Protokoll der Sitzung vom 09.11.2011

Ich möchte gerne daran erinnern, weil ich jetzt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Beratung schließen kann und zur Einzelberatung komme. In diesem Zusammenhang gibt es Abstimmungen. Ich bitte alle, die an der Abstimmung teilnehmen wollen, jetzt Platz zu nehmen.

Ich rufe auf:

§§ 1 bis 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen.

§ 5. - Unverändert.

§ 6. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen.

§ 7. - Unverändert.

§§ 8 und 9. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist auch hier so beschlossen.

§ 10. - Unverändert.

§§ 11 bis 15. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte sie so beschließen? - Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Dann ist so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen möchte, bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen - gibt es nicht. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Wohnraum und zur Bekämpfung der Immobilienspekulation - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3627 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/4110 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4120

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung.

(Unruhe)

- Wenn es wieder still geworden ist, erteile ich dem Kollegen Humke das Wort. - Herr Humke, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs sind eine Handhabe für den Erhalt von Wohnraum und die Bekämpfung einer sozialwidrigen Ausübung des Eigentumsrechts. Sie alle kennen Artikel 14 des Grundgesetzes. Weiterhin soll den Kommunen mit diesem Landesgesetz ein Instrument an die Hand gegeben werden, mit dem sie die Zweckentfremdung von Wohnraum untersagen und gegebenenfalls eine Steuer für dessen Leerstand erheben können.

In diesen Zeiten lässt sich nicht leugnen, dass preiswerter und qualitativ angemessener Wohnraum knapper wird. Oftmals wird Wohnraum vor einem spekulativen Hintergrund bewusst freigehalten und zweckentfremdet. Dem will die Linke einen Riegel vorschieben.

(Beifall bei der LINKEN)

Um den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen, haben Sie in der Ausschussberatung bei dem Vortrag von Herrn Däbert von der NBank nur die Sätze herausgepickt, die Sie hören wollten. Dabei hat der Experte der NBank die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes aus unserer Sicht noch in der Sitzung bestätigt. Er wies auf ein ansteigendes Leerstandsrisiko in Niedersachsen hin. Er hat erläutert, dass die Mieten gerade im unteren

Mietpreissegment ansteigen würden. Weiterhin hat er auf den drohenden Wohnungsmangel hingewiesen und in diesem Zusammenhang von einem stetig steigenden Bedarf, gerade bei der Schaffung von Wohnraum durch Umbau im Bestand, gesprochen. Stichworte sind „demografischer Wandel“, „Barrierefreiheit“, „Umsetzung der Behindertenrechtskonvention“, um nur einige zu nennen.

Der Wohnungsbauexperte hat die Bedeutung sozialer Kriterien wie die Höhe der Mieten und tatsächliche Bedarfe genannt. Er hat die Stadt Wilhelmshaven als Beispiel für überproportionale Mietsteigerungen angeführt. Er hat aber auch gesagt - darauf beziehen Sie sich nämlich -, dass akut - dies möchte ich betonen -, und zwar auf das gesamte Land Niedersachsen bezogen, noch kein großer Druck auf den Markt zu spüren sei. Dieser letzte Satz reichte den anderen Fraktionen hier im Saal - allen voran natürlich der CDU und der FDP -, um ihre Ablehnung zu betonen. Dabei wurden bewusst alle anderen Fakten, die ich ausgeführt habe, ausgeblendet. Das halten wir Linke für wenig verantwortungsvoll.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir Linke sind der festen Überzeugung, dass es ein schwerer Fehler wäre, mit einer Gesetzesinitiative erst dann aufzuwarten, wenn das Kind sprichwörtlich schon in den Brunnen gefallen ist. Dann gäbe es keine Instrumente, um schnell reagieren zu können, und keine Handhabe, dieser Immobilienspekulation mittelfristig vorzubeugen und Wohnraum zu schützen.

Mit Verlaub, beim Lesen der Ausschussprotokolle ist durchaus deutlich geworden, dass Sie die Problemlagen in der Perspektive zu einem erheblichen Teil anerkannt und deren Beschreibung unterstützt haben; das beziehe ich zumindest auf die linke Seite des Hauses. Davon nehme ich ausdrücklich die Fraktionen von CDU und FDP aus. Bei Ihnen ist deutlich geworden, welche Interessen Sie in dieser Debatte tatsächlich vertreten, nämlich diejenigen der Haus- und Grundbesitzer und nicht derjenigen, die preiswerten und vernünftigen Wohnraum suchen.

