2. Wie hoch sind die Kürzungen für die jeweiligen Filmfestivals, und welche Auswirkungen haben diese Kürzungen?
3. Plant die Landesregierung einen Dialog mit den Filmfestivals, um diese auf konzeptioneller Grundlage gemeinsam mit den Festivals weiterzuentwickeln? Wenn ja, wann und mit welcher Zielsetzung? Wenn nein, warum nicht?
Die Filmfeste in Niedersachsen leisten einen lebendigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und sind weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Dass dies so ist, liegt wesentlich an der kontinuierlichen Unterstützung der Filmfeste durch die Niedersächsische Landesregierung. Sie macht ein Drittel des Fördermittelkontingentes aus, das die Landesregierung der nordmedia zur Förderung der Film- und Medienschaffenden zur Verfügung stellt.
Seit 2007 profitieren die Feste zusätzlich zur Landesförderung auch von dem für den Film- und Medienbereich aufgelegten Förderprogramm im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Dabei stehen die europäischen Mittel für zusätzliche Projekte im Rahmen der Filmfeste zur Verfügung und nicht etwa für Durchführung der Festivals an sich. Die aktuelle Förderperiode der EU läuft mit Ende des Jahres 2013 aus. Zurzeit erarbeitet die EU-Kommission die Grundlagen für die neue Förderperiode 2014 bis 2020.
Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, die Filmfestivals in Niedersachsen weiter zu unterstützen und nach Fördermöglichkeiten suchen.
Zu 1: Die Finanzierung der Festivals im bisherigen Rahmen ist bis einschließlich 2013 gesichert. Ob und, wenn ja, wie in der neuen Förderperiode Fördermöglichkeiten bestehen, steht noch nicht fest. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Zu 2: In der aktuellen Förderperiode sind in Niedersachsen ca. 180 000 Euro jährlich aus Strukturförderfondsmitteln an die Filmfeste vergeben worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Zu 3: Die Landesregierung ist mit den Festivalveranstaltern kontinuierlich im Dialog. Ein Vertreter von ihnen berät den Vergabeausschuss der nordmedia Fonds GmbH als unabhängiger Filmsachverständiger. Die Landesregierung war auch im Vorfeld über die Stellungnahme des Festivalnetzwerkes informiert.
Die „konzeptionelle Weiterentwicklung“ der Festivals ist in erster Linie Aufgabe der Veranstalter. Die Forderung aus den Reihen der Festivalveran
stalter richtet sich darauf, die Festivalförderung konzeptionell weiterzuentwickeln. Inwiefern eine „Weiterentwicklung Festivalförderung“ möglich ist, hängt von den Entwicklungen sowohl auf der europäischen Ebene (Neuregelung der Struktur- fondsförderung, Novellierung der „Kinomitteilung“) als auch auf Landesebene (Evaluation der geför- derten Filmfeste, Aufstellung des Haushaltsplans für 2014) ab.
Der Förderbereich „Abspiel und Präsentation“, in den auch die Filmfeste fallen, hat bereits ein sehr starkes Gewicht bei der Verteilung der Mittel des Landeskontingents. Eine weitere Verschiebung zulasten anderer Förderbereiche wie z. B. der Drehbuch- und Stoffentwicklung oder der Produktion wäre nur auf der Basis aktueller Daten und unter Einbeziehung der o. g. Rahmenbedingungen zu begründen.
Am 31. Dezember 2010 hat die IWF Wissen und Medien den Betrieb eingestellt und befindet sich seitdem in Liquidation. Damit endete eine bedeutende und international beachtete Epoche des wissenschaftlichen Films in Göttingen.
Das 1956 gegründete Institut für den wissenschaftlichen Film (IWF) war Produktionsort und Archiv, eine der weltweit größten und einzigartigen Sammlungen an wissenschaftlichen Filmen. Zu den kostbaren Schätzen des Instituts gehören Filme berühmter Persönlichkeiten der Wissenschaftsgeschichte, darunter mehrerer Nobelpreisträger wie Eigen, von Frisch, Hahn, Heisenberg und Lorenz sowie unwiederbringliche Forschungsaufnahmen von vergangenen oder stark bedrohten Völkern und Kulturen (siehe zur Geschichte des IWF: Werner Große, Filme für die Wissenschaft, Göttingen 2012, Buchverlag Göttinger Tageblatt).
Niedersachsen als Sitzland des ehemaligen „Blaue-Liste-Instituts“ verpflichtete sich, bei Schließung des IWF sowohl die Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Archivierung und Zugänglichkeit audiovisueller Quellen als auch die Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft (WGL), sich um die Integration erhaltenswerter Materialien der IWF in eine überregionale Bibliothek zu bemühen, umzusetzen. Den rund 50 Beschäftigten gegenüber hatte die Landesregierung erklärt, auch zukünftig die Medienkompetenz des IWF und ihrer Mitarbei
ter für Niedersachsen nutzen zu wollen. Gleichzeitig erhielt die Technische Informationsbibliothek (TIB) Hannover den Auftrag, ein Entwicklungskonzept für den Aufbau eines „Kompetenzzentrums nicht textueller Materialien“ mit einem Medienzentrum am Standort Göttingen zu erstellen.
