Protokoll der Sitzung vom 12.07.2006

Sie verweisen auf die Süddeutsche Zeitung. In diesem Artikel vom 8. Juli

(Dieter Möhrmann [SPD]: Nein, nein!)

ist ja auch verzeichnet, dass es, wie z. B. in Flensburg, auch Vorteile geben könnte. Auch darüber muss man nachdenken.

(Dieter Möhrmann [SPD] - zeigt einen Zeitungsartikel -: Das ist dieser hier!)

- Das ist dann der andere, gut.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Den kenne ich auch!)

Über diesem Artikel stand „Stromschlag für Stadtwerke“. - Ich sagte ja bereits in meiner Antwort: Wir müssen darauf achten, dass das Positionspapier nicht dazu führt, dass gewachsene Strukturen zerschlagen werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Haase, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Herr Möhrmann hat schon auf die Anzeige vieler Bürgermeister hingewiesen. Mittlerweile sind die ersten Bescheide oder Festsetzungen ergangen. Die Regulierungsbehörden können meines Wissens Beschwerde einlegen und diesen Festsetzungsbescheiden aufschiebende Wirkung zubilligen. Bislang ist allerdings davon noch kein Gebrauch gemacht worden. Plant die Landesregierung, zugunsten ihrer kommunalen Versorger möglicherweise einzugreifen, wenn so eklatante Missverhältnisse, wie von Herrn Möhrmann geschildert, bestehen?

Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Haase, wir haben diese Aufgabe an die Bundesnetzagentur übertragen, aber wir haben, wenn uns solche Fälle bekannt werden, trotzdem die Verpflichtung nachzuschauen, wie das zustande gekommen ist. Wir werden mit der so genannten Quersubventionierung noch ein anderes Problem bekommen. Erst da entstehen im Prinzip die Folgen für die Versorgung, ob das im öffentlichen Nahverkehr ist oder in anderen Bereichen, wenn es dann auch zulasten der Bürger geht. Daher müssen wir es vielleicht trennen. Wir müssen die Quersubventionierung meines Erachtens verhindern. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch dafür sorgen, dass der Verbraucher nur für die Leistung bezahlt, die er in Anspruch nimmt. Wenn er Strom abnimmt, darf er auch nur für Strom bezahlen und darf damit nicht unter Umständen andere Dinge in einer Kommune finanzieren. Das ist eine Frage, die wir gemeinsam sehr eng mit den kommunalen Vertretern und mit den Stadtwerken, insbesondere im ländlichen Raum, immer wieder erörtern müssen, um dann auch der Bundesnetzagentur klar zu machen, dass unsere Interessen unter Umständen anders sind.

Es ist richtig, Herr Kollege Haase: Vattenfall hat einen Bescheid bekommen, und auch in Hessen und im Saarland sind Bescheide ergangen. In Niedersachsen ist das aber meines Wissens und unseres Wissens bisher nicht erfolgt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Hans-Dieter Haase [SPD]: Vom Hes- sischen Städtetag gibt es auch eine klare Positionierung!)

Danke, Herr Minister. - Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Dringlichen Anfragen, und wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, nämlich zu

Tagesordnungspunkt 24: Einzige (abschließende) Beratung: Fortführung der Substitutionstherapie mit Heroin - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2921 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/3037 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3055

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme in geänderter Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Janssen-Kucz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Grünen hatten auf die Einbringung unseres Antrages zur Fortführung der Substitutionstherapie mit Heroin im Juni hier im Plenum verzichtet und den Antrag direkt überweisen lassen. Hintergrund war, dass aus den Reihen der Fachpolitikerinnen und -politiker und aus dem Sozialministerium ganz klare Signale kamen mit dem Ziel, einen gemeinsamen überfraktionellen Antrag auf den Weg zu bringen.

Doch was dann passierte, gleicht einem Stück aus dem Tollhaus. Am Rande des Plenums im Juni saßen wir hier und erarbeiteten einen Änderungsantrag, wie gesagt mit den Fachpolitikern und mit dem Ministerium. Er kam so am 28. Juni in den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und wurde mit zwei ganz kleinen Korrekturen einstimmig von allen Fraktionen beschlossen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Unter Vorbe- halt!)

Diese Beschlussempfehlung liegt hier vor. Herr Böhlke ruft jetzt „Unter Vorbehalt!“ dazwischen. Tja, unter Vorbehalt; denn am Montagnachmittag stellte sich heraus, dass die CDU-Fraktion den eigenen Änderungsantrag nicht mitträgt.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Da kann man mal sehen, was die Sozialpolitik da für einen Stand hat!)

Es gab vielfältige Versuche, das noch auf den richtigen Weg zu bringen, es funktionierte aber nicht. Liebe Fraktion der CDU, in Ihrer Mehrheit sind Sie jetzt zwar nicht anwesend, aber Sie lassen Ihre Sozialministerin und Ihre Sozial- und Gesundheitspolitiker ganz schön im Regen stehen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Christa Elsner-Solar [SPD]: Das ist doch üblich!)

Fakt ist doch einfach, dass die Fachleute in Ihrer Fraktion scheinbar keinen eigenen Stellenwert haben, sondern die Hardliner der alten konservativen Drogenpolitik den populistischen Durchmarsch starten.

