Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

- Projekte zur Erprobung von neuen Wegen in der Familienbildung,

- Projekte für Familien aus besonderen Zielgruppen (Migrationshintergrund, soziale Brennpunk- te),

- aufsuchende Elternarbeit (z. B. Erziehungslotsen, wellcome, Integrationslotsen),

- Angebote Früher Hilfen,

- Projekte zur Stärkung benachteiligter Kinder mit begleitender Elternarbeit,

- Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu spezifischen Themen.

Die Landesregierung beabsichtigt, das Projekt EFi - „Elternarbeit, Frühe Hilfen und Migrationsfamilien“ zu verstetigen und weitere Jugendämter für eine Teilnahme zu gewinnen.

Im Übrigen wird die Förderung neuer und/oder die Fortsetzung innovativer Projekte jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Grundlage entsprechender Antragstellungen entschieden.

Anlage 8

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 9 der Abg. Ursula Helmhold und Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

„Posse um die Personalpolitik im landeseigenen Staatsbad“ (Schaumburger Nachrich- ten vom 25. Februar 2011) - Wann handelt der Finanzminister?

Die Situation um das Führungspersonal des Staatsbades Nenndorf ist seit geraumer Zeit angespannt. Nach dem Ausscheiden des Verwaltungsleiters Herrn Steege und dem kurzen Gastspiel von Herrn Dr. Meier als Chefarzt der Rheumaklinik führte im August 2010 die Entlassung des Geschäftsführers P. Kraatz zu erheblicher Aufregung.

Gegen diese fristlose Kündigung klagt der Betroffene gegen das Land Niedersachsen vor dem Landgericht Hannover. Die Strategie der Verantwortlichen, dieser Klage auch mit einer Widerklage auf Schadensersatz in Höhe von 328 000 Euro wegen Pflichtverletzung zu begegnen, scheiterte. Wegen mangelnder Schlüssigkeit musste die Widerklage bereits am ersten Verhandlungstag zurückgezogen werden.

Nach der Entlassung des Geschäftsführers wurde die Stelle neu ausgeschrieben und wurde daneben auch ein neuer Verwaltungsleiter gesucht. In der Bewerbungsphase wurde offenbar unter dem Eindruck der Bewerbung von Herrn Schlick als Verwaltungsleiter das Konzept kurzfristig verändert. Das Ziel war nun eine

gleichberechtigt geschäftsführende Doppelspitze aus Klinik- und Controllingfachmann.

Am 16. Februar 2011 berichteten die Schaumburger Nachrichten unter der Überschrift „Doppelspitze mit nur einem Chef“ über die Neubesetzung der Geschäftsführung des Nenndorfer Staatsbades.

Vorgestellt wurde als Geschäftsführer Hartmut Ammann. Ihm wurde nun als Assistent mit Aufstiegsoption Alexander Schlick zur Seite gestellt. Ursache der Funktionsänderung seien Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel in vier Verfahren wegen Korruption, Veruntreuung, Bestechlichkeit und Bestechung gegen A. Schlick, deren Ausgang abgewartet werden sollte.

Schon am nächsten Tag, so die Schaumburger Nachrichten vom 17. Februar, sei „die Reißleine“ gezogen worden. Danach ging um 16.46 Uhr eine E-Mail des Staatsbads an die Redaktionen, in der es hieß, man habe sich in beiderseitigem Einvernehmen von A. S. getrennt.

Zwischenzeitlich wurde auch berichtet, dass durch zahlreiche Pressemeldungen in Schleswig-Holstein die Beschuldigungen gegen Schlick und die Zweifel an seiner Kompetenz seit Langem öffentlich waren. Bei der Prüfung der Bewerbung habe der Aufsichtsrat sich lediglich auf die Unterlagen bezogen, die der Bewerber selbst beigebracht habe. Es stelle sich die Frage, „ob hier nicht grob fahrlässig gehandelt worden sei, weil die Recherche nach dem beruflichen Werdegang des Aspiranten unterblieben sei“, so die Schaumburger Nachrichten.

Der Chefredakteur der Schaumburger Nachrichten bezeichnete die Vorgänge bei der Besetzung am 18. Februar 2011 als „Desaster“ und als „unglaublich“ und spricht von einem „völligen Versagen des Aufsichtsrats“.

Der Vorgang führte zu Irritationen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatsbades und bei den Verantwortlichen der Stadt Bad Nenndorf. Beklagt wurde eine negative Imagewirkung. Die Behandlung im Stadtrat führte zu einer Resolution, mit der ein kompetentes Staatsbadmanagement mit einer langfristigen Strategie, eine bessere Kooperation mit der Stadt und die Berücksichtigung der Stadtinteressen im Aufsichtsrat eingefordert wurden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die einleitend geschilderten Ergebnisse der Personal- und Geschäftspolitik der Staatsbad AG und ihre Außenwirkung?

