Protokoll der Sitzung vom 09.11.2011

(Jens Nacke [CDU]: Manchmal wer- den hier so sinnleere Dinge gesagt, das ist nicht zu fassen!)

Herr Kollege Oetjen, Sie haben davon gesprochen, dass Sie versucht haben, das Gesetz nachhaltig und zukunftsfest zu formulieren. Das ist Ihnen in vielen Teilen aber nicht gelungen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zu den Änderungsvorschlägen, die im Laufe des Verfahrens eingebracht worden sind, ist schon einiges gesagt worden. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Sie haben während des laufenden Verfahrens die Lex Sander eingebracht. Nach dem öffentlichen Aufschrei haben Sie erkannt, dass es so vielleicht doch nicht geht, und eine Kehrtwende gemacht. Herr Kollege Nacke, Herr Kollege Grascha, denken Sie beim nächsten Mal bitte etwas länger nach, bevor Sie die Gesetzesberatungen mit einem solchen Hin und Her unnötig in die Länge ziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

Und Sie haben - das ist vom Kollegen Güntzler angesprochen worden - über einen Änderungsvorschlag das Verhüllungsverbot, das sogenannte Burkaverbot, eingebracht. Dazu zunächst einmal etwas Positives - das meine ich wirklich ernst, auch wenn es vielleicht lustig klingen mag -: Ich begrüße ausdrücklich, dass Sie in die Regelung eine genaue Definition des Gesichts aufgenommen haben; denn das schafft in diesem Bereich Rechtsklarheit. Es sind ja durchaus unterschiedli

che Fälle vorgekommen, und insofern macht diese gesetzliche Regelung auch Sinn.

Allerdings wissen Sie auch, meine Damen und Herren, dass diese Regelung einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellt. Insofern zeugt es von einem merkwürdigen Verständnis von Beratungen, dass eine solche Regelung en passant und vor allem ohne eine Anhörung durch das Parlament gebracht wird. Sie wissen, dass wir Grünen die Position, dass der öffentliche Dienst Gesicht zeigen muss, grundsätzlich mittragen. Aber diese Art und Weise der Beratungen, die mangelnde Gründlichkeit, die Sie dabei an den Tag gelegt haben, kann unsere Unterstützung nicht finden.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der LINKEN)

Zum eigentlichen Kern des Gesetzes, dem Versorgungsrecht: Auch da stimmen wir Ihnen ausdrücklich zu: Die Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten auf 67 ist richtig; das tragen wir natürlich mit.

Ich stimme Ihnen auch zu, Herr Kollege Güntzler, dass die Ruhegehaltsfähigkeit von Erschwerniszulagen nicht sinnvoll ist. Auch insofern sind wir ausdrücklich bei CDU und FDP.

Aber aus unserer Sicht gehen Sie in diesen Regelungen nicht weit genug. Das Alimentationsprinzip, das Sie so oft in den Ausschussberatungen angeführt haben, sollte keine Rundumkeule sein, sondern gezielt dort zur Geltung gebracht werden, wo es notwendig ist. Immer noch berücksichtigen Sie Hochschulzeiten und Zeiten als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin bei der Pensionsberechnung. Sie führen keinen Nachhaltigkeitsfaktor ein. Sie weigern sich, das Sterbegeld auch nur anzutasten, obwohl es in der GKV längst abgeschafft ist. Zumindest in oberen Pensionsgruppen könnte man über Kürzungen nachdenken. Aber Sie alimentieren die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sogar im Tode noch höchst unterschiedlich, meine Damen und Herren.

