Protokoll der Sitzung vom 01.07.2011

Basierend auf diesen Ergebnissen; führte das RKI am 24. Mai 2011 eine Fall-Kontroll-Studie bei 25 Erkrankten und 96 gesunden Vergleichspersonen in Hamburg und Schleswig-Holstein durch. Hierbei ergab sich eine signifikante Assoziation der Erkrankung mit dem Verzehr von rohen Tomaten, Salatgurken und Blattsalaten. Daher haben das RKI und das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) am 25. Mai 2011 vor dem Hintergrund des noch anhaltenden, gravierenden Ausbruchsgeschehens mit zum Teil schweren gesundheitlichen Folgen über die üblichen Hygieneregeln im Umgang mit Obst und Gemüse hinaus empfohlen, vorsorglich bis auf weiteres Tomaten, Salatgurken und Blattsalate insbesondere in Norddeutschland nicht roh zu verzehren.

Aufgrund der Empfehlung von RKI und BfR wurde die Marktkontrolle auf die Beprobung der drei genannten Gemüsesorten verstärkt. Am 24. Mai 2011 gab es den Hinweis, dass Teilnehmer einer schwedischen Reisegruppe, die sich vom 8. bis 10. Mai 2011 in einem Hotel im Landkreis Lüneburg aufhielten, erkrankt seien. Die Aufarbeitung dieses Geschehens wurde vorrangig eingestuft, weil die Gruppe während ihres Aufenthalts in Deutschland nur in diesem Hotel war und zu erwarten war, dass die Infektionsquelle entweder entlang des Reisewegs der Gruppe oder in diesem Hotel gefunden werden könnte. Bei der Überprüfung des Hotels wurden auch die Speisepläne analysiert und die verwendeten Lebensmittel, zu denen auch Sprossen gehörten, zurückverfolgt.

In einer eigenen epidemiologischen Auswertung in Niedersachsen gelang es dem LAVES durch die Rückverfolgung der an den Ausbruchsorten mit mehreren Erkrankten angebotenen Lebensmittel, einen Zusammenhang zwischen den bekannten größeren Ausbruchsgeschehen und einem in Nie

dersachsen produzierten Lebensmittel herzustellen. Dabei handelte es sich um Sprossen, die aus verschiedenen Samen oder Mischungen hergestellt wurden.

Über einen Zwischenhändler führte die Rückverfolgung zu dem niedersächsischen Gartenbaubetrieb, der bereits bei der Überprüfung der Erzeugerbetriebe beprobt worden war, ohne dass in dem Salat EHEC nachgewiesen werden konnte. Eine nun in der Sprossenherstellung des Betriebes entnommene Probe zeigte in einem ersten Untersuchungsschritt einen Hinweis auf die Anwesenheit von EHEC-Erregern allgemein, der sich aber später nicht bestätigte. Der Betrieb wurde einer intensiven Kontrolle unterzogen, und es wurden erneut Proben genommen. Des Weiteren wurden die von diesem Betrieb belieferten Unternehmen anhand der Lieferscheine identifiziert und geprüft, ob die Kunden des Betriebs gegebenenfalls an Orte geliefert hatten, die mit Krankheitsausbrüchen in Verbindung stehen.

Die Indizienkette konnte über die Vertriebswege von Sprossen aus dem niedersächsischen Betrieb hin zu den Erkrankungshäufungen bzw. Einzelerkrankungen von EHEC O104:H4 in mehreren Bundesländern aufzeigen: Die Sprossen wurden über Zwischenhändler an gastronomische Einrichtungen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Niedersachsen vertrieben. So gelang es, den Zusammenhang auch zu Erkrankungshäufungen herzustellen, die bisher isoliert gesehen wurden.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass drei Mitarbeiterinnen des Sprossenbetriebs sich wegen Durchfall Anfang Mai krankgemeldet hatten, wovon bei einer die Ursache in einer Infektion mit EHEC O104 festgestellt wurde, weil die beiden anderen „normal“ ohne weitere Untersuchung wegen Durchfalls behandelt worden waren, habe ich am Sonntag, 5. Juni 2011, nach Rücksprache mit dem Bundesministerium in einer Pressekonferenz empfohlen, auch auf den Verzehr von Sprossen zu verzichten, bis geklärt sei, ob die Samen für die Sprossenherstellung nicht auch an anderer Stelle für die Sprossenerzeugung oder als Lebensmittelzutat verwendet werden.

