Protokoll der Sitzung vom 27.05.2004

Ich kann mich vielmehr daran erinnern, dass ich, wenn ich von der Polizei oder auch anderen gefragt worden bin, immer wieder gesagt habe, dass wir beispielsweise dem Modell der Kollegen in Hessen durchaus kritisch gegenüberstehen, die mit der Wachpolizei über die Hintertür wieder einen dauerhaften mittleren Dienst eingeführt haben.

Wir sehen allerdings mit Sorge, dass es, wenn die Pensionierungswelle rollt, eventuell nicht mehr möglich sein wird, genügend Nachfolger aus dem gymnasialen Bereich zu bekommen, die sich für den Polizeidienst interessieren; denn natürlich weiß dort jeder, dass die Beförderungsmöglichkeiten beschränkt sind. Man fängt zwar recht hoch an, hat aber dann in der Regel nur noch einmal die Chance, befördert zu werden.

Unser Ansatz ist es, die Polizeipräsens in der Fläche zu stärken. Darauf richten wir alles aus. Durch die Polizeireform schaffen wir 200 Stellen, womit Polizeibeamte mehr in der Fläche präsent sein können. Wir stellen jedes Jahr 250 Anwärter mehr ein, als Sie eingestellt haben, mit dem Ziel, mehr Präsens in die Fläche zu kriegen. Daher müssen wir auch alle frei werdenden Stellen wieder besetzen. Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir die Vakanz, die dort entstehen kann, wieder füllen.

Wir müssen daher einen Weg finden, wie wir das Defizit an gymnasialen Bewerbern, das wir haben werden, durch qualifizierte Realschüler auffangen können, die dann auch eine weitere Perspektive für die zweigeteilte Laufbahn haben. Ich meine, das ist der richtige Weg.

Wir können das im Innenausschuss gerne intensiv diskutieren. Ich kann Ihnen allerdings durchaus sagen, dass wir keinen Konsens bezüglich des Antrages bekommen, wenn Sie darauf bestehen, weiterhin die gelungene Polizeireform zu kritisieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Jetzt erteile ich Herrn Professor Lennartz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich auf einige wenige Bemerkungen beschränken. Um es aus grüner Sicht ganz klar zu sagen: Wir waren die Mitbegründer des Konzeptes der zweigeteilten Laufbahn in Niedersachsen. Von 1992 bis 1993 hat die Reformkommission, die damals eingesetzt war - Herr Bartling hat es schon gesagt -, ihre Vorschläge unterbreitet. Wir halten dieses Konzept und die Begründung, die dazu nachlesbar ist, die vorhin in Stichworten skizziert wurde, nach wie vor für gültig und tragfähig. Deswegen begrüßen wir es, wenn ein weitgehender Konsens in puncto Fortsetzung und Abschluss der zweigeteilten Laufbahn der Polizei zustande kommt.

Lassen Sie mich zu den verschiedenen Aspekten, die angesprochen worden sind, Folgendes sagen: Herr Biallas hat auf die Arbeit der Reformkommission in Niedersachsen unter Rot-Grün hingewiesen. Er hat darauf hingewiesen, dass die Landesregierung bzw. die von ihr eingesetzte Kommission damals in erster Linie nicht mit eigenen Leuten, also mit Polizeibeschäftigten, diese Reform entwickelt hätte, sondern dass wir diese Reform mit Externen entwickelt hätten. Das ist einfach unzutreffend.

In wesentlich stärkerem Maße, als es in dem derzeitigen Reformprozess der Fall ist, sind damals in diese Reformarbeit intern Beschäftigte verschiedenster Art und Güte, was die Qualifikation angeht,

in einer Vielzahl von thematisch definierten Arbeitsgruppen einbezogen worden. Herr Biallas, es hat tatsächlich ein externes Gutachten gegeben. Das war aber nicht von der Firma Berger, sondern von der Firma Kienbaum. Ich sage das nur, um es richtig zu stellen; denn wenn man heutzutage in Niedersachsen „Berger“ sagt, dann stutzen manche etwas. Diese Firma Kienbaum hat damals u. a. tatsächlich zwei Dinge vorgeschlagen, nämlich Polizeidirektionen zu bilden und die Bereiche Schutzund Kriminalpolizei nicht zu integrieren.

