Protokoll der Sitzung vom 06.06.2008

Zu 1: Die Ergebnisse der Gespräche zwischen den kommunalen Einrichtungen und ihren Trägern zu den Folgen der Tarifverhandlungen sind dem MWK nicht bekannt. Die Theater haben zudem die aktuellen Wirtschaftspläne noch nicht vorgelegt. Aussagen zu den Planungen sind daher nicht möglich.

Zu 2: Nach den MWK vorliegenden Informationen der Theater für Niedersachsen GmbH ist die Gefahr der drohenden Insolvenz durch die Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Zusammenwirken mit den Trägern abgewendet. Im weiteren Verlauf der Gespräche werden die Theaterleitung und die Gesellschafter des Theaters unter Beteiligung des MWK auf der Grundlage des vom Theater entwickelten Umsetzungskonzeptes ein Konzept zur Konsolidierung anstreben.

Zu 3: Die Auswirkungen der Tarifverhandlungsergebnisse auf kommunale Haushalte werden im Rahmen der Haushaltsprüfungen durch die Kommunalaufsicht nicht verkannt. Zudem werden freiwillige Leistungen der Kommunen nicht kritisiert, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit stehen. Die in der aktuellen Haushaltsgenehmigung der Stadt Göttingen geäußerte Kritik galt daher nicht den moderaten Zuschusserhöhungen an das Deutsche Theater (+ 72,9 T-Euro) bzw. an das Göttinger Symphonieorchester (+ 12,5 T-Euro). Vielmehr

wurde bemängelt, dass die Gesamtentwicklung der Ausgaben einschließlich einer massiven Erhöhung der freiwilligen Leistungen nicht mit der städtischen Leistungsfähigkeit im Einklang stand. So wurden die freiwilligen Leistungen trotz nicht ausgeglichenem Haushalt (ordentlicher Fehlbetrag i. H. v. 6,7 Millionen Euro) und erheblichem Liquiditätskreditbedarf (bis zu 185 Millionen Euro) innerhalb eines Jahres um insgesamt 15,6 % (1,9 Millionen Euro) erhöht.

Die Stadt Göttingen ist selbst gehalten, durch eine verantwortungsvolle Haushaltsführung mit der erforderlichen Ausgabendisziplin die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt zu erzielen. Die Finanzierung von Kostensteigerungen ist bei der Stadt und den Zuschussempfängern eigenverantwortlich durch haushaltswirtschaftliche Maßnahmen sicherzustellen.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 19 der Abg. Gabriela Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Niedersachsens Position zum Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen

Mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (EQR) haben die EU-Bildungsminister und das Europäische Parlament 2007 ein Bezugssystem beschlossen, das den innereuropäischen Vergleich von Kompetenzen erleichtern und damit zur besseren Anerkennung von vorhandenen Qualifikationen beitragen soll. Bis 2010 sollen in allen EU-Ländern nationale Qualifikationsrahmen erarbeitet werden, die sich auf den EQR als Übersetzungsinstrument beziehen.

Daher haben sich in Deutschland Bund und Länder gemeinsam auf die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) verständigt und eine Arbeitsgruppe aus Kultusministerkonferenz, Bundesministerium für Bildung und Forschung und relevanten Akteuren aus der Wirtschaft und dem Bildungsbereich gegründet. Der DQR soll eine höhere Transparenz der Bildungswege ermöglichen und dadurch die Voraussetzung für verbesserte Information und Mobilität aller Bildungsteilnehmer und Beschäftigten schaffen. Durch Orientierung an Lernergebnissen, d. h. an erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen, sollen Bildungsgänge- und Abschlüsse besser miteinander vergleichbar werden. Operationalisiert werden die jeweiligen Kompetenzen, indem sie in ein achtstufiges Bildungsniveaumodell eingeordnet werden. Am 5. und

6. März 2008 hat in Berlin dazu die Auftaktkonferenz „Der Deutsche Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen - Erwartungen und Herausforderungen“ stattgefunden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welcher Position in Bezug auf die Gestaltung des Qualifikationsrahmens geht sie in die Bund-Länder-Verhandlungen der Kultusministerkonferenz (niedersächsische Vorstellungen zur Übertragung der jeweiligen Niveaustufen auf das bestehende Bildungs- und Ausbildungs- system)?

2. Inwieweit beteiligt die Landesregierung niedersächsische Akteure aus Wirtschaft, Gewerkschaft und Bildung an ihrer Entscheidungsfindung und Positionierung in Bezug auf die Anforderungen an einen Deutschen Qualifikationsrahmen?

3. Welche Überlegungen gibt es bisher, wie die mit der Umsetzung des DQR intendierte Durchlässigkeit der Bildungswege ab 2010 an niedersächsischen Hochschulen standortübergreifend im Sinne einer leichteren Anrechnung beruflicher Kompetenzen umgesetzt werden soll?

