Protokoll der Sitzung vom 22.06.2012

Die Kooperationspartner des Projekts SOR-SMC in Niedersachsen führen mehrmals jährlich ganztägige oder mehrtägige Treffen und Kongresse durch, zu denen bevorzugt Schulen des Projektes SOR-SMC eingeladen werden. Auch diese Treffen werden vom Kultusministerium gefördert und bezuschusst. Beispielhaft sind hier zu nennen der

Jugendkongress anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus im März 2012 und die Veranstaltungen, die im Anschluss an die Schulmedientage im Oktober 2012 von eigens geschulten Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Film „Die Kriegerin“ im November 2012 an Schulen durchgeführt werden. Neben zwei Regionaltreffen im September wird es im November das zweite Landestreffen aller SOR-SMC in Niedersachsen geben.

Mit finanzieller Unterstützung des Kultusministeriums führt die Bildungsinitiative „Das andere Leben“ in Schulen in zwölf Städten in Niedersachsen Vortragsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahrgang 9 zum Thema Holocaust durch. Orte der Vorträge sind in diesem Jahr u. a. Tostedt, Stade, Bückeburg, Delmenhorst, Celle.

Gemeinsam mit der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten sind Kooperationen zum Thema „Gedenkstätten und Rechtsextremismus“ geplant, die sich derzeit in der Abstimmung befinden.

Weil Demokratieerziehung als wichtigstes Instrument gegen jegliche Form von Extremismus schon früh anfangen muss, haben die Niedersächsische Extremismus-Informations-Stelle (NEIS) und das Niedersächsische Kultusministerium in Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg eine so genannte Grundrechte-Fibel für den Unterricht im vierten Schuljahrgang herausgegeben. Damit steht den Schulen ein altersgerechtes Angebot zur Verfügung, das sie dabei unterstützen kann, ihren Auftrag zur Förderung des Bewusstseins für demokratische Werte zu erfüllen. Der Schülerband wird demnächst durch eine Lehrerhandreichung ergänzt.

Zu 2: Ziel von präventiver Arbeit als einer der Kernaufgaben des Verfassungsschutzes ist es, die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber auch Pädagogen und Multiplikatoren in der Bildungs- und der Jugendarbeit, in die Lage zu versetzen, extremistische Ideologien als verfassungsfeindlich einzuordnen.

Im Bereich der Schulen werden vom niedersächsischen Verfassungsschutz u. a. seit 2005 kontinuierlich zentrale und regionale Lehrerfortbildungen in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium durchgeführt. Bisher fanden 20 zentrale Lehrerfortbildungen statt, die vom Niedersächsischen Kultusministerium organisiert und von Referenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes inhaltlich zum Thema Rechts- und Linksextremismus begleitet wurden.

Die Wanderausstellung „Verfassungsschutz gegen Extremismus - Demokratie schützen vor Rechts- und Linksextremismus“ ist ein weiteres Angebot des niedersächsischen Verfassungsschutzes, das sich vorwiegend an Schulklassen richtet. Die 2005 konzipierte Ausstellung wurde bislang an 52 Orten in Niedersachsen gezeigt.

Seit vielen Jahren wird der Verfassungsschutz im Rahmen seiner Informations- und Vortragstätigkeiten in Schulen eingeladen, um Vorträge über Extremismus zu halten und z. B. Projekttage und Jugendkongresse mit Workshops zu begleiten. Zum Thema Rechtsextremismus wurden seit 2009 mehr als 40 Vorträge an Schulen gehalten und 9 Jugendkongresse begleitet.

Speziell an Jugendliche richten sich die drei „AndiComics“, Comichefte zu den Themen Islamismus, Rechts- und Linksextremismus. Sie wurden von der Verfassungsschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen entwickelt und in Abstimmung mit dem Innenministerium NRW um einen niedersächsischen Informationsteil (Präventionsangebote, Ansprech- partner) ergänzt. Zusammen mit NRW werden auch Lehrerhandreichungen zu den Andi-Heften vorgelegt, die von Lehrkräften entwickelt wurden. Die Hefte stehen Schulen und anderen Bildungsträgern kostenlos seit Anfang 2011 zur Verfügung und werden seitdem stark nachgefragt, insbesondere in der Sek. I der allgemeinbildenden Schulen.

