Vorbemerkung Nr. 1. Herr Kollege Briese, ich würde keinen Widerspruch zwischen Jugendlichen und Bürgerlichen suchen. Gott sei Dank sind die Jugendlichen von heute bürgerlicher, als Sie sich das wünschen können. Wir sind darüber ganz froh, denn sie wissen, dass wir die richtige Politik betreiben.
Vorbemerkung Nr. 2. Diese Vorbemerkung ist etwas wichtiger als die erste Vorbemerkung. Ich bin es ein bisschen leid, Herr Kollege Briese, dass Sie hier regelmäßig an das Mikrofon treten und dann regelmäßig einer von uns kommen muss und Ihnen Nachhilfe in Verfassungsrecht geben muss.
Herr Kollege, der Bundesrat ist ein Bundesorgan. Die niedersächsischen Mitglieder des Bundesrates werden von der Landesregierung bestimmt. Sie können im Bundesrat Anträge einbringen. Als Abgeordneter haben Sie die Möglichkeit, all das, worüber hier im Haus gesprochen wird, vorzutragen. Sie haben alle parlamentarischen Möglichkeiten, hier zu beantragen, dass über etwas diskutiert wird.
Eines gestehe ich Ihnen aber gerne zu. Mit der Großen Anfrage zur Jugendkriminalität und der Sanktionspraxis in Niedersachsen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein wichtiges Thema aufgegriffen. Schließlich handelt es sich bei der Bekämpfung der Kriminalität und der Sanktionierung von Straftaten um eine der wichtigsten Kernaufgaben staatlichen Handelns. Ich danke daher auch der Justizministerin, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit großer Sorgfalt und mit sehr viel Fleiß eine Antwort erstellt haben, die einen hervorragenden Überblick über die Jugendkriminalität in Niedersachsen gibt. Es lohnt sich, diese Antwort aufmerksam zu lesen.
Insbesondere der Frage, warum Kinder und Jugendliche straffällig werden, muss unsere besondere Aufmerksamkeit gelten. Der klaren Aussage in der Einleitung der Antwort, dass die effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität ein zentrales Anliegen der Landesregierung ist, muss daher hohe Bedeutung beigemessen werden. Einfach ist diese Aufgabe sicherlich nicht.
vielleicht sogar aus der eigenen Erfahrung, weiß jeder von uns, dass Jugendliche auch einmal über die Stränge schlagen. Dabei ist es leider nicht ausgeschlossen, dass auch einmal eine Straftat verwirklicht wird. Es wäre unangemessen, darauf mit der vollen Schärfe des Strafrechts zu reagieren.
Wir sollten aber nicht die Augen davor verschließen, dass es auch Jugendliche und sogar Kinder gibt, die bereits ein erschreckendes Strafregister vorweisen können. Jeder von uns kennt solche Fälle aus der Presse. Wir sind daher verpflichtet, Regelungen vorzuhalten, mit denen wir auf das Verhalten dieser Jugendlichen angemessen reagieren können. Unsere Sorge allerdings muss früher einsetzen.
Wer in Deutschland Verantwortung trägt, sollte sich immer fragen, warum es Jugendliche und Heranwachsende gibt, die bereit sind, ihr Leben wegzuwerfen. Sicherlich ist es in einer sich schnell verändernden Welt schwierig, sich zu orientieren. Jugendliche haben daher heute vielleicht mehr Probleme als früher, ihren Weg zu finden - Probleme vielleicht auch deshalb, weil es in unserer Gesellschaft insgesamt an Achtung vor wichtigen Institutionen und Verantwortungsträgern fehlt, beispielsweise an der Achtung vor den Kirchen oder an der Achtung vor den Organen des Staates, an Achtung vor Politikern, an Achtung vor Beamten, an Achtung vor Richtern, an Achtung vor Lehrern, an Achtung vor Professoren, an Achtung vor Gewerkschaften, an Achtung vor Arbeitgebern, an Achtung vor Soldaten, aber auch an Achtung vor dem Glauben, vor dem anderen Geschlecht oder vor den Eltern. Ich meine, meine Damen und Herren, diese fehlende Achtung ist noch das schlimmste Erbe der so genannten 68erGeneration.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD - Michael Albers [SPD]: Die 68er sind schuld! - Ralf Briese [GRÜNE]: Oh nein!)
Aber auch das Infragestellen des Gewaltverbots durch die 68er - Stichwort „Gewalt gegen Sachen ist keine Gewalt“ - hängt uns bis heute nach. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Diskussionen, die wir in diesem Haus über die Bestrafung des Beschmierens von Wänden, ein typisches Jugenddelikt, geführt haben.
Meine Damen und Herren, wer aber niemandem Wertschätzung entgegenbringt, hat große Schwierigkeiten, Vorbilder zu finden. Wer niemandem Wertschätzung entgegenbringt, der führt ein Leben ohne Werte. Ein solches Leben sieht man dann sehr schnell als wertlos an. Den frei gewordenen Platz nehmen inzwischen häufig materielle Werte ein, die zu oft nur noch durch Straftaten befriedigt werden können. Hinzu kommt bei einigen Jugendlichen angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland und den Problemen auf dem Arbeitsmarkt die Angst vor der Zukunft.
Mit Blick auf die Diskussion am gestrigen Tage danke ich der Landesregierung, aber auch den Kommunen und den Arbeitgebern in Niedersachsen dafür, dass sie der Jugendarbeitslosigkeit kraftvoll entgegentreten. Jungen Menschen Hoffnung zu geben, das ist die beste Prävention gegen Jugendkriminalität.
