Protokoll der Sitzung vom 09.11.2011

(Zuruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD])

- Sie hat es als Thema angesprochen, aber nicht inhaltlich beraten. Das habe ich mitbekommen. Ich habe ja zugehört, Herr Bachmann. Wenn Sie Ihrer Kollegin auch zugehört hätten, dann hätten Sie das auch mitbekommen.

Das kann natürlich daran liegen, dass die Kritik ein bisschen ins Leere läuft, wie man feststellt, wenn man sich die Presseverlautbarungen der SPD ansieht. Darin erklärt Frau Dr. Lesemann - ich zitiere -:

„Bürgerinnen und Bürger wollen ihrem Gegenüber in einer Verwaltung offen ins Gesicht sehen können. Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen öffentlichen Einrichtung. Eine Komplettverschleierung im öffentlichen Dienst ist nicht zu akzeptieren.“

Das haben wir mit unserem Vorschlag zur Änderung des § 56 des Niedersächsischen Beamtengesetzes aufgenommen.

Herr Kollege Güntzler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen?

Nein, ich trage zu Ende vor. Er hat ja die Möglichkeit einer Kurzintervention. - Ich möchte in diesem Zusammenhang Herrn Weil zitieren, der am 3. Februar 2011 in der Neuen Presse erklärt hat: Ein Burkaverbot des Landes ist zu begrüßen, sofern es sich auf die Mitarbeiter von öffentlichen Verwaltungen bezieht. - Auch das haben wir gemacht.

Ich habe zu meiner Überraschung gesehen - ich hatte das gar nicht mehr im Auge -, dass selbst die Grünen einen Beschluss vom 12. Mai 2011 haben, der sehr differenziert ist. Die Argumentation ist dort auch sehr lang und gut nachzulesen. Auch sie haben sich dafür ausgesprochen. Von daher liegen wir, glaube ich, hier ziemlich bei der Mehrheit dieses Hauses.

(Dörthe Weddige-Degenhard [SPD]: Der GBD hat etwas anderes gesagt!)

- Mit dem Regelungsinhalt liegen wir bei der Mehrheit des Hauses. Der GBD hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Darum hat sich ja

auch der Rechts- und Verfassungsausschuss ausgiebig damit beschäftigt. Er hat diese Bedenken nicht gesehen. Von daher ist es richtig, dass wir es jetzt gelöst haben.

Herr Adler, ich glaube, dass wir auch nicht so lange warten sollten, bis der Fall eingetreten ist. Kluge Politik baut vor und macht jetzt gesetzliche Regelungen für Möglichkeiten, die eintreten können; denn dann haben wir die Handhabung, wenn es so weit ist. Von daher ist es auch klug gewesen, hier so zu entscheiden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu dem Beitrag von Herrn Güntzler hat sich Herr Bachmann zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten, Herr Bachmann.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Güntzler, die Pressemeldung, die Sie eben zitiert haben, sagt: Damit, das Vermummungsverbot jetzt ad hoc ins Beamtenrecht aufzunehmen, wird ein Popanz aufgebaut. Wir haben deutlich gemacht: Es gibt keine Fälle von Burkaträgerinnen in der niedersächsischen Beamtenschaft. Es ist doch nicht so, als ob wir hier etwas regeln müssen, weil permanent diese Fälle auftreten.

In der Öffentlichkeit hat Herr Güntzler auf die Frage, ob das z. B. auch für das Visier am Polizeihelm oder für die Wärmeschutzhaube des Berufsfeuerwehrmanns gilt, gesagt: Nein, die dürfen natürlich weiter ihre Einsatzkleidung tragen.

(Jens Nacke [CDU]: Haben Sie das infrage gestellt?)

Sie haben da einen Popanz aufgebaut. Sie haben das thematisiert, um von der damals noch beabsichtigten Lex Sander abzulenken. Ich will das ausdrücklich sagen. Das war der Hintergrund.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Wir werden ja sehen, wie Sie jetzt nachträglich die Frage des Ministergesetzes an dieser Stelle regeln wollen.

Kurzum: Wir sind nicht dafür, dass niedersächsische Beamtinnen in Burka oder in Vollverschleierung Dienst tun können.

(Jens Nacke [CDU]: Na also!)

Das ist doch keine Frage. Aber so, wie Sie es im Gesetz formuliert haben, laufen Sie nach den Aussagen des GBD Gefahr, vor jedem deutschen Gericht damit zu unterliegen. Das ist das, was sich jetzt abzeichnet.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN - Jens Nacke [CDU]: Da haben wir wieder den Beleg: Fachkenntnis würde die Polemik stö- ren!)

Herr Kollege Güntzler möchte antworten. Auch Sie haben anderthalb Minuten Zeit. Bitte schön, Herr Güntzler!

Herr Kollege Bachmann, ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Erst einmal ist es ja vernünftig, wenn Sie die gleiche Feststellung treffen wie wir, dass eine Burka in der öffentlichen Verwaltung nichts zu suchen hat. Dann ist es eigentlich auch sinnvoll und stringent, eine Lösung dafür zu finden, dass dieser Fall eintritt. Wenn Sie der Auffassung sind, dass er sowieso nicht eintreten wird, dann ist diese gesetzliche Regelung für Sie auch völlig uninteressant. Wir sind aber klug beraten, uns darauf vorzubereiten.

(Beifall bei der CDU)

Nun zu der Mär der Lex Sander: Daran, dass wir das Ministergesetz in der Beratung zurückgezogen haben, weil wir eine vernünftige Beratung wollen - anders als uns unterstellt wird, sind wir nicht immer nur für Schnelligkeit, sondern für eine gründliche Beratung -, sehen Sie schon, dass es gar keine Lex Sander sein kann. Ansonsten hätten wir das Gesetz ja durchgestimmt, Herr Bachmann.

