5. die Anzahl der land- und forstwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe (einschließ- lich Gärtnereien) im zu versorgenden Gebiet;
7. regionale und geografische Besonderheiten (z. B. Topographie, Naturschutzgebiete) , die gegebenenfalls bestimmte Techniken für die Breitbandversorgung erfordern;
9. Konkretisierungsgrad der Planung und des Ausbauvorhabens (z. B. Kontakte zu Telekommunikationsanbietern;
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 11 der Abg. Petra EmmerichKopatsch (SPD)
Wie der Seesener Beobachter am 22. April 2008 berichtete, hat der Vorsitzende der CDUFraktion im Kreistag Goslar erklärt, nach seiner Einschätzung „könne der Tourismus im Westharz nicht überleben, wenn es nicht gelänge, die im Zukunftskonzept 2015 geforderten Maßnahmen - dazu gehörten künstliche Beschneiung, Bau von zeitgemäßen familienorientierten Ferienanlagen, Verknüpfung kulturhistorischer Angebote und die Verbesserung des Marketings - in nächster Zeit zu verwirklichen. Damit wäre der Niedergang etlicher auf Tourismus ausgerichteter Gemeinden vorprogrammiert.“
Die Kommunen im Harz sind aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht imstande, notwendige Investitionsmaßnahmen in die gemeindliche Infrastruktur vorzunehmen. Dies führt dazu, dass die Kur- und Fremdenverkehrsorte weiter an Attraktivität verlieren. Durch den Wegfall der Bedarfszuweisungen sind die Städte und Gemeinden trotz erheblicher Konsolidierungserfolge nicht in der Lage, genehmigungsfähige Haushalte vorzulegen. Für Projekte, die aus EU-Mitteln zu fördern wären, kann die Kofinanzierung von den Gemeinden nicht aufgebracht werden
Welche Entwicklung durch eine gezielte Förderpolitik möglich ist, zeigt sich im Ostharz. Durch gezielten Einsatz von EU-Fördergeldern, verbunden mit zusätzlichen Landesmitteln, ist es dort gelungen, den Tourismus positiv zu entwickeln. Gleichzeitig hat das Fördergefälle dazu geführt, dass im Westharz kaum noch privatwirtschaftliche Investitionen vorgenommen wurden.
1. Ist die Landesregierung bereit, den Masterplan Harz durch zusätzliche Landesgelder zu unterlegen, um die geforderten öffentlichen und privaten Investitionen zu ermöglichen bzw. zu beschleunigen, und wie sollen die Gemeinden
2. Welche Perspektive sieht die Landesregierung für die auf Tourismus ausgerichteten Gemeinden im Westharz, wenn sich die im Zukunftskonzept 2015 geforderten Maßnahmen nicht in dem erwarteten und notwendigen Umfang verwirklichen lassen?
3. Welche wirtschaftlichen Alternativen zum Tourismus sieht die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass die traditionellen gewerblichen Strukturen, die früher viel Beschäftigung gebracht haben, durch den globalen Wettbewerb verschwunden sind bzw. durch Rationalisierung enorm an Arbeitsplätzen verloren haben?
Die Kleine Anfrage zitiert eine Aussage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Goslarer Kreistag, in der der bestehende Handlungsdruck angesprochen wird, dass die Region vor dem Hintergrund der seit 1992 festzustellenden Rückgänge in den Übernachtungszahlen des Westharzes energisch gegensteuern muss. Wichtige Hinweise liefert in diesem Zusammenhang das Touristische Zukunftskonzept Harz 2015, das den Akteuren Handlungsempfehlungen aufzeigt. Die Region ist gefordert, auf der Basis des Datenmaterials und der Empfehlungen des Tourismuskonzeptes zukunftsfähige Projekte zu entwickeln, aber auch die vorhandene touristische Infrastruktur, die bestehenden Angebote und die derzeitigen Vermarktungsstrukturen kritisch auf ihre Marktfähigkeit zu überprüfen.
