Protokoll der Sitzung vom 06.06.2008

1. Ist die Landesregierung in Kenntnis der oben geschilderten Sachlage bereit, einer der genannten Firmen Landesmittel für Investitionen zu gewähren?

2. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung bei der Mittelvergabe generell, um zu verhindern, dass öffentliches Geld in solche Unternehmen fließt?

Die NBank als genehmigende Behörde ist verpflichtet, vor Gewährung einer Zuwendung einen strengen Maßstab bei der Überprüfung anzulegen. Für Pflichtversäumnisse, wie Verstöße gegen die Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten, die Vermittlung von Bankauskünften und insbesondere kriminelle Machenschaften des Zuwendungsempfängers allerdings kann die genehmigende Behörde nicht haftbar gemacht werden. Dem Land stehen bei Subventionsbetrugstatbeständen nach dem Zuwendungsrecht scharfe strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Laut der Förderdatenbank der NBank wurden die genannten Firmen nicht gefördert. Neue Anträge liegen ebenfalls nicht vor.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Nein, auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 2: Um eine Förderung unseriöser Unternehmen auszuschließen, werden bei der NBank unterschiedliche Vorkehrungen getroffen. So ist die genehmigende Behörde schon aufgrund der Verpflichtungen, die ihr durch Förderrecht auferlegt werden, gehalten, im Rahmen der Prüfung eines jeden Förderantrags auch andere Behörden und Institutionen, wie z. B. die jeweils zuständige kommunale Wirtschaftsförderung und die IHK, zu beteiligen, indem sie zur Stellungnahme aufgefordert werden. Zudem werden Bankauskünfte oder Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer zum Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung bei jedem einzelnen Projekt eingeholt. Zudem müssen die antragstellenden Unternehmen im Rahmen der Förderantragstellung auch bestehende Verflechtungen mit anderen Unternehmen darlegen. Diese sind zum Teil auch aus den von der NBank regelmäßig angeforderten Handelsregisterauszügen zu ersehen.

Die NBank arbeitet bei der Antragsprüfung mit der SAP-Datenbank ABAKUS, in die Verflechtungen und Insolvenzen sowie auch andere Bonitätsschwierigkeiten aufgenommen werden, sobald diese bekannt werden. Insolvente Unternehmen werden nicht gefördert.

Wenn Projekte bereits bewilligt wurden und Auszahlungen beantragt worden sind, werden die einzelne Auszahlung, die Originalbelege sowie Änderungen des Finanzstatus des Unternehmens geprüft. Diese Prüfdichte ist bis zum Ende des fünfjährigen Mittelverwendungsprüfungszeitraumes gewährleistet. Subventionsbetrug kann während der Verjährungsfristen geahndet werden.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 13 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostock und Wolfgang Wulf (SPD)

Wann kommt die von Minister Stratmann angekündigte Revolution?

In der Regierungserklärung vom 8. November 2006 kündigte Minister Stratmann eine „Revolution“ an: Aus der Technischen Universität Braunschweig, der Technischen Universität Clausthal und der Leibniz Universität Hannover soll eine „trilokale Einrichtung“ im Sinne einer NTH, einer Niedersächsischen Technischen Hochschule, entstehen. Am 16. April 2007 un

terzeichnete der Minister für Wissenschaft und Kultur mit den drei Hochschulpräsidenten eine gemeinsame Erklärung, in der die einzelnen Schritte zur Errichtung der NTH festgelegt wurden.

Folgendes Vorgehen wurde in der gemeinsamen Erklärung vereinbart: Um verfassungsrechtlichen Vorgaben zu genügen, soll die normative Absicherung des Projekts in einem eigenständigen Gesetz erfolgen. Bis Ende 2007 soll ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet sein und „unverzüglich nach Beginn der neuen Wahlperiode im Frühjahr 2008 in die parlamentarische Beratung des Niedersächsischen Landtages eingebracht werden“. Einzelne Etappen sollen bereits auf der Grundlage von § 36 a NHG zurückgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist die Errichtung gemeinsamer Fakultäten als erster Schritt vorgesehen.

Als materieller Anreiz zur Beförderung des NTH-Prozesses wurde im Landeshaushalt 2008 ein Betrag von 5 Millionen Euro für gemeinsame Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand zur Errichtung gemeinsamer Fakultäten, besonders in den Pilotfakultäten Physik, Bauingenieurwesen und Informatik, und welche gemeinsamen Studiengänge sind konkret in der Planung?

2. Wann wird die Landesregierung den für das Frühjahr 2008 angekündigten Gesetzentwurf einbringen, und zu welchem Zeitpunkt ist das Inkrafttreten des Gesetzes geplant?