Für die Zielgruppe der etwas älteren Jugendlichen bietet NEIS seit 2010 das ca. fünfstündige Planspiel „Demokratie und Extremismus“ für Schulen ab Klasse 10 an. Seit Beginn des Angebots Ende 2010 wurde das Planspiel 20-mal in Cuxhaven, Gifhorn, Hameln, Hannover, Harsefeld, Hildesheim, Löningen, Munster, Oldenburg, Stadthagen, Syke, Seesen, Tostedt, Wolfsburg durchgeführt.

Zu 3: Bisher sind in rund 200 niedersächsischen Kommunen auf Stadt-, Landkreis- oder Stadtteilebene Präventionsgremien entstanden, in denen vielfach auch Schulen mitarbeiten. Diese Gremien sind Mitglied im Landespräventionsrat (LPR) und werden von der LPR-Geschäftsstelle umfassend unterstützt und beraten. Das Niedersächsische Kultusministerium entsendet ein Mitglied in den Vorstand des LPR und ist damit der Arbeit des LPR eng verbunden.

Die Beratungskompetenz im Bereich der Prävention gegen Rechtsextremismus wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut. Seit 2007 ist beim Landespräventionsrat Niedersachsen hierzu die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung von Bun

desprogrammen gegen rechtsextreme Erscheinungsformen angesiedelt. Aufgabe der niedersächsischen Landeskoordinierungsstelle ist die Bildung eines landesweiten Beratungsnetzwerkes. Aus der Mitte des Beratungsnetzwerkes wird ein Team von Expertinnen und Experten - ein „Mobiles Beratungsteam“ - zusammengestellt, das über situationsgerechte Beratungskompetenzen verfügt und vor Ort anlassorientiert, unmittelbar und aufsuchend aktiv wird. Seit 2007 ist das Kultusministerium in diesem Zusammenhang vertrauensvoller Partner der Landeskoordinierungsstelle. Das Ministerium ist Mitglied im Beratungsnetzwerk, besucht regelmäßig die Netzwerksitzungen und steht bei Fragen, insbesondere aus dem Bereich Schule, zur Verfügung. Hier gab es in der Vergangenheit eine intensive Zusammenarbeit z. B. im Rahmen des bundesweiten Schulnetzwerkes „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“.

Nach dem Bekanntwerden der Terrorserie der Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ im November 2011 hat die Niedersächsische Landesregierung ein Landesprogramm aufgelegt, welches dem Innen-, Kultus-, Justizministerium und Ministerium für Wissenschaft und Kultur Mittel für die Prävention von Rechtsextremismus bereitstellt. Das Justizministerium hat daraufhin gemeinsam mit dem LPR und der Aussteigerhilfe Rechts das Projekt „PARC: Prävention durch Aufklärung gegen Rechtsextremismus und für Courage“ konzipiert. PARC ist ein Informations-, Aufklärungs- und damit Präventionsangebot für kommunale Akteure (auch Schulen), um vor Ort über die Entwicklung, Erkennung und Einschätzung des Phänomens des modernen Rechtsextremismus zu berichten und gemeinsam Strategien zur Auseinandersetzung mit dem Phänomen zu entwickeln.

Anlage 6

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 7 der Abg. Christian Grascha und Dr. Gero Clemens Hocker (FDP)

Energetische Sanierung zum Gelingen der Energiewende

Bei der derzeitigen Diskussion über die Energiewende steht oftmals allein der Elektrizitätssektor im Fokus. Doch zur Energiewende gehört weit mehr als der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung. Rund 40 % der Energie wird für Heizen, Kühlen und die Bereitstellung von warmem Wasser verbraucht. Dementsprechend liegt darin ein großes Potenzial zur

Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz.

Experten gehen außerdem davon aus, dass eine Sanierungsquote von 2 bis 3 % erforderlich wäre, um die deutschen und europäischen Klimaschutz- bzw. CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Durch steuerliche Förderung von freiwilligen energetischen Sanierungen im Ein- und Zweifamilienhausbereich könnte ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende geleistet werden. Energetische Sanierung in diesem Feld spart Energie und nützt der Konjunktur.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den bisherigen Verlauf der Verhandlungen auf Bundesebene zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung?

