(Christian Dürr [FDP]: Kommen Sie mal in den Landkreis Oldenburg, da funktioniert es besser als bei Ihnen! Ich lade Sie gerne ein!)
Herr Sander, Sie haben ausgeführt, Abfallwirtschaft ist zum einen Ökonomie und zum anderen soziale Belange. Abgesehen davon, dass Sie die Ökologie komplett vergessen haben, ist aber doch völlig klar, was Privatisierung bedeutet und welche Stellschrauben es in diesem Bereich gibt. Es sind zwei: einmal die Qualität, die heruntergefahren wird, und zum anderen das Lohnniveau, das heruntergefahren wird.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus der Privatisierung der Schülerbeförderung. Als die entsprechenden Mitarbeiter beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beschäftigt waren, verdienten sie 19 Euro. Nach der Privatisierung verdienen sie runter bis 8,30 Euro. Das, was Sie wirtschaftlich nennen, nenne ich schlichtweg Sozialabbau.
(Beifall bei der LINKEN - Christian Dürr [FDP]: Das sind mittelständische Unternehmen! Machen Sie sich mal Gedanken darüber! Wirklich unglaub- lich! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Eine Volkskammerrede!)
- Herr Herzog, möchten Sie jetzt noch weiter diskutieren? Dann warten wir noch so lange und unterbrechen die Sitzung. - Das ist offenkundig nicht der Fall.
Ich will im Vorfeld noch sagen, dass sowohl die Beschlussempfehlung als auch der Änderungsantrag auf Annahme in einer geänderten Fassung zielen. Da sich die Beschlussempfehlung inhaltlich weiter als der Änderungsantrag von den ursprünglichen Anträge entfernt, stimmen wir zunächst über Beschlussempfehlung ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über den Änderungsantrag ab.
Wer also der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2983 und den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/3221 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Wir sind uns hier oben einig, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt wurde. Nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung ist damit zugleich der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3803 abgelehnt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, erteile ich nach § 76 unserer Geschäftsordnung Herrn Bachmann für die SPD-Fraktion das Wort zu einer persönlichen Bemerkung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren, ich muss eine Sache klarstellen. Ich weiß nicht, welche Absicht Frau Körtner damit verfolgt hat, nach meiner Zwischenfrage zu sagen: Das war im Innenausschuss ganz anders; die haben das da zu Protokoll gegeben.
Frau Körtner, da die ganze Wahrheit das ist, was ich Ihnen in der Zwischenfrage gesagt habe, muss ich Ihrem Versuch, mir zu unterstellen, ich hätte die Unwahrheit gesagt, widersprechen und Ihnen
deswegen noch einmal sagen, wie es tatsächlich abgelaufen ist. Die Kollegin Stief-Kreihe hat das auch angesprochen.
Der Umweltausschuss als federführender Ausschuss hat, weil Sie sich nicht einig waren, überhaupt kein Beschlussvotum abgegeben und die Vorlage so in den Innenausschuss gegeben. Im Innenausschuss haben wir dann den Antrag gestellt, die schriftlich vorliegenden Vorlagen der kommunalen Spitzenverbände zur Grundlage der Mitberatung des Innenausschusses zu machen. Das haben Sie abgelehnt.
Deswegen ist das richtig, was ich gesagt habe. Ihr Versuch der Entschuldigung ist nicht gerechtfertigt und die mögliche Unterstellung damit auch nicht.
Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsrechtliche Prüfung, ob die auf § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nrn. 1, 3 und 4, Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 nebst Anlage I, § 27 Abs. 1 und 2, § 39 Abs. 1 Satz 1 und 2 nebst Anlage V, § 40 Abs. 2 und § 51 BBesG beruhende NettoAlimentation des Klägers im Kalenderjahr 2005 - bezogen auf die BesGr A 9 BBesO und in den für 2005 maßgebenden Fassungen - mit Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes in seiner bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung (a. F.) unvereinbar ist. - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 9. September 2008 - 7 A 357/05 - 2 BvL 17/08 - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 31.03.2011 - 2 BvL 17/08 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/3737
Im Ältestenrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Ich sehe und höre keinen Widerspruch und lasse daher sofort abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen. Herzlichen Dank.
Erste Beratung: Die Forderung des Bundespräsidenten muss umgesetzt werden: Exzellente Unterrichtskonzepte müssen Schule machen - IGS GöttingenGeismar als Vorbild erhalten und verstetigen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3746
Zur Einbringung hat sich von der Fraktion DIE LINKE jemand zu Wort gemeldet. Frau Reichwaldt, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule ist als beste Schule Deutschlands ausgezeichnet worden. Wir haben gestern schon viel über die Qualität dieser Schule gehört. Auf äußere Fachleistungsdifferenzierung wird dort vollständig verzichtet. Dieses Konzept bringt Qualität.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Ich muss auf die Worte des glühenden Gesamtschulgegners Christian Wulff zurückkommen, der eingestehen musste, dass dies eine Schule ist, „deren Konzept sich durchgesetzt hat“ und „Schule machen“ sollte.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das war gestern auch schon Thema! Gestern hatten wir genau das gleiche Thema!)
Was plant nun die Landesregierung? - Eine Sondergenehmigung, um dieses Schulkonzept zu erhalten, soll nicht erteilt werden. Aus welchen Gründen und mit welchen Folgen die Landesregierung so handelt, haben wir gestern ausgiebig debattiert.
Sondergenehmigung für „13 Jahre bis zum Abitur“ zu erteilen, um ihr erfolgreiches Konzept zu sichern.
Wir gehen aber noch weiter. Heterogenität ist das Kennzeichen integrativen Lernens. Untersuchungen haben ergeben, dass heterogen zusammengesetzte Lerngruppen leistungsstärker als homogene Lerngruppen arbeiten können.
Äußere Leistungsdifferenzierung widerspricht grundsätzlich diesem Prinzip, wie auch schon eine Differenzierung in A- und B-Kurse.
Es geht auch ohne. Die Tischgruppen in Göttingen-Geismar verkörpern dieses Prinzip heterogener Lerngruppen in hervorragender Weise, und der Erfolg gibt dieser Schule recht. Ermöglichen Sie die Übernahme dieses Konzeptes durch andere Schulen!
Göttingen-Geismar ist nicht die erste Integrierte Gesamtschule in Niedersachsen, die ausgezeichnet wurde. Das ist kein Zufall. Integrierte Gesamtschulen in Niedersachsen sind insgesamt ein Erfolgskonzept. Aber Göttingen-Geismar ist ohne die Differenzierung in Kurse eben besonders erfolgreich.
Zurück zur IGS Göttingen-Geismar! Folgen Sie heute zumindest dem ehemaligen Landeschef, dem viele von Ihnen ihre politische Karriere zu verdanken haben! Folgen Sie dem jetzigen Bundespräsidenten!
Oder folgen Sie dem Kollegen Karl-Heinz Klare! Ich zitiere gerne noch einmal aus der taz vom 29. Juni 2011 - Frau Heiligenstadt hat es schon getan -: