des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 23 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Gegenüber der NWZ vom 25. Mai 2005 antwortete Wissenschaftsminister Stratmann auf die Frage, ob der schon lange versprochene Zukunftsvertrag für die Hochschulen wegen der Konsolidierungsnotwendigkeiten auf Eis gelegt werden müsse, dass die Zukunft des Zukunftsvertrages vom Ergebnis der Haushaltsberatungen abhänge. Er wolle „Wiederholungshaushalte“ für die Hochschulen erreichen, die ihnen bis 2011 jährlich 1,8 Milliarden Euro sicherten. Im Folgenden nannte der Minister u. a. den Zukunftsvertrag als Voraussetzung für die Einführung von Studiengebühren in Niedersachsen.
Der Zukunftsvertrag, das meint im Wesentlichen eine mittelfristige finanzielle Planungssicherheit, wurde den Hochschulen bereits im Zusammenhang mit den Kürzungen des „Hochschuloptimierungskonzeptes“ 2003 und in Kenntnis des hohen Konsolidierungsbedarfs des niedersächsischen Landeshaushaltes versprochen. Er wurde bis heute nicht realisiert.
Ebenfalls die NWZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 4. Juni 2005 über einen Streit zwischen dem Wissenschaftsminister und Finanzminister Möllring über mögliche Einsparpotenziale im Wissenschaftsetat für 2006. Der Sprecher des Wissenschaftsministeriums wird darin zitiert, der Minister würde im Zweifelsfalle auf die Einführung von Studiengebühren verzichten, sollten die Mehreinnahmen nicht in vollem Umfang bei den Hochschulen bleiben. Aus einer Diskussionsveranstaltung an der Fachhochschule Hannover stammt ein Zitat des Ministers selbst, dass, sollten seine beiden Bedingungen nicht erfüllt werden, Gebühren „mit einem Minister Stratmann nicht eingeführt“ würden (vgl. HAZ vom 14. Juni 2005). Von derselben Veranstaltung berichtet die NP vom 14. Juni 2005: „Offen ist die Konsequenz: Ob Stratmann zurücktreten würde, falls er sich nicht durchsetzen kann, ließ er offen.“
1. Bis wann gedenkt sie, mit den niedersächsischen Hochschulen den Abschluss eines „Zukunftsvertrages“ mit einer Laufzeit von sechs Jahren und einem Jahresvolumen von 1,8 Milliarden Euro zu realisieren, um daraus resultierend bis wann Studiengebühren ab dem ersten Semester in Niedersachsen einzuführen?
2. Teilt sie die Auffassung von Finanzminister Möllring, im Wissenschaftsetat seien zusätzliche Einsparpotenziale für das Jahr 2006 enthalten, und wenn ja, auf welcher Grundlage hat sie den Hochschulen 2003 einen „Zukunftsvertrag“ versprochen, bzw. welche neuen Erkenntnisse über die niedersächsische Hochschullandschaft liegen vor, die eine erneute Kürzungsrunde aus ihrer Sicht rechtfertigen?
3. Teilt sie die Auffassung von Wissenschaftsminister Stratmann, dass ein „Zukunftsvertrag“ eine unabdingbare Voraussetzung für die Einführung von Studiengebühren ist, und würde sie daher bei Nichtabschluss eines solchen Vertrages mit den vom ihm genannten Bedingungen auf die Einführung von Studiengebühren verzichten?
An der Aufstellung des Entwurfs des Haushalts 2006 wird derzeit noch gearbeitet. Diese Arbeiten sind - wie bekannt - noch nicht abgeschlossen. Die diesbezügliche Kabinettsklausur ist für den 4. und 5. Juli 2005 vorgesehen.
Zu 1 und 3: Im Kontext mit der Aufstellung des Haushalts 2006 prüft die Landesregierung, ob den Hochschulen ein Zukunftsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren angeboten werden soll, der den Hochschulen Planungssicherheit, bezogen auf die jährlichen Finanzzuweisungen, gewährt. Die Einführung von Studienbeiträgen ist nach der bisherigen Planung für das WS 2006/2007 vorgesehen. Einnahmen aus Studienbeiträgen sollen den Hochschulen ungeschmälert zur Verbesserung der Lehre zufließen. Die Einführung setzt zudem voraus, dass niemand aufgrund der persönlichen oder den Besitzverhältnissen der Eltern an der Aufnahme eines Studiums gehindert wird. Damit dies gewährleistet wird, soll den Studierenden unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen ein zinsgünstiger Bildungskredit angeboten werden, dessen Rückzahlung erst nach Aufnahme einer Berufstätigkeit und in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
des Kultusministeriums auf die Frage 24 der Abg. Klaus-Peter Dehde, Hans-Dieter Haase, Volker Brockmann, Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Walter Meinhold und Rolf Meyer (SPD)
Die Energiepolitik ist eine der zentralen Aufgaben für die Zukunft. Aus diesem Grund sollte eine frühzeitige und umfassende Information über die Möglichkeiten und Risiken von einzelnen Energieträgern Bestandteil des Unterrichts sein.