Von diesen Zusagen hat die Landesregierung keine einzige umgesetzt. Das von ihr verfolgte Konzept, den Medienbestand des IWF mit den für die Verfügbarhaltung der Medien notwendigen Arbeitsverhältnissen, technischen Anlagen und Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum 1. Januar 2011 auf die TIB übergehen zu lassen, scheiterte ebenso wie der Aufbau eines Medienzentrums in Göttingen. Die Beschäftigten erhielten die Kündigung, das über 10 000 Werke umfassende Filmarchiv wurde in Kisten verpackt, und die Medien der IWF-Sammlung wurden wegen ungeklärter Nutzungsrechte aus dem Verkehr gezogen.
Auch heute, 18 Monate nach Auflösung des IWF, ist die Frage der Nutzungsrechte an den IWF-Medien noch nicht beantwortet und ist die Zukunft der IWF-Materialien völlig ungewiss. Auf der IWF-Homepage heißt es dazu: „Vorübergehend können (…) die Medien der IWFSammlung weder zum Kauf noch zum Erwerb von Nutzungsrechten angeboten werden.“ Und in der jüngsten Stellungnahme des WGLSenats zum Evaluationsverfahren bei der TIB vom 24. November 2011 wird festgestellt (Sei- te 12): „Die Integration der Medien der IWF steht unter dem Vorbehalt offener Rechtsfragen zu deren Überführung an eine andere Einrichtung. Die Integration dieser Medien ist daher lediglich eine Option, kein zwingender Bestandteil des überarbeiteten Konzepts, so die TIB“.
1. Welche Aktivitäten hat sie zur Klärung der offenen Rechtsfragen zu Nutzungsrechten bisher unternommen, und wie ist der aktuelle Stand der Rechtsgutachten?
2. Welche Optionen verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die Übertragung der Nutzungsrechte an den IWF-Medien und die Überführung der IWF-Materialien zur Nutzung für Wissenschaft und Lehre?
3. Sind die wertvollen Sammlungen aus dem IWF-Filmbestand inzwischen vollständig im Bundesfilmarchiv untergebracht und dort für wissenschaftliche Nutzer zugänglich?
Bezüglich der Zukunft der Filme der IWF hatte sich am 22. Juni 2006 der Senat der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) in folgender Weise geäußert:
„Der Senat empfiehlt Bund und Ländern weiterhin, sich um die Integration erhaltenswerter Materialien der IWF in eine große überregionale Bibliothek
bzw. ein Fachinformationszentrum zu bemühen, um die Materialien für die Nutzung weiterhin zur Verfügung zu haben. Das Vorhalten solcher Medien für die Wissenschaft in den Bereichen Forschung und Lehre sollte allerdings dort realisiert werden, wo diese Aufgabe qualifiziert ausgeführt werden könne. Hierzu böten sich andere Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft an, beispielsweise die Technische Informationsbibliothek in Hannover.“
Dieser Empfehlung folgend, hat Niedersachsen in den sich anschließenden Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern erreichen können, dass die Technische Informationsbibliothek in Hannover (TIB) eine Konzeption entwickelt. Diese hat der Senat der WGL inzwischen positiv begutachtet.
Infolge dieser positiven Stellungnahme des WGLSenats sollen zusätzliche Personal- und Sachmittel zum Auf- und Ausbau eines Kompetenzzentrums für multimediale Objekte zur Verfügung gestellt werden. Zu dessen Realisierung hat das Land gegenüber der GWK ein Mittelvolumen von 1 815 000 Euro für die Jahre 2013 und 2014 als Sondertatbestand angemeldet. Der Aufbau eines solchen Kompetenzzentrums an der TIB ist ein großer Schritt für die zukunftsorientierte Bereitstellung und Nutzbarmachung von nicht textuellen, multimedialen Informationen sowie Audio-VideoMedien für Forschung und Lehre über das Medium Internet.
Zu 1: Unter Koordination und Beteiligung der Landesregierung wurden in der Zwischenzeit die für die zukünftige Nutzbarmachung und die Archivierung der Medien nötigen Vertragswerke erstellt. Sämtliche bestehenden Nutzungsrechte an allen Medien der IWF, unabhängig von deren Lagerort, sollen im Rahmen der Abwicklung der IWF an die TIB übertragen werden. Die hierzu nötigen Vertragsunterlagen (Medienübertragungsvertrag) werden derzeit erarbeitet und stehen kurz vor der Fertigstellung. Über diesen Medienübertragungsvertrag sollen die Gesellschafter der IWF (die Bundes- länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bre- men, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nord- rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein) auf der kommenden Gesellschafterversammlung der IWF entscheiden.
