Das steht da drin. Dann geht es mit den 37 Punkten weiter. Darin steht auch etwas zu Absichtserklärungen und Prüfaufträgen.
Frau Mundlos, die Frage ist: Ist Ihnen das wirklich in dieser konkreten Form bekannt? Das ist nämlich genau das, was in unserem Antrag steht, über den wir hier und heute abstimmen wollen. In Ihrem Antrag steht das nicht. - Das ist das eine.
Das andere ist: Wir als Fraktion haben sehr deutlich gemacht, wo wir das Geld wegnehmen wollen, um Familienhebammen wirklich flächendeckend zum Einsatz bringen zu können. Die Frau Ministerin hat heute Morgen sehr deutlich gemacht, dass aus dem Programm „Familien mit Zukunft“, bestückt mit 20 Millionen Euro, nur 11 Millionen Euro abgerufen worden sind. Wo lassen Sie die 9 Millionen Euro? Wieso nehmen wir diese 9 Millionen Euro nicht und investieren sie ganz offiziell in den Kinderschutz? - Diese Mittel sind vorhanden. Diese Mittel kann man natürlich im Haushalt verschwinden lassen. Was machen Sie also mit den
Unsere Haushalte sind gedeckt. Wir könnten sofort loslegen. Sie hingegen packen das Geld, das für die Kinder richtig und wichtig wäre, in den Sparstrumpf!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist eine der wichtigsten Aufgaben von Politik und Gesellschaft
und ein wichtiger Schwerpunkt der Niedersächsischen Landesregierung. Dies zeigt sich auch in den Zahlen: Die Haushaltszahlen für den Bereich Kinderund Jugendschutz haben sich von
1,376 Millionen Euro im Jahre 2003 auf 2,33 Millionen Euro entwickelt. Das ergibt eine Steigerung um 70 % in den vergangenen Jahren.
Meine Damen und Herren, Kinder sind unser wertvollstes Gut. Wir müssen alles dafür tun, ihre Entwicklung zu fördern, sie umfassend zu schützen und ihre Position in der Gesellschaft zu stärken.
Die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern hängen entscheidend davon ab, wie sie heranwachsen, ob in liebevoller oder in gewalttätiger Umgebung. Deshalb müssen wir den Blick noch schärfer auf die Bedingungen richten, unter denen Kinder aufwachsen. Die weit überwiegende Zahl der Kinder wächst in der liebevollen Obhut ihres Elternhauses auf. Die meisten Eltern sind sich dabei ihrer Verantwortung bewusst und wollen das Beste für die Zukunft ihrer Kinder.
Es gibt leider aber auch immer wieder Fälle, in denen Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr gewachsen sind, in denen sie trotz aller guten Vorsätze überfordert sind und in denen Gewalt angewendet wird. Die furchtbaren Fälle der jüngsten Vergangenheit - die fünf Brüder aus Darry, Lea-Sophie, Kevin und die anderen Fälle von Kindesmisshandlung - machen uns alle tief betroffen. Sie haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass unser staatlicher Jugendschutz nicht lückenlos ist.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir die Anträge der Fraktionen zum Kinderschutz ansehe, dann stelle ich fest, dass wir gerade in dieser Frage weitestgehenden Konsens in den Zielen und in den Wegen haben. Deswegen glaube ich schon, dass wir uns aufeinander zu bewegen sollten: weil es um die Kinder geht, weil es darum geht, die Kinder zu schützen.
Dafür brauchen wir erstens starke Eltern. Wir müssen die Erziehungskompetenz der Eltern stärken. Dabei helfen uns die Familienhebammen, das Modellprojekt „Pro Kind“, Familienbildungsstätten und Erziehungslotsen.
Freunde, Bekannte und Nachbarn müssen sich kümmern und Verantwortung füreinander übernehmen. Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens, nicht des Wegsehens, eine Kultur des Mitteilens und Helfens, nicht des Schweigens.
Drittens brauchen wir Behörden, die effektiv und schnell zum Wohl der Kinder handeln. Wir brauchen dazu ein Angebot passgenauer Hilfen, einen Austausch von Informationen, starke Netze, verbindliche Absprachen und ein abgestimmtes Handeln aller Beteiligten wie Jugendämter, Familiengerichte, Beratungsstellen, Kindertagesstätten, Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte, Hebammen und Polizei.
Meine Damen und Herren, Säuglinge und Kleinkinder können sich nicht selbst wehren. Sie brauchen Erwachsene, die ihre Hilfeschreie hören, sie sind auf Aufmerksamkeit und professionelle Hilfe angewiesen. Es sind die sozialen Dienste der Jugendämter, die bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung in den Familien gefordert sind. Ihnen obliegt die anspruchsvolle Aufgabe, das Gefährdungsrisiko für die Kinder in jedem Einzelfall einzuschätzen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, die für das Kindeswohl notwendig sind.
Kinderschutz ist in Niedersachsen überaus wichtig. Nicht zuletzt durch unsere Kinderschutzkonferenzen haben wir frühzeitig viel für einen effektiveren Kinderschutz auf den Weg gebracht.
