Meine Damen und Herren, die Strompreise betreffen jeden von uns. Da ist es natürlich richtig, dass die für dieses Jahr angekündigten oder bereits durchgesetzten Preiserhöhungen auf ihre Berechtigung hinterfragt werden.
In diesem Zusammenhang gibt es immer wieder Hinweise auf Kapazitätszurückhaltungen bei der Stromerzeugung. Sie können zum einen der Preismanipulation dienen, sie können aber auch notwendig sein, wenn bei Wind und Sonnenschein ein Übermaß an Ökostrom in das Netz aufzunehmen ist. Solar- und Windenergie stehen wetterbedingt eben nur unregelmäßig zur Verfügung.
Dieser Nachteil könnte durch Verbundnetz- und Hochspannungs-Gleichstromübertragung bei der Energieverteilung und durch Energiespeicherung zum Teil ausgeglichen werden.
Geht es aber um die Umsetzung, dann stehen die Grünen fast immer an vorderster Front, wenn es gilt, die notwendigen neuen Trassen und Pumpkraftspeicher zu verhindern.
Herr Wenzel, Sie müssen sich schon entscheiden. Wollen Sie weiterhin in Robin-Hood-Manier den Eindruck erwecken, an der Seite der angeblich kleinen Leute zu stehen, oder wollen Sie weiterhin als Dagegen-Fraktion den für Ökostrom so dringend notwendigen Bau sinnvoller Infrastruktur verhindern? Wollen Sie tatsächlich mehr regenerative Energie? Die wird dann aber garantiert nicht zum Nulltarif zu haben sein.
Beides geht nicht. Man kann nicht hier mehr erneuerbare Energien fordern - was sinnvoll ist - und gleichzeitig die notwendigen Trassen und Pumpspeicher bekämpfen.
Meine Damen und Herren, trotzdem kann man natürlich den Eindruck haben, es gebe einige wenige Großkonzerne, die die Preise zum Nachteil ihrer ihnen ausgelieferten Kunden manipulierten; da werde Insiderhandel betrieben, die Aufsicht funktioniere nicht, und die Bundesnetzagentur mache faule Kompromisse.
Andererseits liegt eine neue, Ende November 2011 vorgestellte Studie der Beratungsgesellschaft Capgemini vor. Danach gehört der deutsche Strommarkt im Vergleich der 27 EU-Staaten zu den wettbewerbsintensivsten Strommärkten in Europa. Das gilt sowohl für die Erzeugung als auch für den Vertrieb an Endkunden. Nur für Bulgarien und die Niederlande wird eine größere Anbieterzahl als für Deutschland ausgewiesen.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher: Wir bekommen im Ausschuss sehr ausführliche und fundierte Informationen von der Landesregierung. Spätestens bei der zweiten Beratung werden wir den deutschen Strommarkt noch wesentlich besser einschätzen können.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Hoppenbrock. Sie haben nur drei Sekunden überzogen. Großes Kompliment! - Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Bode das Wort. Bitte schön!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Die Landesregierung setzt sich im Interesse von Haushalten und Gewerbe mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für bezahlbare Strompreise ein.
Die von den Grünen in ihrem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen sind allerdings weder formal noch inhaltlich geeignet, um dieses Ziel zu unterstützen oder zu erreichen. Weder die Gewinnmargen noch vermeintliche Wettbewerbsbeschränkungen der großen vier Stromkonzerne - also E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall - können durch die Landeskartellbehörde von Niedersachsen kartellrechtlich überprüft werden, da diese Unternehmen auch in anderen Ländern tätig sind und daher der Kartellaufsicht des Bundeskartellamtes unterliegen.
Das Bundeskartellamt hat erst im Januar 2011 eine mehr als zweijährige Untersuchung des Stromerzeugungsmarktes abgeschlossen und keine Anhaltspunkte für kartellrechtswidrige Praktiken, die zu überhöhten Preisen führen, ermitteln können.
Der andere Markt, der für den Strompreis von Bedeutung ist, ist der Endkundenmarkt. Auf diesen Vertriebsmärkten ist in den letzten Jahren eine sehr erfreuliche Zunahme des Wettbewerbs zu verzeichnen. Mittlerweile können die Kunden in jedem Netzgebiet zwischen zahlreichen alternativen Lieferanten auswählen. Zum Teil haben sie dadurch auch deutliche Preisvorteile.
Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass in der Kartellpraxis die lokalen Stromversorger nicht mehr als Monopolanbieter angesehen werden können und ihre Preise nicht mehr der Missbrauchsaufsicht unterfallen. Das ist aus meiner Sicht auch absolut folgerichtig; denn wo dank erfolgreicher Regulierung die Marktbedingungen für wirksamen Anbieterwettbewerb geschaffen werden und der ehemalige Monopolist sich gegenüber anderen Anbietern am Markt behaupten muss, ist das Eingreifen nach dem Kartellrecht als Korrektiv nicht mehr erforderlich, weil der Markt funktioniert oder funktionieren kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, all die soeben geschilderten wettbewerblichen Entwicklungen finden Sie auch in schriftlicher Form in den einschlägigen Publikationen des Bundeskartellamtes, der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission auf deren Homepages.