2. Welche Verantwortung sieht die Landesregierung beim Aufsichtsrat bzw. anderen Verantwortlichen für das derzeitige negative Erscheinungsbild des Staatsbades, und welche Konsequenzen sind daraus zu erwarten?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Wünsche der Stadt Bad Nenndorf nach besserer Kooperation und danach, wie Bad Pyrmont im Aufsichtsrat der Staatsbad AG vertreten zu sein?

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1: Selbstverständlich orientieren sich im Staatsbad Nenndorf Personalauswahlverfahren an den Anforderungsprofilen der zu besetzenden Positionen und den persönlichen Voraussetzungen der Bewerber aufgrund ihrer Vorbildungen und Erfahrungen.

Der frühere Verwaltungsleiter und der frühere Chefarzt haben auf Veranlassung des mittlerweile ebenfalls ausgeschiedenen ehemaligen Geschäftsführers Peer Kraatz das Unternehmen verlassen.

Herr Kraatz führt gegen seine Kündigung einen Rechtsstreit. Der Verkündungstermin soll Ende März stattfinden. Inwieweit das Land bzw. die Staatsbad Nenndorf Betriebs GmbH Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer erhebt, kann abschließend erst nach Ende des laufenden Strafverfahrens entschieden werden. Die Rücknahme der Widerklage ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

Im Zusammenhang mit der Einstellung von Herrn Schlick sind Fehler gemacht worden.

Die von Herrn Schlick in mehreren Gesprächen dargelegten und seine im Lebenslauf dokumentierten Erfahrungen als Klinikleiter haben zu einer Auswahl von Herrn Schlick geführt. Eine Internetrecherche hat zu diesem Zeitpunkt lediglich einen Bericht über die Auflösung des zwischen Herrn Schlick und der Regio Klinik GmbH bestehenden Vertrages ergeben. Hinweise, wie sie jetzt im Internet bei Eingabe des Namens von Herrn Schlick auftauchen, waren nicht erkennbar. Im Vorstellungsgespräch um die Position des Verwaltungsleiters hat Herr Schlick auf die Auseinandersetzungen mit seinem früheren Arbeitgeber hingewiesen und von negativen Presseveröffentlichungen berichtet. Die parallel zum Auswahlverfahren erarbeitete Konzeption, auf der Ebene der Geschäftsführung eine Doppelbesetzung durch einen kaufmännischen und einen klinik-fachlichen Leiter zu installieren, führte zu der Einstellung von Herrn Schlick neben Herrn Ammann als Geschäftsführer. Die Aufnahme der Geschäftsführertätigkeit wurde für Herrn Schlick auf den 15. Februar 2011 und für Herrn Ammann auf den 1. März 2011 festgelegt.

Am Nachmittag vor der vorgesehenen Tätigkeitsaufnahme von Herrn Schlick sind die ihm gegenüber strafrechtlich relevanten Vorwürfe dem Aufsichtsrat bekannt geworden. Der Aufsichtsrat verständigte sich darauf, Herrn Schlick bis zur Klärung des in Schleswig-Holstein anhängigen Verfahrens zunächst nur als Assistenten des anderen Geschäftsführers einzustellen und bei einem positiven Ausgang des Ermittlungsverfahrens zu gegebener Zeit gegebenenfalls als vollwertigen Geschäftsführer zu bestellen. Herr Schlick war mit dieser Änderung des Vertrages einverstanden. Eine Nichteinstellung von Herrn Schlick wäre zu diesem Zeitpunkt nach Auffassung des Aufsichtsrats einer Vorverurteilung gleichgekommen. Im Übrigen sind die Vorwürfe gegen Herrn Schlick bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewiesen. Zudem hatte sich der Aufsichtsrat zu der Einstellung entschieden, um das neu erarbeitete Führungskonzept, das eine klare Kompetenzverteilung - einmal mit Schwerpunkt „Reha“ und zum anderen mit Schwerpunkt „Finanzen“ - vorsieht, nicht zu gefährden.

Im Nachhinein hat sich diese Entscheidung als nicht haltbar herausgestellt, da Herrn Schlick durch die - am Vortag noch nicht absehbare - Presseberichterstattung in den Schaumburger Nachrichten jede Möglichkeit genommen wurde, seine Aufgaben unbelastet wahrnehmen zu können. Das zu diesem Zeitpunkt - nach einvernehmlicher Änderung des Ursprungsvertrages bestehende - Assistentenvertragsverhältnis wurde daraufhin zum nächsten Monatsende gekündigt. Da die Vertragsänderung zwar einvernehmlich, aber wegen der sich überholenden Ereignisse nur mündlich vereinbart war, wurde rein vorsorglich nicht nur der Assistentenvertrag, sondern auch der zuvor bestehende Geschäftsführervertrag gekündigt. Zu der beabsichtigten schriftlichen Fixierung des Assistentenvertrages ist es nicht mehr gekommen, weil 24 Stunden nach der mit Herrn Schlick vereinbarten Vertragsänderung die Kündigung des Vertrages erfolgte. Mit Herrn Schlick war mündlich vereinbart worden, dass ein gegenüber dem Geschäftsführergehalt deutlich reduziertes Assistentengehalt gezahlt werden sollte. Mündlich war ins Auge gefasst worden, das Jahreseinkommen um etwa 20 % zu kürzen; dies entspricht dem Anteil, der ihm als erfolgsabhängige Vergütung gezahlt worden wäre. Demzufolge ist Herr Schlick für den Zeitraum bis zur Kündigung das vereinbarte Grundgehalt gezahlt worden.

