Ich sage Ihnen noch eines: Die notwendigen Gespräche zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik, die auf der Grundlage von Vertrauen laufen müssen, werden garantiert nicht durch solche Regeln gefördert.
Aber diese Sorge teilen Sie ja dann. Auch das findet man beim Lesen. Sie räumen nämlich ein, dass in vielen Bereichen präzise Ausnahmen zu formulieren und abschließend im Gesetz zu normieren sind.
Ich habe mir einmal angeschaut, wie die Nordrhein-Westfalen das gemacht haben. Eines ist faszinierend. Die Nordrhein-Westfalen haben ein Gesetz mit 15 Paragrafen. Spitze - davon würde ich mir mehr wünschen. Aber allein sechs davon beschreiben übliche, allgemeine Regularien eines Gesetzeswerkes. Neun Paragrafen regeln Weiteres, und von diesen neun befassen sich fünf Paragrafen mit Ausnahmen. Das Verhältnis der Schaffung von Recht und dem Aufwand, das Ganze wieder einzustampfen, ist insoweit nicht in Ordnung.
Meine Damen und Herren, schauen wir einmal schnell zurück. Es ist ja der Zwischenruf gekommen: letzte Legislaturperiode. Am 22. Februar 2001 wurde ein inhaltsgleicher Antrag hier im Plenum vorgelegt, in die Ausschüsse überwiesen, es wurden Anhörungen durchgeführt,
umfassende Beratungen durchgeführt und dann Beschlussfassung am 6. Juni 2002 - ausreichend lange Beratungszeit.
Die Kollegin Müller hat in der Berichterstattung dargelegt, dass der Antrag von den großen Fraktionen damals nicht aus parteitaktischen, strategischen oder sonstigen Überlegungen heraus abgelehnt wurde. Die Ablehnung erfolgte vielmehr aufgrund sorgfältiger Abwägungen zum Für und Wider eines solchen Gesetzes. Die lange Beratungsdauer gab die Hoffnung, vielleicht auf Bundesebene ein Vorbild zu bekommen.
Den alten Unterlagen ist zu entnehmen, dass Sie nur eine geringe Anzahl an Vorgängen - das kam auch heute wieder durch - überhaupt erwarten. Wenn das so ist, dann frage ich mich, ob wir dafür ein Gesetz brauchen. Regeln wir demnächst auch einmal einen Einzelfall durch Gesetz? Ich würde mich dann gerne anmelden. Ich möchte auch im Außenbereich ein schönes Haus bauen. Das Grundstück dafür könnte ich dann nennen.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es eigentlich besser ist, Rechtsvorschriften abzuschaffen - wir haben im Land zu viele davon - und die Bürokratie zu verringern.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Dann schaffen Sie die ganzen Vor- schriften zur Nichtöffentlichkeit ab!)
Die Kollegin Bockmann hat seinerzeit die Situation auf Bundesebene, wo auch intensivste Diskussionen geführt wurden, hier sehr deutlich beschrieben und vorgetragen. Sie hat viele Argumente aufgezeigt. Nach meinem Eindruck hat sich daran bis heute nichts geändert. Ich verstehe auch heute noch den Bundestag und seine Ausschüsse, die in dieser Sache nicht weiter aktiv sind.
„Das Problem, das hier von den Grünen aufgebaut worden ist, existiert in Wirklichkeit in dieser Dimension gar nicht.“
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen aus eigener Erfahrung auch noch sagen, dass die beantragten Ziele - viele Behörden und Institutionen, nicht nur die auf kommunaler Ebene, sondern auch die auf Landesebene und auf Bundesebene haben ein umfangreiches Informationspotenzial aufgebaut - nicht zum Nulltarif erreicht werden können. Die erstmalige Schaffung der Voraussetzungen sowie die laufende Pflege und die Aktualisierung verursachen nicht nur einen gewissen Aufwand, sondern auch Ausgaben und - Sie werden es nicht gern hören wollen - neben den Ausgaben auch noch hohe Kosten.
