Protokoll der Sitzung vom 09.11.2011

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Geuter das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 21. September 2011 haben die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ein Steuerabkommen unterzeichnet, in dem sowohl eine nachträgliche Besteuerung des Altfallvermögens in einer Größenordnung zwischen 19 % und 34 % als auch eine Besteuerung künftiger Kapitalerträge in Höhe der aktuellen Abgeltungssteuer vereinbart wurde.

Wir haben im letzten Plenum intensiv über dieses Thema gesprochen. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, dass der niedersächsische Finanzminister zwar noch von einer zweitbesten Lösung gesprochen hat, die Vertreter der Regierungskoalition aber immer den Eindruck erweckt haben - das hat sich bei der Diskussion im Ausschuss und auch heute durchaus fortgesetzt -, es handele sich um ein Abkommen, das quasi eine Win-win-Situation für beide Beteiligte biete.

(Christian Grascha [FDP]: Vollkom- men richtig!)

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Aufgrund dieses Abkommens gibt es keinen Grund, schon vorab das Ende der Steueroase Schweiz zu verkünden.

(Christian Grascha [FDP]: Es gibt kei- ne Steueroase Schweiz mehr!)

Ich will das an wenigen Punkten deutlich machen. Einige wesentliche Punkte sind heute bereits genannt worden.

Ich beginne aber mit einem Blick in die Schweizer Medien, der zeigt, wie die Schweiz dieses Abkommen bewertet. Im August dieses Jahres steht in der Neuen Züricher Zeitung:

„Das ist wohl das größte Plus: Der Schweizer Seite ist es gelungen, die Interessen der Kunden in unerwartet hohem Maß zu schützen.“

(Aha! bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, die zentrale Frage ist doch: Wer sind denn diese Kunden? - Das sind diejenigen, die ein Kommentator des Radios vor kurzem „Hardcore-Steuerhinterzieher“ genannt hat, nämlich diejenigen, die sich über Jahre der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige verweigert haben und die die Nerven behalten und beim Ankauf von Steuer-CDs gepokert haben, dass sie dort nicht vorkommen.

Das Abkommen belohnt gerade diese Steuerhinterzieher; denn sie bleiben weiterhin straffrei und dazu noch anonym. Also auch weiterhin beste Bedingungen für Steuerhinterziehung! Wahrscheinlich kommen sie auch noch günstiger weg als die Steuerehrlichen. Die Deutsche SteuerGewerkschaft, die sicherlich weiß, wovon sie redet, hat das Abkommen mit der Schweiz als so löchrig wie Schweizer Käse bezeichnet.

(Zustimmung bei der SPD)

Ein weiteres Schlupfloch hat der Bundesfinanzminister selber eingeräumt. Besitzer von Schwarzgeld können noch bis Ende Mai 2013 ihr Geld unbeschadet aus der Schweiz abziehen. Erst dann werden die Schweizer Banken auf die Konten zugreifen und das Geld abführen. Von dem Geld, das bis dahin abgezogen wird, erfährt der Fiskus gar nichts. Er bekommt lediglich eine Liste - man höre und staune! - mit den Top Ten der Fluchtländer. Sicherlich ist es eine unbegründete Hoffnung, dass viele Steuersünder ihr Geld über diesen Zeit

raum in der Schweiz belassen, um es dann dank des Abkommens reinzuwaschen.

Weitere Schlupflöcher bestehen darin, dass durch Liechtensteiner Stiftungen und sogenannte Trusts die wahren Besitzer von Schwarzgeld weiterhin getarnt werden.

Einen weiteren Punkt halte ich für besonders gravierend: Die Besteuerung deutscher Vermögen kontrollieren künftig diejenigen, die in der Vergangenheit die Steuerhinterziehung systematisch mit ermöglicht haben, nämlich die Schweizer Banken.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Ich gebe zu: Unser Vertrauen darauf, dass diese Institutionen jetzt besonderen Ehrgeiz an den Tag legen werden, im deutschen Interesse zu prüfen, ist nicht besonders ausgeprägt.

In diesem Zusammenhang will ich eine Formulierung des BMF ansprechen, die, denke ich, Bände spricht. Dort wird geschrieben:

„Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.“

Wir haben in der letzten Zeit in diesem Zusammenhang schon viel darüber gesprochen, ob das bedeutet, dass uns damit das schärfste Schwert der Steuerfahnder, nämlich der Kauf von SteuerCDs, demnächst nicht mehr zur Verfügung stehen könnte.

Die Argumente, die der EU-Kommissar angeführt hat, haben meine Kollegen Klein und Dr. Sohn intensiv besprochen.