Warum haben wir damals dem Vorschlag von Kienbaum, Direktionen zu bilden, nicht entsprochen? - Weil es aus Sicht der Landesregierung und der Kommission, die für sie arbeitete, keinen Bedarf für ein Direktionsmodell gab, weil die Bezirksregierungen in ihrer Existenzberechtigung nicht in Zweifel gezogen wurden.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das kann es aber doch nicht sein!)

Allenfalls ging es um die Frage, inwieweit sie reformiert genug sind oder was dort an Reformbedarf besteht. Neben den Bezirksregierungen, in denen die Polizeisteuerung auf der Bezirksebene untergebracht ist, zusätzlich Polizeidirektionen einzuführen, wäre völliger Unfug gewesen.

Die Frage der Trennung von Schutz- und Kriminalpolizei bzw. deren Integration war neben der Einführung der zweigeteilten Laufbahn ein zentrales Herzstück dieser Reform. Die zweigeteilte Laufbahn war sozusagen die Hardware, und die Veränderung der inneren Strukturen der Polizei - Reduzierung von Hierarchieebenen, aber auch die Integration von Schutz- und Kriminalpolizei - war ein zweites Herzstück - wenn man so will - auf der Ebene der Software.

Wenn Sie behaupten, die jetzige Reform, die Sie praktizieren, sei im Hinblick auf die Direktionen positiv, aber auch insgesamt würden alle nur das Beste sagen, dann frage ich mich, warum wir eigentlich eine Anhörung im Innenausschuss machen? - Ich prophezeie Ihnen: Sie werden dort zumindest kleine Überraschungen erleben.

Sie müssen einmal zur Kenntnis nehmen, dass in die neu zu gründenden Polizeidirektionen auch Aufgaben ziviler Natur eingebracht werden, wie z. B. Brand- und Katastrophenschutz. Die Sachverständigen, die im Innenausschuss tätig sein werden, werden Ihnen sagen, was und in welchem Umfang sie das für problematisch halten. Nach

meiner jüngsten Information plant das Innenministerium jetzt sogar, die zivilen Leitdienststellen auf kommunaler Ebene, also auf Kreisebene, in die Polizeidirektionen zu überführen. Das ist noch einmal ein ganz besonderer Leckerbissen, zu dem Herr Innenminister Schünemann vielleicht gleich noch einen Takt sagen kann.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zu dem Ersatzbedarf im Jahre 2007 wegen der zunehmenden Zahl von Pensionierungen von Polizeibeamten. Es gibt doch schon jetzt bzw. es hat seit Beginn dieser Polizeireform von 1992/1994 ff. schon immer die Möglichkeit gegeben, dass Realschulabsolventen in den Polizeidienst eingetreten sind,

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: So ist es!)

indem man nämlich für diese spezielle Gruppe von Leuten Fachoberschulen eingeführt hat.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist auch gründlich in die Hose gegangen! - Gegenruf von Klaus-Peter Bach- mann [SPD]: Das ist doch Quatsch, dass das in die Hose gegangen ist!)

Herr Lennartz, Sie müssen zum Schluss kommen!

Diese Bilanz, die Sie gerade mit dem bemerkenswerten Kurzstichwort genannt haben, kenne ich nicht. Diese müsste erst einmal belegt werden. Das heißt, die Behauptung, es gebe keine Realschulabsolventen, die in den Polizeidienst eintreten könnten, ist definitiv falsch.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der SPDFraktion gibt mir die Gelegenheit, zunächst einmal den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Nie

dersachsen für ihre wirklich hervorragende Arbeit zu danken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die polizeiliche Arbeit entwickelt sich sowohl in ihren Anforderungen an den einzelnen Beamten als auch in ihrer Gesamtheit ständig weiter.

Diesen Veränderungen tragen wir zum einen durch eine ständig verbesserte Aus- und Fortbildung Rechnung. Zum anderen werden, wie in dem vorliegenden Entschließungsantrag ausgeführt wird, seit 1995 im Polizeivollzugsbereich ausschließlich solche jungen Leute als Polizeikommissaranwärterinnen oder -anwärter eingestellt, die ein dreijähriges Fachhochschulstudium, bestehend aus Theorie und Praxis, absolvieren und die so auf die Anforderungen, die der Polizeiberuf an sie stellt, nach meiner festen Überzeugung sehr gut vorbereitet werden. Dies zeigen auch die Reaktionen aus den Dienststellen. Darauf will ich ausdrücklich hinweisen.

