(Hans-Henning Adler [LINKE]: Die Couponschneider sind gemeint, wenn Ihnen der Begriff etwas sagt! - Zurufe von der LINKEN: Nicht die Handwer- ker!)
- Couponschneider müssen Einkommensteuer bezahlen. Das ist nämlich Einkunft aus Kapital, und das wird selbstverständlich im Rahmen des Rechts versteuert. Couponschneider ist überhaupt nichts Negatives. Wir sind ausgesprochen dankbar dafür, dass es noch Menschen gibt, die uns als Staat Geld geben und dafür die Sicherheit haben, in den nächsten fünf, sechs oder sieben Jahren, je nachdem, wie lange die Schuldscheindarlehen laufen, ihre vertragsgemäßen Zinsen zu bekommen. Daran ist nichts Negatives. Wir sind dankbar dafür, dass es solche Institutionen gibt, die uns vertrauen und uns dieses Geld geben. Sie werden uns aber nur so lange vertrauen, solange wir auch seriöse Haushaltspolitik machen.
Wir haben inzwischen die Situation, dass auch die Länder geratet werden. Früher geschah dies intern. Inzwischen werden sie auch offiziell geratet. Dabei wird gerade ins Auge gefasst, wie die Haushaltspolitik ist, wie die Konsolidierungspolitik ist. Wer das nicht macht, muss eben höhere Zinsen bezahlen. Das müssen wir verhindern. Deshalb müssen wir auf unserem Pfad der Konsolidierung bleiben und ein Verschuldungsverbot in der Verfassung haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schuldenbremse beschäftigt uns hier im Haus schon eine ganze Zeit. Vor dem Hintergrund, dass
wir eine Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen gemeinsam mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen hatten, und vor dem Hintergrund, dass wir eine Menge Gespräche geführt haben - das waren, wie ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen will, sehr konstruktive Gespräche zwischen den maßgeblichen vier Fraktionen in diesem Hause; wir haben aber auch Gespräche mit den Kommunen geführt -, frage ich die Landesregierung: Wie wird sich diese Verfassungsänderung auf die Finanzsituation und insbesondere auf die rechtliche Position der Kommunen auswirken, die in dem letzten Gespräch gesagt haben, dass sie dem Vorschlag von CDU und FDP zu 100 % zustimmen wollen und möglicherweise auch - das möchte ich an dieser Stelle gleich einführen - einem anderen Vorschlag der SPD, und wie würde sich diese Position verändern, wenn wir dazu kämen, eine Schuldenbremse lediglich in die Landeshaushaltsordnung aufzunehmen, wie es jetzt neu in den Haushaltsausschuss eingebracht wurde?
In der LHO kann man diese Schutzklausel nicht unterbringen. Der von Ihnen angesprochene Halbsatz, der auf die Leistungsfähigkeit abstellt, steht in der Verfassung, und es wird nicht gelingen, durch ein einfaches Gesetz die Verfassung zu ändern. Darüber diskutieren wir ja die ganze Zeit. Deshalb ist das über die Änderung der LHO also nicht darstellbar.
Darüber hinaus sind die Ansprüche der Kommunen in der Verfassung ja geregelt. Der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht unseres Landes hat dazu ganz präzise Aussagen gemacht und gesagt, dass die Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen hergestellt werden muss. Das ist Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs im Rahmen der jetzigen Verfassung. Daran werden wir uns in Zukunft auch halten müssen.
Darüber hinaus - - - Wie heißt es noch gleich, dass wir die Kosten zu bezahlen haben, wenn wir Gesetze machen.
Das Konnexitätsprinzip, das wir in diesem Landtag durchgesetzt haben, sichert die Kommunen weiterhin ab.
Die beste Regelung ist es also, alles in die Verfassung aufzunehmen. Die zweitbeste Lösung ist die Aufnahme in die LHO. Aber dann kann man diesem besonderen Wunsch der Kommunen nicht nachkommen, weil das nur im Wege der Verfassungsänderung möglich ist.
Meine Damen und Herren, ich habe noch fünf Wortmeldungen. Die nächste Frage wird von Frau Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Minister Möllring auf die Fragen nach den Schuldenabbaukonzepten der Landesregierung vor allem gesagt hat, man wolle als Landesregierung alles verkaufen, was Niedersachsen hat - wenn man eine Schuldenbremse beschließt, muss man ja auch wissen, wie man sie einhalten will -, frage ich die Landesregierung - das ist ja nun ein wenig nachhaltiges Konzept, und mit dem Verkauf alter Polizeiautos werden Sie nicht den Haushalt sanieren können -: Herr Möllring, welche Veräußerung von Vermögen des Landes plant denn diese Landesregierung, sofern sie noch dazu kommt? Plant sie die Veräußerung der Anteile an VW? An Salzgitter? Die Landeshäfen? - Was schwebt Ihnen da vor, wenn Sie sagen, alles, was Sie haben, wollen Sie verkaufen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein bisschen enttäuschend. Ich stehe hier seit zwei Stunden Rede und Antwort. Dann wird hier behauptet, ich hätte solch eine Aussage getätigt. Es ist völlig wahrheitswidrig, was Sie hier gesagt haben.