Den Gedankengängen der Antragsteller zur Kostenerstattung kann ich überhaupt nicht mehr folgen. Der Kollege Wenzel hat in vielen zurückliegenden Beratungen und Gesprächen gesagt: Verwaltungshandeln soll nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. - Jetzt gibt es aber einen Widerspruch. Obwohl sich die Kosten nach dem Antrag an den Leitlinien von Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit orientieren sollen, dürfen sie nicht unzumutbar sein, und der Arbeitsaufwand öffentlicher Stellen darf gar nicht berechnet werden. Das gibt keine Lösung. Meiner Meinung nach kann man mit Fug und Recht feststellen, dass die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP ein besseres Ziel verfolgen: die Abschaffung von Rechtsvorschriften und
die Entbürokratisierung. Der Weg ist nicht einfach, aber allein dieser Weg ist rationell, d. h. zweckmäßig, wirtschaftlich, sparsam und haushälterisch.
Ich darf für mich abschließend feststellen: Durch Freiwilligkeit erreichen wir mit den Menschen in Niedersachsen bessere Ergebnisse als durch Zwang. Das gilt gerade und ganz besonders für die Beschäftigten öffentlicher Behörden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Informationsfreiheitsgesetz war in der letzten Legislaturperiode zeitweilig ein Dauerbrenner in den parlamentarischen Gremien. Es war einmal ein grünes Lieblingsthema. Im Laufe der Jahre hat sich das aber geändert. Die Anhänger - ob nun die CDU-Fraktion in NordrheinWestfalen oder Berlin oder die Sozialdemokraten in Schleswig-Holstein - sind davon überzeugt. Das geht quer durch die gesamte Parteienlandschaft. Wir können uns von daher mit den Argumenten ganz unbefangen auseinander setzen.
Am 29. November 2001 hat der Rechtsausschuss im hiesigen Niedersächsischen Landtag, wie schon erwähnt, eine Anhörung durchgeführt und die Vorund Nachteile durchleuchtet. Herr Briese, Sie müssen keine Angst haben. Ich werde all diese Argumente jetzt nicht aufzählen.
Wovon wir vordergründig aber nicht überzeugt waren, war der so genannte internationale Vergleich, der immer wieder angeführt wird - allem voran Freedom of Information Act aus dem Jahr 1966 aus den USA -, weil wir der Auffassung sind, dass unser Rechtsverständnis und unsere Rechtshistorie etwa mit den amerikanischen Verhältnissen überhaupt nicht vergleichbar sind. Das zeigt ein Blick hinter die amerikanischen Kulissen. Die USA kennen überhaupt keinen Datenschutz, weder für die Bürger noch für die Wirtschaft. Einschränkungen gibt es lediglich für die eigene Bundesverwaltung. Deshalb waren wir der Auffassung, dass es
überhaupt keinen Sinn macht, halbe internationale Rosinen herauszupicken. Wir müssen hier entscheiden. Die Hinweise auf das Ausland zählten für uns mit dieser Begründung nicht, weil wir auch weiterhin an einem datengeschützten Bürger und auch an der Wahrung der Geschäftsgeheimnisse festhalten wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der damaligen Anhörung sind uns die Erfahrungen des Landes Brandenburg geschildert worden. Diese haben uns in der Tat nicht sehr überzeugt. Dies gilt z. B. für die Ausführungen zu Scientology. Uns wurde dargelegt, dass dort lediglich am Anfang in die Akten eingesehen wurde. Es waren aber immerhin 14 oder 15 Aktenbände. Wer sagt, dass sich so etwas nicht schnell wiederholen kann? Das ist für uns kein Argument.
Wenn wir uns mit dem Thema gläserne Verwaltung/gläsernes Rathaus - so sage ich einmal - erneut auseinander setzen wollen, dann könnte es uns nicht schaden, wenn wir einmal berücksichtigen, dass wir jetzt einen Schritt weiter sind als noch bei der damaligen Anhörung. Uns liegen jetzt die Erfahrungen des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Darüber hinaus war damals auch das schleswig-holsteinische Gesetz noch reichlich jungfräulich. Aber auch das hat sich geändert. Schließlich liegen uns praktische Erfahrungen aus den Bundesländern vor. Auf diese sollten wir meiner Meinung nach nicht verzichten.