Neben den Direkteinstellungen in den gehobenen Dienst wurde Mitte der 90er-Jahre begonnen, die in der Laufbahn des mittleren Dienstes befindlichen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in die Laufbahn des gehobenen Dienstes zu überführen. So hatten am 1. Januar 2004 nur noch rund 2 000 von mehr als 17 000 Polizeivollzugsbeamten ein Amt der Laufbahn des mittleren Dienstes inne.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Große Leistung!)

Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die Einführung der zweigeteilten Laufbahn dazu geführt hat, dass im Polizeivollzugsdienst jährlich 78 Stellen verloren gegangen sind, und zwar so lange, bis wir eine Korrektur vorgenommen und 200 eingestellt haben. Dadurch wurde die ohnehin schon schlechte Polizeidichte weiter verringert.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Aber die Qualität wurde deutlich erhöht! Das war Teil der Vereinbarung!)

Auf die Folgen hat der Kollege Biallas bereits hingewiesen.

Schaut man sich einmal an, wo die Aufklärungsquoten höher sind - um nur einmal dieses Feld zu betrachten -, dann stellt man fest, dass sich die Verbesserung der Polizeidichte darauf außerordentlich positiv ausgewirkt hat. Ob dies allein auf

die Ausbildung zurückzuführen ist, ist schwer zu sagen; denn sie kann nur zu einem kleinen Teil angerechnet werden. Es ist bereits gesagt worden, dass die Fachhochschule in dieser Form erst 1995 eingeführt worden ist. Das heißt, in der Masse handelt es sich um Beamtinnen und Beamte, die im mittleren Dienst gewesen sind, und den Aufstieg in den gehobenen Dienst hinbekommen haben, indem sie einen entsprechenden Lehrgang absolviert haben.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Des- halb wollen sie jetzt in Braunschweig 120 abziehen!)

Die neue Landesregierung hat durch weitere Stellenumwandlungen im Haushalt 2004 dazu beigetragen, dass die Umsetzung des Konzepts der zweigeteilten Laufbahn voranschreitet. Im vergangenen Jahr sind rund 500 Beamtinnen und Beamte von der Laufbahn des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes überführt worden. 590 Beamtinnen und Beamte wurden in den gehobenen Dienst eingestellt.

Meine Damen und Herren, nun werden wir natürlich darüber diskutieren - Herr Kollege Bartling, das haben Sie angesprochen -, was wir im Jahre 2005 erreichen können. Ich habe mit den Gewerkschaften darüber diskutiert - da müssten wir uns auch einig sein -, dass es nicht sein kann, dass Beamtinnen und Beamte, die - vielleicht in der Hoffnung, dass das auch ohne Lehrgang möglich ist - keinen Lehrgang belegen, in die zweigeteilte Laufbahn überführt werden. Das können wir nicht akzeptieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich meine, durch die Leistungsanforderungen muss sichergestellt werden - darauf muss Wert gelegt werden -, dass die Voraussetzungen vorliegen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, dann wird dem entsprechend Rechnung zu tragen sein.

Herr Kollege Bartling, Sie haben schon ausgeführt, dass das Bild in Bezug auf die zweigeteilte Laufbahn in den anderen Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Lediglich Hessen ist uns ein bisschen voraus; dort ist die zweigeteilte Laufbahn bereits etabliert. Andere Bundesländer, die noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst hatten, haben aus den Erfahrungen gerade in Hessen, vielleicht auch in Niedersachsen - das weiß ich nicht -, gesagt, dass sie das auf gar keinen Fall

machen wollen. Unterhalten Sie sich einmal mit Ihrem Kollegen Buß in Schleswig-Holstein. Ich habe sehr intensiv mit ihm gesprochen. Er sagte mir, dass Schleswig-Holstein den Fehler, den Niedersachsen gemacht hat, nicht machen will.