Mit dem Filmarchiv des Bundesarchivs wird derzeit parallel ein Depositalvertrag zwischen der TIB, dem Bundesarchiv und dem Land Niedersachsen ausgearbeitet, der die zukünftige Archivierung der IWF-Filme regeln wird.
Zu 2: Bei positiver Entscheidung der GWK zum Aufbau eines Kompetenzzentrums für nicht textuelle Medien (KNM) werden voraussichtlich ab 2013 die nötigen Ressourcen der TIB zur Verfügung stehen, um audiovisuelle Medien wie die IWFMedien für Wissenschaft und Forschung durch die TIB über das Internet serviceorientiert und nutzerfreundlich bereitzustellen. Die TIB macht es sich nun gemäß dem KNM-Konzept zur Aufgabe, die Bereitstellung der elektronischen Medien zum Einsatz in Forschung und Lehre über das Fachportal GetInfo und ein neu entstehendes Portal für nicht textuelle Medien bzw. multimediale Objekte zu ermöglichen. Die TIB hat für das KNM-Konzept bereits die erforderlichen technischen Vorarbeiten realisiert.
Im Rahmen des bereits unter 1. genannten Medienübertragungsvertrages sollen sämtliche die Medien der IWF betreffenden materiellen und immateriellen Rechte, soweit diese der IWF zustanden bzw. zustehen, auf die TIB übertragen werden. Die TIB wird die Medien der IWF aus allen Fächern in ihren Bestand einarbeiten und sie zur Verfügung stellen. Soweit aufgrund der Lizenzverträge der IWF rechtlich möglich, werden die Medien über die Portale der TIB online, aber auch - wenn vorhanden - als DVD oder CD-ROM zur Verfügung stehen. Da in vielen Fällen z. B. eine Zustimmung der Rechteinhaber zur Übertragung der Rechte auf die TIB und/oder zur Onlinebereitstellung der Filme nötig sein wird, erfolgt dies zeitlich versetzt.
Zu 3: Neben der Bereitstellung der elektronischen Medien über die TIB werden zukünftig die analogen Filmbestände über das Bundesarchiv (Filmar- chiv) für die Wissenschaft zugänglich sein. Der Abschluss eines hierfür erforderlichen Depositalvertrages zwischen TIB, Land Niedersachsen und Bundesarchiv steht kurz vor der Unterzeichung. Die dazugehörige Liste der Filmbestände der IWF wird derzeit von Mitarbeitern der TIB zusammen mit der IWF ausgearbeitet. Der ebenfalls kurz vor dem Abschluss stehende Medienübertragungsvertrag regelt zwischen TIB, IWF und Land Niedersachsen, dass alle analogen Filmmaterialien der IWF dem Bundesarchiv (Filmarchiv) innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss zur Archivierung übergeben werden sollen.
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 9. Dezember 2010 (Nds. GVBl. Seite 558) gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 u. a. nur für Verwaltungen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie für auf niedersächsischem Landesrecht beruhenden sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit 30 oder mehr Beschäftigten. Es gilt dagegen beispielsweise nicht für Unternehmen, an denen das Land mit Mehrheit beteiligt ist, bzw. für Unternehmen, die ganz in Landesbesitz sind, oder für Körperschaften des Landes, die auf Bundesrecht fußen.
1. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen nach einer Ausweitung des Geltungsbereichs des NGG auf Unternehmen in Landesbesitz bzw. auf Unternehmen, an denen das Land mit Mehrheit beteiligt ist, oder auf Körperschaften des Landes, die auf Bundesrecht fußen?
2. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in Unternehmen in Landesbesitz bzw. in Unternehmen, an denen das Land mit Mehrheit beteiligt ist?
3. Wird die Landesregierung politische Initiativen nach norwegischem Vorbild zur Änderung des Aktienrechts mit dem Ziel einer Quotenregelung für mehr Frauen in Führungspositionen unterstützen und, falls nein, warum nicht?
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 9. Dezember 2010 (Nds. GVBl. Sei- te 558) verfolgt das Ziel, Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu erleichtern und ihnen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Das NGG findet keine Anwendung auf Unternehmen und Gesellschaften des privaten Rechts, an denen das Land mit Mehrheit beteiligt ist oder die vollständig in Landesbesitz sind, sowie für Körperschaften unter Aufsicht des Landes, die auf Bundesrecht beruhen.
Zu 1: Für die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen, gleichzeitig aber auf Bundesrecht beruhen, war bereits beim NGG 1994 auf eine Einbeziehung in
den Geltungsbereich grundsätzlich verzichtet worden. Es handelt sich hier vor allem um die Sozialversicherungsträger. Vor dem Hintergrund, dass einige dieser Einrichtungen sich auf mehrere Bundesländer erstrecken und auf Staatsverträgen mit mehreren Ländern beruhen, wäre eine Einbeziehung problematisch geworden.