Wir waren uns im Juli 2006 darüber einig, dass die Früherkennungsuntersuchungen in ihren Inhalten und Intervallen zu einem sinnvollen Instrument der frühen Prävention von Kindesvernachlässigung
verbessert werden sollten. In diesem Punkt, Herr Schwarz, liegen wir überhaupt nicht auseinander; denn Kinder- und Jugendämter und Hausärzte brauchen bundeseinheitliche klare Kriterien, nach denen sie Kinder noch besser auf Vernachlässigung untersuchen können. Leider hat der Gemeinsame Bundesausschuss dies abgelehnt. Ich halte diesen Beschluss für falsch und bleibe ausdrücklich bei meiner Forderung an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die entsprechende Richtlinie zu überarbeiten.
Meine Damen und Herren, die meisten Eltern nehmen die Vorsorgeangebote für ihre Kinder in Anspruch. Nach aktuellen Zahlen des RobertKoch-Instituts nehmen zwischen 92 und 95 % aller Kinder an Früherkennungsuntersuchungen teil. Die Nichtteilnahme an diesen Untersuchungen ist zumeist auf Vergesslichkeit oder andere Faktoren zurückzuführen, kann im schlimmsten Fall aber auch ein Indiz für Vernachlässigung oder Misshandlung sein. Deshalb wollen wir, dass jedes Kind an den Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt. Es darf uns kein Kind verloren gehen. Wir wollen deshalb möglichst schnell ein verbindliches Einladewesen mit kontrollierender Rückmeldung in Niedersachsen einführen. Hierzu haben wir bereits erste Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Ärzten und den Krankenkassen geführt. Das Ergebnis dieser Gespräche ist gewesen, dass sie mich konstruktiv bei der Umsetzung begleiten wollen.
Entscheidend für einen funktionierenden Kinderschutz sind aber gut aufeinander abgestimmte Hilfsangebote. Eltern brauchen frühe Hilfen, am besten schon in der Schwangerschaft, damit eine Überforderung gar nicht erst entsteht. Eltern brauchen die Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen. Wir haben bessere Betreuungsangebote für Kinder, das Modellprojekt „Pro Kind“ und das Familienhebammenprogramm auf den Weg gebracht.
Sehr geehrte Kollegin Meta Janssen-Kucz, die Familienhebammen sind in Niedersachsen bereits im Einsatz. Immer mehr Kommunen greifen auf die bewährte Hilfe der Familienhebammen zurück. An dieser Stelle danke ich der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ ganz herzlich für die vorbildliche Koordinierung der Familienhebammen
und unserem Ministerpräsidenten, der bereits seit 2002 Schirmherr dieser Stiftung ist und dieses Familienhebammenprogramm immer unterstützt
Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle am Kindeswohl orientiert Handelnden müssen vor Ort besser zusammenarbeiten. Dies unterstützen wir durch unsere Koordinierungszentren Kinderschutz. Das sind die kommunalen Netzwerke früher Hilfen, in denen alle Beteiligten zusammenarbeiten und vernetzt sind, sodass sie Kindern schnell helfen können.
Wir haben eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um die frühzeitige Einbeziehung der Familiengerichte mit ihren erweiterten Kompetenzen zu fördern.
Schließlich müssen natürlich auch die Rechte der Kinder gestärkt werden. Zu diesem Zweck wollen wir die Kinderrechte explizit in die Landesverfassung aufnehmen. Dies wird uns im neuen Jahr - ohne wahlstrategische Überlegungen - sicherlich gelingen.
Dazu muss ich aber einen Satz anfügen: Die dramatischen Vorfälle der vergangenen Zeit hätten auch mit Kinderrechten im Grundgesetz nicht verhindert werden können.
Meine Damen und Herren, wir brauchen Beschlüsse, die Kindern tatsächlich helfen und unmittelbar den Kindern zugute kommen. Ich fühle mich in meinen Anstrengungen für einen effektiven Kinderschutz durch die Fachleute bestätigt, aber
auch, meine Damen und Herren von der SPD, durch Ihren Parteivorsitzenden Kurt Beck. Das, was wir schon lange in Niedersachsen praktizieren und leben, hat Herr Beck, der sich übrigens vehement für ein verbindliches Einladungswesen ausgesprochen hat, am Mittwoch in einem Siebenpunkteprogramm vorgestellt. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, wie Sie, Frau Ministerin, es beschrieben haben. In der Sache gibt es offensichtlich schon seit zwei Jahren ganz wenig Dissens. Das Problem ist nur - Sie haben eben selbst das Programm von Herrn Beck angesprochen -, dass Herr Beck in seinen sieben Punkten auch auf den öffentlichen Gesundheitsdienst hingewiesen hat. Nun will ich mit Ihnen darüber gar nicht streiten. Ich habe ein ganz anderes Problem: Sie machen seit zwei Jahren Server, Broschüren und Pressemitteilungen. Das hilft in der Tat keinem einzigen Kind. Wenn Sie nur einen einzigen Punkt von den Punkten, die Sie hier selber für richtig erklärt ha