(Beifall bei der CDU)

Von daher haben wir es klugerweise zurückgezogen, um es vernünftig zu beraten.

Das ist auch nicht in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Burkaverbot eingebracht worden. Das wissen Sie auch. Von daher verbietet es sich, den Zusammenhang herzustellen, den Sie hier konstruieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Oetjen das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie der Kollege Fritz Güntzler hier schon ausgeführt hat, ist der Grund, warum wir uns heute mit dem Beamtenversorgungsrecht beschäftigen, die Tatsache, dass die Föderalismuskommission beschlossen hat, dass es in Landesrecht übergeht. Deswegen haben wir das diskutiert.

Vielleicht einmal vorab: Wir haben uns politisch dafür entschieden, in einer Frage, bei der es um Pensionen geht, d. h. wo Beamtinnen und Beamte in langen Zeiträumen denken, zu versuchen, ein Gesetzespaket, das wir von der Bundesebene vorgefunden haben, stringent für die Zukunft fortzuschreiben und nicht zu viele Änderungen in dieses Gesetzespaket hineinzubringen, weil wir der Überzeugung sind, dass die Kontinuität in diesem Bereich ein ganz, ganz wichtiger Faktor ist, auf den sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere niedersächsischen Beamten, verlassen können müssen.

Wir haben - das ist auch schon aufgeführt worden und zum Teil auch von den Oppositionsfraktionen begrüßt worden - im Wesentlichen Flexibilisierungspunkte in das Gesetz hineingeschrieben. Ich möchte bei der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand insbesondere darauf verweisen, dass wir Möglichkeiten der individuellen Ausgestaltung der Lebensarbeitszeiten erweitern und den Korridor für den Eintritt in den Ruhestand auf zehn Jahre für Beamtinnen und Beamte sowie acht Jahre für Richterinnen und Richter erweitern. Das sind aus meiner Sicht positive Entwicklungen, die im Sinne der Beamtinnen und Beamten sind.

Dass wir die Pension mit 67 Jahren einführen, was hier von der Fraktion DIE LINKE kritisiert wird, ist aus meiner Sicht nur stringent. Wer das Gleiche in der Rentenversicherung macht, kann es doch bei den Beamten nicht sein lassen. Deswegen ist es richtig, dass wir die Pension mit 67 Jahren an dieser Stelle auch für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten einführen. Es ist zielgerecht, es ist sachgerecht, und es ist auch zumutbar, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Daneben haben wir einige Punkte in das Gesetz aufgenommen, die hier unter dem Stichwort „Burkaverbot“ schon genannt worden sind. Der Kollege Güntzler hat doch recht. Wenn der Kollege Bachmann sich hier aufpumpt, einen roten Kopf bekommt

(Ursula Weisser-Roelle [LINKE]: Hat er doch gar nicht!)

und versucht, uns weiszumachen, dass wir einen Popanz aufbauen, dann sage ich Ihnen nur: Aus meiner Sicht ist es genau richtig, dass wir von den Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen erwarten, dass sie mit offenem Visier, d. h. mit offenem Gesicht, ihren Kundinnen und Kunden entgegentreten. Deswegen passt die Burka nicht in den öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Das schreiben wir hier im Gesetz fest. Das ist auch genau richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Abschließend: Wir haben in das Gesetz auch noch die Vorschriften aus dem Gendiagnostikgesetz aufgenommen. Dazu hat es auch schon einmal einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Grünen gegeben. Dass wir diese Regelungen inhaltsgleich aufnehmen, halte ich für eine gute, sinnvolle Erweiterung. Damit bekommen wir ein sehr gutes, modernes Beamtenversorgungsrecht in Niedersachsen.

Ich bin im Übrigen der Meinung, dass all das, was wir jetzt für die Beamtinnen und Beamten auf den Weg gebracht haben, wirkungsgleich auch für die Abgeordneten und für die Minister auf den Weg zu bringen ist. Das, was für die Beamten gilt, muss für die Abgeordneten und für die Minister ganz genauso gelten. Das werden wir dann in einem zweiten Schritt im nächsten Gesetzgebungsverfahren, wenn es um die Trennung der Systeme geht, mit auf den Weg bringen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Als Nächster hat sich Herr Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Es ist schon mehrfach gesagt worden: Die Föderalismusreform I hat den Ländern die Regelungskompetenz für das Beamtenversorgungsrecht

beschert. Umso bedauerlicher finde ich es, dass die Mehrheit in diesem Hause heute ein Gesetz beschließen wird, das im Wesentlichen einfach die alte Bundesregelung übernimmt, das nur ganz wenige eigene Akzente setzt und das teilweise sogar Regelungen übernimmt, die im Bund schon längst gestrichen worden sind.

Herr Kollege Güntzler, hier kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Sie begründen das damit, dass Sie Bewährtes erhalten wollen und nicht etwas ändern wollen, bei dem es keinen Änderungsbedarf gibt. Ich frage mich allerdings, warum die CDU der Föderalismusreform I überhaupt zugestimmt hat, wenn sie in diesen Bereichen keinerlei Änderungsbedarf sieht. Es ist doch nicht nachvollziehbar, dass man diese Gesetzgebungskompetenz so wenig wahrnimmt.

(Jens Nacke [CDU]: Manchmal wer- den hier so sinnleere Dinge gesagt, das ist nicht zu fassen!)