Es ist zutreffend, dass eine Vielzahl von Kommunen im Oberharz finanziell nicht in der Lage ist, Defizite aus dem Kur- und Tourismusbereich in bisheriger Größenordnung abzudecken. Die finanzielle Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen ist aufgrund der aufgelaufenen erheblichen Kassenkreditbestände derart angespannt, dass selbst eine stetige und angemessene Erledigung der Pflichtaufgaben nicht sichergestellt ist. Diese Kommunen sind zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität dauerhaft auf die Gewährung von Bedarfszuweisungen angewiesen. Diese Zuweisungen sind nicht weggefallen. Ein weiteres Anwachsen der Verschuldung kann aber nicht hingenommen werden. Die Kommunalaufsichtsbehörden sind daher gehalten, intensiv und nachhaltig auf eine Konsolidierung der betroffenen kommunalen Haushalte und eine Rückführung der Kassenkredite zu drängen. Dies wird erhebliche und schmerzliche Einschnitte in die kommunale Infrastruktur der betroffenen Kommunen bedeuten. Beeinflussbare Ausgaben müssen auf ein absolut
notwendiges Minimum zurückgefahren werden. Trotz dieser Einschnitte wird den touristisch geprägten Kommunen im Oberharz eine der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit angemessene finanzielle Beteiligung an der Erhaltung oder Verbesserung touristischer Infrastruktur grundsätzlich möglich bleiben. Die bisherige Bilanz des Prozesses Masterplan Harz mit bisher 30 Projekten und einem Investitionsvolumen von 26 Millionen Euro ist durchaus ermutigend und beweist, dass auch vor dem Hintergrund einer durchaus schwierigen Haushaltssituation der Kommunen im Westharz viel zu bewegen ist.
Weiterhin hält die Landesregierung es für außerordentlich wichtig, dass die touristischen Akteure des Westharzes ihre Kräfte stärker bündeln, um durch gemeinsames Handeln auf den touristischen Zukunftsfeldern und im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit mehr Schlagkraft zu erreichen. Hoffnungsvolle Ansätze gibt es beispielsweise mit den Überlegungen zu einer Tourismuskooperation Harz oder der aktuellen Diskussion über einen Verbund der bestehenden montanhistorischen Einrichtungen. Es ist allerdings immer wieder zu beobachten, dass sich im Westharz einzelne Orte oder Einrichtungen für wenig effektive Alleingänge entscheiden. Dieses Bild mangelnder Geschlossenheit wirkt sich sowohl auf das Image der Region als auch auf die Standortattraktivität bei der Gewinnung potenzieller Investoren nachteilig aus.
Zu 1: Die Landesregierung setzt neben den Mitteln des EFRE-Fonds „Regionales Wachstum und Beschäftigung“ auch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ und originäre Landesmittel aus dem Wirtschaftförderfonds ein. Alle im Rahmen des Prozesses Masterplan Harz der NBank vorgestellten förderfähigen Projekte konnten durch die Gewährung von Fördermitteln unterstützt werden. Die durchaus schwierige Frage der kommunalen Kofinanzierung konnte im Zusammenspiel mit den Kommunen und der Kommunalaufsicht bisher zufriedenstellend gelöst werden.
Zu 2: Der Masterplan Harz ist als langfristiger Prozess zur Stabilisierung des Westharzes gemeinsam mit den Landkreisen Goslar und Osterode am Harz verabredet worden. Die Landesregierung ist nach wie vor davon überzeugt, dass es mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Akteure gelingen kann, den Tourismus im Westharz zukunfts
fähig aufzustellen und den Rückgang der Übernachtungszahlen zu stoppen. Es gilt, nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben, sondern kontinuierlich über lange Zeiträume dieses Ziel weiterzuverfolgen. Es wird allerdings nicht kurzfristig möglich sein, Versäumnisse und strategische Fehler der letzten 20 Jahre mit rückläufiger Entwicklung des Tourismus im Westharz vollständig aufzuarbeiten.
Zu 3: Auch der Oberharz muss sich den globalen Entwicklungen, insbesondere den Herausforderungen des Wettbewerbs, stellen. Es ist zweifellos schwierig, im Rahmen des Strukturwandels die zurückgehenden traditionellen Gewerbestrukturen z. B. durch Unternehmensansiedlungen zu ersetzen. Hier gilt es, die Standortvorteile durch die Technische Universität in Clausthal-Zellerfeld und das im Aufbau befindliche Energieforschungszentrum in Goslar zu nutzen, die viel zu einer regional und überregional unternehmensfreundlichen Situation beitragen.
