Artikel 13. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 14. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 14/1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 14/2. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 15. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Gesetzesüberschrift. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist in der Form beschlossen worden.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und den Einsender der in die Beratungen einbezogenen Eingabe 02389 über die Sach- und Rechtslage unterrichten möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die deutliche Mehrheit.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratungen einbezogene Eingabe 02084 für erledigt erklä
ren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so angenommen worden. - Ich danke Ihnen sehr.
Abschließende Beratung: Steueroasen austrocknen statt Sonderrechte für Steuerkriminelle - Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4038 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/4149
Damit treten wir in die Beratung ein. Erster Redner ist Herr Klein. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön, Herr Klein!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag fordern wir die Niedersächsische Landesregierung auf, das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat abzulehnen, weiterhin Steuer-CDs zu kaufen und auszuwerten sowie den internationalen Kampf gegen Steuerflucht zu unterstützen.
Unser Wunsch ist, dass wir den Weg weitergehen, den die EU mit ihrer europäischen Zinsrichtlinie eingeschlagen hat. Das Ziel ist eine gleichmäßige Besteuerung von Kapitalerträgen in der gesamten EU auf der Basis eines automatischen Informationsaustausches, und das ergänzt um entsprechende Regelungen mit infrage kommenden Drittstaaten wie etwa der Schweiz.
Dieses Ziel unterläuft die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrem geplanten Alleingang; darauf habe ich in der ersten Lesung und im Ausschuss mehrfach hingewiesen. Mit der EU-eigenen Zurückhaltung, aber trotzdem sehr nachdrücklich hat das kürzlich auch Steuerkommissar Šemeta im EU-Parlament deutlich gemacht. Im Kampf gegen Steuerflucht sei das Deutsch-Schweizer Abkommen weniger effizient als die EU-Pläne, sagte er. Er betonte, dass bilaterale Abkommen dem EU
Wer diesen Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Vertragsverletzungsverfahren nicht bemerkt hat, der muss schon ein besonderer Verdrängungskünstler sein.
Das gilt natürlich auch für die Vertreter von CDU und FDP, die in ihrer schwarz-gelben Vasallentreue hartnäckig alle Fakten und Argumente ignorierten, um das Abkommen zu rechtfertigen. Sie flüchteten sich lediglich in die Vergangenheitsbewältigung eines weitgehend gescheiterten Steueramnestiegesetzes aus rot-grünen Regierungszeiten. Das war auch noch daneben, da es keine Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Vertrag gibt.
Auf schwarz-gelber Seite gab es kein Wort zum Schutz der Steuerhinterzieher durch Gewährung von Anonymität, kein Wort zur Legalisierung von Schwarzgeld mit deutlichen Vorteilen gegenüber Selbstanzeigern und rechtschaffenen Steuerzahlern, kein Argument zur Behinderung von Steuerfahndern und kriminalpolizeilichen Ermittlungen, nichts zur Übertragung deutscher Steuersouveränität auf Schweizer Bankangestellte und kein Argument zum Verzicht auf die Durchsetzung von Erbschafts-, Vermögens- und Kirchensteuer. Ich habe es schon angesprochen: Auch das Unterlaufen von europäischen und internationalen Strategien gegen Steuerflucht fand kein Gegenargument.
Meine Damen und Herren, Sie haben heute die quantitative Mehrheit, unseren Antrag abzulehnen. Mit welcher Qualität das geschieht, finde ich beschämend. Aber dagegen ist bekanntlich kein Kraut gewachsen. Noch gibt es die Chance, dass eine andere Bundesratsmehrheit eine klügere Entscheidung trifft. Ich hoffe auf die SPD und wünsche mir, dass sie uns da nicht enttäuscht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ergänzend zu dem, was im Plenum und auch im Haushaltsausschuss zu dem Thema schon gesagt wur
de, möchte ich noch zwei Aspekte hervorheben, die meines Erachtens - da schließe ich mich meinem Vorredner voll an - ein Nein im Bundesrat zwingend machen.
Der erste Aspekt ist: Bei dem Abkommen handelt es sich im Kern, aus niedersächsischer Sicht, um eine gut bezahlte Privatisierung des Steuervollzugs. Sie wissen, der Steuervollzug ist Ländersache. Nach diesem Abkommen lässt Herr Möllring, wenn die Landesregierung zustimmt, gut bezahlte Schweizer Bankangestellte die Steuern für den deutschen Fiskus eintreiben. Das ist der Kern der Angelegenheit.
