Jetzt ist der erste Schritt getan worden. Am 11. Mai fand die gemeinsame Kabinettssitzung in Wernigerode statt. Am 28. August haben Ministerpräsident Dr. Böhmer und Ministerpräsident Christian Wulff in Thale den Staatsvertrag unterzeichnet. Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunde tritt er in Kraft.
parkgesetze müssen verändert werden, Verwaltung und Forschung müssen harmonisiert, die Rechtsform muss bestimmt werden. Die Personalräte sind bereit mitzuarbeiten und haben Vorschläge unterbreitet, die für die spätere Entwicklung wichtig sind. Auch die Zusammenarbeit in einem Nationalparkbeirat muss folgen. Das jeweilige Land bleibt Dienstherr. Der Sitz ist in Wernigerode. Sicherlich hat es diesbezüglich eine Enttäuschung gegeben. Aber mit der Entscheidung, die forstwirtschaftlichen und eventuell auch die naturschutzfachlichen Aufgaben der Ranger in Sankt Andreasberg zu belassen, ist ein guter Weg gefunden worden. Der neue Nationalparkleiter, Herr Pusch, hat auch seine Stellung angetreten, und viele nehmen ihn positiv an. Ich möchte es an dieser Stelle aber nicht versäumen, meine Damen und Herren, auch in Ihrem Namen Herrn Dr. Barth zu danken, der viel zur Akzeptanz des Nationalparks Harz beigetragen hat.
Die einheitliche Öffentlichkeitsarbeit ist sicherlich auch für die nächsten Jahre maßgeblich. Die mögliche Verbesserung durch eine Fachaufsicht lässt die Entschlossenheit beider Länder erkennen, hier etwas Neues entschieden voranzubringen und auch voneinander zu lernen.
Noch kurz zur Entschließung, meine Damen und Herren. Grundlage der Diskussion war immer der Wille der CDU zu einem einheitlichen Nationalpark. Die Entschließungsanträge der Grünen im Juni 2003 und der SPD im März 2004 haben den Willen aller Fraktionen verdeutlicht. Nach einer konstruktiven Zusammenarbeit liegt heute ein gemeinsamer Entschließungsantrag aller im Landtag vertretenen Parteien vor. Es wäre schön, wenn wir auch in anderen wichtigen politischen Entscheidungen eine einstimmige Erklärung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landes erzielen könnten. Aber wir befinden uns ja auf dem Weg dahin.
- Ich meine, dass das hervorragend ist. - Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Zusammenlegung erfüllt der Harz die Bedingungen der IUCNRichtlinien und der europäischen FFH-Richtlinie zum Netz Natura 2000. So kann nach der Zusammenführung Ende 2005, in der nächsten UNESCO-Schutzkonferenz, die Eingruppierung des Nationalparks vorgenommen werden. Ich darf Ihnen sagen, dass die gesamte Harzregion, in Nieder
sachsen wie in Sachsen-Anhalt und in Thüringen, diese Entwicklung begrüßt. Der Landschaftsraum Harz wird so wieder zu einer Einheit, und das wollen wir doch alle. Ein gemeinsam getragenes nachhaltiges Tourismuskonzept wird unsere Region voranbringen. Der vereinigte Harz wird auch neue Besucher in den Harz bringen. Hoffentlich wird die notwendige Verbesserung des Straßenund Schienennetzes folgen.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitwirkenden, auch bei Ministerpräsident Christian Wulff, bei den Nationalparkbeiräten und auch bei allen Fraktionen bedanken. Ich bin überzeugt, dass mit einer einstimmig abgestimmten Gesetzesänderung zum Staatsvertrag und der gemeinsamen Entschließung eine einmalige Chance für den Harz entsteht. Ich bitte Sie hiermit um Ihre Zustimmung. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Seeringer hat eben schon darauf hingewiesen: An dieser Stelle kann man wirklich einmal zutreffend sagen, dass zusammenwächst, was zusammengehört. Es ist schon eine feine Sache, wenn man das in Bezug auf den Wald sagen kann. Ich finde es auch ein positives und erwähnenswertes Beispiel, dass wir heute gegen Ende der Beratungen etwas Gemeinsames auf den Weg bringen.