Das gilt auch für die Justizschelte, die hier behauptet wird. In meiner Presseerklärung habe ich darauf hingewiesen, dass erstens es sich bei der Entscheidung um einen Eilbeschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren handelt, dem immer eine summarische Prüfung zugrunde liegt, dass zweitens der Eilbeschluss nur Einzelfälle betrifft und nicht bindend für Verfahren anderer Studierender ist und dass drittens selbst in der Begründung des Gerichtsbeschlusses steht - das mag noch dazu geführt haben, dass Sie die Gerichtsschelte behaupten; das unterstelle ich Ihnen jetzt einmal fairerweise -, dass dieser - ich zitiere
„zu dem widersinnigen Ergebnis geführt hat, dass Langzeitstudierende für das Sommersemester 2006 begünstigt werden, obgleich mit der Neufassung des § 13 NHG eher beabsichtigt wesen sei, sie zu einem zügigeren Abschluss zu bewegen.“
Das hat das Gericht selbst gesagt, und nur das ist zitiert worden. Wenn Sie das als Gerichtsschelte interpretieren, dann haben Sie auch insoweit überhaupt keine Ahnung.
wurde ich von Frau Bockmann immer noch aufgefordert, ich hätte mich zu entschuldigen. Ihr sei - hören Sie gut zu! - kein Fall bekannt, in dem ein Gericht jemals so beschimpft worden wäre.
Liebe Frau Kollegin Bockmann, entweder beschäftigen Sie sich zu wenig mit Gerichtsentscheidungen, oder Sie haben auch hier, wie ich finde, reichlich unter die Gürtellinie gegriffen und den Sachverhalt nicht zur Kenntnis genommen.
- Wenn Leser des Protokolls in zehn Jahren an der Stelle lesen, dass es an dieser Stelle Gelächter gab, dann vermute ich einmal, dass sich manche fragen werden, wodurch es zustande gekommen ist.
- Ja, das ist immer so bei solchen Geschichten. Aber das gibt uns allen die Gelegenheit, uns darauf zu besinnen, dass es eigentlich Wichtigeres gibt und dass wir manchmal Ruhe bewahren sollten.
Liebe Kollegin Bockmann, es ist gerade einmal zwei Monate her - ich darf das hier einmal ausführen, weil mir das an dieser Stelle Spaß macht; Sie werden auch gleich merken, warum -, da hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag dem hessischen Staatsgerichtshof vorgeworfen, aus parteipolitischer Bindung heraus dem Willen der Landesregierung Folge geleistet zu haben. Überall war zu lesen: SPD tritt die Würde des Staatsgerichtshofes mit Füßen. - Meine Damen und Herren, von den Einlassungen des Herrn Schily - von der SPD - zur Frage des NPD-Verbots will ich heute gar nicht reden. Das würde zum Thema Gerichtsschelte viel zu lange dauern. So gehen führende Sozialdemokraten mit dem Verfassungsgericht um.
Mir wird vorgeworfen, dass ich darauf hinweise, es handele sich lediglich um eine Eilentscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Mir wird schon vorgeworfen, dass ich diesen Sachverhalt schilde
re. Sozialdemokraten selbst, lieber Herr Kollege Jüttner - da sind Sie wirklich gefragt; wir haben Ihnen das schon oft ins Stammbuch geschrieben -, verhalten sich anders. Wenn es um das eigene Einkommen geht, wird nicht einmal ein Urteil - zufälligerweise auch des VG Braunschweig akzeptiert. Die bekannten Landtagskollegen legten mit der Begründung Berufung ein,
die Entscheidung des VG Braunschweig - jetzt wird es interessant - beruhe auf einer verfassungswidrigen Norm, nämlich dem Abgeordnetengesetz. Aber das hat man selbst mit entschieden. Erst verabschieden Sie das Gesetz hier im hohen Hause mit, und dann werfen Sie dem Gericht vor, es habe eine Entscheidung getroffen, der ein verfassungswidriges Gesetz zugrunde liegt. Meine Damen und Herren, wenn an der Stelle nicht deutlich wird, dass es hier nur und ausschließlich um Showeffekte geht, dann weiß ich auch nicht weiter.
Ich will abschließend überhaupt nicht bestreiten - dazu stehe ich auch -, dass große Reformprojekte - die Einführung von Studienbeiträgen ist ein großes Reformprojekt - immer auch mit anfänglichen Schwierigkeiten verbunden sind. Wahrscheinlich werden sich von den 130 000 betroffenen Studierenden in Niedersachsen und von den vielen hunderttausend Studierenden in den anderen Ländern, die den gleichen Weg gehen wie wir, einige dazu entscheiden, vor die Gerichte zu gehen und zu klagen. Das ist ihr Recht. Kein Mensch kann vorhersagen, ob es nicht unter Umständen auch zu erfolgreichen Klagen kommt.