Die unverzüglich eingeleitete intensive Zusammenarbeit der unterschiedlichen niedersächsischen Behörden war wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Aufklärung des Ausbruchs. Dieses Zusammenspiel ist fester Bestandteil des deutschen Managements, wie es beispielsweise nach

der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für ein Bund-Länder-Informationsverfahren in epidemisch bedeutsamen Fällen nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes oder in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung hinsichtlich Notfallplänen und der Zusammenarbeit der Behörden für die Lebensmittelsicherheit festgelegt ist.

In enger Zusammenarbeit mit den Bundesoberbehörden konnte bei der länderübergreifenden Nachverfolgung der Lieferwege aus dem niedersächsischen Betrieb durch eine beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit BfR und RKI gebildete Task-Force unter Beteiligung Niedersachsens und anderer Länder zu allen wichtigen Erkrankungsausbrüchen ein Zusammenhang mit dem niedersächsischen Betrieb über die Lieferbeziehungen herstellt werden.

Die Ermittlungsergebnisse, nach denen Sprossen für das Geschehen verantwortlich gemacht werden können, wurden dann auch in epidemiologischen Untersuchungen des RKI bestätigt. Eine von ihm durchgeführte Zutatenanalyse ergab, dass Kundinnen und Kunden, die Sprossen verzehrten, ein 14,2-fach höheres Risiko hatten (95 % KI 2.5 - ∞), an EHEC/HUS zu erkranken, als Gäste, die dieses Lebensmittel nicht verzehrten. Damit schließt sich der Kreis der Ermittlungen von Lebensmittelüberwachung- und Gesundheitsseite.

Am 10. Juni 2011 kamen die Bundesoberbehörden gemeinsam zu dem Schluss, dass die bestehende allgemeine Empfehlung, in Norddeutschland auf den Verzehr von rohen Gurken, Tomaten und Blattsalat zu verzichten, nicht mehr aufrechterhalten werden muss. Stattdessen empfahlen BfR und RKI nun auch, über die üblichen Hygienemaßnahmen hinaus vorsorglich bis auf Weiteres Sprossen nicht roh zu verzehren.

Am 12. Juni 2011 wurde die Empfehlung aus Vorsorgegründen auf rohe selbst gezogene Sprossen ausgeweitet, da sich der Verdacht aufgrund weiterer epidemiologischer Hinweise aus Niedersachsen verdichtete, dass Sprossensamen zu einer Kontamination der Sprossen ursächlich beigetragen haben könnten. In einem Fall wurde berichtet, das selbst gezogene Sprossen möglicherweise die Ursache für eine EHEC-Erkrankung in einer Familie sind. Allerdings konnte der Erreger nicht in den Samen nachgewiesen werden.

Am 25. Juni informierte Frankreich über ein EHECO104:H5-Ausbruchgeschehen, dass mit selbst gezogenen Sprossen in Verbindung gebracht wird. Herkunft der Sprossensamen ist nach Angaben

der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Ägypten.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit Stand 30. Juni 2011 8.30 Uhr wurden an das Landesgesundheitsamt 142 HUS-Fälle, also dem schweren Krankheitsbild mit Nierenversagen, und 642 EHEC-Fälle mit Labornachweis oder zumindest vorläufigem Labornachweis übermittelt, die dem Ausbruchgeschehen zugeordnet werden. Es sind in Niedersachsen 14 Todesfälle mit dem Ausbruch in Zusammenhang zu bringen.

Bundesweit werden mit Stand 29. Juni 2011 687 HUS-Fälle und 3 110 EHEC-Fälle zum Ausbruchsgeschehen gezählt. 40 Patientinnen und Patienten sind im Verlauf einer Erkrankung gestorben. Zusätzlich besteht bei sieben Todesfällen der Verdacht, dass eine EHEC oder HUS-Erkrankung ursächlich war.

Lokal lag in Niedersachsen der Schwerpunkt der Erkrankungsfälle in den Landkreisen um Hamburg und Bremen, hier an erster Stelle im Landkreis Cuxhaven. In Fällen, die außerhalb dieser Region auftraten, hatten die Betroffenen häufig eine Reise dorthin angegeben. Die Erkrankungswelle hatte - vom Datum erster Symptomanzeigen ausgehend - ihren Höhepunkt um den 22. Mai 2011 und ist seither rückläufig. Derzeit werden noch zahlreiche Umgebungsuntersuchungen durchgeführt. Hierbei werden noch vereinzelt EHEC-Nachweise geführt, die in die Statistik eingehen. Aufgrund der epidemiologischen Daten, die auch in den anderen betroffenen Bundesländern so beobachtet werden, ist davon auszugehen, dass die verursachende Quelle der Erkrankungswelle wohl nicht mehr aktiv ist.

