Rechtsgrundlage geändert wird. Sie haben doch recht mit ihrer Forderung nach Gleichbehandlung. Sie wollen genauso die Ganztagsmittel für ihre IGS, wie es sie für die Oberschulen gibt, sie wollen genauso die Sozialpädagogen für ihre IGS, wie es sie für die Oberschulen gibt - vom Land finanziert.
Heute Vormittag hat Herr Althusmann keinen einzigen Grund für diese Ungleichbehandlung nennen können. Es gibt auch keinen Sachgrund, sondern laut Aussage von Herrn Althusmann heute Morgen ist es lediglich der politische Wille der Mehrheitsfraktionen.
Die Petenten wenden sich an den Landtag, damit das Parlament diese Rechtsgrundlage ändert. Die Grünen-Fraktion unterstützt dieses Anliegen und empfiehlt deshalb zu der Petition „Berücksichtigung“.
Danke schön, Frau Kollegin Korter. - Zur selben Petition spricht von der CDU-Fraktion Herr Kollege von Danwitz. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich rede zu dieser Petition. Wir haben uns schon heute Morgen fast eine Stunde lang mit dem Thema beschäftigt.
Die in den letzten Jahren neu auf den Weg gebrachten Integrierten Gesamtschulen bekommen wie auch alle anderen Schulen eine Ganztagsausstattung nach Nr. 8.2 - das ist heute Morgen erklärt worden -, nämlich 2,5 Lehrerstunden, die mit 1 760 Euro kapitalisiert werden können. Als Berechnungsgrundlage dienen die Zahlen der 5. und 6. Klassen. Hier gibt es nur die 5. Klassen. Sie bekommen, obwohl diese Stunden eigentlich für die Jahrgänge 5, 6 und 7 angedacht sind, schon diese 2,5 Stunden nur für die 5. Klassen. Das reicht dann auch für die 6. Klassen und wahrscheinlich sogar auch noch für die 7. Klassen. Sie werden behandelt wie auch alle anderen Schulen. Es gibt keine Schlechterstellung. Deswegen aus unserer Sicht „Sach- und Rechtslage“!
Herzlichen Dank. - Für die FDP-Fraktion möchte zu dieser Petition Herr Kollege Försterling sprechen. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon heute Morgen hier feststellen können, dass eine aufwachsende Integrierte Gesamtschule in der Phase des Aufwachsens in vier von sechs Jahren gegenüber anderen Schulen bevorteilt wird. Wir haben auch feststellen können, dass Sie als Opposition sich darüber nie beschwert haben. Wir haben feststellen können, dass Sie sich auch nie darüber beschwert haben, dass Integrierte Gesamtschulen in anderen Zeiten gegenüber den anderen Schulen deutlich bevorteilt worden sind.
Genau darin liegt nun das Problem dieser Petition, weil man sich dort nämlich in der Tat als neu gegründete Integrierte Gesamtschule mit den Integrierten Gesamtschulen vergleicht, die Sie in den 70er-Jahren und in der Folgezeit mit erheblichen Mitteln zu Leuchttürmen ausbilden wollten, was Ihnen, glaube ich, auch gelungen ist - das muss man neidlos anerkennen -, wovon aber immer nur einige wenige profitiert haben.
Deswegen ist es richtig, dass wir jetzt sagen: Mit einem flächendeckenden neuen Schulmodell, beispielsweise der Oberschule, welches wir als neues Instrument vielen Schulträgern an die Hand geben, wollen wir flächendeckend auch den Ganztagsbetrieb ausbauen und machen dort die ersten notwendigen Schritte für den Ausbau des Ganztagsbetriebs. Deswegen gehen hier die Oberschulen zunächst vor.
Aber man darf auch hier wirklich nicht vernachlässigen, dass gerade die neu gegründeten Integrierten Gesamtschulen im Aufwachsen mehr bevorteilt werden als andere Schulen. Auch bei der Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage muss man gegenüber den Eltern vor Ort noch einmal deutlich machen, dass diese Schulen im Vergleich zu anderen Schulen bevorteilt werden.
der vorherigen Petition sprechen wollten. Die CDU hat noch eine Redezeit von 2:26 Minuten. Ich bitte um Verständnis, dass Sie alle sich jetzt noch einmal an die andere Petition zurückerinnern müssen. - Frau Lorberg, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es wird auch ganz schnell gehen, weil ich auf die unfassbaren Äußerungen von Herrn Adler gar nicht eingehen werde.