Gerade in Niedersachsen ist dem Thema Energieversorgung ein starkes Gewicht einzuräumen, nicht nur weil Niedersachsen als Windland Nummer eins eine Vorreiterrolle bei den erneuerbaren Energien einnimmt, sondern auch weil die Lasten der bisherigen Kernenergienutzung Niedersachsen in besonderem Maße treffen.
1. Wie und in welchem Umfang wird im Unterricht an niedersächsischen Schulen auf das Thema Energieversorgung eingegangen?
2. Welche Unterrichtsmaterialien werden speziell zum Thema Kernenergienutzung eingesetzt? Wie wird über die Risiken dieser Technologie und die bestehenden Probleme der Endlagerung aufgeklärt?
3. Wird insbesondere über die besondere Belastung Niedersachsens durch faktische und geplante Atommüllendlager - Asse II, Gorleben und Schacht Konrad - im Unterricht aufgeklärt, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Das Thema „Energieversorgung“ mit den Aspekten Nutzen und Risiken der Kernenergie bzw. der alternativen Energien ist im Schulunterricht wie in der Öffentlichkeit nicht nur ein physikalisches, sondern auch ein hochgradig politisches. Für die Gestaltung des Unterrichts über politisch relevante Themen gilt der anerkannte Grundsatz, dass alles, was in der Gesellschaft umstritten ist, auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden muss; und es gilt der Grundsatz des Überwältigungsverbotes, d. h. die Lehrkräfte dürfen mit ihrer Meinung nicht dominieren wollen, sondern haben die Schülerinnen und Schüler bei der selbständigen, unabhän
gigen Urteilsbildung zu unterstützen. Es ist legitim, bei den Ängsten und Emotionen, die das Thema bei vielen Menschen auslöst, anzusetzen. Ziel aber müssen sachliche Aufklärung und Rationalität in der Auseinandersetzung sein.
Die curricularen Vorgaben zum Thema „Energieversorgung“ stammen bis auf eine Ausnahme aus den 90er-Jahren, aus einer Zeit also, als die jetzige Landesregierung noch nicht in der Verantwortung stand. Ich halte diese Vorgaben für hinreichend, wir haben bisher keinen Grund, sie zu überarbeiten.
Zu 1: Die derzeit gültigen Rahmenrichtlinien für den Unterricht im Sekundarbereich aller Schulformen sehen das Thema „Energieversorgung“ verpflichtend sowohl fachgebunden als auch fächerübergreifend vor. Eine besondere Rolle nimmt dabei das Fach Physik ein.
In der Hauptschule sieht das Fach Physik im Jahrgang 9 die Behandlung des Themas „Nutzung von elektrischer Energie“ verpflichtend mit einem Zeitrichtwert von zehn Stunden vor. Als Ziele werden hier u. a. genannt:
Im Jahrgang 10 der Hauptschule werden im Fach Physik „Atombau und Kernenergie“ mit einem Zeitrichtwert von zwölf Wochenstunden thematisiert. Hier geht es u. a auch darum, dass Schülerinnen und Schüler befähigt werden, die kontroverse Einschätzung der Nutzung der Kernenergie sachlich zu bewerten und auch das Problem der Entsorgung bei der Nutzung von Kernenergie zu kennen.
Im Fach Chemie sind im 10. Jahrgang der Hauptschule die Themen „Erdgas, Erdöl und Treibstoffe“ und „Elektrische Energiequellen - Energiequelle Solarwasserstoff“ zu behandeln. Ziel ist es hier
u. a. auch, den Energiebegriff weiterzuentwickeln und die Einsicht in die Entwicklung regenerativer Energiequellen anzubahnen.
Darüber hinaus ergeben sich in der Hauptschule fächerübergreifende Anknüpfungspunkte z. B in den Fächern Technik (z. B. Bauen mit energiespa- renden Materialien und Techniken), Politik und Religion (Umgang mit knappen Energieressourcen, Erhalt unserer Umwelt), Erdkunde (Energienutzung in Industrie- und Entwicklungsländern) und Arbeit/Wirtschaft (Kosten einer Heizung; wirtschaftli- ches Heizen).
In der Realschule wird die Elektrizitätslehre verpflichtend in den Jahrgängen 7 und 8 beim Themenkreis „Elektrische Energie im Haushalt“ mit einem Zeitrichtwert von 20 Wochenstunden behandelt. In den Jahrgängen 9 und 10 werden die Phänomenbereiche Wärmelehre und Kernphysik unter den Themenkreisen „Energieumwandlungen und Wärme“ und „Energie und Kernspaltung“ mit insgesamt 26 Wochenstunden verbindlich behandelt. Ziele sind hier u. a. auch, die ökologischen Auswirkungen bei der Energieerzeugung durch Verbrennung gegenüber regenerativen Energien zu verdeutlichen und die Probleme der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu kennen.