- Ich habe hier dargelegt, dass Vermögen, das notwendig ist, um etwas zu erarbeiten, das sind z. B. Verwaltungsgebäude oder Gerichtsgebäude, nicht veräußert werden kann. Das ist wie in einer Firma. Eine Produktionshalle, in der produziert wird, wird man nicht veräußern können. Aber wenn sie leer steht, muss man darüber diskutieren, ob man sie veräußert. Das habe ich vorhin gesagt.
Ich habe auch gesagt, dass man Vermögen, das keinen Ertrag bringt, auch aus strategischen Gründen halten kann. VW bringt einen Ertrag. VW wird aber nicht wegen des Ertrages gehalten, sondern aus strategischen Gründen.
Denn die VW-Aktie würde z. B. auch der VW-Stiftung zugutekommen, wenn die Aktien in anderer Hand wären. Aber das werden wir nicht tun. Wir haben sogar zweimal dazugekauft, um eben über der Grenze von 20 % zu bleiben.
Bei Salzgitter halten wir eine strategische Beteiligung. Sie kostet uns im Moment mehr, als sie einbringt, weil die Dividende leider nicht so hoch ist.
- Das hat mit der Schuldenbremse nichts zu tun. Auf die Frage von Herrn Klein habe ich gesagt, dass ich der Meinung bin, dass Vermögensveräußerungen - das gilt für Grundstücke und Beteiligungen, wir haben z. B. vorgestern DEWI verkauft - in den Gesamthaushalt einfließen und es uns damit erleichtern, die Schuldenbremse einzuhalten.
Das habe ich vorhin geäußert. Aber mir zu unterstellen oder sogar zu behaupten, ich hätte gesagt, es müsste alles verkauft werden, ist schlicht wahrheitswidrig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Verfassungsänderungsantrag der Regierungsfraktionen keinen Hinweis auf die Einrichtungen enthält, die zu 100 % vom Land finanziert werden, obwohl der Landesrechnungshof eindringlich dazu aufgefordert hat, diese in die Verfassungsänderung aufzunehmen, um Umgehungstatbestände zu vermeiden: Ist das die Hintertür, die Sie sich im Hinblick auf die Schuldenbremse offenhalten wollen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Ministerpräsident die Daten für die Beratungen im Bundesrat und im Bundestag genannt und festgestellt hat, dass er von einer Nach- oder Neuverhandlung des Fiskalpaktes wenig halte, frage ich noch einmal: Wie sehen die Schuldenabbaupfade und die automatischen Korrekturmechanismen aus, die in den gemeinsamen Grundsätzen der EU-Kommission zur Umsetzung des Fiskalpaktes vorgesehen sind? Da sich der Ministerpräsident so festgelegt hat, muss er sie meines Erachtens kennen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe hier mehrfach erläutert, dass wir mit dem Bund noch in Verhandlungen sind und dass zwar feststeht, dass der Gesamtstaat 0,5 % des Bruttoinlandproduktes als Verschuldung im
Rahmen des Fiskalpaktes machen darf, dass aber die Aufteilung, wie viel davon der Bund und wie viel die Länder davon in Anspruch nehmen dürfen, noch nicht feststeht.
Ich habe dargelegt, dass der Bund bereit ist, 0,25 % zu konzedieren, obwohl er nach der Verfassung 0,35 % für sich in Anspruch nehmen könnte. Dann habe ich dargestellt, dass man sich noch einigen muss, wie das zwischen den Ländern aufgeteilt wird, und darauf hingewiesen, dass es eigentlich sinnlos ist, den Ländern, die jetzt schon eine Nullverschuldung aufweisen, noch eine Verschuldungsmöglichkeit einzuräumen. Andererseits kann man natürlich auch umgekehrt argumentieren und sagen: „Wir haben zwar im Moment rosige Zeiten, aber warum sollen andere davon durch eine höhere Verschuldungsmöglichkeit profitieren?“
Über all das wird im Moment noch verhandelt. Die Arbeitsgruppen tagen ununterbrochen. Das neueste Protokoll läuft bei uns gerade ein. Wir haben es noch gar nicht lesen können. Ihnen diese Frage abschließend zu beantworten ist nicht möglich, weil die Grunddaten noch fehlen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich stelle gleich zwei Fragen, die gern kurz mit Ja oder Nein beantwortet werden können.