- Ja. Der Hinweis auf die Verwurzelung ist so weit hergeholt ist, dass man sich wirklich fragen muss, wie das zusammenhängt.
Wir werden sicherlich im Ausschuss noch einmal detailliert darüber sprechen. Vielleicht sollte Herr Adler auch ab und zu einmal bei uns im Petitionsausschuss dabei sein.
Ich möchte aber auf das zu sprechen kommen, was Herr Borngräber eben gesagt hat. Herr Borngräber, in Ihren Ausführungen haben Sie das Gleiche versucht, was Sie im Ausschuss schon versucht haben, nämlich von den Tatsachen abzulenken oder sie nicht zu erwähnen. Dass 2004 eine erneute Straffälligkeit vorlag, können auch Sie nicht in Abrede stellen.
Unterhalten Sie sich bitte noch einmal mit dem Ministerium, lassen Sie sich noch einmal die Fakten geben, oder lesen Sie bitte noch einmal die Stellungnahme genau durch! Dort steht ganz eindeutig, dass 2004 wegen Betruges ein erneutes Verfahren eingeleitet worden ist. Das können Sie, bitte schön, hier nicht außer Acht lassen, und Sie können nicht so tun, als sei die einzige Straffälligkeit 2001 gewesen. Das ist so nicht in Ordnung.
Im Übrigen geben Sie all denen, die freiwillig wieder nach Hause gegangen sind - in den Kosovo, wo ihre Wurzeln liegen, lieber Herr Adler -, eine schallende Ohrfeige, wenn Sie so argumentieren, wie Sie es heute hier getan haben, Herr Borngräber. Auch darüber sollten Sie einmal nachdenken.
Für die SPD-Fraktion spricht zur nächsten Petition Herr Kollege Borngräber. Es geht um das Thema Klassengröße in der Realschule in Westoverledingen. Sie haben das Wort.
Bei Klassenteilern, Klassenfrequenzen und solchen Dingen handelt es sich ja um untergesetzliche Regelungen. Der Petent aus Westoverledingen hat begehrt, dass dann auch an der dortigen Realschule diese Frequenzen eingehalten werden. Nach der Stellungnahme des Kultusministeriums ist alles wohl jetzt im Lot, aber einzig und allein vor dem Hintergrund der jetzt geltenden untergesetzlichen Regelungen.
Natürlich muss man das Ganze dann einer politischen Betrachtung unterwerfen. Wenn Sie die Oberschule mit anderen Klassenteilern einführen, dann wird natürlich jeder landauf, landab das auch für seine Realschule einfordern wollen. Insofern unterstützen wir die Anträge der Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen und sagen an dieser Stelle: „Erwägung“.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Borngräber hat eben selber deutlich gemacht, dass er sich für etwas einsetzt, was der Petent gar nicht gefordert hat. Von daher können wir nach wie vor nur für „Sach- und Rechtslage“ plädieren; denn das, was hier gefordert ist, wird erreicht. 96 Schüler, aufgeteilt auf 3 Klassen - damit ist alles in bester Ordnung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Petent kritisiert eine Regelung des niedersächsischen Friedhofs- und Bestattungsrechts, nämlich den Friedhofszwang für Urnen. Er hebt darauf ab, dass er sein Selbstbestimmungsrecht dadurch nicht gewahrt sieht, indem er sagt: Wenn ich selbst testamentarisch bestimme, dass meine Urne nicht auf einem Friedhof bestattet wird, sondern beispielsweise in meinem eigenen Garten, oder dass die Asche verstreut wird oder die Urne einem Angehörigen ausgehändigt wird, dann muss das möglich sein. - Das ist übrigens in allen europäischen Ländern und eigentlich in der ganzen Welt möglich. Sie haben das damals abgelehnt - unter Hinweis auf den sehr unbestimmten Rechtsbegriff der Pietät und des Rechts von Angehörigen, einen Ort zum Trauern zu haben.
Nun kann ein Mensch zu Lebzeiten auch sehr viele Dinge tun, die seinen Angehörigen nicht gefallen. Wenn er zu Lebzeiten bestimmt, dass er das in einer bestimmten Art und Weise haben will, hat der Gesetzgeber, finde ich, kein Recht, dieses Selbstbestimmungsrecht durch das Friedhofsrecht zu brechen.
Wir stimmen nun über die Eingaben ab, zu denen die von mir genannten Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor. Sie lauten auf „Berücksichtigung“. Wer will so be
Wir kommen deshalb zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist „Sach- und Rechtslage“ beschlossen.