- Meine Damen und Herren, Sie können sich ja zu Wort melden. Jetzt hat Herr McAllister das Wort. Bitte schön!
Frau Heiligenstadt, Sie haben dann gefordert, dass die Kultusministerin und sogar der Ministerpräsident auftreten. Sie können doch nicht ernsthaft von Mitgliedern einer Landesregierung verlangen, dass sie auf einer Veranstaltung auftreten, bei der es zu Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und zu einem rechtswidrigen Zustand gekommen ist. Wo leben wir denn eigentlich?
Ich finde es, wie auch von den Vorrednern gesagt, absolut in Ordnung, dass die jungen Leute für ihre Themen auf die Straße gehen.
Aber vor dem Hintergrund der gestrigen Erfahrungen, dass linke Gruppen diese Demonstration für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert haben, ist bei aller Sympathie für das Engagement der Schülerinnen und Schüler mein Fazit aus dieser Debatte für dieses Haus: Ich bin froh und dankbar, dass es ein Bannmeilengesetz gibt. Dieses Gesetz wird es auch in Zukunft mit der Mehrheit dieses Hauses geben.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, gibt es vier Meldungen zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung. Meine Damen und Herren, ich verlese noch einmal diesen Paragrafen:
„Einem Mitglied des Landtages, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zum Wort gemeldet hat, ist das Wort nach Schluss der Besprechung zu erteilen.“
„Das Mitglied des Landtags darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es darf nicht länger als fünf Minuten sprechen.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann hat mich in seinem Wortbeitrag vorhin persönlich angegriffen. Herr Althusmann, ich weise die Beschuldigungen, die Sie hier gegen mich vorgebracht haben, entschieden zurück und fordere Sie auf, sich hier vor dem Landtag zu entschuldigen und sie zurückzunehmen.
Die Behauptung, ich hätte während der Demonstration dazu aufgefordert, Frau Heister-Neumann und Herr Wulff sollten herauskommen, und damit die Demonstranten angeheizt, ist gelogen. Das habe ich nicht getan.
Ich habe im Gegenteil mehrfach während der Demonstration versucht - das bestätigen Ihnen Presseberichte, und dazu können Sie Zeugen befragen -, die Demonstranten dazu zu bewegen, ihre Aussprache an anderer Stelle, nämlich am Opernplatz, mit den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen in einer Diskussion fortzusetzen.
Das erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB. Ich möchte Ihnen den Paragrafen zitieren.
(Hans-Dieter Haase [SPD]: Wir lassen uns von euch nicht beleidigen! - Wolf- gang Jüttner [SPD]: Sie müssen es nur zurücknehmen! So einfach ist das! - Gegenruf von David McAllister [CDU]: Ich habe „aufgetreten“ gesagt! - Weitere Zurufe - Unruhe)
Frau Korter, vielleicht warten Sie einen Moment. - Meine Damen und Herren, ich habe auch die Möglichkeit, die Sitzung zu unterbrechen und den Ältestenrat einzuberufen.
Ich bitte jetzt wirklich darum, dass wir Frau Korter zuhören, sodass sie ihre persönliche Bemerkung abgeben kann. Bitte schön!
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Wir werden das auf den Videos sehen! - Gegenruf von Johanne Modder [SPD]: Wir erwarten eine Entschuldi- gung! - Weitere Zurufe - Unruhe)
Herr Aller, nehmen Sie und alle, die auch noch stehen, bitte auf Ihren Sitzen Platz, sodass wir die Plenarsitzung ordnungsgemäß weiter durchführen können. Stellen Sie bitte auch die Gespräche ein!
Ich schlage vor, dass Frau Korter ihre persönliche Bemerkung noch einmal im Zusammenhang vortragen kann, und bitte die Fraktionen, dafür zu sorgen, dass wir das ordnungsgemäß abwickeln können. Bitte schön, Frau Korter!
Vielen Dank! Da so viel Unruhe war, muss ich den Zusammenhang noch einmal herstellen. Ich würde mich freuen, wenn Sie genau zuhören.
Herr Althusmann hat behauptet, ich hätte während der Demonstration dazu aufgefordert, dass Herr Ministerpräsident Wulff und Frau Heister-Neumann vor die Demonstranten treten, und die Demonstranten damit angeheizt. Das habe ich nicht getan. Das entspricht nicht der Wahrheit.
Ich habe im Gegenteil nachweislich diverser Presseberichte mehrfach dazu aufgerufen, die Diskussion über die Schulpolitik an anderer Stelle, nämlich am Opernplatz, fortzusetzen und die Bannmeile zu verlassen.
Sie wissen genau, dass Sie Ihre Behauptung nicht belegen können. Sie erfüllen damit den Tatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB.
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften … begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Wolfgang Jüttner [SPD]: Wenn man überzogen hat, muss man das einfach mal ein- gestehen! - Gegenruf von Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Immer ruhig blei- ben!)
Ich schlage Ihnen jetzt folgendes Verfahren vor - Sie machen es mir etwas einfacher, wenn Sie jetzt zuhören -: Zunächst arbeiten wir die beiden persönlichen Bemerkungen ab, die eingegangen sind, bevor Herr Jüttner ankündigt hat, dass seine Fraktion insgesamt eine persönliche Bemerkung für jeden Abgeordneten abgeben wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Äußerungen in erster Linie von Herrn Althusmann und Herrn Bode, die behauptet haben, es sei erwiesen, dass ich handgreiflich geworden sei, möchte ich auf das Entschiedenste zurückweisen. Diese Äußerungen sind unwahr! Das ist ganz wichtig.
Wahr ist, dass ich gestern, zwischen den Demonstrantinnen und Demonstranten und der Polizei stehend, deeskalierend gewirkt habe.
Leider waren Sie nicht dabei. Es war auch sehr mühselig; denn wahr ist, dass die Situation sehr angespannt war. Es drohten schlechte Bilder, dass etwa minderjährige Schülerinnen und Schüler von Polizisten gegriffen und weggeräumt werden müssen.