2. Was hat sie unternommen, um eine steuerliche Förderung von energetischen Teilsanierungen und Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern zu erreichen?

3. Mit welchen positiven Auswirkungen für das Handwerk rechnet die Landesregierung bei einer steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung?

Die Niedersächsische Landesregierung setzt sich aktiv auf Bundesebene auch unter dem Gesichtpunkt des Klimaschutzes und des Gelingens der Energiewende für eine Förderung von energetischen Sanierungen ein. In Deutschland wird mehr als ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs in privaten Haushalten für die Bereitstellung von Heizungswärme und Warmwasser benötigt. Ein erheblicher Anteil davon entfällt auf Ein- und Zweifamilienhäuser, da diese einerseits einen besonders hohen spezifischen Heizwärmebedarf aufweisen, andererseits den größten Anteil aller Wohngebäude (80 %) stellen.

Um die Einsparpotenziale im Ein- und Zweifamilienhausbereich zu heben, ist eine deutliche Erhöhung der energetischen Sanierungsquote notwendig. Durch finanzielle Entlastungen - sei es durch Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Fördermaßnahmen - können Anreize zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen geschaffen werden, die einen Beitrag zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes leisten. Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung bieten zudem die Chance für die Schaffung neuer und Sicherung bereits bestehender Arbeitsplätze im Handwerk und schaffen damit Wachstum und zusätzliche Steuermehreinnahmen in diesem Sektor. Die Landesregierung bevorzugt eine möglichst direkte Förderung gegenüber steuerlichen Maßnahmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Gesetzentwurf zur energetischen Sanierung ist im Juni 2011 kurzfristig im Zusammenhang mit dem Atomausstieg vorgelegt worden. Im Rahmen der gesetzlichen Beratungen wurde von einer Bundesratsmehrheit insbesondere gefordert, dass der Bund die Kosten, die den Ländern und Kommunen durch die Förderung entstehen, vollständig ausgleicht.

Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens offen für mögliche Kompromisse - auch bezüglich der Kostenverteilung - gezeigt. Gegenwärtig tagt eine Arbeitsgruppe, die einen Kompromissvorschlag ausarbeiten soll. Der Vermittlungsausschuss wird sich am 27. Juni 2012 erneut mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass eine Einigung im Vermittlungsausschuss zustande kommt. Aus Sicht der Landesregierung ist es wichtig und dringend, dass überhaupt eine Lösung im Vermittlungsausschuss angestoßen wird, damit die energetische Sanierung nicht weiter blockiert wird. Denn derzeit führt der Streit über steuerliche Förderung und die Erwartung etwaiger Förderung dazu, dass Sanierungsmaßnahmen nicht begonnen werden.

Zu 2: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat sich die Landesregierung insgesamt für alle Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende ausgesprochen, namentlich Herr Ministerpräsident Mc Allister am 8. Juli 2011 im Bundesrat. Niedersachsen setzt statt ordnungsrechtlicher Regelungen auf das Eigeninteresse und unterstützt Immobilienbesitzer durch Informationen und Anreize bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes. Die Förderung der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern war von Anfang an im Gesetz vorgesehen.

Wie groß der Beitrag ist, den Teilsanierungen zu den erforderlichen Energieeinsparungen erbringen können, ist noch in der Diskussion.

Zu 3: Neben der bereits angesprochenen Förderung von Wachstum und Arbeitsplätzen bei den direkt betroffenen Handwerkern werden zusätzlich auch bei Zuliefer- und Nebenbetrieben Umsatzsteigerungen und Steuermehreinnahmen erwartet. Positive Effekte ergeben sich zudem durch den hohen regionalen Wertschöpfungsteil der Bauleistungen.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 8 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

Ohne Lehrstelle und arbeitslos trotz Fachkräftemangels? Kürzung der Arbeitsmarktförderung und ihre Folgen

Der Landtag beschäftigt sich aktuell mit zwei Initiativen zum Fachkräftemangel in Niedersachsen. Nach einem Antrag der SPD im März 2012 (Drs. 16/4580) haben nun auch die Regierungsfraktionen im Mai-Plenum einen Antrag eingebracht, in dem CDU und FDP einen Fachkräftemangel für das Handwerk beschreiben und sich für die Sicherung qualifizierter Beschäftigter einsetzen wollen (Drs. 16/4732). Auch vonseiten der Bundesregierung wird zunehmend auf dieses Problem hingewiesen.