Falsch - deshalb möchte ich das auch richtigstellen - ist der hier dargestellte Vorwurf, das Wirtschaftsministerium und das Landeskartellamt würden sich nicht dafür einsetzen und nicht darum kümmern, die Wegenutzungsverträge bzw. die Strom- und Gaskonzessionsverträge wettbewerblich zu vergeben und hier für Wettbewerb zu sorgen. Das ist falsch. Das Landeskartellamt hat im März 2010 Hinweise herausgegeben, die den Gemeinden als Richtschnur dienen, um in diesem Bereich ein wettbewerbliches Verfahren nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz durchzuführen.
Schauen wir uns einmal an, was in der Vergangenheit passiert ist! Es ist eben nicht so, wie unterstellt worden ist, dass nur E.ON, RWE und EWE die Konzessionen erworben hätten. Vielmehr ha
ben in den letzten zwei Jahren durchaus auch eine Reihe von niedersächsischen Stadtwerken diese Konzessionen erworben. Das heißt: Wir sind tätig, und die Situation in diesem Bereich ist eine gänzlich andere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Sorge sehe ich allerdings auch die Fehlsteuerung, die es im EEG teilweise noch gibt - darüber haben wir hier auch schon oft diskutiert -, beispielsweise bei der Subventionierung von einigen Energieträgern, die in eine Übersubventionierung gehen, z. B. bei der Solarenergie - einer Energie, die nur unregelmäßig verfügbar ist.
Wir müssen hier zu einem Paradigmenwechsel kommen und eine Änderung herbeiführen. Die Schritte haben wir tatsächlich gesehen. Wir müssen die Marktintegration der erneuerbaren Energien erfolgreich voranbringen. Das ist konsequent durchzuführen. Bei den erneuerbaren Energien ist die Wirtschaft mit allen Entwicklern auch auf unserer Seite. Wir müssen sie auch tatsächlich wettbewerbsfähig erzeugen können.
Ganz herzlichen Dank, Herr Minister Bode. - Herr Kollege Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zusätzliche Redezeit beantragt. Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, leider habe ich keine Erklärung für die Tatsache gehört, dass die Erzeugerpreise sinken und gleichzeitig die Verbraucherpreise steigen. Ich wundere mich schon, dass Sie sich als Kartellbehörde des Landes dafür nicht näher interessieren.
Es reicht nicht aus, da immer nur auf die Bundesbehörden zu verweisen. Ich gehe davon aus, dass das Land auch ein Interesse hat, hier Transparenz hineinzubringen und zu klären, wie es zu dieser Entwicklung kommt. Das ist bisher nicht geschehen. Es ist aber in unserem Interesse, dass auch das Land sich ein eindeutiges Bild davon macht und die Landesregierung dem Landtag darüber berichtet.
Frau König, Sie sprechen hier einfach von Nichtzuständigkeit und verweisen auf den Bund. Was ist denn mit den Entwicklungen im Bereich der Konzessionsverträge und den Ausschreibungen? Wir stellen fest, dass sich z. B. Vattenfall, EnBW oder RWE in dem vorherrschenden Konzessionsgebiet von E.ON im Regelfall nicht bewerben. Im Regelfall finden sich die „Wettbewerber“ dort nicht unter den Bewerbern. Es mag Ausnahmen geben, die die Regel bestätigen. Ganz offensichtlich hat man sich aber darauf verständigt, dass man sich im Kerngebiet der jeweils anderen Versorger keine Konkurrenz macht.
Auf diesem Feld könnte sich der Landeswirtschaftsminister sehr wohl betätigen und dort Transparenz hineinbringen. Wir erwarten das. Wir erwarten hier eine detaillierte Marktuntersuchung.
In diesem Antrag steht auch keine Forderung, die Ihre Anliegen oder Ihre politische Intention überfordern würde. Wir fordern schlicht und einfach einen Bericht, und wir fordern nachvollziehbare Argumente. Ich bitte Sie daher um Unterstützung dieses Antrags.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wenzel, ich versuche es noch einmal: Sie haben vom Stromerzeugermarkt gesprochen. Dort ist die Aufsichtsbehörde das Bundeskartellamt, nicht das Landeskartellamt. Selbst wenn ich es wollte, könnte ich Ihnen den Wunsch, dass ich Sie dabei unterstütze, nicht erfüllen. Es ist nun einmal so. Das Bundeskartellamt ist der Ansprechpartner. Fragen Sie doch einmal jemanden aus der Bundestagsfraktion der Grünen. Vielleicht können die Ihnen helfen.
Besprechung: Situation der Anwaltschaft und Notare in Niedersachsen - Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2991 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/3377
Da ich Ihnen heute Morgen schon gesagt habe, dass wir nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung verfahren, wiederhole ich mich nicht; denn ich bin felsenfest davon überzeugt, dass Sie wissen, was darin steht.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Rechtspolitiker ist es eigentlich täglich Brot, sich mit den Gerichten in Niedersachsen zu beschäftigen - mit Fragen der Besetzung der Gerichte, Eingangszahlen, Bearbeitungsdauer, durchgehend durch die verschiedenen Dienste, PEBB§Y-Zahlen usw., wir beschäftigen uns natürlich auch mit unseren Vollzugsanstalten, also insgesamt mit Dingen, von denen wir meinen, dass sie originäre Aufgaben der Rechtspolitiker eines Bundeslandes sind.