Dem Innenministerium und, ich glaube, auch dem Landtag insgesamt liegt inzwischen der Entwurf der Denkschrift des Landesrechnungshofs vor. Sie legen zu Recht großen Wert darauf, dass die Berichte des Landesrechnungshofs besonders gewichtet werden. Auch in diesem Fall sollten wir dieses tun. Wenn Sie schon einmal in die Denkschrift hineingeschaut haben, dann haben Sie gesehen, dass der Rechnungshof darin die flächendeckende Einführung der zweigeteilten Laufbahn bewertet. Er spricht sich im Ergebnis für eine Revitalisierung der Laufbahn des mittleren Dienstes aus. Dies ist zumindest etwas, was in den Beratungen in den Ausschüssen noch einmal genauer betrachtet werden muss. Die finanzielle Lage des Landes müssen wir immer vor Augen haben. Dem Ergebnis dieser Erörterungen will ich an dieser Stelle nicht vorgreifen; das wäre auch nicht im Sinne des Landesrechnungshofs.

Im Übrigen bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass es unumgänglich ist, hochmotivierte Menschen für den Polizeiberuf zu gewinnen und diese zu leistungsstarken Polizeibeamtinnen und -beamten auszubilden. An dieser Stelle will ich das aufgreifen, was der Kollege Biallas, aber auch der Kollege Bode gesagt haben. Es ist schon entscheidend, dass auch Realschülern eine gute Möglichkeit gegeben wird, den Polizeiberuf zu ergreifen. In der Vergangenheit war dies auf dem Weg über die Fachoberschule möglich. Dieses System hat sich definitiv nicht bewährt. Die Betreffenden haben zunächst zwei Jahre lang die Fachoberschule besucht und anschließend den Polizeieinstiegstest gemacht. Da zum Teil nur 10 bis 15 % derer, die die Fachoberschule absolviert haben, überhaupt in den Polizeidienst aufgenommen worden sind, haben viele Jugendliche erstens zwei Jahre vertan; zweitens haben sie bereits intensive Einblicke in die Polizeiarbeit gehabt, was vor dem Hintergrund dessen, dass sie anschließend nicht eingestellt worden sind, zumindest bedenklich ist.

Das System ist vor kurzem umgestellt worden, und die Jugendlichen können bereits mit 17 Jahren den Polizeieinstiegstest machen. Dies geschieht allerdings auch auf einem anderen Niveau als vorher. Die Ergebnisse müssen zunächst abgewartet wer

den. Ich bin skeptisch, ob das der Königsweg in diesem Bereich ist und ob das ausreichend ist. Ich halte es für sinnvoll, zumindest darüber nachzudenken, auch wieder Einstellungen im mittleren Dienst vorzunehmen, aber immer mit der Möglichkeit des Aufstiegs in den gehobenen Dienst. Das müssen wir vor dem Hintergrund der Pensionierungswelle auf jeden Fall im Blick haben.

Dann noch kurz zu dem Bereich, den Herr Dr. Lennartz eben angesprochen hat. Es ist richtig, dass wir den Katastrophenschutz und die Feuerwehr in die Polizeidirektionen eingliedern wollen. Gerade für den Fall, dass es zu Katastrophen bzw. Großschadenslagen kommt, ist es sinnvoll, die Bereiche, die in einem solchen Fall ohnehin kooperieren müssen, zusammen in einer Behörde zu haben.

Es fiel das Stichwort „Rettungsleitstellen“. Wegen der Einführung des Digitalfunks, insbesondere wegen der damit verbundenen immensen Kosten, die auf uns zukommen, müssen wir uns zusammen mit den Kommunen, den Landkreisen und den kommunalen Spitzenverbänden Gedanken darüber machen, wie wir das wuppen können und ob es nicht technisch möglich ist, größere Einheiten zu bilden. Ich habe mit dem Landesfeuerwehrverband, aber auch mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, in Kürze eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um über Lösungsmöglichkeiten zu sprechen. Diesbezüglich ist überhaupt nichts entschieden. Das können wir auch nicht, weil das in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fällt. Aber wir sind schon gebeten worden, hier zu moderieren. Diese Moderatorenrolle wollen wir auf jeden Fall einnehmen.