Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005

(Zurufe von der CDU)

Hauptakteure der Präventionsarbeit, meine sehr verehrten Damen und Herren - jetzt können Sie mir mit Sicherheit zustimmen -, sind der hervorragende Landespräventionsrat sowie die vielen Präventionsräte im Lande.

(Beifall bei der SPD - David McAllister [CDU]: Der erste Satz, der richtig war!)

In diesem Zusammenhang wird ein entscheidender Unterschied zur Vorgängerregierung deutlich. Die jetzige Justizministerin, Frau Heister-Neumann, kündigt fast wöchentlich medienwirksam großartige Reformen und Änderungen am Justizrecht an. In der Realität, meine Damen und Herren, passiert aber so gut wie gar nichts. Es bleibt bei Ankündigungen und Sonntagsreden.

(Beifall bei der SPD)

Frau Heister-Neumann, Ihr Vorgänger, Herr Christian Pfeiffer, hat nicht nur über Prävention geredet, sondern er hat sich auch aktiv dafür eingesetzt.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen solch engagierten Einsatz eines Ministers nenne ich eine gute Sache.

Insgesamt kann man aus der Antwort der Landesregierung nur zwei Forderungen an Ministerpräsident Wulff und sein Kabinett richten:

Erstens. Hören Sie endlich mit Ihren populistischen Sonntagsreden zur Strafrechtsverschärfung auf, und hören Sie auf die Praktiker und Wissenschaftler!

Zweitens. Nehmen Sie den Bereich der Prävention endlich ernst, und werden Sie aktiv! - Herzlichen Dank.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Jetzt hat der Kollege Lehmann von der FDPFraktion das Wort. Herr Lehmann, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem ich die Große Anfrage der Fraktion der Grünen und insbesondere die Antwort der Landesregierung darauf gelesen hatte, war ich zu der Überzeugung gekommen, dass sie der Sache sehr dienlich hätte sein können, zumal die Landesregierung sehr ausführliche und tief gehende Antworten auf die einzelnen Fragen gegeben hat. Nachdem ich allerdings den Beitrag des Kollegen Briese gehört habe, frage ich mich: Warum haben Sie diese Anfrage überhaupt gestellt? Sie haben sich in Ihrem Beitrag nur zu einem verschwindend geringen Teil mit der Anfrage als solcher auseinander gesetzt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Stattdessen haben Sie sich dazu hinreißen lassen - ob bewusst oder unbewusst -, über die grüne Gesamtschulherrlichkeit zu philosophieren und andere Lebensweisheiten aus Ihrer grünen Lebenswelt darzubringen. Es ist aber zu schade, ein Ministerium mit immerhin 28 Fragen und diversen Unterfragen zu beschäftigen, um dann einfach zu sagen: Na ja, viel ist nicht dabei herausgekommen, aber wir wollen gerne einmal sagen, wie wir die Welt sehen. - Das ist kein vernünftiger Umgang mit den Ressourcen unserer Landesregierung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ihr ursprüngliches Ziel war offensichtlich, aufzuzeigen, dass die Landesregierung bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität auf dem falschen Weg ist.

(Heidrun Merk [SPD]: Ist sie auch!)

Aber das ist Ihnen nicht gelungen, das wurde durch die Ausführungen des Justizministeriums widerlegt.

Der Kollege Albers hat es deutlich besser angepackt. Er hat sich mit dem Thema und den Antworten wirklich auseinander gesetzt. Ich will nicht sagen, dass die Schlüsse, die er gezogen hat, richtig waren, aber er hat zumindest das gemacht, wozu eine Besprechung eigentlich dient, er hat sich nämlich mit den Antworten der Landesregierung auseinander gesetzt.

Jetzt aber zu den Inhalten, die wir, die FDPFraktion, wie folgt beurteilen.

(Zuruf von Ina Korter [GRÜNE])

- Wir sind gerade bei den Inhalten, Frau Korter. Hören Sie einfach zu, dann kriegen Sie auch was mit.