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist formal durch das Europäische Parlament und vom Rat am 23. April 2008 angenommen worden. Er stellt ein europäisches Bezugssystem dar, das Transparenz und Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa schafft. Der EQR ist ein Instrument zur Gestaltung des europäischen Bildungsraums. Mit seinen acht Niveaustufen, die durch Deskriptoren auf der Grundlage von Lernergebnissen qualitativ definiert werden, soll er als Übersetzungsinstrument zwischen den Bildungs- und Qualifikationssystemen der Mitgliedsstaaten fungieren. Vor dem Hintergrund gilt es den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu entwickeln, der die Voraussetzungen zur Umsetzung des EQR schafft. Der DQR stellt eine Relation der in Deutschland erworbenen und angebotenen Qualifikationen zu den acht Niveaustufen des EQR her und definiert dafür Deskriptoren, die den Besonderheiten des deutschen Bildungssystems Rechnung tragen. Hierbei werden auch der Europäische Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich (Bologna-Prozess) und der Deutsche Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse Berücksichtigung finden.

Zu 1: Die Landesregierung unterstützt die Entwicklung des DQR mit folgenden Zielsetzungen:

- die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern im Sinne bestmöglicher Chancen zu fördern,

- das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen und Verlässlichkeit, Durchlässigkeit (insbesondere zwischen der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung) sowie Qualitätssicherung zu unterstützen,

- Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Arbeitnehmern ein Übersetzungsinstrument an die Hand zu geben, um Qualifikationen besser einordnen zu können und die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Europa zu erleichtern,

- die Orientierung der Qualifikationen an Lernergebnissen (outcome-Orientierung) zu fördern.

Zu prüfen ist, inwieweit sich durch den DQR die Möglichkeit eröffnet, die Anerkennung informellen Lernens zu verbessern, um lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken. Um die gewünschte Transparenz und Vergleichbarkeit der deutschen Qualifikationen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen bzw. mit den Qualifikationen anderer Mitgliedsstaaten herzustellen, soll weit möglichst eine Orientierung an der Struktur (Stufung und Kompe- tenzbeschreibung/Deskriptoren) des Europäischen Qualifikationsrahmens erfolgen. Im Hinblick auf die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems ist die Struktur des DQR gegebenenfalls so weit anzupassen, dass sie für alle Bildungsbereiche gleichermaßen aussagefähig ist. Damit die gewünschte Kompatibilität des DQR mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen und den weiteren Transparenzinstrumenten erreicht werden kann, ist ein enger Arbeitszusammenhang mit der EU-Ebene und Partnerländern herzustellen.

Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens ersetzt nicht das bestehende System der Zugangsberechtigungen (d. h. das Erreichen einer bestimmten Niveaustufe des Deutschen Qualifikationsrahmens berechtigt nicht automatisch zum Zugang in die nächste Stu- fe).

Zu 2: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bei der Erarbeitung des Deutschen Qualifikationsrahmens zusammenzuarbeiten. Zur Steuerung des mehrjährigen Erarbeitungsprozesses wurde Anfang 2007 eine Bund-Länder-Koordinierungsgruppe „Deutscher Qualifikationsrahmen“ eingesetzt. Um weitere relevante Akteure - Einrichtung der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung, Sozialpartner und Experten - in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen, haben Bund und Länder zudem einen Arbeitskreis Deutscher Quali

fikationsrahmen einberufen, der im Juni 2007 seine Arbeit aufgenommen hat. Grundlage der Zusammenarbeit im Arbeitskreis ist das Konsensprinzip unter den vertretenen Akteuren; die Mitglieder stellen dabei die laufende Rückkopplung der Arbeitsergebnisse an ihre jeweilige Institution/Gremien sicher. Der Erarbeitungsprozess soll darüber hinaus durch geeignete Maßnahmen wie Fachtagungen oder Internetpräsentationen für die Fachöffentlichkeit und interessierte Stellen transparent gestaltet werden.

Zu 3: Die Initiative ANKOM (Anrechnung berufli- cher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium), die deutschlandweit in elf regionalen Modellprojekten läuft, wird seitens der Landesregierung nachhaltig unterstützt. Die Modellprojekte haben die Aufgabe, die Übertragbarkeit und Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium zu betrachten. Ziel der Initiative ist es, die Durchlässigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung zu verbessern. Im Mittelpunkt der Arbeit der Entwicklungsprojekte steht die Erarbeitung von Verfahren zur Bestimmung von Kompetenzäquivalenten der Bildungsgänge.

In Niedersachsen werden vier der bundesweit elf Projekte (Ankom IT - TU Braunschweig/FH Braun- schweig/Wolfenbüttel -, ProfIS - Leibniz Universität Hannover -, KomPädenZ - Leuphana Universität Lüneburg - und Qualifikationsverbund Nord-West - Universität Oldenburg) gefördert, die jeweils fachspezifisch ausgerichtet sind. Über weitere Maßnahmen wird nach Auswertung aller Projekte durch die wissenschaftliche Begleitung der HIS GmbH zu entscheiden sein.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 20 der Abg. Sigrid Rakow und HansDieter Haase (SPD)

Ist die geplante Soleeinleitung in die Ems aus niedersächsischer Sicht umweltverträglich?