Deshalb gestatten Sie mir, gerade angesichts der uns vorliegenden Erfahrungen aus anderen Bundesländern noch einmal die Kostenseite anzusprechen. Wir haben gehört, dass Brandenburg Gebühren erhebt, die die Kosten aber nicht decken. Nordrhein-Westfalen erhebt keine Gebühren, wenn der Bescheid negativ ausfällt. Dies sind Punkte, die wir, wenn wir den Weg in Richtung gläsernes Rathaus wagen wollen, noch einmal erörtern können, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund der Personalkosten, die im Falle der Einführung des Gesetzes auf das Land bzw. die Kommunen zukommen können.
Vor diesem Hintergrund habe ich mir den vorliegenden Antrag einmal angesehen. Ich habe die kostenintensiven Positionen einmal mit Textmarker gelb markiert. Die ganze Seite ist fast gelb. Sie haben gefordert, dass lediglich der Materialaufwand, nicht aber der Arbeitsaufwand ersetzt werden soll, dass die öffentlichen Stellen Verzeichnisse führen sollen, die geeignet sind, die Aktenordnung und
den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen, dass Statistiken über die Anzahl der bewilligten und der abgelehnten Anträge vorhanden sein müssen und dass last, but not least die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter in den Behörden Fachleute sein sollen. Die Akten sollen ja nicht von Registraturbeamten dahin gehend durchgesehen werden, wo Rechte Dritter tangiert werden, und datenschutzgerecht weitergegeben werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns die entsprechenden Zahlen und Erfahrungen - deshalb freue ich mich auf die Ausschussberatungen - einmal einholen. Wir sind gern dazu bereit. Wir sind aber der Meinung, dass wir einen Gesetzentwurf gerade in Zeiten, in denen wir über das Konnexitätsprinzip und das Vetorecht von Kommunen diskutieren, nicht unabhängig von den finanziellen Folgen diskutieren können. Diese müssen wir mit einbeziehen. Nichtsdestotrotz sagen wir Ihnen hier eine ergebnisoffene Diskussion zu. Wir werden an den Beratungen gern und vorurteilsfrei teilnehmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die meisten Argumente, die gegen den vorliegenden Antrag sprechen, haben wir ja schon gehört. Deshalb möchte ich abweichend von meinem Redemanuskript vorab noch zwei oder drei andere Sachen sagen.
Erstens. Nur weil das Gesetz „Informationsfreiheitsgesetz“ heißt, ist das nicht einfach per se schon einmal toll. Man muss zunächst einmal gucken, für wen es Freiheiten - nämlich die Freiheit, in die Akten zu gucken - bringt und für wen es Freiheiten unheimlich einschränkt. Das sind die Betroffenen; denn deren Daten werden auf einmal preisgegeben. Ich werde dazu nachher noch kurz etwas sagen. Das ist eine geschickte Verkleidung dessen, was man will, und der Art und Weise, wie man es nach außen verkauft.
Ich weiß nicht, ob der Kern unserer Wissensgesellschaft darin liegt, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, in jede Akte der öffentlichen Verwaltung hineinzugucken. Ich habe von dem, was die Wissensgesellschaft sowie Wissen im Sinne von „wissen müssen“ und „Wissen haben“ ausmacht, aber eine andere Vorstellung. Danach ist es meiner Meinung nach nicht wichtig, dass man in jede Akte, in jeden Verwaltungsvorgang hineingucken kann. An dieser Stelle haben wir ganz unterschiedliche Auffassungen.
Der dritte Punkt ist vielleicht der entscheidende. Hier ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich das Plenum schon einmal mit einem ähnlich ausgestalteten Antrag befasst hat. Ich hätte angesichts der Formulierung und der Reichweite des jetzt vorliegenden Antrags und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass all die Argumente, die gegen oder für den Antrag sprechen, im Wesentlichen schon ausgetauscht worden sind, eigentlich noch ein paar Worte dazu erwartet, warum dieser Antrag jetzt noch einmal gestellt worden ist und wie all die Argumente, die bisher dagegen vorgebracht worden sind, ausgeräumt worden sind. Bezüglich dieser Fragen sind Sie völlig blank geblieben. Dazu ist gar nichts gekommen.