Ich will meinen Beitrag mit einem Zitat beenden, das im September in einer Sendung von Monitor gefallen ist. Inzwischen gibt es eine Initiative, der Mitglieder des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und aus dem Bereich der Staatsanwalt und des Zolls aus NRW angehören. Dort hat ein Mitglied des Bundes Deutscher Kriminalbeamter gesagt:

„Nun, da zeigt sich, wer der eigentliche Gewinner des Steuerabkommens ist zwischen Deutschland und der Schweiz. Nämlich die Schweizer Finanzindustrie, die seit Jahrzehnten ein breites Dienstleistungsspektrum für Steuerhinterzieher … bereitstellt.“

Meine Damen und Herren, mein Fazit ist: Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist nicht gut, und es ist auch nicht das Zweitbeste, wie es der Finanzminister gesagt hat. Es widerspricht auf jeden Fall der deutschen Rechtstradition, weil es ein Schlag ins Gesicht jedes ehrlichen Steuerbürgers ist.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Genau!)

Wir sind der Meinung, dieses Abkommen bedarf der dringenden Nachbesserung und kann so nicht verabschiedet werden.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Als Nächster hat sich Herr Kollege Siemer für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Geuter, Sie haben die wesentlichen Inhalte des Abkommens bereits zutreffend ausgeführt, nämlich dass erstmalig alle Einkünfte aus Kapitalvermögen sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland einem einheitlichen Abgeltungssteuersatz unterliegen. Das ist tatsächlich ein Novum. Diesen Zustand haben wir bisher nicht. Insofern ist das ein Fortschritt.

Zum Zweiten müssen bisher nicht angemeldete Gelder, also hinterzogenes Kapital, in der Schweiz nachversteuert werden, und zwar die gesamte Summe.

Weiterhin findet ein Informationsaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz statt.

Dies sind Errungenschaften, die wir bisher nicht hatten.

Meine Vorredner haben schon auf das gescheiterte Gesetz - das waren in etwa auch ihre Worte - von Rot-Grün in 2003 hingewiesen. Dabei ist so gut wie nichts herausgekommen. Die Steuersätze, die es damals gab, lagen bei 15 %, also unter dem, was jetzt in dem Abkommen erreicht wurde.

Lassen Sie uns das Abkommen einmal ganz objektiv anhand von Prüffragen beurteilen!

Trifft die in dem Abkommen vereinbarte Besteuerung alle? - Ja, dem ist so. Ich habe ausgeführt, dass die Gelder künftig in Deutschland und in der

Schweiz nach den gleichen Kriterien lückenlos besteuert werden.

Trifft sie alle gleich? - Auch hier ist es so, dass die Abgeltungssätze in Deutschland und in der Schweiz gleich sind und dass mögliche Gesetzesänderungen bereits berücksichtigt sind.

Das Abkommen ist ferner eine dauerhafte Regelung und nicht nur ein temporäres Amnestiegesetz. Wenn wir jetzt nichts tun, gehen die Leute, die Gelder in der Schweiz hinterzogen haben, straf- und steuerfrei aus. Die Nichtverabschiedung des Abkommens wäre also quasi eine Amnestie für diejenigen, die da sind.

Das Beste: Auch die Finanzen stimmen. Es gibt eine Einmalzahlung von 1,7 Milliarden Euro; sie ist bereits vereinbart.

Herr Kollege Siemer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Limburg?

Ich bin mit meinem Vortrag ohnehin gleich am Ende. Dann kann, wenn für die Grünen noch Redezeit vorhanden ist, eventuell noch etwas ergänzt werden.

Das wesentliche Ergebnis ist also gewesen, dass sofort 1,7 Milliarden Euro ausgezahlt werden und dass dann jährlich Geld fließt.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Wichtig ist auch, dass im Zusammenhang mit dem Abkommen weitere Steuerhinterziehungen, die es mit Geldern in der Schweiz geben könnte, z. B. wenn das Vermögen in einem Erbfall nicht angegeben wird, weiterhin strafbar sind.

Bei objektiver Betrachtung stellt man fest, dass das ein ganz hervorragendes Abkommen ist. Bund, Länder und Kommunen werden direkt davon profitieren. Auch die Länder und die Kommunen werden etwas von diesem Kuchen erhalten. Wer auch immer dieses Abkommen ablehnt, muss den Kommunen erklären, warum ihnen Steuereinnahmen vorenthalten werden.

Wir erreichen mit diesem Abkommen, dass wir auch von Geldern, die in der Schweiz sind, endlich Steuern einnehmen, die uns zustehen. Damit legen wir diese Steueroase trocken. Deshalb empfehlen wir, der Ausschussempfehlung zu folgen

und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

Vielen Dank.