In der Rheiderlandzeitung vom 9. Mai 2008 wird berichtet, dass die geplante Soleeinleitung der Firmen WINGAS und EWE vorerst nicht durch das Land Niedersachsen genehmigt werden würde. Als Grund für dieses ursprünglich offenbar anders beabsichtigte Verhalten der Landesregierung wurde genannt, dass der Wattenrat und die Provinz Groningen die Befürchtung geäußert hätten, dass sich der Salzgehalt der Ems zulasten der Natur stark erhöhen würde.

Erwähnt wird in dem Zeitungsbericht auch, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Natur in Den Haag seit einem Jahr einen gemeinsamen Managementplan zum Ems-Dollart-Bereich fordert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf das Ökosystem, auf den Naturhaushalt und insbesondere auf die Flora und Fauna durch die geplanten Soleeinleitungen ein?

2. Welche Inhalte des von den Niederlanden gewünschten Managementplans halten die Landesregierung davon ab, den gemeinsamen Plan zu verabschieden, und wie müsste der Plan aus niedersächsischer Sicht aussehen bzw. warum wird die Kooperation mit den Niederlanden offensichtlich verweigert?

3. Inwieweit sind die geplanten Einleitungen mit der EU-WRRL und der infrage stehenden FFHAusweisung zu vereinbaren, liegt eine UVP vor, und welche Kompensationsmaßnahmen sind seitens Niedersachsens erforderlich, und wie werden diese mit den Niederlanden abgestimmt?

Die WINGAS GmbH und die EWE AG haben für die Entnahme von Frischwasser aus der Ems und die Ableitung von Sole in die Ems bei Ditzum im Rahmen des Kavernenspeicherprojektes Jemgum einen Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden, ergänzend zu den Antragsunterlagen, folgende Gutachten nachgefordert:

- Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau zur Untersuchung der Auswirkung einer Soleeinleitung und Wasserentnahme auf die Salzgehaltsverhältnisse in der Tideems,

- WRRL-Studie der IBL UmweltPLANUNG,

- WRRL-Studie, Anhang Nutzung, der IBL UmweltPLANUNG,

- hydrogeologisches Gutachten und Grundwassermodell des Institutes für Umweltphysik der Universität Bremen und des Büros für Hydrogeologie und Umwelt GmbH,

- Verträglichkeitsstudie nach § 34 NNatG,

- überarbeitete Anlage 7 zu o. g. Wasserrechtsantrag „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit integrierter spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung“.

Diese Unterlagen liegen vor und befinden sich derzeit im Beteiligungsverfahren (Frist: Mitte Juni 2008).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zuständig für die Erteilung der gehobenen Erlaubnis ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Im zurzeit laufenden Verfahren wird seitens des Gewässerkundlichen Landesdienstes des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (GLD des NLWKN) gefordert, dass die geplante Soleeinleitung in die Ems nicht zur Verlagerung der Brackwasserzone stromaufwärts führt. Die geplante Soleeinleitung wird bei Erteilung der Erlaubnis umfangreich überwacht. Natürlich auftretende Salzgehalte werden nach bisherigen Kenntnissen unterhalb von Leer örtlich bzw. zeitweise erhöht, bleiben allerdings innerhalb des natürlichen Schwankungsbereiches der Brackwasserzone. Durch die Forderung zur Einhaltung von Auflagen und Einschränkungen seitens des GLD im Erlaubnisverfahren ist die Soleeinleitung bei abweichenden Randbedingungen z. B. aufgrund geringen Oberwasserzuflusses zu minimieren bzw. gänzlich einzustellen, um so sicherzustellen, dass oberhalb von Leer keine messtechnisch nachweisbaren Veränderungen zu erwarten sind. Erst nach Auswertung aller in Auftrag gegebenen Gutachten kann abschließend beantwortet werden, ob mit entsprechenden Auflagen und Einschränkungen die geplante Einleitung der Sole wie beantragt genehmigt werden kann, unter der Maßgabe, dass erhebliche negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt insgesamt ausgeschlossen werden können. Nachteilige naturschutzfachliche Folgen sind nach den bisherigen Erkenntnissen nicht zu befürchten.

Zu 2: Die Niedersächsische Landesregierung hat im Juli 2007 beschlossen, für die als Natura-2000Gebiete gemeldeten niedersächsischen Flussmündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems integrierte Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) zu erarbeiten. Aufgrund des anhängigen Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Erteilung des Einvernehmens zur Aufnahme des FFH-Gebietes „Unterems und Außenems“ in die sogenannte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung wurde die Erarbeitung des Bewirtschaftungsplanes für den Flussmündungsbereich der Ems, bei der die niederländische Seite in geeigneter Weise zu beteiligen wäre, zunächst zurückgestellt.

Zu 3: Die durch den Vorhabenträger vorgelegte Wasserrahmenrichtlinie-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Soleeinleitung keine Änderung der Zustandsklasse und somit auch keine Auswirkungen auf das ökologische Potential bzw. den guten chemischen Zustand und die Zielerreichung des ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands bis 2015 zu erwarten sind.

Die Verträglichkeitsstudie nach § 34 c NNatG kommt unter Berücksichtigung anderer kumulativ wirkender Projekte zu dem Schluss, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die im Umfeld der Einleitstelle befindlichen Schutzgebiete zu erwarten sind.