Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist absolut überflüssig.
Denn wenn es irgendwo eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Küstenländern gibt, dann auf dem Gebiet der maritimen Sicherheit. Defizite, die es bis zur Havarie der „Pallas“ noch gab, sind lange beseitigt. Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer sind bisher weder in der alltäglichen Aufgabenwahrnehmung noch bei besonderen Einsätzen erkennbar oder von einer Fachbehörde, einem Schifffahrtsverband oder der schifffahrtstreibenden Bevölkerung behauptet worden, auch nicht von der GrobeckerKommission, wie Sie hier fälschlicherweise gesagt haben. Die Wasserschutzpolizeien der Küstenländer kooperieren eng miteinander und mit den Bundes- und Landesbehörden in der täglichen Aufgabenwahrnehmung mit täglicher Lagemeldung an das Küstenwachzentrum und im polizeilichen Einzelfall durch die Wasserschutzpolizeileitstelle unter einer Leitung.
In der Darstellung und Bearbeitung der maritimen Lage kooperieren die Wasserschutzpolizeien über die WSP-Leitstelle mit den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, den Wasser- und Schifffahrtsämtern, dem Maritimen Lagezentrum sowie den Havariekommandos hervorragend, ohne dass die vollzugspolizeilichen Aufgaben vermischt würden. Der Datenschutz ist durch technisch-organisatorische Maßnahmen sichergestellt.
In Cuxhaven sind bereits alle Fachbehörden für die maritime Notfallversorgung und das Notfallmanagement konzentriert. Die grenzpolizeilichen Aufgaben werden in Cuxhaven durch die Bundespolizei - ehemals BGS - wahrgenommen.
Kommunikationsprobleme zwischen den Wasserschutzpolizeien der Küstenländer, den Wasserund Schifffahrtsverwaltungen, den Verkehrszentralen, dem Havariekommando, den Hafen- und Schifffahrtsorganisationen sind weder bekannt, noch werden sie von irgendeiner Seite behauptet.
Die Neuaufteilung der Zuständigkeiten zugunsten des Bundes würde neben einer erforderlichen Verfassungsänderung auch die Änderung der umfassenden und vernetzten Systeme der Abkommen und Verträge zwischen den Küstenländern erfordern.
Im Fernsehen können wir hervorragende deutsche Krimis sehen, die sich so oder so ähnlich abgespielt haben könnten. Die Vorabendserie „Küstenwache“ allerdings hat aber rein gar nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Vielleicht haben Sie diese Sendung zu oft gesehen.
(Heiterkeit bei der CDU - Hans- Joachim Janßen [GRÜNE]: Leider gar nicht! - Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist aber eine schwere Beleidi- gung!)
Dass die Aufgabenwahrnehmung der Coast Guard in den USA Vorbild sein könnte, dem widerspreche ich massiv, da nicht nur eine Vermischung von Aufgaben, sondern auch eine Vermischung von äußerer, nämlich militärischer, und innerer polizeilicher Sicherheit stattfindet. Die Zusammenfassung von 29 Behörden in den USA zum Secretary of Homeland Security hat neben der Aufgabenvermischung auch zu erheblichen Spannungen und Problemen zwischen den dazu gezwungenen Behörden geführt.
Außerdem hat die Coast Guard darüber hinaus noch den Kombattantenstatus, der für viele westeuropäische Polizeien aus guten Gründen abgeschafft wurde.
Es gibt viele Vorteile der differenzierten Aufgabenwahrnehmung und viele Nachteile einer Mammutbehörde.
In den Ausschüssen und somit auch im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ sollten wir das Thema „Maritime Sicherheit“ intensiv beraten. Es steht auch ständig auf der Tagesordnung. Aber in diesem Fall sollten wir den Vorstellungen der Grünen bestimmt nicht folgen. Ich hoffe, der Innenminister bleibt bei seiner Meinung. Wir haben Sie
Als Nächstes hören wir die Meinung der FDPFraktion, vorgetragen durch den Abgeordneten Roland Riese. Bitte schön, Herr Riese!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gute Nachricht zuerst: Es gibt die Küstenwache schon. Ich habe zufällig eine Liste mit den 29 Fahrzeugen bei mir, die für die Küstenwache in unseren Küstenmeeren unterwegs sind. Sie haben so klangvolle Namen wie „Seefalke“, „Neuwerk“, „Emden“ und „Duderstadt“ und gehören in der Tat verschiedenen Behörden an.
Die Schiffe gehören in der Tat verschiedenen Behörden an, die in der hier schon genügend beschriebenen Art und Weise koordiniert werden. Küstenwache ist in der Gegenwart der Koordinierungsverbund der Vollzugskräfte des Bundes auf See. Die Bund-Länder-Kooperation ist gerade schon gewürdigt worden. Von daher ist der Antrag tatsächlich in der Weise ungenau, wie es der Kollege Wolfgang Ontijd hier schon ausgeführt hat. Insbesondere mangelt es dem Antrag an einer Analyse der Aufgaben, die von einer Küstenwache, wie sie Ihnen unklar vorschwebt, in der Zukunft durchgeführt werden sollten. Ich habe den Antrag mehrfach und sorgfältig gelesen und fand dabei den Hinweis auf Küstenschutz, Meeresschutz und Schiffssicherheit. Das ist mir ein bisschen zu allgemein. Denn die Autoritäten, die zurzeit in der deutschen Nordsee unterwegs sind, werden von Cuxhaven hervorragend koordiniert. Wir können froh sein, dass wir das in unserem Bundesland haben - übrigens für die Nordsee und die Ostsee in gleicher Weise.