Der entscheidende Punkt ist der, dass wir die Notwendigkeit abwägen müssen, die für ein entsprechendes Gesetz spricht. Inwieweit brauchen wir wirklich einen Blick in die Verwaltung hinein und die Abwägung mit all den Nachteilen, die mit diesem Zugeständnis tatsächlich verbunden wären?
Die erste Frage lautet: Brauchen wir dieses Informationsfreiheitsgesetz? Schon nach dem geltenden Recht hat jeder Verfahrensbeteiligte ein Recht auf Auskunft über die von öffentlichen Stellen gespeicherten personenbezogenen Daten. Er hat insofern ein weit reichendes Informationsrecht. Das ist ein ziemlich wichtiger Punkt; denn die meisten Leute wollen wissen: Was wissen die Leute über mich, und was ist passiert? Der vorliegende Antrag geht über diese Fragen hinaus. Sie wollen ein umfassendes Informationsrecht haben. Das ist schon klar. Die notwendige Transparenz der öffentlichen Verwaltung ist insofern schon gegeben. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz würde sich also in diesem Punkt nichts nachhaltig verbessern.
Was Sie wollen, ist die gläserne Verwaltung. Jeder Verwaltungsvorgang soll bis ins Einzelne nachvollzogen werden können. Dafür sehen wir keinen Handlungsbedarf. Es muss doch eigentlich genügen, zumindest einen konkreten Anlass zu haben, wenn ein Verwaltungsvorgang nachvollzogen werden soll. Nach Ihrem Antrag soll es ja so sein, dass ich mich für den Vorgang A oder die Planung B interessiere und deshalb einfach einmal in die Akten gucken kann. Es kann doch nicht sein, dass jeder, wenn es ihm gerade einfällt, einfach kommen und gucken kann, ohne das zu begründen oder einen Anlass zu haben. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum es in diesem Umfang eine Möglichkeit zur Einsicht überhaupt geben soll.
Als Nächstes stellt sich die Frage - Frau Bockmann hat das zu Recht und richtig ausgeführt - nach den Kosten und nach der Auswirkung auf die öffentliche Verwaltung. Die Verwaltungen wissen schon jetzt nicht mehr, wie sie ihre Kosten decken können, und müssten jetzt möglicherweise noch einen Apparat aufbauen, um die Auskunftsrechte und Auskunftspflichten richtig umsetzen zu können. Dagegen werden Sie einwenden - das haben Sie in Ihrem Antrag auch gesagt -, so viele seien das letztlich gar nicht, wir sollten nur die Möglichkeit einräumen. In der Praxis habe sich dort, wo die Möglichkeit bisher schon bestand, gezeigt, dass es so viele gar nicht sind.
Selbst wenn es nicht so viele sind, wissen wir doch jetzt schon, dass es zu großen Streitigkeiten und zu vielen Fragen kommen wird. Inwiefern besteht tatsächlich die Möglichkeit, Auskunft zu bekommen? Ist die Auskunft richtig erteilt worden? Wer hat möglicherweise schutzwürdige eigene Rechte, die dazu führen, dass die Gemeinde bestimmte Daten nicht herausgeben darf? Wenn wir ein solches Recht wirklich zulassen, produzieren wir damit Verwaltungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten.
Ich habe jetzt nur ein paar Fragen angerissen, will aber abschließend unsere Auffassung noch einmal ganz kurz wie folgt zusammenfassen: Es gibt verschiedenste schutzwürdige Interessen von Firmen und von Privatleuten. Wir müssen auch die mögli
chen Auswirkungen im Bereich der Organisierten Kriminalität, vielleicht auch vor dem Hintergrund des Terrorismus, beachten. Wenn jeder Einsicht in Verwaltungsvorgänge bekommt - es gibt auch ein paar interessante -, entsteht aus diesen Einblicken und Erkenntnissen möglicherweise ein gewisses Gefährdungspotenzial. Deshalb sind wir sehr skeptisch, ob diese Notwendigkeit tatsächlich besteht. Wir vermögen sie zurzeit nicht zu erkennen. Nur unter strengen Voraussetzungen kann man sie eventuell für Einzelfälle bzw. für Einzelbereiche tatsächlich bejahen. Wir sind aber grundsätzlich gesprächsbereit und offen - das ist ganz klar