Im Fach Chemie werden in der Realschule in den Jahrgängen 9 bzw. 10 die Themen „Atombau und Radioaktivität“ und „Erdöl, Erdgas und Kohle als Energieträger und Rohstoffe“ mit einem Zeitrichtwert von sieben bzw. zwölf Wochenstunden behandelt. Auch hier geht es um Anwendung und Gefahren (s. auch oben).
Wie in der Hauptschule gibt es darüber hinaus weitere Anknüpfungspunkte zu den bereits oben genannten Fächern, die sowohl fächerübergreifendes als auch projektorientiertes Arbeiten ermöglichen.
Im Gymnasium wird die Kernenergie im Physikunterricht des 10. Jahrgangs und in der gymnasialen Oberstufe behandelt. Im Politikunterricht ist das Thema „Energiepolitik“ bereits in den Jahrgängen 9 und 10 zu erarbeiten. In der gymnasialen Oberstufe können es die Lehrkräfte zum Schwerpunkt eines Halbjahreskurses machen. Sie haben hier besonders große Gestaltungsspielräume.
In der Gesamtschule werden die Naturwissenschaften integrativ unterrichtet. Im Doppeljahrgang 9/10 lautet ein Rahmenthema „Energie - Erzeugung, Verteilung, Nutzung“. Die Schülerinnen und
Schüler sollen, ausgehend vom Alltagswissen, fachliche Kompetenzen erwerben, die zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema befähigen. Im Fach Gesellschaftslehre soll die Unterrichtseinheit „Energie und Umwelt“ erarbeitet werden; dafür sind als Richtwert drei Wochen vorgesehen.
Zu 2: Die Schulen verwenden als Unterrichtsmaterial im Wesentlichen die eingeführten Schulbücher, die auf der Grundlage der bestehenden Rahmenrichtlinien genehmigt worden sind. Diese sehen verpflichtend vor, die Risiken der Kernenergienutzung und die Probleme der Entsorgung bzw. Umweltgefährdung zu thematisieren. Darüber hinaus können die Lehrkräfte in eigener Verantwortung zusätzliches Material (z. B. Arbeitshefte, Schauta- feln, Informationsbroschüren) der Energieerzeuger, des Bundesamtes für Strahlenschutz, des BUND und anderer Anbieter im Unterricht einsetzen, die nicht der Genehmigung unterliegen. Sie können auch Experten in den Unterricht einladen oder Exkursionen zu Kernkraftwerken und Lagerstätten machen. Dadurch wird die Verpflichtung der Lehrkräfte, den Unterricht auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien zu erteilen, nicht aufgehoben.
Zu 3: Die Thematisierung der besonderen Belastung Niedersachsens in Hinblick auf die Endlager für radioaktive Abfälle wird durch die Rahmenrichtlinien nicht ausdrücklich gefordert. Es steht aber den Fachkonferenzen frei, dazu Absprachen zu treffen, bzw. die einzelne Lehrkraft kann von einer regionalen Betroffenheit oder von der Tagesaktualität ausgehen, um dann verallgemeinerungsfähige Einsichten erarbeiten zu lassen.
Vor dem Hintergrund der von der KMK verabschiedeten Bildungsstandards und der derzeitigen Erarbeitung von Kerncurricula, die Standards setzen werden und sich dabei auf Kernkompetenzen beziehen, ist es auch zukünftig nicht vorgesehen, die Unterrichtsarbeit durch zu detaillierte inhaltliche Vorgaben zu steuern.
des Umweltministeriums auf die Frage 25 der Abg. Hans-Dieter Haase, Klaus-Peter Dehde, Volker Brockmann, Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Walter Meinhold und Rolf Meyer (SPD)
In einer Pressemitteilung vom 1. Juni 2005 informiert das Niedersächsische Umweltministerium: „Auch in diesem Jahr werden für Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Wassernutzern wie im Vorjahr rund 10,5 Millionen Euro für freiwillige Vereinbarungen und Ausgleichszahlungen bereitgestellt. Hinzukommen 5 Millionen Euro für Beratung.“ Weiterhin ist zu lesen: „Niedersachsen bleibt somit verlässlicher Partner und Garant für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Trinkwasserversorgern. Auch wenn wir anstreben, die Verantwortung für diese Aufgabe ab nächstem Jahr verstärkt vor Ort wahrnehmen zu lassen, wird dies so bleiben. Bei den Überlegungen geht es vor allem darum, den administrativen Aufwand insgesamt zu verringern.“