Zu den Kriminalitätszahlen ist schon gesagt worden, dass wir in den letzten zwei Jahren einen Rückgang zu verzeichnen hatten. Ich will das gar nicht darauf zurückführen, dass wir jetzt eine andere Landesregierung haben; denn eine neue Landesregierung führt nicht automatisch zu weniger Straftätern. Man kann allerdings feststellen, dass es mit dieser neuen Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen eine ganz andere Konsequenz in der Strafverfolgung gibt. Ich glaube, dass dies in der Entwicklung der Kriminalitätszahlen insgesamt seinen Niederschlag gefunden hat.

Es ist relativ schwierig, eine Verbindung zwischen der Kriminalitätsentwicklung, ihren Hintergründen und den verschiedene Maßnahmen, die im Rahmen der Bekämpfung der Jugendkriminalität ergriffen werden, herzustellen. Das ist bereits in einem früheren Beitrag von Ihnen zum Ausdruck gekommen. Deshalb kann man nur sagen: Es gibt diese Entwicklung, und wir nehmen sie zur Kenntnis.

Aber welche Folgerungen sollten wir daraus ziehen? - Wir haben gesagt - deshalb gibt es die verschiedenen Gesetzesinitiativen, die heute schon angesprochen worden sind -: Man muss im Jugendstrafrecht in Einzelbereichen zu Veränderungen und Verschärfungen kommen.

Aus der Antwort auf die Große Anfrage ergibt sich, dass bisher rund 70 % der Heranwachsenden unter Anwendung des Jugendstrafrechts verurteilt worden sind. Das ist vor allem deswegen interessant, weil der Gesetzgeber ursprünglich davon ausgegangen war, dass es eher die Ausnahme sein müsste, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Das hat sich jetzt genau ins Gegenteil verkehrt. Von daher halten wir es für konsequent zu sagen: Die Regel muss sein, das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, und nur dann, wenn es besondere Gründe dafür gibt, dass jemand nicht unter das Erwachsenenstrafrecht fallen soll, sollte richtigerweise das Jugendstrafrecht angewendet werden.

Des Weiteren gibt es keinen Anlass, schon jetzt gegen die Einführung des Warnschussarrestes oder gegen die Erhöhung der Höchststrafe Zeter und Mordio zu schreien, so wie es der Kollege Briese heute wieder gemacht hat. Mit dem Warnschussarrest verbreitern wir die Möglichkeiten der

Jugendgerichte, durch intensivere Mittel wesentlich fühlbarer - wenn ich das so sagen darf - zu reagieren als z. B. mit einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe mit Bewährung. Das kann nicht pauschal damit abgelehnt werden, dass höhere Strafen keine abschreckende Wirkung hätten. Über die Wirkung des Warnschussarrestes, der sicherlich durch die Bewährungshilfe zu begleiten wäre - ihn kann man nicht isoliert stehen lassen -, liegen keine Erkenntnisse vor. Darauf haben Sie hingewiesen. Aber wenn noch keine insbesondere empirisch begründeten Erkenntnisse vorliegen, kann man auch noch keine Schlüsse ziehen.

Ferner dürfte unbestritten sein, dass es besonders schwere Straftaten gibt, die mit dem Rahmen des Jugendstrafrechts von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe nicht mehr angemessen sanktioniert werden können. Dem Grundsatz, dass es immer eine tat- und schuldangemessene Bestrafung geben soll, wird damit nicht mehr in allen Fällen Rechnung getragen. Daher halten wir die Erweiterung des Strafrahmens von zehn auf fünfzehn Jahre für vertretbar.