Aber, meine Damen und Herren, das frage ich in allem Ernst: Kann denn die Konsequenz aus dieser Erkenntnis, aus dieser Lebensweisheit nur sein, dass man nicht bereit ist, solche großen Reformprojekte anzugehen und die Risiken einzugehen? - Meine Damen und Herren, wenn das die Erkenntnis der Sozialdemokratie ist, verändern wir in diesem Land nicht die Strukturen, die verändert werden müssen, um dieses Land zukunftsfähig zu gestalten.
Nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung hat die SPD-Fraktion um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich erteile ihr drei Minuten. Frau Bockmann, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich: Sie, Herr Minister, sind meilenweit von der Wahrheit entfernt und haben es immer noch nicht bemerkt.
Eine Opposition darf sich aber nicht an der Traumwelt eines Ministers orientieren. Wir müssen vielmehr von knallharten Fakten ausgehen.
Ein Blick in die Protokolle - Herr Minister, Sie haben Nachweise verlangt - z. B. von Sitzungen des Rechts- und Verfassungsausschusses erleichtert diese Wahrheitsfindung. Bei der infrage stehenden Abstimmung über die Langzeitstudiengebühren beim Entwurf des aktuellen Haushaltsbegleitgesetzes haben wir nicht - so wie Sie es eben behauptet haben - zugestimmt.
Richtig ist: Wir haben Ihnen Einzelabstimmungen angeboten, weil wir den Artikeln 2, 3 und 6 zugestimmt hätten; dabei handelte es sich um das Ministergesetz etc. Allem anderen hat die SPDFraktion mit einem klaren, eindeutigen Nein eine Absage erteilt.
Unabhängig von der politischen Auffassung über Studiengebühren muss nämlich eine vernünftige parlamentarische Beratung möglich sein, die den Universitäten Planungssicherheit gibt. Diesen Part, Herr Minister, haben Sie vollständig vergeigt.
Unter den Topten der chaotischsten Gesetzgebungsverfahren belegen Sie als zuständiger Minister geradezu einen Eliteplatz.
Zur parlamentarischen Beratung: Ob Studiengebühren oder Langzeitstudiengebühren - im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hätte jeder Jurastudent im ersten Semester die Fassung verloren.
Wir haben im Rechts- und Verfassungsausschuss zu dieser Thematik die Tischvorlage 10 bekommen. Es sollte sozusagen ein Gesetzentwurf verabschiedet werden, den wir gar nicht lesen sollten. Aber damit nicht genug. Der feste Wille der Landesregierung, diesen Gesetzentwurf durchzupeitschen, führte zu einem Kuriosum. Die Argumente der Regierung und der Regierungsfraktionen sind in dieser frisch gedruckten Vorlage noch nicht einmal vollständig vorhanden gewesen. Zu wenig Zeit, so bekamen wir im Ausschuss zu hören. Zu den Studiengebühren erfolgte danach eine Mischmasch-Abstimmung, bestehend aus den Vorlagen 8, 9 und 10 zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes unter Hinzuziehung der Argumente aus den Vorlagen 3 und 9 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes. Chaos pur, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Auch deshalb hat die SPD-Fraktion im Laufe der Ausschusssitzung ihre Mitberatung eingestellt. Bei solch einem vom Ministerium verursachten Chaos konnten wir nichts Vernünftiges herausbekommen. Wir wundern uns, dass Sie sich über den Braunschweiger Richterspruch wundern. - So viel zur parlamentarischen Beratung.
Die Planungssicherheit der Universitäten wird jedoch nicht nur an den Langzeitgebühren scheitern. Dazu war die Aussage des GBD zu den Studiengebühren ganz eindeutig. Es war von rechtlichen Bedenken unter verschiedenen Gesichtspunkten, von Verstößen gegen geltende staatsvertragliche Bestimmungen und von zu befürchtenden verlorenen Prozessen etc. die Rede. Es ist eine unendliche Geschichte, die für uns bei den Studiengebühren vorprogrammiert ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Politik wird zulasten der Universitäten gehen. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hat mit Datum vom 9. Februar 2006 zu Recht getitelt: „Drama in vier Akten - Lutz im Unglück“. In Sachen Studiengebühren ist zu befürchten, dass wir auch noch einen fünften Akt erleben werden. - Danke schön.
- Es hat aber schon eine Kollegin aus Ihrer eigenen Fraktion gesprochen. Dann können Sie keine Kurzintervention mehr machen.