Niedersachsen hat die regionale Strukturpolitik gemäß den EU-Zielsetzungen von Lissabon für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa neu ausgerichtet. Auf der Grundlage von Private Public Partnership (PPP) setzt die Landesregierung auf gemeinsame Konzepte mit der Wirtschaft. Grundgedanke dieser Politik ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und den örtlichen Unternehmen, um so eine größere Wirksamkeit zu erreichen. Den Regionen, den dortigen Unternehmen und Gebietskörperschaften werden keine fachlichen Themen mehr vorgegeben. Alle Projekte werden anhand des bestehenden Qualitätsrasters - den Eckwerten zur Regionalen Wirtschaftsstrukturpolitik - geprüft. Um den zu realisierenden Projekten Transparenz zu geben, wurden unternehmerische Elemente in die Wirtschaftsförderung integriert. So ist sichergestellt, dass die Projekte einen überwiegend investiven Charakter erhalten. Für private Investoren werden gezielt Renditechancen eröffnet. Unternehmen erhalten einen Anreiz, sich aktiv an den Projekten zu beteiligen und auf diese Weise betriebswirtschaftliches Denken und Handeln in das Projektmanagement einzubringen. Die eingesetzten Mittel kommen so nicht nur optimal und ergebnisorientiert zum Einsatz. Der Unternehmergeist erhält größeren Spielraum, um neue Ideen systematisch zu entwickeln, voranzutreiben und im Markt umzusetzen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 12 der Abg. Petra EmmerichKopatsch (SPD)
Fördermittel auch im Falle der vorsätzlichen Herbeiführung einer Insolvenz zulasten von Mitarbeitern und der Allgemeinheit
Wie die Goslarsche Zeitung berichtete („Mitar- beiter klagen auf Weiterbeschäftigung“ vom 25. April 2008), gibt es im Best Western Residenz Hotel Harzhöhe, vormals Quality Hotel Harztreff, einen schwerwiegenden Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Betreiber.
Das Quality Hotel Harztreff in Goslar-Hahnenklee wurde im September 2007 verkauft. Den Mitarbeitern wurde in drei Schreiben - alle mit Datum vom 28. September 2007 - mitgeteilt, dass
- das Quality Hotel Harztreff von der Hotel Residenz Harzhöhe Besitzgesellschaft vollständig an die Carenia GmbH als Trägerin verpachtet wurde,
- die Carenia GmbH die Harzhotel Hahnenklee Betriebsmanagement GmbH vertraglich mit der Erbringung der operativen Hotelleistungen beauftragt hat.
Weiter wurde den Mitarbeitern mitgeteilt, dass ihre Arbeitsverträge damit letztendlich auf die Harzhotel Hahnenklee Betriebsmanagement GmbH übergegangen sind.
Zu diesem Zeitpunkt war Dr. Udo Schulz alleiniger Geschäftsführer der Hotel Residenz Harzhöhe Besitzgesellschaft und der Harzhotel Hahnenklee Betriebsmanagement GmbH sowie Mitgeschäftsführer der Carenia GmbH.
Die Geschäftsführung der Harzhotel Hahnenklee Betriebsmanagement GmbH wurde zum 26. Oktober 2007 Paul Schlösser übertragen. Im Januar 2008 wurde der Sitz der Gesellschaft von Köln nach Velbert verlegt, und die Gesellschaft wurde in Harzhotel Hahnenklee Servicegesellschaft mbH umfirmiert.
Zum 31. März 2008 hat die Carenia GmbH den Vertrag mit der Harzhotel Hahnenklee Servicegesellschaft mbH gekündigt, die, wie sie den Mitarbeitern mitgeteilt hat, nun ohne Auftraggeber ist. Den Mitarbeitern, die zwischen 4 und 31 Jahren im Hotel beschäftigt waren, wurde gekündigt.
Beim Amtsgericht Wuppertal ist am 29. April 2008 das Insolvenzverfahren die Harzhotel Hahnenklee Servicegesellschaft mbH betreffend eröffnet worden. Die enge personelle Verbindung der beteiligten Firmen legt den Verdacht nahe, dass die Insolvenz vorsätzlich her
Die Mitarbeiter, die die ihnen zustehenden Bezüge seit Dezember 2007 nur teilweise und seit März 2008 gar nicht mehr erhalten haben, können ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht, bedingt durch das Insolvenzverfahren, nicht mehr direkt einklagen, sondern müssen die Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden.
Ähnliche Konflikte sind aus Hessen (Kauf des Parkhotels Schlangenbad) und aus BadenWürttemberg (Seniorenheim Lindenweg, Hei- delberg) bekannt.
Vom Amtsgericht Amberg wurde Dr. Udo Schulz im Januar 2008 der Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott für schuldig befunden.
Dr. Udo Schulz ist in Niedersachsen über Firmen, als deren Geschäftsführer er benannt wird, u. a. in das Brunnenhof Ferien- und Reitsport-Hotel, Lüneburger Heide, und in die Residenz am Rosenkrug, Neustadt am Rübenberge, involviert.
1. Ist die Landesregierung in Kenntnis der oben geschilderten Sachlage bereit, einer der genannten Firmen Landesmittel für Investitionen zu gewähren?