Aber ich frage gerade die linke Seite des Hauses: Warum haben Sie dann, wenn Sie anerkannt haben, dass es diese Problemlagen gibt, keine entsprechenden Änderungsvorschläge zu unserem Gesetzentwurf eingereicht, um auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs mittelfristig zu einer Handhabe mit Gebrauchswert für die Kommunen zu kommen?

Mit der Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf würden Sie gerade den Kommunen ein schlagkräftiges Instrument an die Hand geben, das mithilft, diesen von mir beschriebenen Leerstand zu verhindern und Mehreinnahmen auf der kommunalen Ebene generieren zu können, die in den Wohnungsbestand und dessen Erhalt fließen können. Vergeben Sie diese Chance heute nicht! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich schon auf die Redebeiträge.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Humke. - Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Schwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs meine Verblüffung zum Ausdruck bringen, dass Herr Humke hier namentlich Äußerungen aus nicht öffentlichen Ausschusssitzungen wiedergibt.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt hier ein Gesetzentwurf vor, der letztendlich staatlicher Dirigismus pur ist, verpackt - - -

(Wilhelm Heidemann [CDU] stolpert und stürzt neben dem Redepult)

- Ich glaube, der Kollege hat sich etwas verrenkt. Vielleicht braucht er etwas Hilfe? - Es geht wieder gut.

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Ich hatte von der Gastwirtschaft gehört! - Hei- terkeit)

Das geht jetzt von meiner Redezeit ab.

Frau Schwarz, diese Zeit bekommen Sie wieder hinzu. - In dieser Frage scheint es viele Sachverständige zu geben.

(Heiterkeit)

Frau Schwarz, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Der Gesetzentwurf der Linken bezüglich des Wohnraums ist staatlicher Dirigismus pur, verpackt als Bürokratiemonster, und ohne Kenntnis der tatsächlichen Situation. Daher wer

den wir vonseiten der CDU diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Die Zweckentfremdungsverordnung ist in Niedersachsen 2004 aufgehoben worden. Mit Ausnahme von zwei Bundesländern haben alle Länder in Deutschland ihre Zweckentfremdungsverordnung in den vergangenen Jahren ebenfalls abgeschafft. Der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Erlös bzw. zur Wirkung. Viele Mitarbeiter in den Verwaltungen waren damit beschäftigt. Aber von den Kommunen wurde zurückgemeldet, dass dieses Instrument dort im Grunde nicht mehr benötigt wurde, weil ein großer Wohnungsüberhang auf dem Markt vorhanden war.

(Zuruf von der LINKEN: Aber das ist doch unterschiedlich!)

Meine Damen und Herren, was stellen wir fest? - Die Linke versucht mit Rezepten von vorgestern Probleme von gestern zu lösen und verliert dabei die Fragestellungen der Gegenwart und der Zukunft aus den Augen. Wie nennt man das? - Rückwärtsgewandte Politik, meine Damen und Herren!

(Zustimmung von Roland Riese [FDP])

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Nicht die Zweckentfremdung und der Leerstand zum Nachteil von Wohnungssuchenden sind die Fragen des niedersächsischen Wohnungsmarktes in der Gegenwart und der Zukunft, sondern die Frage, ob nachfragegerechter Wohnraum am Markt zur Verfügung steht. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung und die Entwicklung der Arbeitsplätze werden dabei ausschlaggebend sein. Den Städten wird eine Renaissance als Wohnstandort vorhergesagt. Sicherlich wird oder kann der Geschosswohnungsbau wieder eine stärkere Rolle spielen als in den vergangenen Jahren.

Es ist aber eine Sache der Gemeinden, wie sie im Bedarfsfall ihre kommunale Planungshoheit ausüben. Dazu wollen wir seitens der CDU keine Anweisungen geben, sondern haben großen Respekt vor dem durch den Bundesgesetzgeber verbrieften Recht der Kommunen.

(Zustimmung bei der FDP)