Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Zu 3: Zur Frage der Platzierung von Anlagen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Kombination von Windenergieanlagen und Algen- bzw. Muschelkultur gibt es nach Auskunft des von-ThünenInstitutes bisher keine Erkenntnisse. Kombinationen mit anderen Aquakulturanlagen, z. B. zur Kultur von hochwertigen Speisefischen (Preise von 5,00 bis 15,00 Euro pro kg) sind prinzipiell denkbar, allerdings geht der Trend dahin, derartige futterbasierte Aquakultursysteme auch für marine Arten eher an Land zu etablieren, um unter kontrollierten Bedingungen arbeiten und Emissionen kontrollieren zu können.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 13 der Abg. Ursula Helmhold und Helge Limburg (GRÜNE)

Missachtet der niedersächsische Innenminister die kommunale Selbstverwaltung?

Seit Jahren verfolgt der niedersächsische Innenminister die Fusion von Rettungsleitstellen. Seit dem Jahre 2004 gab es Planungen einer Arbeitsgruppe aus den Landkreisen Nienburg/Weser, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden sowie der Stadt Hameln, die verschiedene Optionen prüfte.

Im Vorgriff auf die weiteren Planungen haben sich die Stadt Hameln sowie die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden im Jahr 2006 entschieden, eine neue gemeinsame Leitstelle mit der Polizeiinspektion Hameln als sogenannte Kooperative Regionalleitstelle in Hameln zu erreichten. Der Betrieb wurde zum 1. August 2008 aufgenommen. Der Landkreis HamelnPyrmont hat den Landkreisen Nienburg/Weser und Schaumburg eine Beteiligung angeboten.

Die Berechnungen der Arbeitsgruppe hatten jedoch gezeigt, dass die Lösung Schaumburg/Nienburg vergleichbare Einsparpotenziale wie die Zusammenfassung aller fünf Kommunen bietet.

Im Mai 2007 wurden die Kostenträger und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport über die Fortführung der gemeinsamen Planungen der Landkreise Schaumburg und Nienburg informiert. Zum damaligen Zeitpunkt soll das Innenministerium die Zusammenlegung der beiden Leitstellen begrüßt haben, auch wenn es sich eine größere Fusion gewünscht habe. Die Kostenträger wiederum wollten eine Fusion nur unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Nach Vorliegen eines Gutachtens, das die Wirtschaftlichkeit der Zusammenarbeit von Schaumburg und Nienburg belegte, beschlos

sen die jeweiligen Kreisausschüsse im März bzw. Mai 2009, die Verhandlungen über die Fusion der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen fortzuführen mit dem Ziel der Errichtung einer gemeinsamen Rettungsleitstelle in Stadthagen.

Im Juni 2009 drängte Innenminister Schünemann jedoch darauf, erst noch ein weiteres Gutachten über die Zusammenlegung der Leitstellen in Auftrag zu geben, das nach Zeitungsberichten von Ministerium und Kostenträgern bezahlt werden soll.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum wollte der Innenminister trotz seiner im Jahre 2007 für die Pläne der Landkreise Nienburg und Schaumburg geäußerten Unterstützung eines bereits vorliegenden Gutachtens und bereits erfolgter Beschlüsse der Landkreise Schaumburg und Nienburg unbedingt ein weiteres Gutachten in Auftrag geben?

2. Welche Kosten entstehen dem Land durch das Gutachten?

3. Wie verträgt sich das Eingreifen des Innenministers mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung?

Fachliche und wirtschaftliche Aspekte haben in den vergangenen Jahren in Niedersachsen bei den kommunalen Gebietskörperschaften und der Polizei zu konzeptionellen Überlegungen hinsichtlich einer Reduzierung der Anzahl von Leitstellen geführt.

Die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden haben gemeinsam mit der Polizeidirektion Göttingen sehr frühzeitig Maßnahmen zur Fusion ihrer Leitstellen durchgeführt und als Ergebnis im August 2008 mit der Kooperativen Regionalleitstelle Weserbergland in Hameln die erste Leitstelle ihrer Art in der Bundesrepublik in Betrieb genommen. Der polizeiliche Zuständigkeitsbereich der Leitstelle erstreckt sich zurzeit auf den Bereich der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden und wird nach Einführung des Digitalfunks um die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg erweitert.