Frau Janssen-Kucz, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Böhlke?

Nein. - Selbst die sonst in drogenpolitischen Fragen so liberal agierende FDP folgt brav dem Koalitionsmuster und macht heute diesen Änderungsantrag zur einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses mit.

Festzustellen ist: Sie führen weiterhin alte drogenpolitische Kämpfe auf Landesebene und auf Bundesebene und sind immer noch nicht in der Realität angekommen. Obwohl Sie immer behaupten, Sie hätten das Ohr bei der Bevölkerung,

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Haben wir immer!)

haben sich sämtliche Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister jedweder Couleur - schwarz, rot, grün - aus den Modellkommunen einstimmig für die Fortsetzung der Heroinvergabe ausgesprochen. Das verstehe ich nicht.

Es gab auch hier in Niedersachsen klare Worte für eine Fortsetzung des Modellprojekts, weil es ein

deutig signifikant bessere Ergebnisse vorweist und auch einen Rückgang des illegalen Drogenkonsums zur Folge hatte. Folgerichtig wäre es gewesen, den gemeinsamen Antrag mitzutragen. Wir werden hier gleich nette, schöne Worte hören, mit denen Sie die Notwendigkeit des Änderungsantrages begründen werden. Aber wenn man positive Konsequenzen aus einem Heroinprojekt zieht, dann heißt das auch, dass man diese Konsequenzen zu Ende ziehen muss. Und das heißt: Wir können nicht darauf verzichten, die Verschreibung von Diamorphin bzw. Heroin als normale therapeutische Leistung der Krankenkassen mit in Betracht zu ziehen. Deshalb halten wir an unserer Beschlussempfehlung fest.

Frau Janssen-Kucz, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss!

Noch ein Wort, meine Damen und Herren: Sucht ist eine Krankheit. Wer das verdrängt, ist einfach auf der falschen Spur. Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie der im Fachausschuss einstimmig beschlossenen Empfehlung bitte zu!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Frau Mundlos von der CDUFraktion.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ja, es hätte so ein schöner Tag werden können, Frau Mundlos!)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Wahlperiode haben wir einstimmig begrüßt, dass in Niedersachsen ein Modellprojekt namens „Kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige mit wissenschaftlicher Begleitung“ durchgeführt werden sollte. Die Stadt Hannover ist dann bei aller anfänglichen Euphorie zahlreicher Städte Niedersachsens als einziger Standort in Niedersachsen in die Erprobung gegangen. Die Finanzierung erfolgte durch Stadt, Land und Bund gemeinsam.

Mitte dieses Jahres ist die Frist für dieses Modellprojekt abgelaufen. Unsere Ministerin hat nicht

eine Sekunde gezögert und für Niedersachsen die weitere Finanzierung bis Ende 2006 zugesagt. Das greift bereits.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich bin unserer Ministerin hierfür in der Tat sehr dankbar; denn es geht um Schwerstdrogenabhängige, die von keiner Therapie erreicht werden konnten. Diese Kranken sind weitgehend austherapiert. Für diese Menschen, zumeist in der letzten Lebensphase, muss Leiden gemindert werden; denn hier gibt es keine Hoffnung mehr auf vollständige Gesundung. Es ist allerdings erstaunlich, dass es durch die angesprochene Heroinbehandlung in Einzelfällen sogar gelungen ist, Schwerstkranke in eine andere Behandlungsform zu überführen.

Die Ergebnisse des Berichts der klinischen Vergleichsstudie zur Heroin- und Methadonbehandlung zeigten, dass die Heroingruppe eine deutliche gesundheitliche Verbesserung erfahren hat und zugleich ihren illegalen Heroinkonsum reduzieren und sich von der Drogenszene in größerem Ausmaß lösen konnte als die Vergleichsgruppe mit Methadonbehandlung. So ist es verständlich, dass wir um einen gemeinsamen Beschluss gerungen haben - leider vergeblich. Denn SPD und Grüne sind nicht bereit, auf die Formulierung zu verzichten, Heroin als verschreibungspflichtiges Medikament seitens der Krankenkassen in die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel aufzunehmen. Ich bedauere diese Haltung. Ich kann sie auch nicht ganz verstehen.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das haben wir beschlossen, mit Ihrer Stimme!)

- Sie irren, Frau Janssen-Kucz, das war unter Vorbehalt beschlossen. Das ist kein richtiger Beschluss gewesen.

(Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir sind uns in der Tat in weiten Teilen einig. Das zeigt, wie vielschichtig dieses Thema ist. Ich erinnere daran, dass 1999 der ehemalige Ministerpräsident Glogowski eine klare ablehnende Haltung zum Modellprojekt eingenommen hat. Er hat dann zu einem späteren Zeitpunkt lediglich zugestanden, dass er den Heroinversuch nicht forcieren wolle, dass er sich aber, wenn er ihn schon nicht verhindern könne, auch nicht dagegen stellen

wolle. Die ehemaligen Kollegen Hiller und Weber sind, als sie die Abgabe von Drogen in Apotheken in die Diskussion gebracht haben, von Schröder und Glogowski zurückgepfiffen worden.

Frau Mundlos, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Meinhold?