3. Sind die den Hochschulen in Aussicht gestellten 5 Millionen Euro für gemeinsame Forschungsprojekte diesen zur Verfügung gestellt worden? Wenn nein, warum nicht?

Ziel der Errichtung der NTH ist es, durch eine intensive, institutionalisierte Zusammenarbeit der drei technisch ausgerichteten Universitäten Niedersachsens in den Ingenieurwissenschaften einschließlich der Architektur, der Informatik sowie der Naturwissenschaften und der Mathematik ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Vorrangige Aufgabe der NTH soll es sein, die Wissenschaften durch Lehre und Studium, Forschung und Entwicklung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Weiterbildung und Dienstleistungen zu fördern. Zu diesem Zweck sollen neue Forschungsschwerpunkte errichtet bzw. vorhandene vertieft und erweitert werden. Durch die NTH sollen diese Bereiche in den einbezogenen Fächergruppen und Fächern mehr als bisher arbeitsteilig organisiert werden, um durch die Bildung wissenschaftlicher Zentren eine Konzentration der wissenschaftlichen Exzellenz zu erreichen.

Mit der NTH soll Niedersachsen im Wettbewerb um überregionale und europäische Forschungsfördermittel leistungsfähiger werden, etwa durch gemeinsame Graduiertenkollegs, Graduate Schools, Sonderforschungsbereiche und Forschungszentren, auch unter Einbeziehung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Für die in der Forschung Tätigen ergeben sich erheblich verbesserte Kooperationsmöglichkeiten. Ein Mehrwert für die Studierenden liegt in einer größeren Wahlfreiheit, in einem gegenüber den Einzelstandorten fachlich wesentlich breiteren und damit attraktiveren Studienangebot, bis hin zu gemeinsamen Studiengängen mit Modulen an zwei oder drei Standorten.

Zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen und rechtlichen Konzeption zur Umsetzung dieses Prozesses wurde ein „Lenkungskreis“, bestehend aus den drei Präsidenten und Vertretern des MWK, sowie zwei Arbeitsgruppen „Lehre“, bestehend aus den Vizepräsidenten für Lehre und Vertretern des MWK, und „Forschung“, bestehend aus den Vizepräsidenten für Forschung und Vertretern des MWK, gebildet. Ausschlaggebend für die Rechtsstruktur der NTH ist insbesondere, welche Anforderungen die DFG an die NTH stellt, damit diese antragsberechtigt im Sinne der nächsten Runde der Exzellenzinitiative oder für die Förderung von Sonderforschungsbereichen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Laufe der Beratungen des Lenkungskreises und der AG Forschung hat sich gezeigt, dass es derzeit nicht sinnvoll ist, die Errichtung der NTH im Wege der Einrichtung gemeinsamer Fakultäten gemäß § 36 a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zu fördern. Zunächst sollen die jeweiligen Fakultäten der Mitgliedsuniversitäten gemeinsame Entwicklungsplanungen erstellen, die auf die verbesserte Zusammenarbeit und die wissenschaftliche Schwerpunktbildung gerichtet sind.

Die NTH soll nach den derzeitigen Planungen gemeinsame Promotionsstudiengänge anbieten und darauf hinwirken, dass die Mitgliedsuniversitäten auch gemeinsame Masterstudiengänge anbieten. Grundlage hierfür ist ebenfalls die o. g. gemeinsame Entwicklungsplanung. Planungen für gemeinsame Studiengänge der Mitgliedsuniversitäten der NTH laufen, sind jedoch noch nicht in einem zu veröffentlichenden Stadium.

Zu 2: Es ist beabsichtigt, dass das Kabinett in Kürze den Gesetzentwurf zur NTH berät und danach

das Anhörungsverfahren eingeleitet wird. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag ist daher nach der Sommerpause zu rechnen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist der nächstmögliche Zeitpunkt nach Verabschiedung des Gesetzes vorgesehen.

Zu 3: Die Mitgliedsuniversitäten der NTH haben eine Vielzahl von Antragsskizzen für kleinere gemeinsame Forschungsprojekte (Bottom up) bei der AG Forschung eingereicht. Nach einer Vorauswahl wurden 19 Antragsteller aufgefordert, Vollanträge einzureichen, die danach von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) begutachtet werden sollen. Außerdem wurden die Bereiche Informatik, Physik und Bauingenieurwesen aufgefordert, jeweils einen übergreifenden Forschungsantrag für eine Graduate School oder ein großes Forschungsprojekt, das in einem Sonderforschungsbereich münden könnte, einzureichen. Der Bereich Informatik hat bereits einen Vollantrag eingereicht, der sich zurzeit zur Begutachtung bei der WKN befindet. Der Bereich Physik wurde aufgrund der eingereichten Antragsskizze aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen. Aufgrund der Verzögerungen bei gemeinsamen Antragstellungen und der noch ausstehenden Begutachtungen der WKN für die Forschungsanträge haben die Mitgliedsuniversitäten der NTH noch keine Mittel aus den in Aussicht gestellten 4 Millionen Euro für übergreifende Forschungsprojekte erhalten. Die restlichen Mittel in Höhe von 1 Million Euro sind vorgesehen für Geräteausstattung, Umbau- und Personalkosten für Wechsel von Professoren/innen zwischen den Mitgliedsuniversitäten, erhöhte Mobilität der Lehrenden und übergangsweise verbesserte, hochschulübergreifende Infrastruktur.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriela Andretta (SPD)