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller vier Fraktionen die wesentlichen Ziele des Nationalparks Harz aufzuschreiben und dabei auch wichtige Kriterien zu benennen, die noch in die zu schaffenden Errichtungsgesetze Eingang finden müssen. Es sind allerdings nicht alle Dinge - um das Lieblingswort von Minister Ehlen zu gebrauchen - klar und eindeutig geregelt. Aber darauf komme ich gleich zurück. Für die SPD-Fraktion kann ich erklären, dass die in der Präambel und in den Artikeln des Staatsvertrages enthaltenen Ziele und getroffenen Regelungen in ihrem Kern dem entsprechen, was wir für notwendig halten. Dabei ist klar - so hat es der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Aus
schuss formuliert -, dass der Staatsvertrag nicht mehr ist als eine politische Absichtserklärung, die letztlich noch keine bindende Wirkung für die zu verabschiedenden Nationalparkgesetze hat. Das bedeutet, dass die SPD-Fraktion auch in Zukunft sehr genau darauf achten wird, wie die konkrete Ausgestaltung in der folgenden Gesetzgebung aussieht. Das betrifft insbesondere zwei der Kriterien, die ich schon im März-Plenum angesprochen habe: erstens die Situation der Mitarbeiter und zweitens die Einhaltung der IUCN-Kriterien sowie der Natura 2000-Richtlinien.
Meine Damen und Herren, ein dritter Punkt scheint akzeptabel gelöst worden zu sein: die Standortfrage. Die Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Wernigerode und der zentrale Arbeitseinsatzpunkt für Ranger und Forstwirte in Sankt Andreasberg. So hat es Staatssekretär Dr. Eberl im Ausschuss gesagt. Ich meine, dass damit beiden Standorten geholfen ist und man die Entscheidung insofern akzeptieren kann.
Nun zu dem Problem bezüglich der Mitarbeiter. Ich hatte schon gesagt, dass das ein Punkt ist, auf den man noch achten muss. Im Schreiben vom 23. September schreibt der Personalrat seine Befürchtungen und Ängste nieder. Daraus ergibt sich die Anforderung an die Landesregierung, diese Befürchtungen und Ängste ernst zu nehmen und mit den Betroffenen zu reden. Herr Minister Sander hat das in seinem Redebeitrag vom März zwar versprochen. Nach den Aussagen des Personalrates ist diesbezüglich aber nicht viel passiert. Der Kollege Rösler hat heute Morgen schon gesagt, wie toll der Kollege Sander das könne. Wenn er das so gut kann, dann soll er das auch endlich tun.
Der Personalrat des Nationalparks Harz ist offenkundig mit dem, was dort passiert, bislang noch nicht ganz einverstanden. Die Mitarbeiter haben schlichtweg Angst. Das kann man auch verstehen, wenn man sich einmal vergegenwärtigt, worauf diese Ängste beruhen, und ziemlich einfach erklären. Die Mitarbeiter werden zunächst in die Anstalt öffentlichen Rechts, die es jetzt noch gar nicht gibt, sondern erst ab dem 1. Januar, überführt und dann auf irgendeine Weise an den Nationalpark ausgeliehen. Es wird natürlich geklärt werden müssen, zu welchen Konditionen dies geschieht. Genau diese Dinge sind im Errichtungsgesetz der Anstalt öffentlichen Rechts bislang noch nicht eindeutig
geregelt und zur Zufriedenheit gelöst, wie ich auf der Tagung der IG BAU gehört habe, bei der etliche Kollegen, die jetzt auch hier sitzen, anwesend waren und deshalb genau wissen, worüber ich hier rede. Zurzeit glaubt kein Waldarbeiter, dass sich für ihn die Bedingungen nicht verschlechtern. Diese Befürchtungen muss man ernst nehmen, und auf diese Befürchtungen muss man eingehen.
Das Forstpersonal erwartet zu Recht, dass es beim Wechsel in die Nationalparkverwaltung keine Nachteile gibt und dass es gegebenenfalls ein Rückkehrrecht gibt. Auch diese Frage muss noch geregelt werden. Liefern Sie baldmöglichst Klarstellungen, und reden Sie mit den Betroffenen; ich wiederhole das. Es soll durch die Zusammenlegung der Nationalparke keine Verlierer geben.