Diejenigen, denen Steuern abgezogen werden, sind überwiegend Leute, die regulär deutlich mehr als die vorgesehene Obergrenze von 34 % Pauschalsteuer zu zahlen hätten. Ich will Ihnen die Rechnung aufmachen: Nehmen wir an, es geht um 1 Million Euro. Sie würden hier 42 % plus 3 % Reichensteuer, also 450 000 Euro zu bezahlen haben. Wenn sie es aber via Schweiz machen würden, was nach diesem Steuerabkommen möglich wäre, hätten sie höchstens 340 000 Euro zu berappen. Das macht im Ergebnis 110 000 Euro. Wenn die halbe-halbe machen, bleiben 55 000 für die Schweizer Bank und 55 000 für den Steuerbetrüger. Das ist im ökonomischen Kern das, was Herr Möllring will.
Herr Möllring, das ist ein weiteres Element Ihrer faktischen Verachtung der Steuervollzugsbeamten des Landes, die für viel geringere Gehälter einen ordentlichen Steuervollzug machen wollen. Sie hindern die deutschen Beamten daran, einen ordentlichen Steuervollzug auszuführen. Das ist der Kern dieses Steuerbetrugsabkommens.
(Beifall bei der LINKEN - Ulf Thiele [CDU]: Man muss schon ziemlich ideologisch aufgeblasen sein, um sol- che Ausführungen zu machen!)
Zweitens - darauf hat Herr Klein eben hingewiesen; ich habe es ausführlicher bereits im Haushaltsausschuss dargelegt -: Hand in Hand mit den Konservativen in London - dort tut sich die Achse London–Berlin auf - unterlaufen Sie mit dem Abkommen gegenwärtig alle EU-Bemühungen um mehr Steuergerechtigkeit durch die Zinsrichtlinie.
Am 25. Oktober, also vorletzte Woche, hat es im EU-Parlament eine ausführliche Debatte dazu gegeben. Die Skepsis hat der EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta deutlich gemacht. Ich lese es
Ihnen noch einmal vor - in eigener Übersetzung, nicht offiziell -: Die Mitgliedstaaten sind natürlich frei, internationale Abkommen mit Nicht-EULändern zu treffen, aber sie müssen EU-Recht akzeptieren und auch die Grundsätze, nach denen Dinge in ausschließlicher EU-Kompetenz geregelt werden. Diese zweiseitigen Abkommen könnten Aspekte berühren, die bereits durch EU-Direktiven oder EU-Abkommen mit der Schweiz erfasst werden. Insofern nimmt die Kommission die Angelegenheit sehr ernst. Sie würde nicht zögern, wenn nötig, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. - So das Zitat. Ich rate Ihnen dringend, das abzuwarten. Lassen Sie Niedersachsen in Brüssel nicht gegen die Wand laufen! Besser noch: Stellen Sie diesen Ablasshandel für Steuerbetrüger sofort ein, indem Sie im Bundesrat dagegen stimmen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Klein hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in der Vergangenheit bereits häufig über diese Frage diskutiert und häufig genug wirkungslose Instrumente ins Feld geführt haben. Man muss sich mit der eigenen Vergangenheit auch einmal auseinandersetzen, kam eben von der linken Seite des Parlaments. Deshalb ist es logisch, dass wir darauf hinweisen, dass wir mit diesem Steuerabkommen mit der Schweiz endlich ein wirkungsvolles Instrument haben, mit dem wir eine lückenlose Besteuerung sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft auf den Weg bringen können.
Dieses Steuerabkommen berücksichtigt zwei Dinge: auf der einen Seite die Souveränitätsrechte des Schweizer Staates und auf der anderen Seite den lückenlosen Steuervollzug in unserem Land. Nun wird hier immer wieder unterschwellig unterstellt - das hat Herrn Klein auch getan -, dass die Schweizer Banken dieses Abkommen nicht entsprechend ausführen. Ich kann das nicht nachvollziehen. Warten wir es doch erst einmal ab! Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass sich die Schweizer an Recht und Gesetz halten.
(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Wir ha- ben doch die Erfahrung mit der Steu- errichtlinie, bei der sie es auch nicht gemacht haben!)
Herr Klein hat im Ausschuss die Frage aufgeworfen, was passiert, wenn sich die Steuersätze in Deutschland ändern. Das Abkommen ist hier eindeutig: Entweder greifen wir auf Artikel 19 Abs. 2 zurück, in dem eine Anpassungsklausel für Steuersätze vorgesehen ist, oder - wenn ein Partner dem widerspricht - wir nutzen die Möglichkeit nach Artikel 43 Abs. 3 und 4, eine kürzere Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen. - Für diesen Fall ist also Vorsorge getroffen.
Daher halte ich fest: Wir von CDU und FDP können der Landesregierung nur empfehlen, diesem Abkommen im Bundesrat zuzustimmen. Es schafft mehr Steuerehrlichkeit und mehr Steuergerechtigkeit, und das ist gut.