Zu 2: In Europa und weltweit wird das aktuelle EHEC-Geschehen in Deutschland ohne Zweifel mit großem Interesse verfolgt. Auf den deutschen Behörden lastet weiterhin großer internationaler Druck, die - schon vor Bienebüttel liegende - Quelle der Infektionen ausfindig zu machen und dauerhaft zu schließen, um weitere Erkrankungen und eine Ausbreitung auch in andere Länder zu verhindern. Das Krisenmanagement in Deutschland stand und steht insoweit seit Beginn des Ausbruchsgeschehens unter besonderer Beobachtung, insbesondere da auch Krankheitsfälle bei Personen im Ausland aufgetreten sind, die sich zuvor in Deutschland aufgehalten haben.

Soweit ersichtlich, werden die Bemühungen aller in Deutschland beteiligten Behörden und Institute,

den Infektionsherd zu finden und die weitere Ausbreitung zu verhindern, überwiegend als Einheit betrachtet.

Das niedersächsische Krisenmanagement ist nicht Gegenstand der internationalen Betrachtungen gewesen. Dagegen hat es in der Wirkung nach Außen Kritik am Krisenmanagement Deutschlands gegeben. So wurden von der Europäischen Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten zeitweise eine energische und systematische Vorgehensweise im Bereich der Lebensmittelsicherheit gefordert. Die Bedenken konnten durch das epidemiologische Vorgehen in Niedersachsen und die Aufdeckung der Sprossen als Kontaminationsquelle durch Rückverfolgung der Lieferbeziehungen, ausgehend von größeren Erkrankungsfällen, ausgeräumt werden.

Auch in Zukunft wird die Landesregierung bei derartigen überregionalen Geschehnissen ihren Beitrag leisten, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Für die Lebensmittelsicherheit kommt der Vorbeugung von Kontaminationen der Lebensmittel durch ein effizientes Hygienemanagement im Rahmen der Eigenkontrollen der Wirtschaft eine hohe Bedeutung zu. Die amtliche Überwachung überprüft als Kontrolle der Kontrolle die Maßnahmen der Wirtschaft risikoorientiert.

Zu 3: In Niedersachsen gibt es nach gegenwärtigem Kenntnisstand vier Sprossen erzeugende Betriebe. Von diesen Betrieben wurde am 5. Juni 2011 bzw. am darauf folgenden Tag die Sprossenproduktion vollständig eingestellt. Den Betrieben entstehen dadurch derzeit Totalverluste.

Am 14. Juni hat der Verwaltungsausschuss in Brüssel ein EU-Hilfsprogramm (befristete Sonder- maßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse) für die vom EHEC-Geschehen betroffenen europäischen Gemüseerzeuger verabschiedet. Dafür stehen insgesamt vonseiten der EU bis zu 210 Millionen Euro zur Verfügung.

Gemüseerzeuger können eine Entschädigung erhalten, wenn sie Gurken, Tomaten, Kopfsalat (Eisberg, Batavia, Römer) , Blattsalat (Eichblatt, Lollo bionda, Lollo rosso, Kraussalat), Endivie (Fri- sée, Eskariol), Paprika und Zucchini im Zeitraum vom 26. Mai bis 30. Juni 2011 nicht vermarktet haben.

Von den Gemüseerzeugern in Niedersachsen, die sich in Mitgliedsfirmen der Erzeugerorganisation

und Nichtmitgliedsfirmen unterteilen, wurden Flächen mit Ernteverlusten sowie vom Markt zurückgenommene Mengen der o. g. Gemüse gemeldet. In Summe ergibt sich eine mögliche EU-Entschädigung von rund 2,5 Millionen Euro.

Andere durch das EHEC-Geschehen betroffene Kulturen werden nicht durch die befristeten Sondermaßnahmen der EU abgedeckt und deshalb auch nicht erfasst. Um auch die entstandenen Schäden bei den Sprossenherstellern auszugleichen, setzen sich sowohl die Landesregierung als auch jetzt die Bundesregierung für eine europaweite Entschädigungsregelung für Sprossenerzeuger ein.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 5 des Abg. Grant Hendrik Tonne (SPD)

Skinheadkonzerte in Leese?