Ich komme zum zweiten Punkt. Es ist ausgesprochen positiv, dass in dem Entschließungsantrag alle Fraktionen auf die IUCN-Kriterien und auf die Natura 2000-Kriterien eingehen. Der Umweltausschuss hat sich im Rahmen einer Bereisung vom ehemaligen Leiter des Nationalparks Harz, Herrn Dr. Barth, erklären und zeigen lassen, wie hervorragend der Waldumbau im Westharz vollzogen worden ist und wie notwendig es ist, hier weiterzumachen. Nur so kann das Ziel einer IUCNAnerkennung für den gesamten neuen Nationalpark Harz erreicht werden. Das, was der Westharz erreicht hat, nämlich diese Anerkennung, muss auch das Ziel des gesamten neuen Nationalparks sein. Wir fordern deshalb den Umweltminister auf, sich bei der Formulierung des Errichtungsgesetzes genau dafür einzusetzen.
Es wäre für uns ein Problem - ich drücke mich an dieser Stelle sehr vorsichtig aus -, wenn erhebliche Teile des Nationalparkgebietes auf dem bisherigen Stand verblieben. Herr Dr. Eberl hat im Ausschuss zu Recht darauf hingewiesen, dass die IUCNKriterien Spielraum lassen. Weil das so ist, muss man diesen Spielraum nutzen und ein Zonierungskonzept festlegen, das dem Standard im Westharz entspricht oder wenigstens nahe kommt. Das wird auch Geld kosten. Die Landesregierung muss ihren Anteil in den Haushalt einstellen.
Mit allen hier im Hause teile ich die Hoffnung, dass mit der Zusammenlegung der beiden Nationalparke ein guter Baustein für die dringend notwendige Verbesserung der Situation aller Harzgemeinden
geschaffen wird. Wenn es gelingt, über den Tourismus die wirtschaftliche Situation zu stärken, profitieren am Ende nicht nur die Natur und die Mitarbeiter des Nationalparks, sondern dann gewinnen alle Menschen im Harz durch diese Entscheidung. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das gemeinsame Projekt der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist jetzt auch zu einem gemeinsamen Projekt der vier Fraktionen im Landtag geworden. CDU, SPD, Grüne und FDP haben zusammen einen Entschließungsantrag vorgelegt. Das kommt ja nicht so oft vor. Die Zustimmung von SPD und Grünen zum Staatsvertrag und zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag hat mich wirklich gefreut, meine Damen und Herren; das will ich hier sehr deutlich sagen.
Wenn man - wie es auch im Niedersächsischen Nationalparkgesetz vorgesehen ist - das Ziel hat, die beiden Nationalparke zusammenzuführen, dann bedeutet dies auch - das hat der Kollege Meyer eben schon angesprochen - Veränderungen auf der Verwaltungsseite. Ich habe von Anfang an nichts davon gehalten, dass man bisweilen versucht hat, hierüber einen politischen Streit zu führen. Es gibt bei diesen Entscheidungen nämlich keine Gewinner und Verlierer; denn am Ende sind alle Gemeinden im Harz Gewinner, weil ein Nationalpark die beste Grundlage für eine positive Entwicklung im Harz ist.
Die Entscheidung über den Sitz der Nationalparkverwaltung ist meines Erachtens aufgrund von objektiven Kriterien getroffen worden. Die Entscheidung für Wernigerode ist deshalb richtig. Sie ist keine Entscheidung gegen andere Kommunen; denn für einen Erfolg dieses Projekts werden alle Gemeinden und Städte im Harz noch gebraucht.
Auch der Naturschutz wird gestärkt aus diesem Prozess hervorgehen. Wenn in Artikel 6 des Staatsvertrages von einer Vereinheitlichung der fachlichen Arbeit die Rede ist, dann bedeutet dies nicht, dass überall im Nationalpark exakt das Gleiche gemacht wird. Es macht aber deutlich, dass
der Nationalpark als ein gemeinsamer Naturraum weiterentwickelt werden muss. Insofern ist der wiedervereinigte Harz - wenn ich es einmal so nennen darf - vor allem auch ein Gewinn für den Naturschutz.
