimation gibt, die auch keinerlei Unterbrechungen aufweist.
Zweitens. Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie fordern mehr Transparenz. Ich meine, gerade ein Richterwahlgremium führt zu weniger Transparenz bei der Stellenbesetzung, weil es seine Entscheidungen - so steht es auch in Ihrem Antrag - eben nicht begründen muss. Es muss die Entscheidung auch nicht gegenüber den benachteiligten Bewerbern in einem Einstellungsverfahren begründen. Transparenz ist damit mit Sicherheit nicht gewährleistet.
Das bestätigt auch Professor Dr. Mahrenholz, der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
Drittens. Sie fordern ein Mehr an Beteiligung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Dabei übersehen Sie allerdings, dass das Auswahlverfahren bereits heute die Fachleute in den Mittelbehörden im Wesentlichen einbezieht, denn diese treffen zunächst eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern. Das weitere Verfahren wurde
Viertens. Sie fordern - das ist tatsächlich ein sehr wesentlicher Gesichtspunkt -, ausgehend vom Gewaltenteilungsprinzip, mehr Unabhängigkeit der Gerichte, also der Justizbehörden. Das Gewaltenteilungsprinzip sieht aber nur eine Trennung der Kernbereiche der Gewalten vor, d. h. von Gesetzgebung, Verwaltung und auch Rechtsprechung. Dieses Gewaltenteilungsprinzip fordert gleichzeitig - das ist sehr entscheidend - eine wechselseitige Kontrolle der Gewalten untereinander. Zu den typischen Mitteln dieser Kontrolle gehört eben auch die Auswahl und Bestellung der Organwalter einer Gewalt durch die Funktionsträger einer anderen Gewalt. Dadurch wird die Unabhängigkeit der Richter aber überhaupt nicht berührt, denn - darauf kommt es an - es ist die richterliche Unabhängigkeit als solche, egal in welcher Form und in welcher Struktur, die den Status des Richters und seine Entscheidungsfreiheit sichert. Mit Sicherheit ist es nicht die institutionelle Unabhängigkeit der Gerichte als Justizbehörden, die den Status des Richters und seine Entscheidungsfreiheit sichert. Dabei sollte es auch bleiben. - Vielen Dank.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 16: Wahl von Vertrauensleuten und Vertretern des Ausschusses für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg - Drs. 15/4074
keine Besprechung vorzusehen. Nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung kann, wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, anstelle einer Wahl mit Stimmzetteln durch Handzeichen gewählt werden. - Ich höre keinen Widerspruch und sehe auch keine Wortmeldung.
Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Wahlvorschlag einstimmig gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: Direkteinspeisung von Biogas ins Erdgasnetz - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3586 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/4094
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne preiswerte Energie keine positive wirtschaftliche Entwicklung, ohne regenerative Energie keine saubere Umwelt, ohne eigene Energie keine wirkliche Unabhängigkeit und ohne sichere Energie keine gesicherte Zukunft. All diese Aussagen hören wir ständig. All diese Aussagen sind zutreffend.
Sie bremsen unsere wirtschaftliche Entwicklung, sie behindern die Konsolidierung des Arbeitsmarktes, und sie stellen viele Privathaushalte vor schier unlösbare Probleme. Wieder einmal wird deutlich, dass wir uns noch intensiver Gedanken machen müssen, wie die Energieversorgung der Zukunft aussehen soll. Wir haben uns konkrete Ziele gesetzt. Binnen weniger Jahre sollen 20 % oder gar
Die Energie der Zukunft wächst auch auf unseren Feldern hier in Niedersachsen. Das Agrarland Nummer eins in Deutschland hat ein enormes Potenzial, das es zu nutzen gilt. Wir haben in diesem Hause schon mehrfach intensiv und natürlich auch kontrovers über Biogaserzeugung gesprochen. Dieses Thema beschäftigt uns in mehrfacher Hinsicht.
Meine Damen und Herren, wir sind uns sicher darüber einig, dass die Nutzung von Biogas nicht das alleinige Heilmittel für Energiewirtschaft und Landwirtschaft darstellt. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass Natur, Landschaft, Wasserschutz und die Vielfalt unserer Kulturlandschaft zu berücksichtigen sind. Aber wir wissen doch auch, dass wir dieses Potenzial nicht ungenutzt lassen dürfen.
Meine Damen und Herren, Biogasanlagen bieten vielen Landwirten in Niedersachsen ein weiteres Standbein. Sie produzieren Energie vom Acker, sauberen Strom. Bedauerlicherweise wurde teilweise versäumt, überall schlüssige Wärmekonzepte zu entwickeln, ohne die die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen in Frage gestellt ist. Vielerorts sind sinnvolle Abwärmenutzungen nicht möglich, weil schlicht und einfach Abnehmer fehlen. Zum Teil stehen auch Abstandsregelungen, Wasserschutzgebietsauflagen, diverse Bürgerbedenken und behördliche Einwände einer wirtschaftlich sinnvollen Konzeption entgegen. Größtenteils ist das natürlich zu akzeptieren.
Fakt ist: Die dezentrale Produktion von Biogas ist der Tatsache geschuldet, dass ein Transport des zu vergärenden Materials vom Acker zur Anlage und der Transport des Restmaterials zurück auf den Acker über große Distanzen nicht möglich ist. Der Transport und die Speicherung erzeugter Wärme scheiden ebenfalls aus. Es bleibt also bisher die direkte Einspeisung von Biogas in die vorhandenen Erdgasnetze - technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit einer Direkteinspeisung verbessern wir die Effizienz durch deutliche Erhöhung des Wirkungsgrades. Wir nutzen diese Energie also viel besser aus. Das ist sowohl umweltpolitisch als auch wirtschaftlich sinnvoll.
Nun mag es momentan noch Umsetzungsprobleme geben. Das will ich gern eingestehen. Aber an dem gemeinsamen Ziel müssen wir festhalten. Wir dürfen hier nicht auf halbem Wege umkehren. Wir dürfen die Landwirte auch nicht auf ihren Investitionen sitzen lassen,
die die Gesellschaft ihnen ja wärmstens empfohlen hat. Dies wäre vor dem Hintergrund steigender Kosten für die Eingangsprodukte, also die Energieträger, fatal. Die Wirtschaftlichkeit für die Betriebe wäre dann nicht mehr gegeben.
Meine Damen und Herren, wer A sagt, muss auch B sagen. Wer regenerative Energieträger wie Biogas will, der muss deren umweltfreundliche Wirkung auch vollständig nutzen und ihre wirtschaftlichen Effekte zur Geltung kommen lassen.
Kurzum: Die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz ist sinnvoll, sie ist technisch möglich und sie ist politisch umsetzbar. Wir sollten sie nicht nur fordern, sondern auch fördern. - Herzlichen Dank.