ger in Debatten zum Ausdruck gebracht. Das ist eine richtige Reflexbewegung: Wir sagen etwas, z. B. Demokratischer Sozialismus - zack, gleich zuschnappen und im Endeffekt ab in die linke Kiste! - Aber das ist nicht unsere Vorgehensweise. Deswegen unterstützen wir
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsschutz hat den gese
Bestand oder die Sicherheit unseres Landes gerichtet sind. Dieser Aufgabe wird er auch durch die Beobachtung der Linkspartei gerecht.
Dieses Vorgehen ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zudem als verfassungskonform herausgestellt worden.
verschiedene Gruppierungen in der Linkspartei, deren Ziele offenkundig der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen. Beispielhaft genannt seien hier die Kommunistis welche sich die Bewahrung und Weiterentwicklung kommunistischen Gedankenguts zum Ziel gesetzt hat,
das Marxistische Forum und die Arbeitsgemeinschaft beim Parteivorstand Cuba Sí. Viele Mitglieder des Parteivorstandes gehören oder gehörten diesen extremistischen Gruppen an. In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es:
„Anhaltspunkte für Bestrebungen einer Partei, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind nicht nur dann gegeben, wenn die Partei in ihrer Gesamtheit solche Bestrebungen entfaltet; die Voraussetzungen... sind auch dann erfüllt, wenn solche Bestrebungen nur von einzelnen Gruppierungen innerhalb der Partei ausgehen.“
Bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit widerspricht eine Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz daher nicht dem Selbstbestimmungsrecht der Partei ter. Als Richtgröße dient, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts folgend, die Einhaltung der im
Grundgesetz verankerten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass namhafte Teile der Partei eine politische Umgestaltung der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, nämlich durch eine sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats im klassischen marxistischleninistischen Sinne eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung anstreben. Es kann überha die Bestimmungen des Grundgesetzes verstößt.
Im Folgenden, Frau Flauger, stelle ich weitere Anhaltspunkte vor, die für eine weitere Beobachtung der Linkspartei sprechen und auf programmatischen Äußerungen beruhen. In einer Stellungnahme des Jugendverbands der Linkspartei, Linksjugend, in Berlin-Kreuzberg heißt es:
„Wir als antikapitalistisch gruppe lehnen den Parlamentarismus ab, weil er lediglich als Kasperletheater zur Legitimation kap Verhältnisse dient. Linke Politik wird unserer Meinung nach vor allem auf der Straße gemacht.“
„Wir dürfen nicht die Illusion vermitteln, als ob wir Lösungen für die gravierenden Menschenrechtsprobleme im Rahmen dieser Gesellschaft hätten.“
Bereits diese Zitate zeigen, dass die Linkspartei auch weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden muss. Hinzu kommt die mangelnde Distanzierung von Gewalttaten linksautonomer Gruppierungen.