Die Aufgaben, die von den Behörden zurzeit wahrgenommen werden, die sich dort in der Küstenwache treffen, umfassen nicht nur den polizeilichen Grenzschutz, den Fischereischutz, die Schadstoffund Feuerbekämpfung, die Gewährleistung der
Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrtswege, die Fischereikontrolle, die Überwachung von Beschränkungen im Warenverkehr durch gesetzliche Vorschriften - Beispiele sind Waffen und Drogen. Da gibt es ganz typische Landesaufgaben, die bei der Wasserschutzpolizei originär und nach unserem geltenden Grundgesetz untergebracht sind wie Objekt- und Personenschutz, Verkehrsüberwachung, aber auch die Überwachung der Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften. An dieser Stelle muss ich unseren Innenminister als einen gewieften Kenner der grundgesetzlichen Vorschriften loben, was die Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung angeht. Da müssen Sie, verehrter Herr Janßen, offenbar noch einiges nacharbeiten.
Herr Buß hat zu Recht vorgetragen - er ist übrigens ebenfalls ein gewiefter Kenner der Materie, was ich ihm von dieser Stelle erneut bestätigen darf - -
Es ist immer ein Genuss, Sie mit Fachkenntnis hier vortragen zu hören. Herr Buß hat beschrieben, dass sich der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ regelmäßig über Fragen der Sicherheit des Schiffsverkehrs unterhält. Er wird das auch anhand dieses Antrages tun. Aber wir sollten alle miteinander zur Kenntnis nehmen, dass der Begriff „Küstenwache“ sogar in die Koalitionsvereinbarung der beiden Kräfte Eingang gefunden hat, die zurzeit die Bundesregierung stellen. In den Zeilen 2430 bis 2432 lässt sich dort Folgendes nachlesen:
„Die Leistungsfähigkeit des Maritimen Sicherheitszentrums wird nach drei Jahren evaluiert. Es ist dabei dann auch zu prüfen, ob das bestehende Konzept vorteilhaft ist oder die Einrichtung einer ‚Nationalen Küstenwache‘ angestrebt werden sollte.“
Sollte sie angestrebt werden, könnte dies nur auf der Grundlage einer sehr genauen Aufgabenanalyse geschehen. Es muss vor allen Dingen vermieden werden, dass eine neue Behörde auf dem Reißbrett geplant wird - wie in diesem Antrag -, die nicht unbedingt zu den Einspareffekten führt, die die von mir sonst geschätzte Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste anführt, aber im Einzelfall nicht belegen kann. Die Erfahrung zeigt normalerweise, dass ein neuer Behördenzweig die alten Behörden mit ihren Aufgaben keineswegs über
flüssig macht. Das heißt, nach diesem Modell wird es zu einer Vermehrung der Behörden und insofern keineswegs zu einer Einsparung kommen, sondern zum Gegenteil.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lasse mich immer sehr gerne von Fachleuten beraten, insbesondere wenn sie hier im Parlament sitzen. Gerade mit Herrn Buß und Herrn Ontijd haben wir exzellente Fachleute, was den Bereich Küstenschutz und Schiffssicherheit angeht.
Deshalb kann ich nur sagen: Ich bin froh, dass hier klar dargestellt worden ist, dass der Weg, der hier gegangen worden ist, ein Maritimes Sicherheitszentrum zu schaffen, ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in einem föderalen Staat zusammenarbeiten kann. Ich bin froh, dass das hier bestätigt worden ist und dass sogar sehr eindrucksvoll nachgewiesen worden ist, dass das der Weg für die Zukunft ist.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es genauso richtig, dass man, nachdem man so etwas eingerichtet hat, nach drei, vier Jahren das Ganze evaluiert und prüft, ob das eine oder andere nachjustiert werden sollte. Das machen wir bei der Polizeireform so, und das machen wir genauso beim Maritimen Sicherheitszentrum. Die Grundausrichtung ist absolut richtig und zukunftsweisend.
Ich habe natürlich mit dem Bundesinnenminister, Herrn Dr. Schäuble, darüber gesprochen, ob es tatsächlich richtig ist, dass man überlegt, eine nationale Küstenwache einzurichten. Er hat mir sofort gesagt: Mitnichten ist das so. Er ist fest davon überzeugt, dass dieses Maritime Sicherheitszentrum in Cuxhaven der richtige Weg ist.
Ich bin froh, dass wir hier gute Fachleute haben. Deshalb sollten Sie, Herr Janßen, sich diesem hervorragenden Rat anschließen und den Antrag
zurückziehen. Der Innenminister wird in dieser Frage auf jeden Fall auf einer breiten Basis Kurs halten wie in vielen anderen Bereichen auch.
Der Kollege Janßen hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Janßen! Sie haben noch gut zwei Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein, Herr Haase, ich ziehe den Antrag nicht zurück. Das hat gute Gründe. Das hat z. B. den Grund, dass in der 15. Wahlperiode die CDU-Fraktion und auch die FDP-Fraktion im Bundestag da schon deutlich weiter waren. Sie haben den Antrag auf Einrichtung einer nationalen Küstenwache gestellt.