Sie haben sich geweigert, das Unfallruhegehalt abzusenken, so wie andere Länder das getan haben. Die Unfallentschädigung selbst für Großeltern und Enkel bleibt unangetastet.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, lesen Sie sich die Stellungnahme des Niedersächsischen Landesrechnungshofes durch! Wenn Sie nur die Hälfte der dortigen Forderungen berücksichtigen würden, könnten wir viel Geld sparen. Gleichzeitig würden viele überkommene Regelun

gen gestrichen, die nun wirklich nicht durch das Alimentationsprinzip geboten sind.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Sie hinterlassen mit diesem Gesetz in einigen Punkten den Ihnen nachfolgenden Landesregierungen eine Baustelle im Bereich der Beamtenversorgung und haben sich schlicht geweigert, Ihre Kompetenzen nach der Föderalismusreform wahrzunehmen. Wir Grüne werden diesen Gesetzentwurf nicht mittragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu dem Beitrag des Kollegen Limburg hat sich Herr Oetjen zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten, Herr Oetjen. Bitte!

Sehr verehrter Herr Kollege Limburg, es ist ja ganz spannend, wo Sie noch überall Änderungen auf den Weg bringen wollen, z. B. beim Sterbegeld.

Ich will nur wiederholen, was ich vorhin gesagt habe: Uns ist es wichtig, mit diesem Gesetz eine Solidität zu schaffen. Wir wollen nicht nur deshalb, weil wir als Land nach der Föderalismusreform jetzt auf einmal die Gesetzgebungshoheit haben, an jeder möglichen Ecke Änderungen vornehmen - so wie Sie das vorgeschlagen haben.

Außerdem dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass sich das Beamtenrecht in den Bundesländern möglichst einheitlich darstellt. Es wäre fahrlässig, hier in Niedersachsen Änderungen auf den Weg zu bringen, die in anderen Bundesländern gerade nicht auf den Weg gebracht werden.

Zweitens. Verehrter Herr Kollege Limburg, ich habe vermisst, dass Sie uns dazu beglückwünschen, dass wir zum Verhüllungsverbot, das allgemein Burkaverbot genannt wird, eine gute Regelung auf den Weg gebracht haben. Ich finde es bemerkenswert, dass die Grünen hier mit uns an einem Strang ziehen und so wie wir der Auffassung sind, dass das „Gesicht zeigen“ im öffentlichen Dienst ein ganz wichtiges Kriterium ist und dass wir es nicht zulassen sollten, dass unseren Bürgerinnen und Bürgern Vollverschleierte gegenüberstehen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wer will das denn?)

Herr Kollege Limburg möchte antworten. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Herr Kollege Oetjen, zunächst einmal: Wenn Sie möglichst einheitliche Regelungen in allen Ländern wollen, dann hätten Sie die Föderalismusreform I nicht mittragen dürfen, sondern dann hätten Sie es bei einer Bundesreglung belassen müssen. Föderalismus macht doch nur Sinn, wenn die Länder auch tatsächlich eigene Akzente setzen.

Zum Zweiten. Es ist nicht richtig, dass das, was wir hier fordern, in keinem anderen Bundesland umgesetzt worden wäre. Auch da verweise ich auf die Stellungnahme des Landesrechnungshofes. Andere Länder, z. B. unser Nachbarland Hamburg, haben solche Regelungen in Teilbereichen durchaus getroffen.

Zum Dritten. Beim Burkaverbot hätten Sie mir zuhören müssen. Ich habe noch einmal betont, dass wir diese Position im Grundsatz mittragen. Ich habe sogar eine Formulierung aus Ihrem Gesetzentwurf gelobt, werde das jetzt aber nicht wiederholen. Aber ich habe auch darauf hingewiesen, dass Sie sich gegen die Bedenken des GBD und entgegen den Anregungen der gesamten Opposition geweigert haben, eine Anhörung durchzuführen, um die verschiedenen komplizierten verfassungsrechtlichen Fragen ausreichend in den Ausschüssen zu erörtern.

Deswegen können wir den Gesetzentwurf leider nicht mittragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Wir müssen ca. 20 Abstimmungen vornehmen. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den

bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3/1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 5. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 6. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 7. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 8. - Unverändert.

Artikel 8/1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 9. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 10. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 11. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 12. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 13. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.