Tatsächlich beklagen betroffene Branchen zunehmend, offene Ausbildungs- und Arbeitsplätze nicht besetzen zu können, weil sich entweder niemand bewerbe oder aber die Bewerberinnen und Bewerber nicht ausreichend qualifiziert seien. So gibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in seiner aktuellsten Umfrage an, dass sich bei knapp einem Drittel der befragten Handwerksbetriebe niemand auf eine offene Stelle gemeldet habe (vgl. 2006: 22 %). Fast drei Viertel der Betriebe beklagten eine mangelnde Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber. Jeder zehnte Betrieb konnte seine Ausbildungsplätze nicht besetzen. Die Probleme im Handwerk, eine Fachkraft zu finden, haben sich nach den ZDH-Auswertungen innerhalb von fünf Jahren verdoppelt.

Statistisch dürfte es in Niedersachsen eigentlich kein Problem geben, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu besetzen. Die Bundesagentur für Arbeit meldet für Mai, dass für das Berichtsjahr 2011/2012 auf 26 377 Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz lediglich 21 841 offene Stellen kommen. Ende Mai weist die BA auf das Paradox der Verfestigung der Arbeitslosigkeit Älterer einerseits und des Fachkräftemangels andererseits hin. Jeder dritte Arbeitslose sei über 50 Jahre (2008: jeder vierte), fast die Hälfte der älteren Arbeitslosen sei zudem langzeitarbeitslos. Dabei seien gerade Ältere „ein wichtiges Fachkräftepotenzial für die Betriebe“. Insgesamt profitieren Langzeitarbeitslose weniger vom konjunkturellen Aufschwung als Arbeitsuchende, die ihre Arbeit erst vor Kurzem verloren hatten.

Laut Fachleuten scheint es auch eine Frage der fachspezifischen Qualifikation zu sein, dass Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchende und Betriebe in Niedersachsen in hoher Zahl bislang nicht zueinander finden. Dafür wäre offenbar eine stärker gezielte Unterstützung notwendig.

Die Fördergelder für die Arbeitsmarktförderung wurden von den CDU/FDP-Regierungen im Bund und in Niedersachsen in jüngster Zeit wie folgt verringert:

1. Die Bundesregierung kürzte den Zuschuss für die Kosten der Arbeitsförderung für die Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 6 Milliarden Euro für 2013, bis 2016 dann noch einmal um 4,8 Milliarden Euro.

2. Zusätzlich kürzte die Bundesregierung die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Einglie- derungstitel) in 2011 gegenüber 2010 um 1,3 Milliarden Euro auf 5,3 Milliarden Euro und 2012 um weitere 900 000 Euro auf 4,4 Milliarden Euro - insgesamt um 20 %.

3. Mit dem beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt kürzen CDU/FDP bis 2015 rund 7,8 Milliarden Euro.

4. Das Land Niedersachsen kürzt für den Bereich Arbeit und Qualifizierung im eigenen Wirkungskreis zusätzlich 3 Millionen Euro ab 2012 gegenüber dem Haushaltsjahr 2011.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe standen und stehen Niedersachsen, beeinflusst durch die Kürzungen der Bundesregierung, jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 Mittel der Arbeitsmarktförderung zur Verfügung, was a) die Arbeitsmarktförderung für die BA, b) den Eingliederungstitel, also die Leistung zur Eingliederung in Arbeit im Bereich SGB II, und c) die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt im Bereich SGB III (Haushalt BA) betrifft (Angaben bitte in Euro)?

2. Welche Arbeitsmarktförderprogramme und -angebote des Landes und der BA sind von den Kürzungen im Einzelnen in welcher Höhe in Niedersachsen betroffen?

3. Welche Folgen haben aus Sicht der Landesregierung die Kürzungen der Mittel der Arbeitsmarktförderung auf die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit und die Bekämpfung des Fachkräftemangels?