Darüber hinaus können wir eine Stärkung des Tourismus erwarten. Ich hoffe, dass gerade der Sporttourismus durch eine einheitliche Öffentlichkeitsarbeit im Harz ein Wachstum erfährt. Insofern wird die Fusion neben ökologischen auch positive ökonomische Folgen haben.
Meine Damen und Herren, 14 Jahre nach der Wiedervereinigung wird es wieder einen Harz geben. Darauf können die Menschen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt stolz sein. Angesichts der Tatsache, dass wir uns heute in der Sache alle einig sind, beantrage ich - in Absprache mit den beteiligten Fraktionen die sofortige Abstimmung über den Entschließungsantrag. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits bei der Gründung des Nationalparks „Harz“ in Niedersachsen - 1994 war das - haben wir Grünen das Ziel formuliert, den niedersächsischen Nationalpark mit dem Hochharz zu einem einzigen Nationalpark zusammenzulegen. Wir hielten das von Anfang an für ein notwendiges Ziel.
Wir haben in jeder Legislaturperiode - in der letzten und auch in dieser, nämlich vor einem Jahr - das konsequent weiterverfolgt und diese Forderung entwickelt. Deswegen begrüßen wir es in der Tat, dass die Zusammenlegung jetzt mit dem Staatsvertrag konkret auf den Weg kommt.
Ich muss in diesem Zusammenhang dem Ministerpräsidenten ein Kompliment machen, weil ich den Eindruck habe, dass es auch mit auf ihn zurückzuführen ist, dass es in dieser Schnelligkeit forciert worden ist und zu einem Ergebnis gekommen ist.
Zurück zum Harz. Mit diesem grenzübergreifenden Großschutzgebiet sind wir bei dem Erhalt unseres Naturerbes nicht nur in Niedersachsen ein großes Stück weitergekommen. In Zukunft muss das Augenmerk auf die Entwicklung gerichtet werden. Wir wollen die internationale Anerkennung nach IUCNKriterien. Deswegen ist es uns wichtig, dass die Naturschutzstandards auf dem entsprechenden Niveau festgelegt werden, und zwar sowohl nach den internationalen Kriterien als auch entsprechend den Vorgaben von Natura 2000. Wir wissen - wir haben im Ausschuss die Diskussion über den Staatsvertrag in Einzelheiten geführt -, dass schon die Befürchtung bestand, dass forstwirtschaftliche Aspekte und Kriterien eventuell ein zu großes Gewicht bekommen könnten. Es handelt sich zwar um einen Wald, aber auch um natürliche Lebensräume. Wir wissen auch, dass der Naturschutz und die Anforderungen des Naturschutzes extra betont werden müssen. Das ist im Staatsvertrag eher knapp und teilweise indirekt formuliert. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass dieses Ziel in der ergänzenden Resolution besonders betont wird.
Auch ich bin froh - das muss ich auch sagen -, dass es uns gelungen ist, dass wir alle bei diesem wichtigen Thema tatsächlich den gleichen Standpunkt vertreten und sagen: Das ist uns wichtig, das liegt uns am Herzen, und das beschließen wir gemeinsam.
Wir wollen, dass der Naturschutz im Harz gestärkt wird. Aber wir wissen auch, dass die unterschiedlichen Konzepte zur Betreuung der Naturräume in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch nach der Fusion teilweise erhalten bleiben werden. Erst allmählich können sie angepasst werden. Es ist aber auch nicht so, dass wir uns jetzt zurücklehnen und die Entwicklung des Harzes aus dem Sessel beobachten könnten. Wir Grünen haben z. B. die Vorstellung, dass bei der Gesetzgebung und in der folgenden Entwicklung die Grenzen des Nationalparks noch einmal überprüft werden müssen. Sie wissen genau, wir bringen immer wieder - ich meine, begründet - die Buchenwälder im Südharz ein, die eigentlich in diesen Nationalpark gehören.
Wichtig ist uns ebenfalls die Öffentlichkeitsarbeit, die das Gesetzgebungsverfahren begleiten soll und muss, damit die Akzeptanz für diesen neuen
Wichtig ist auch die Öffentlichkeitsarbeit - da sage ich lieber einmal „Marketing“ - für den geeinten Harz als Naturregion, die es wert ist, besucht zu werden.