Diesen Vorwurf weisen wir dann auch regelmäßig zurück. An dieser Stelle aber muss ich sagen: Herr Humke oder die Fraktion DIE LINKE betreiben sehr eindeutig Klientelpolitik, weil sie hier eindeutig die Interessen einer Gewerkschaft nach vorne bringen, nicht aber den Ausgleich der Interessen herbeizuführen versuchen.
Tatsächlich sind kirchliche Mitarbeiter ja keineswegs daran gehindert, sich der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft oder einer anderen Gewerkschaft ihrer Wahl anzuschließen. Die Frage, ob Streik in den Einrichtungen der Kirche zulässig ist, liegt bekanntlich beim Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vor. Die Kirchenfeindlichkeit, die in diesem Antrag enthalten ist, wird von der FDP ausdrücklich nicht getragen.
Meine verehrten Damen und Herren, es gibt im Forderungsteil noch eine zweite Forderung. Ich muss einräumen: Obwohl ich sie mehrfach gelesen habe, habe ich sie nicht verstehen können. Das kann aber vielleicht im Ausschuss noch berichtigt werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Riese, ist Ihnen eigentlich klar, unter welchen Voraussetzungen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz überhaupt zulässig ist?
Wenn eine Partei bestimmte Artikel des Grundgesetzes ändern will oder bestimmte Artikel anders auslegt als z. B. die CDU, dann ist das noch lange kein Grund, sie zu beobachten. Wenn überhaupt, gibt es einen Grund zur Beobachtung allenfalls dann, wenn eine Partei bestimmte Artikel des Grundgesetzes, die zum unveränderlichen Kern oder zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören, bekämpft. Bei unserer Partei ist das nicht der Fall; das sage ich gleich dazu.
Sie können doch nicht jede Änderung der Verfassung, die man anstrebt, zum Anlass nehmen, den Verfassungsschutz auf den Plan zu rufen. Wie häufig ist das Grundgesetz in seiner Geschichte schon geändert worden? Hätte jedes Mal der Verfassungsschutz auftreten müssen? Was ist das denn für eine absurde Vorstellung? - Das, was Sie gesagt haben, kann ja nicht richtig sein. Wenn Sie darüber nachdenken, werden Sie mir auch recht geben.
Ich will Ihnen nur eines sagen: Die kirchenrechtlichen Artikel im Grundgesetz haben nach unserem Verständnis nicht den Sinn, eine Freiheit der Ausbeutung zu garantieren. Darum geht es.
Die in der Diakonie Beschäftigten sollen nicht schlechter gestellt werden als die übrigen Beschäftigten. Das ist ein Grundsatz von Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz und im Arbeitsleben. Darum geht es.
(Beifall bei der LINKEN - Jens Nacke [CDU]: Herr Adler, Sie sind ja noch empfindlicher als Herr Humke!)
Verehrter Herr Kollege Adler, ich habe hier ja schon viele Redebeiträge von Ihnen und Ihren Fraktionskollegen gehört, die eines gewissen Rabulismus nicht entbehrten. Ich habe mir heute einmal die Freiheit genommen, selbst von diesem schönen rhetorischen Instrument Gebrauch zu machen. Sie hätten Ihre Kurzintervention besser dazu nutzen sollen, einmal klarzustellen, dass die Fraktion DIE LINKE oder Ihre Partei klar und deutlich anerkennen, dass die Kirchen durch die in § 140 des Grundgesetzes geregelte Anwendung der Weimarer Verfassung einen besonderen Status genießen. Es geht dort - das ist hier auch schon erwähnt worden - um den Artikel 137 Abs. 3:
„Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“
Wenn Sie sich hierhin gestellt und gesagt hätten, dass Sie diese Vorschrift ausdrücklich begrüßen, dann hätten Sie etwas Besseres geleistet. Der Kirche Ausbeutung vorzuwerfen - Junge, Junge, liebe Leute!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So ändern sich die Zeiten. Ich habe die FDP immer noch gut als Partei mit einem sehr kirchenkritischen Ansatz in Erinnerung. Jetzt kann ich aber nur sagen: Ich wundere mich, was alles im politischen Lager möglich ist, Herr Kollege Riese. Und ver.di gleich mit dem Verfassungsschutz zu bedrohen, ist ja auch ein bisschen starker Tobak.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es hier? - Es geht darum, dass im Antrag der Fraktion DIE LINKE ganz zu Recht deutlich darauf hingewiesen wird, dass wir im Bereich der sozialen Dienstleistungen absolute Missstände bei den Bezahlungen haben, die nicht gerecht sind und auch nicht den Qualifikationen der Betreffenden entsprechen.
Dagegen wehren wir uns als Sozialdemokraten. Ich sage einmal ganz deutlich, auch wenn es die FDP nicht versteht: Wir sind ganz dicht bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das ist unsere Aufgabe; das ist auch unsere Aufgabe als Sozialdemokraten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was mir in diesem Antrag ein wenig Kopfschmerzen macht, ist diese Verbindung, die zwischen dem „Dritten Weg“ und der Ausbeutung hergestellt wird. Ich glaube, dass dies nicht zu rechtfertigen ist.
Ich möchte deutlich machen, dass auch wir diesen „Dritten Weg“ sehr kritisch sehen, aber nicht mit Blick auf die Frage, ob er wirklich dazu geführt hat, die tarifliche Situation von Beschäftigten nach unten zu bringen, und auch nicht mit Blick auf die innere Kirchenstruktur - da halten wir ihn nach wie vor für richtig -, sondern mit Blick auf den immer größer werdenden Bereich der sozialen Dienstleistungen und der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wir sehen den „Dritten Weg“ auch hinsichtlich der Frage der rechtlichen Gestaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr kritisch.
Ich sage auch recht deutlich: Einen Sozialtarif - wenn man ihn denn will - halte ich für völlig richtig; denn er geht vorrangig gegen diejenigen vor, die sich grundsätzlich jenseits von Tarifen bewegen. Er soll Fairness auf diesem Arbeitsmarkt bringen.
Wenn man sich zu ihm hin entwickelt, dann macht es keinen Sinn, unterschiedliche Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu haben. Stattdessen muss es gleiche Rechte geben. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass dies auch die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände so sehen. Deshalb muss man sagen: Der „Dritte Weg“ ist ein Problem der Arbeitnehmerrechte.
Es gibt hier aber ein Problem, um das es viel eher geht und das ich für viel interessanter halte. Der Ministerpräsident hat uns gestern vorgeworfen, wir würden immer nach dem Haar in der Suppe suchen. Hier brauchen wir gar nicht das Haar in der Suppe zu suchen. In dieser Suppe befindet sich das gesamte Toupet der schwarz-gelben Landesregierung,
- Für mein Alter ist das noch ganz gut. Beim Vorsitzenden der CDU-Fraktion stehen die Haare zu Berge. Das ist auch nicht gut.