Mit Schreiben vom 10. Mai 2011 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Helge Limburg beantwortet (Drs. 16/3623). Unter anderem war Gegenstand der Kleinen Anfrage die Nachfrage nach Konzerten mit rechtsextremistischem Hintergrund in den Jahren 2008 bis 2010.

Der Antwort zu den Fragen 3 und 4 ist zu entnehmen, dass am 18. Dezember 2010 ein Konzert mit rechtsextremistischem Hintergrund in der Gemeinde Leese stattgefunden haben soll. Beteiligte Bands waren „Hetzjagd“, „Morgenrot“, „Aryan Hope“; die Teilnehmerzahl wird auf ca. 50 geschätzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche genaueren Erkenntnisse hat die Landesregierung zu dem Konzert in Leese am 18. Dezember 2010 (wie z. B. genauer Veran- staltungsort, Anmeldender, Herkunft der Teil- nehmer)?

2. Gab es zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt weitere Konzerte mit rechtsextremistischem Hintergrund in der Gemeinde Leese? Wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat die Landesregierung hierüber?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Bands Hetzjagd, Morgenrot, Aryan Hope?

Ich beantworte die Anfrage namens der Landesregierung auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niederachsen unter Beteiligung der Polizeidirektion Göttingen wie folgt:

Zu 1: Durch Hinweise der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde der niedersächsischen Polizei am 18. Dezember 2010 ein für denselben Tag vorgesehenes Rechtsrockkonzert, bei dem die Bands „Hetzjagd“, „Morgenrot“ und „Aryan Hope“ angekündigt waren, bekannt. Das Konzert war zunächst für den Bereich Ostwestfalen-Lippe angekündigt gewesen und sollte nunmehr in Niedersachsen stattfinden. Gegen 21.10 Uhr konnte der genaue Veranstaltungsort im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg in einem Industriegebiet, Oehmer Feld, in 31633 Leese durch die Polizei lokalisiert werden. Dabei handelte es sich um eine nicht mehr im Betrieb befindliche Gaststätte. Die Räumlichkeiten waren unter dem Vorwand, eine private Feier durchführen zu wollen, angemietet worden.

Nachdem Polizeikräfte zusammengezogen worden sind, wurde am Veranstaltungsort mit dem Organisator und Veranstalter des Konzertes, Marcus Winter, seitens der Polizei Kontakt aufgenommen. Das Konzert wurde mit etwa 50 Teilnehmern ohne Außenwirkung durchgeführt. Straftaten wurden im Rahmen der Veranstaltung nicht festgestellt. Nach Veranstaltungsende wurden abreisende Teilnehmer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg festgestellt.

Zu 2: Nach Erkenntnissen der Polizei fanden in der Gemeinde Leese keine weiteren Konzerte mit rechtsextremistischem Hintergrund statt. Ein für den 16. April 2011 geplantes Konzert in der betreffenden ehemaligen Gaststätte in Leese wurde durch polizeiliche Maßnahmen verhindert.

Zu 3: Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen zu den genannten Bands nachfolgende Informationen vor:

Band „Hetzjagd“

Bei der Gruppe „Hetzjagd“ handelt es sich um eine Band aus Bremen, die national wie auch international Konzerte durchführt. Die Band besteht aus vier Mitgliedern, von denen zwei aus Bremen und zwei aus Nordrhein-Westfalen stammen. Das Alter der Bandmitglieder liegt zwischen 30 und 40 Jahren. Die Band hat bisher mehrere Lieder mit rechtsextremistischem Hintergrund produziert, bei denen auch Strafverfahren nach § 130 StGB eingeleitet worden sind. Zwei Tonträger wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) indiziert.

Band „Morgenrot“

Zu einer Band mit dem Namen „Morgenrot“, die im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischem Spektrum stehen soll, liegen keine Erkenntnisse vor.

Band „Aryan Hope“

Die Band „Aryan Hope“ stammt aus Sachsen. Durch den dortigen Verfassungsschutz wurde die Skinheadband als rechtsextremistische Gruppe eingestuft. Die Band besteht aus vier Mitgliedern im Alter von 25 bis 30 Jahren. Bisher ist eine CD der Band bekannt geworden. Die Band trat im Jahr 2010 bundesweit mehrmals auf. Die Band präsentiert sich im auch Internet.