Wider das Vergessen - Raub- und Beutegut in den Niedersächsischen Landes- und Universitätsbibliotheken

Zum Gedenken an die nationalsozialistische Bücherverbrennung vom 10. Mai 1933 findet in Göttingen eine umfangreiche Ausstellung statt, in der zahlreiche „verbrannte“ und verbotene Bücher in Erstausgaben, Bilder „entarteter“ Künstler und historische Dokumente aus den Beständen der Universitätsbibliothek gezeigt werden. Während der Vorbereitung der Ausstellung wurden bislang unbekannte Archivmateria

lien entdeckt. Aus ihnen geht hervor, dass sich die Universitätsbibliothek bereits kurz nach der „Machtübernahme“ darum bemüht hat, von „Säuberungsaktionen“ nationalsozialistischer Organe bei sogenannten „staats- und volksfeindlichen Elementen“ zu profitieren.

Im Juni 1933 wurden bei dem „kommunistischen Buchhändler“ Hans Leicher durch den „Studentenführer“ Heinz Wolff, seine SA-Studenten und die Polizei 890 Bücher beschlagnahmt. Die Bände wurden dem Bibliotheksrat Dr. Josef Wilhelm Kindervater zur Prüfung auf „staatsfeindliche Inhalte“ übergeben. Nach Abschluss dieser Sichtungsarbeiten, am 6. März 1935, sendete die Ortspolizeibehörde einen Bericht an das Regierungspräsidium in Hildesheim, in dem es heißt: „Wir fügen hierneben noch ein Schreiben des Bibliotheksrats Dr. Kindervater bei, in dem dieser bittet, die beschlagnahmten eingezogenen Bücher der hiesigen Universitätsbibliothek zu überweisen“ (Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Fach 155 Nr. 12). Aus den Akten geht hervor, dass die bei Hans Leicher beschlagnahmten, als „staatsfeindlich“ erkannten Bücher zum Teil an die Staatsbibliothek Berlin, zum Teil an die Göttinger Universitätsbibliothek abgegeben worden sind.

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Es gibt Indizien dafür, dass auch mit bei anderen „Staatsfeinden“ konfiszierten Büchern so verfahren worden ist und aus jüdischem Besitz in Göttingen geraubte Bücher in gleicher Weise behandelt worden sind. In der Handschriftenabteilung der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) und im Universitätsarchiv konnten weitere Dokumente aufgefunden werden, aus denen hervorgeht, dass die Bibliothek nach Kriegsausbruch 1939 in erheblichem Umfang Bücher in ihre Bestände aufnahm, die von der Wehrmacht und anderen NS-Organisationen in den besetzten Gebieten geraubt worden sind: Bände, z. B. aus der Universitätsbibliothek Posen (Polen), der Öffentlichen Bücherei Löwen (Belgien) und der Bibliothek des Lyceum Enschede (Niederlande). Der Umfang der heute in der SUB lagernden Bestände aus Raub- und Beutegut lässt sich derzeit noch nicht einmal annähernd schätzen.

Die Georgia Augusta fühlt sich sowohl der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Beschluss der Kultusminister- konferenz vom 9. Dezember 1999) als auch der „Initiative Bewahrung und Rückführung von kriegsbedingt verlagertem Kulturgut des Deutschen Bibliotheksverbandes“ vom 26. Januar 2007 verpflichtet. Seit Entdeckung der ersten Spuren von Raub- und Beutegut in den Beständen der SUB arbeiten Fachwissenschaftler und Mitarbeiter der Bibliothek daran, ein Forschungsprojekt zur Aufdeckung der Machenschaften nationalsozialistischer Universitätsangehöriger vorzubereiten. Da die damals Ver

antwortlichen noch vor 1945 und in der Nachkriegszeit systematisch alle Spuren ihres unseligen Wirkens zu beseitigen versucht haben, ist mit längeren Recherchearbeiten zu rechnen.