Das heißt aber nicht automatisch - darauf will ich noch einmal hinweisen -, dass es höhere und schärfere Strafen geben muss. Wir müssen uns aber klar machen - das werden Sie sicherlich nicht bestreiten wollen -, dass wir es mehr und mehr mit anderen Tätern zu tun haben, mit Tätern, die insbesondere aus dem osteuropäischen Raum kommen und die sich von niedrigschwelligen Strafen nicht mehr abschrecken lassen. Gerade deshalb muss man die Möglichkeit haben, in Einzelfällen und bei besonders schwer wiegenden Straftaten mit einem wesentlich schärferen Schwert zuzuschlagen. Aber wie gesagt: Das heißt nicht - ich glaube, da würde man den Jugendrichtern in Deutschland und Niedersachsen Unrecht tun -, dass man grundsätzlich zu schärferen Mitteln greifen sollte. Wir glauben, dass die unabhängige Justiz noch immer in der Lage ist, tat- und schuldangemessen zu handeln. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das Wort hat jetzt noch einmal die Ministerin Heister-Neumann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Lehmann, bin ich nicht der Auffassung, dass die Rede von Herrn Albers gut war.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Verge- ben wir jetzt neuerdings Zensuren?)

- Nein, ich möchte natürlich keine Zensuren verteilen. - Sie war es aus einem ganz bestimmten Grund nicht. Herr Albers hat vorgetragen, er habe sich mit der Antwort auseinander gesetzt. Gerade diesen Eindruck aber habe ich nicht. Herr Albers hat vielmehr sein eigenes Weltbild etwas verdreht und hier vorgetragen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Auseinandersetzung mit der Antwort war das jedenfalls nicht.

Zweitens. Herr Albers, Sie haben so hübsch gesagt: „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“. Ich bin der Meinung: Es ist gut, wenn man auch hören kann. - Draußen in der Wandelhalle haben Sie übrigens die Möglichkeit, kostenlos an einem Hörtest teilzunehmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dann nämlich würden Sie vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen, warum ich der Auffassung bin, dass dieser Warnschussarrest kein Rückschritt, sondern eine zusätzliche Möglichkeit für Richter ist, zu einem flexiblen Sanktionssystem zu kommen. Ich möchte Ihnen das gerne an einem Beispiel erläutern, damit das in der Praxis deutlich wird. Ich glaube, Sie alle können sich noch an den Fall in Hildesheim erinnern, bei dem wir leider Gottes feststellen mussten, dass eine Gruppe von Schülern über Wochen und Monate einen Mitschüler gequält haben. Ich spreche diesen Fall deshalb an, weil er inzwischen abgeschlossen ist und die Strafen verhängt worden sind. Das ist genau ein Beispiel dafür. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist ausgesprochen worden, und Mittäter haben als Sanktion Arrest bekommen. Das heißt, derjenige - das ist genau das, was ich meine -, der an diesen Taten dauerhaft beteiligt war und Arrest bekommen hat, weil eine gewisse geringere Schuld festgestellt wurde, ist für eine bestimmte Zeit seiner Freiheit beraubt worden, während derjenige, bei dem eine sehr viel schwerere

Schuld festgestellt wurde, eine Jugendstrafe bekommen hat, nämlich eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das heißt, er geht heraus und der andere geht hinein. Das ist in einem solchen Konglomerat äußerst gefährlich und setzt die falschen Zeichen. Damit wollte ich Ihnen deutlich machen, dass dieser Warnschussarrest für den Richter eine Möglichkeit ist, in Anbetracht der jeweiligen Tat der Beteiligten flexibel auf die Einzelnen einzugehen. Ich glaube, das ist ein sehr Erfolg versprechendes Mittel.

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktionen der Grünen und der SPD haben um zusätzliche Redezeit gebeten.

(David McAllister [CDU]: Das muss aber nicht sein!)

Ich erteile den großen Fraktionen drei Minuten und den kleinen zwei Minuten Redezeit.

Noch einmal zu dem Warnschussarrest. Sie haben nicht zugehört, Frau Ministerin, was der Herr Kollege Albers in Bezug auf Ihre eigene Anfrage gesagt hat. Wenn wir über Jugendstrafrecht reden, dann müssen wir uns darüber unterhalten, welche Sanktionswirkung eintritt. Dabei ist es inzwischen empirisch bewiesen, dass die Rückfallquoten nach einem Arrest sehr viel höher als nach einer Bewährungsstrafe sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das müssen Sie doch einsehen und verstehen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Also las- sen wir sie alle draußen!)