- Lieber Herr Jüttner, Weil-Sätze klingen immer so wenig schön. Deshalb verwende ich lieber andere Wörter. Aber schön, dass Sie das registriert haben! Ansonsten gilt für Sie, Herr Jüttner: So machen wir das!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mehrere Redner haben die Einlassungen der Landesregierung und ihr Abstimmungsverhalten zum Fiskalpakt kommentiert. Deshalb will ich das Hohe Haus über den aktuellen Stand der Beratungen unterrichten. Ich habe mich in der letzten Woche insgesamt vier Tage in Berlin mit diesem Thema beschäftigt. Es gibt jetzt auf allen Ebenen intensive Gespräche. Die Position der Niedersächsischen Landesregierung ist recht eindeutig:
Erstens. Wir sind der Auffassung, dass der Fiskalpakt und der Europäische Stabilitätsmechanismus zusammengehören. Sie bedingen einander. Deshalb sollten sie auch gemeinsam beraten und gemeinsam beschlossen werden. Wir sollten beide Sachverhalte nicht auseinanderreißen.
Zweitens. Ich bin in der Tat der Auffassung, Deutschland sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Wir sollten alles in unserer Kraft Stehende tun, damit Deutschland am 1. Juli den Fiskalvertrag ratifizieren kann. Deshalb begrüße ich es, dass aller Voraussicht nach am 29. Juni um 17 Uhr der Deutsche Bundestag und um 20 Uhr der Bundesrat zusammenkommen werden, um hoffentlich mit
Meine Damen und Herren, ich sage in aller Deutlichkeit: Wenn Deutschland zu Recht erwartet, dass andere Staaten in Europa mehr konsolidieren und mehr strukturelle Reformen vornehmen, als das bisher der Fall war, dann muss Deutschland auch mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb ist es gut, dass Deutschland plant, zum 1. Juli die entsprechenden Vertragswerke zu ratifizieren.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Wir haben doch schon eine Schuldenbremse!)
Im Gegensatz zu den Bedenkenträgern bei den Grünen und manchen Zweiflern bei der SPD will ich auch sagen: Lassen Sie doch die Menschen entscheiden! So wie die Menschen in Hessen vor geraumer Zeit mit 70 % für eine Schuldenbremse in ihrer Landesverfassung gestimmt haben - gegen eine Kampagne der SPD, gegen eine Kampagne der Gewerkschaften und anderer -, haben jetzt auch die Menschen z. B. in Irland entschieden. Was ist dort los gewesen! Welch eine unverantwortliche Kampagne ist dort von den Kritikern gegen den Fiskalpakt geführt worden!
(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Wollen Sie jetzt eine Volksabstimmung über den niedersächsischen Fiskalpakt ab- halten?)
Die Iren haben sich in freier Entscheidung mit 60,3 % für den Fiskalpakt entschieden. Das zeigt mir einmal mehr: Die schweigende Mehrheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bekennt sich zu einer Politik der Haushaltskonsolidierung. Sie ist dagegen, dass immer weitere Schulden gemacht werden.
Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass es jetzt um Verantwortung geht. „Verantwortung“ ist das Schlüsselwort in der deutschen Europapolitik. Weil es um Verantwortung geht, steht die Niedersächsische Landesregierung voll und ganz hinter der Idee des Fiskalvertrages. Sie wird deshalb ihre gesamtgesellschaftliche und europapolitische Verantwortung wahrnehmen und im Bundesrat dem Fiskalvertrag zustimmen, und zwar ohne Junktim,
dass die Bundesregierung nun alle Forderungen erfüllt, ganz gleich ob ein inhaltlicher Zusammenhang zum Fiskalvertrag oder zum Europäischen Stabilitätsmechanismus besteht.
Meine Damen und Herren, ich habe als einziger Ministerpräsident für die B-Seite am 11. Mai im Bundesrat gesprochen. Das ist Ihnen bekannt, Herr Wenzel. Ich habe so, wie Sie es angefordert haben, den Fraktionen im Landtag sofort nach meiner Rede mein Redemanuskript zur Verfügung gestellt. Ich habe damals für Niedersachsen und die B-Länder vier Punkte hervorgehoben, auf die wir großen Wert legen:
Erstens. Die gesetzliche Festlegung des Abbaupfades muss in den Ländern erfolgen. Die Länder müssen sich gesetzlich zu einem stringenten und nachhaltigen Abbau der Kreditaufnahme verpflichten, aber unabhängig und unter Wahrung ihrer Haushaltsautonomie.
Zweitens. Die Äußerungen des Stabilitätsrates können bei der Überwachung von Abbaupfaden nur empfehlenden Charakter haben.
Drittens. Der Bund übernimmt seine Verantwortung für die Einhaltung des Mittelfristziels und plant entsprechende Sicherheitsreserven in seinem Haushalt ein.
Viertens. Der Bund muss auf europäischer Ebene sicherstellen, dass die von der Kommission zu erwartenden Grundsätze zum Korrekturmechanismus mit den in den laufenden Verhandlungen erzielten Ergebnissen konform gehen.