Die Landkreise Nienburg und Schaumburg haben sich von Beginn an gegen die sogenannte große Lösung in Form eines Beitritts zur Kooperativen Regionalleitstelle in Hameln gewandt und stattdessen eine eigene Integrierte Leitstelle „Nienburg/Schaumburg“ - die sogenannte kleine Lösung - favorisiert, da diese nach ihren Aussagen wirtschaftlicher sei.

In mehreren Gesprächen wurden die Landkreise durch die Kostenträger aufgefordert, in einem unabhängigen Gutachten die größere Wirtschaftlichkeit der angestrebten Lösung nachzuweisen. Die

Erstellung des entsprechenden Gutachtens wurde seitens der kommunalen Gebietskörperschaften zugesagt.

An den genannten Gesprächen haben bis Mitte 2007 auch Mitarbeiter des Innenministeriums teilgenommen, die eine Unterstützung auch der kleinen Lösung zugesagt haben, sofern sich diese auf der Basis des Gutachtens als die wirtschaftlichere Variante erweisen sollte.

Das durch die beiden Landkreise anschließend in Auftrag gegebene Gutachten konnte im Ergebnis aufgrund unterschiedlicher Erhebungs- und Bewertungsparameter nicht zu einer vergleichenden Betrachtung der beiden Modelle herangezogen werden.

Vor diesem Hintergrund hat der niedersächsische Innenminister die Landräte der Landkreise Schaumburg, Nienburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden sowie die Leiter der beiden größten Verbände der gesetzlichen Krankenkassen zu einem gemeinsamen Koordinierungsgespräch eingeladen, das am 29. Juni 2009 im Innenministerium stattfand und Aufschluss über die weitere Vorgehensweise geben sollte.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass alle Beteiligten in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen haben, die wirtschaftlichste Lösung in der Frage der Leitstellenstruktur erarbeiten zu lassen, mangels ausreichender Abstimmung die notwendige vergleichende Betrachtung - auch aus der Sicht der Kostenträger - allerdings nicht möglich ist.

Um den Prozess der Entscheidungsfindung zu beschleunigen, wurde durch den Innenminister das Angebot unterbreitet, ein verfahrensübergreifendes Gutachten über Personal- und Sachkosten auf der Basis gemeinsam abgestimmter Parameter erstellen zu lassen. In dieses Gutachten sollen auf der Basis der mittlerweile vorliegenden maßgeblichen Zahlen und Daten des Jahres 2008 die bisher erarbeiteten Ergebnisse einfließen. Darüber hinaus liegen nunmehr konkretere Erkenntnisse über die erforderlichen Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung des Digitalfunks vor, die Bestandteil der Begutachtung sein könnten.

Einigkeit konnte in dem Gespräch auch dahin gehend erzielt werden, dass auf Grundlage der wirtschaftlichsten Lösung eine Entscheidung zwischen beiden Modellen getroffen werden soll.

In Abstimmung mit den Leitern der beiden vertretenen Krankenkassenverbände wurde seitens des

Innenministers angeboten, die Kosten des Gutachtens je zur Hälfte vom Land Niedersachsen sowie den gesetzlichen Krankenkassen tragen zu lassen.

Mit Schreiben vom 28. September 2009 teilte Herr Landrat Eggers (LK Nienburg/Weser) dem Innenministerium mit, dass die Kreisausschüsse der Landkreise Nienburg/Weser und Schaumburg die Erstellung eines verfahrensübergreifenden Gutachtens unter Einbeziehung der bisherigen Arbeitsergebnisse einvernehmlich beschlossen hätten. Im Antwortschreiben des Innenministers vom 10. November 2009 hat dieser die Beschlüsse begrüßt und gleichzeitig angeregt, möglichst schnell eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Federführung des Landkreises Nienburg/Weser zur Vorbereitung des Gutachtens einzusetzen.