Die Universität Göttingen bemüht sich darum, dass noch im Frühsommer 2008 ein entsprechendes Forschungsprojekt begonnen wird. Zu den Aufgaben dieses Projekts zählt auch, die rechtmäßigen Besitzer dieses Raub- und Beutegutes oder deren Nachkommen zu ermitteln, um eine Restitution dieser Bestände zu ermöglichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist ihr bekannt, ob und in welchem Umfang „Raub- und Beutegut“ aus den Jahren 1933 bis 1945 sich in den niedersächsischen Universitätsbibliotheken sowie den Landesbibliotheken, der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek in Hannover, der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel und der Landesbibliothek in Oldenburg befindet?

2. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Beschluss der Kultusminis- terkonferenz vom 9. Dezember 1999) und die „Initiative Bewahrung und Rückführung von kriegsbedingt verlagertem Kulturgut des Deutschen Bibliotheksverbandes“ vom 26. Januar 2007 in den niedersächsischen Landes- und Universitätsbibliotheken eine hinreichende Resonanz bzw. wissenschaftliche Konsequenzen gefunden haben?

3. Ist die Landesregierung bereit, Forschungs- und Restitutionsprojekte zur Auffindung und Rückgabe von Beständen aus „Raub- und Beutegut“, welche sich im Besitz der Universitäts- und Landesbibliotheken befinden, finanziell zu unterstützen?

In einer gemeinsamen Erklärung „Zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes“ haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im Dezember 1999 ihre Bereitschaft erklärt, das noch im Besitz öffentlicher Einrichtungen befindliche NS-Raubgut zu ermitteln und an die rechtmäßigen Besitzer zurückzuerstatten. Die im Februar 2001 vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien dazu veröffentlichte Handreichung fordert auch die Bibliotheken auf, in ihren Beständen nach NS-Raubgut zu suchen. Nach Möglichkeit sollen die Erwerbungsumstände aller Bestandsobjekte geklärt und öffentlich zugänglich gemacht werden, bei denen es sich um Raubgut handelt oder handeln könnte. In der Handreichung wird betont, dass sich die Ermittlungen nicht auf nachweislich geraubte Bestandsobjekte beschränken sollen, sondern auch solche

Objekte einzubeziehen sind, „bei denen verfolgungsbedingter Entzug vermutet wird bzw. nicht ausgeschlossen werden kann“. Bibliotheken sind bei diesen Ermittlungen vor einige besondere Probleme gestellt. Das größte besteht darin, dass Bücher in der Regel keine unverwechselbaren Einzelstücke sind, sondern in einer Vielzahl von Exemplaren existieren, von denen nur wenige durch Exlibris, Besitzstempel, handschriftliche Eintragungen, Signaturen, spezielle Einbände etc. eine Art sichtbarer Individualität haben. Fehlen solche individuellen Merkmale, wird die Suche nach den Vorbesitzern zweifelhafter Zugänge schwierig. Die inzwischen gesammelten Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Suche nach NSRaubgut in Bibliotheken dennoch erfolgreich sein kann. Sie erfordert allerdings spezifische Strategien und Kenntnisse.

Infolge des Workshops „Bibliotheken und kriegsbedingt verlagertes Kulturgut“ des Deutschen Bibliotheksverbandes in Berlin verständigten sich Vertreter aus 20 deutschen Bibliotheken auf eine solche gemeinsame Strategie und veröffentlichten Mitte Januar 2007 eine gemeinsame Resolution. Die Teilnehmer wollen ergänzend zu den politischen Gesprächen über Bewahrung und Rückführung von kriegsbedingt verlagertem Kulturgut eine stärkere nationale und internationale Zusammenarbeit der involvierten Institutionen initiieren. Daher gründen die Bibliotheken die „Initiative Bibliotheksdialog kriegsbedingt verlagerter Bestände“. Ziel der Bibliotheken ist, den Informationsstand über das Schicksal verlagerter Bestände und ihren heutigen Aufenthaltsort zu verbessern und gemeinsam mit internationalen Partnern verlorene Sammlungen und Einzeltitel aufzuspüren und nachzuweisen. Außerdem möchte die Initiative die Sammlungen wieder für die Nutzung durch Bürger und Wissenschaftler zugänglich machen bzw. durch nationale oder internationale Digitalisierungsprojekte im Internet zur Verfügung stellen. Der Deutsche Bibliotheksverband vermittelt Stiftungen und anderen Förderern, die diese Projekte unterstützen möchten, entsprechende Kontakte. Darüber hinaus sind alle Bibliotheken aufgerufen, mit der „Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste“ in Magdeburg zusammenzuarbeiten und die Datenbank „Lostart“ für die Dokumentation ihrer Recherchen zu nutzen: www.lostart.de

Dies vorausgeschickt, erfolgt die Beantwortung der Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die niedersächsischen Bibliotheken, Landes- und Universitätsbibliotheken, befassen sich seit