Zurzeit wird das Staatsbad Nenndorf weiterhin durch Herrn Blome als Interimsgeschäftsführer für den klinik-fachlichen Bereich und durch Herrn Ammann als kaufmännischen Geschäftsführer geleitet. Damit konnte die neue Konzeption weiter aufrechterhalten werden.

Über die Angelegenheit wurde bereits ausführlich im Ausschuss für Haushalt und Finanzen berichtet.

Zu 2: Im Staatsbad Nenndorf wird zukünftig ein Personalausschuss des Aufsichtsrats eingerichtet.

In der Beteiligungsabteilung des MF hat ein Referat die Aufgabe erhalten, grundsätzliche Regelungen und Controllinginstrumente zu entwickeln. Hierzu gehört es auch, Hinweise und Richtlinien für Personalauswahlverfahren zu geben. Die Personalabteilung des MF wird in dieses Verfahren ebenfalls einbezogen.

Bei Belegärzten und Patienten hat das Staatsbad Nenndorf ein gutes Image. Die Gesellschaft und die dort Beschäftigten leisten gute Arbeit. Die Klinikbetten sind ausgelastet, und auch die Besucherzahlen in der Therme sind erfreulich. Das Staatsbad hat also nach wie vor ein gutes Renommee. Die Belegungssituation und die Einnahmeentwicklung sind gut. Dies wird nicht nur durch die ambitionierten Verlusteinsparziele des Wirtschaftsplans für das Jahr 2011, sondern auch durch die bereits im Januar erzielten Überschüsse deutlich.

Zu 3: In Bad Pyrmont ist die Staatsbadbetriebsgesellschaft für viele Bereiche zuständig, die in Bad Nenndorf nach der Teilkommunalisierung des Staatsbades in 2005 der Stadt obliegen. So hat die Stadt Bad Nenndorf seit der Teilkommunalisierung allein die Verantwortung für den gesamten Veranstaltungs- und Marketingbereich sowie den Kurpark. Ihr obliegt auch die touristische Vermarktung. Die beim Land verbliebene Staatsbad Nenndorf Betriebsgesellschaft mbH dagegen besteht nur noch aus Klinik, Therme und Moorbadehaus und ist damit ein Betrieb unter vielen. Die Situation ist somit nicht vergleichbar. Die neue Geschäftsleitung wird sich selbstverständlich mit der Stadt Bad Nenndorf und der dortigen Tourismusgesellschaft zusammensetzen, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 10 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Weiterhin Unklarheiten bei der Finanzierung des Libeskind-Baus an der Universität Lüneburg

Wissenschaftsministerin Johanna Wanka hat im Rahmen einer Dringlichen Anfrage meiner Fraktion im Februar-Plenum die Finanzierungsvereinbarungen für das neue Zentralgebäude auf dem Campus der Leuphana Universität Lüneburg - sogenannter Libeskind-Bau - dargelegt. Die Ministerin sagte u. a., dass es „keinen Freifahrtschein“ bei Kostensteigerungen gebe. Bei Bedarf müsse „ganz konkret verhandelt werden.“ Zudem habe die Universität „ein Stück weit Vorsorge für etwaige Preissteigerungen oder für sich möglicherweise ergebende Änderungen bei der Baufinanzierung in der Größenordnung von 2,6 Millionen Euro getroffen.“ In der Finanzplanung seien daher Eigenmittel der Hochschule vorgesehen, und es gebe kein Versprechen, dass das Land sämtliche Kostensteigerungen übernehme.

Der Vizepräsident der Leuphana Universität Lüneburg, Holm Keller, hat auf einer Bürgerversammlung am 1. März auf Nachfrage mitgeteilt, dass keine Eigenmittel der Hochschule vorgesehen seien und er die Zusage vom Ministerium habe, dass das Land etwaige Kostensteigerungen übernehme. Das Land habe eine Finanzierungsverpflichtung.

Somit liegen unterschiedliche Aussagen von der Universität und der Ministerin vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es Vereinbarungen zwischen der Hochschule und dem Land oder Absichtserklärungen seitens des Wissenschaftsministeriums bezüglich des Libeskind-Baus, die von dem abweichen bzw. das präzisieren, was die Ministerin im Februar-Plenum dargelegt hat? Falls ja, welche?

2. Welche verbindlichen und welche optionalen Finanzierungsverpflichtungen des Landes bestehen bei der Realisierung des neuen Zentralgebäudes einerseits und andererseits im Zusammenhang mit der mittelfristigen Aufgabe bestehender Standorte zugunsten des Zentralcampus?

3. Auf welche Zusicherung des Landes bezieht sich der Vizepräsident der Universität Lüneburg in seinen Ausführungen, die er in der Bürgerversammlung gemacht hat?