Eine konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe, die sich mit der Definition der Analyse- und Bewertungsparameter sowie der Auswahl des Gutachters befassen wird, hat bisher nicht stattgefunden. Vor diesem Hintergrund können zurzeit noch keine Aussagen zu Umfang und Kosten des ausstehenden Gutachtens getroffen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Es handelt sich bei dem Vorgang - wie geschildert - um Maßnahmen im Rahmen der Neuordnung der Leitstellenstruktur der niedersächsischen Gefahrenabwehrbehörden, die aufgrund ihres Abstimmungs- und Koordinierungscharakters das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung nicht tangieren.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 14 der Abg. Ronald Schminke und Sigrid Rakow (SPD)

Wie geht es weiter mit der Werra-WeserVersalzung? (Teil 1)

Auf der Homepage des runden Tisches „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ (http://www.runder-tisch-werra.de) wird in verschiedenen Kategorien/Themenfeldern über die Arbeit dieses Gremiums berichtet. Demnach hat das Unternehmen Kali und Salz AG (K+S) die Erlaubnis, Salzlauge in die Werra bis zu den Grenzwerten von 2 500 mg Chlorid und 90° deutscher Härte einzuleiten. Aufgrund der Beeinträchtigung der Ökosysteme von Werra und

Weser sollen diese Grenzwerte neu verhandelt werden. Dabei müssen jedoch auch wirtschaftlich realistische Alternativen für die Entsorgung der Salzlauge gefunden werden. Zu beachten sind dabei die Potenziale der derzeitigen Entsorgungswege (Versenkung, Aufhaldung, Spül- versatz, Einleitung) für Rückstände aus der Kaliproduktion und die Nachhaltigkeit von alternativen Lösungen.

Die o. g. Erlaubnis wurde im Dezember 2009 verlängert, obwohl die Beratungen am runden Tisch noch nicht abgeschlossen sind.

Der Homepage ist in der Themenspalte „Presseecho“ eine Aus- und Bewertung der Berichterstattungen zu entnehmen. Die aktuelle Aus- und Bewertung aus Oktober/November berichtet über die gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse der fünf Landtage aus Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen vom 9. November 2009. „Vor allem die Forderungen des Unternehmens, Niedersachsen solle sich an den Kosten für die Pipeline beteiligen, stieß auf Kritik“, ist hier zu lesen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwiefern wurde die Niedersächsische Landesregierung bei der Erteilung der neuen Genehmigung eingebunden, und wie schätzt sie die Konsequenzen auch in Bezug zur EUWasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ein?

2. Inwieweit ist das Land Niedersachsen in das Vorhaben, die Pipeline zu bauen, finanziell und rechtlich eingebunden, und wie schätzt sie diese Variante im Rahmen des betroffenen Nordseebereichs mit seinen Schutzstationen ein?

3. Wie schätzt die Landesregierung das Begehren von K+S ein, die die „Sammelgenehmigung bis 2027“ u. a. zur Versenkung, Aufhaldung, Spülversatz und gegebenenfalls auch Flutung der Gruben betrifft?

Die Landesregierungen von Hessen und Thüringen haben im Jahre 2008 einen runden Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ eingerichtet, um Möglichkeiten einer mittel- bis langfristigen Lösung für die Aufrechterhaltung der Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Werrarevier unter Berücksichtigung von Anforderungen des Gewässerschutzes transparent zu erörtern. Die Niedersächsische Landesregierung nimmt an den Beratungen des runden Tisches teil. Nach derzeitigem Stand wird der runde Tisch seine Beratungen im Februar 2010 abschließen und den Landesregierungen von Hessen und Thüringen eine Empfehlung unterbreiten.

Am 2. April 2009 schlossen die Länder Hessen und Thüringen auf Initiative ihrer Landtage eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Firma K+S Kali GmbH, und zwar unabhängig und losge

löst von den Beratungen des runden Tisches und ohne Beteiligung der Weser-Unterlieger-Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Mit der Vereinbarung wurde ein Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen sich Konzipierung, Planung und Umsetzung künftiger Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kaliproduktion bewegen sollten, an der mehrere Tausend Arbeitsplätze hängen. Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Vorgehensweise gegenüber den Ländern Hessen und Thüringen ausdrücklich missbilligt. Materielle und verfahrensrechtliche gesetzliche Vorgaben und Anforderungen werden von der Vereinbarung allerdings nicht berührt, und es wurden keine inhaltlichen Vorfestlegungen für verwaltungsbehördliches Handeln getroffen, sodass aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung keine Möglichkeit gesehen wurde, dagegen rechtliche Schritte zu unternehmen.

Im Kern trifft die öffentlich-rechtliche Vereinbarung Regelungen zu einer gestuften Erarbeitung von Handlungskonzepten durch die K+S Kali GmbH:

a) Erarbeitung einer Gesamtstrategie, mit der die Versenkung flüssiger Rückstände in Hessen beendet und die Salzwasserableitungen in Werra und Weser weiter reduziert werden, sowie