Das ist, zusammengefasst, in etwa das, was ich im Bundesrat vorgetragen habe. Nun sind diese Punkte auch Thema der Beratungen der Finanzminister mit dem Bundesfinanzminister und der Ministerpräsidentenkonferenz in der letzten Woche in Berlin gewesen. Wie Sie alle wissen, haben sich die Ministerpräsidenten 16 : 0 auf ein gemeinsames Eckpunktepapier verständigt, in dem wir aus Ländersicht noch einmal deutlich machen, welche Punkte wir bis zur hoffentlich endgültigen Entscheidung am 29. Juni als noch beratungsfähig sehen.
Sie wissen auch, Herr Kollege Klein, dass eine Arbeitsgruppe mit zwei A-Ministerpräsidenten - Herrn Beck und Herrn Scholz -, mit zwei B-Ministerpräsidenten - Herrn Haseloff und Herrn Seehofer - sowie für die G-Seite mit Herrn Kretschmann eingerichtet worden ist. Diese Arbeitsgruppe tagt jetzt mit den Verantwortlichen aus der Bundesregierung. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir am
Ende die Zweidrittelmehrheiten erreichen. So wie CDU/CSU und FDP im Bundestag auf SPD und Grüne zugegangen sind, um dort für Mehrheiten zu werben, werden wir auch - da bin ich mir ganz sicher - am Ende als Länder einen Konsens mit der Bundesregierung finden. Natürlich muss es bei einer politischen Entscheidung immer ein Geben und Nehmen geben. Es bringt nichts, Maximalpositionen zu definieren, weil wir nicht das große Ziel aus den Augen verlieren sollten.
Ich darf noch einmal aus der 16 : 0-Entscheidung der Ministerpräsidenten zitieren, mit der wir in die Beratungen mit dem Bundesfinanzminister gehen:
„Durch die noch zu konkretisierende innerstaatliche Umsetzung darf die Haushaltsautonomie von Bund und Ländern nicht beeinträchtigt werden. Zur Erfüllung der Vorgaben des Fiskalpaktes tragen die Länder ausschließlich im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie durch die Einhaltung ihrer bestehenden Verpflichtungen aus Artikel 109 Abs. 3 und Artikel 143 d Grundgesetz bei. Die Länder treffen keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen. Insbesondere wird die den Ländern durch Artikel 143 d Abs. 1 Sätze 3 und 4 Grundgesetz eingeräumte Handlungsfreiheit beachtet.
Daraus folgt, dass den Ländern bis 2020 keine Verpflichtungen auferlegt werden können, die über die bestehenden Regelungen im Grundgesetz bzw. in ihren Landesverfassungen und den dazu jeweils erlassenen Ausführungsgesetzen hinausgehen. Die Vereinbarungen mit den Konsolidierungshilfeländern bestehen unverändert fort.“
Das ist eine ganz klare Positionierung der Landesseite gegenüber der Bundesregierung. Das entspricht auch dem, was ich damals im Bundesrat vorgetragen habe. Deshalb kann ich im Interesse Europas wirklich nur noch einmal sagen: Die Zeiten sind ernst. Die Bundeskanzlerin hat nicht ohne Grund letzte Woche im Bundestag gesagt, dass Europa am Scheideweg steht.
Deshalb sage ich aus tiefer Überzeugung: Europäischer Stabilitätsmechanismus und Fiskalpakt gehören zusammen. Deutschland sollte mit gutem Beispiel vorangehen und diesen Vertrag ratifizieren.
Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion hat sich die Kollegin Geuter zu Wort gemeldet. Sie hat noch 3:13 Minuten Redezeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme zu dem Thema zurück, das hier und heute auf der Tagesordnung steht.
Es hat sich gezeigt, dass auch dann, wenn es unterschiedliche Auffassungen über den Weg und über die Geschwindigkeit gibt, bis auf die Fraktion DIE LINKE alle Fraktionen hier im Haus einig darüber sind, dass sie die Zielsetzungen der grundgesetzlichen Schuldenbremse einhalten wollen.
Vor dem Hintergrund bedauere ich es außerordentlich, dass hier wieder einmal die Chance versäumt wurde, sachlich und konstruktiv miteinander zu diskutieren. In meiner Partei ist es nicht so, dass „diskutieren“ bedeutet, eine Seite wirft ein Papier auf den Tisch und sagt: „Entweder stimmt ihr sofort und vorbehaltlos zu, oder wir stellen euch als die großen Verweigerer in die Ecke“, sondern da wird miteinander über alle Punkte konstruktiv diskutiert.
Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist. Aber eines - das sage ich ganz deutlich - lassen wir Ihnen nicht weiter durchgehen, diese Legendenbildung, die da immer besagt: Wir von CDU und FDP wollen die
Meine Damen und Herren, wer wie Sie hier keine konkrete Äußerung zu den Umgehungsmöglichkeiten trifft, - - -
- Das sind keine Nebelkerzen! Der niedersächsische Finanzminister hat heute Morgen aus dem Bericht des Landesrechnungshofs zitiert und auch einen Beschlussvorschlag zitiert. Aber er hat selbst darauf hingewiesen, dass es Sinn macht, bestimmte Sachen zu Ende zu lesen. Von daher frage ich Sie hier und heute: Warum haben Sie denn den weitergehenden Beschlussvorschlag im Hinblick auf eine Regelung zur Schuldenbremse in der Verfassung nicht übernommen, wie er in den Vorschlägen von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthalten ist?