Meine Damen und Herren, ich sagte bereits, dass wir verpflichtet sind, Regelungen für den Umgang mit Jugendkriminalität vorzuhalten. Der dafür zuständige Bundesgesetzgeber hat die notwendigen Rechtsnormen im Jugendgerichtsgesetz festgelegt. Für Teile dieser Regelung hat die CDU eine Änderung vorgeschlagen. Diese Bereiche haben erkennbar in der Anfrage der Grünen eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Dabei handelt es sich insbesondere um den neben der Jugendstrafe verhängten Arrest und um die Verlängerung der möglichen Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre.
Das JGG unterscheidet zwischen drei Formen der Erziehungsmittel, nämlich zwischen den Erziehungsmaßregeln und den Zuchtmitteln - ein zugegeben etwas veralteter technischer Begriff aus dem JGG, der die Verwarnung, Auflagen und den Jugendarrest umfasst -, und der Jugendstrafe.
Eine Jugendstrafe wird gemäß § 17 JGG erst verhängt, wenn wegen der schädlichen Neigung der Jugendlichen weder Erziehungsmaßregeln noch Zuchtmittel ausreichen oder wenn die Schwere der Schuld Strafe erforderlich macht. Die Hürde, um eine Jugendstrafe zu verhängen, liegt also bereits jetzt sehr hoch. Bei Verurteilungen zu nicht mehr als einem Jahr - das sind die meisten - setzt der Richter die Strafe auf Bewährung aus, wenn - hier zitiere ich § 21 JGG direkt, weil das so schön nur der Bundesgesetzgeber formulieren kann „zu erwarten ist, dass der Jugendliche sich schon die
Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einfach formuliert ist hier eine Lücke. Der Richter hat die Möglichkeit, einen Arrest auszusprechen. Wenn das aber keine angemessene Sanktion mehr ist, verurteilt er zu einer Strafe auf Bewährung. Dann hat er keine Gelegenheit mehr, dem Jugendlichen mit einer kurzen Inhaftierung vor Augen zu führen, was er bei einem Bewährungsversagen zu erwarten hat. Dadurch wird der Arrest von dem verurteilten Jugendlichen häufig als schlimmer empfunden als die Jugendstrafe. Wir halten es für dringend geboten, diese Lücke zu schließen.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt auf Nr. 8 der Großen Anfrage zu sprechen kommen. Diese Frage zeigt - ich habe es schon angedeutet - erneut ein merkwürdiges Verständnis von Gewaltenteilung. Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie fragen die Landesregierung allen Ernstes, ob sie die Richter zählt, die sich über das Höchstmaß des Strafrahmens ausgelassen haben. Wer nur ein bisschen vom Strafrecht versteht, der weiß, dass die Festlegung von Mindestund Höchststrafen die maßgebliche Entscheidung des Parlaments ist.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ralf Briese [GRÜNE]: Deshalb frage ich ja den Praktiker in Anhörungen!)
Dadurch, meine Damen und Herren, nimmt der Bundestag als repräsentativer Vertreter des Volkes die eigentliche Wertung strafrechtlichen Handelns vor. Richter dagegen, meine Damen und Herren von den Grünen, sind für die Einzelfallentscheidung zuständig. Als Abgeordnete steht es uns mit Recht nicht zu, diese Entscheidungen zu kommentieren. Allerdings halten sich kluge Richter auch mit Recht zurück, die ihnen das durch Gesetz vorgegebenen Grenzen zu kommentieren.
Meine Damen und Herren, das Jugendstrafrecht kann gemäß § 105 Jugendgerichtsgesetz auch auf Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr angewendet werden. Ich frage Sie auch mit Blick auf die Familien von Mordopfern oder die durch Vergewal
tigung missbrauchten Frauen oder Kinder, ob Sie es für angemessen halten, eine entsprechende Tat eines Zwanzigjährigen in jedem Fall mit einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren für ausreichend sanktioniert zu halten.
Ich jedenfalls finde nicht, dass das angemessen ist, Herr Kollege Gabriel, und ich sehe mich darin einig mit der Fraktion der CDU. Ich halte daher die Veränderung der Höchststrafe nach JGG auf 15 Jahre für angemessen und bin froh, dass die Landesregierung eine entsprechende Initiative des Bundesrates unterstützt.
Meine Damen und Herren, einen grünen Weg zur Verbesserung der Kriminalstatistik werden wir nicht mitgehen.
Wer nämlich die Internetseite der Jungen Grünen in Niedersachsen besucht, der findet dort einen Flyer, der auf eine Aktion hinweist, die unter der Schirmherrschaft des Bundestagsabgeordneten Ströbele steht.
Dort fordern die Jungen Grünen eine Legalisierung von Cannabis und eine Entkriminalisierung von 6 Millionen Konsumenten.
(Zurufe von der CDU: Unerhört! - Sigmar Gabriel [SPD]: Fragen Sie einmal Ihre eigenen Kinder! Ich würde immer die eigenen Kinder fragen!)
Sofort! - Darunter sind vermutlich einige Tausend Fälle mit Haschisch. Eine Legalisierung dieser Drogen wäre ein Schlag ins Gesicht jeder Drogenbekämpfung; aber die Statistik sähe natürlich besser aus. Probleme werden aber nicht dadurch beseitigt, dass man sie verschweigt, sondern dass man sie löst. Ich gebe zu, das ist ein schwieriger Weg; aber es ist der einzige, der zum Ziel führt, und deshalb werden wir ihn gehen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit der Antwort auf die Große Anfrage der Grünen stellt sich die neue Landesregierung selbst ein Armutszeugnis erster Klasse aus.
Bereits in der Funktion als Opposition fiel Sprechern der CDU nichts Besseres ein, als unablässig von der Bundesebene eine drastische Verschärfung des Jugendstrafrechts zu fordern.