Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

a) Erarbeitung einer Gesamtstrategie, mit der die Versenkung flüssiger Rückstände in Hessen beendet und die Salzwasserableitungen in Werra und Weser weiter reduziert werden, sowie

b) Erarbeitung eines die Gesamtstrategie konkretisierenden integrierten Maßnahmenkonzepts mit einer Darstellung geplanter Maßnahmen für jeweils konkret zu benennende Umsetzungszeiträume.

Die Gesamtstrategie wurde am 31. Mai 2009 und das integrierte Maßnahmenkonzept am 31. Oktober 2009 vorgelegt. Nach Angaben der Firma K+S Kali GmbH beläuft sich das Investitionsvolumen für die dort vorgesehenen Maßnahmen auf rund 360 Millionen Euro. Der Bau einer Salzwasserpipeline zur Nordsee ist nicht Gegenstand des Konzeptes. Die Inhalte des Konzeptes wurden dem Niedersächsischen Landtag von der Firma K+S in einer Anhörung des Umweltausschusses am 28. September 2009 und in einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen und Thüringen am 9. November 2009 vorgestellt. Die Vertreter von K+S machten auf diesen Veranstaltungen auch deutlich, dass das Unternehmen nicht mehr als 360 Millionen Euro investieren könne und es im Übrigen den vom runden Tisch favorisierten Bau einer Salzwasserpipeline als eine Infrastrukturmaßnahme ansehe, die von der öffentlichen Hand, nicht jedoch von K+S zu finanzieren sei.

Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 27. November 2009 wurde der bestehende Härtegrenzwert für die Salzwassereinleitung um weitere drei Jahre verlängert. Mit dem Härtegrenzwert wird insbesondere der Magnesiumgehalt geregelt. Die beabsichtigte Verlängerung war zuvor am 25. September 2009 in einer Arbeitsgruppe und am 10. November 2009 am runden Tisch ausführlich erörtert worden mit dem Ergebnis, dass ohne erhebliche Produktionseinschränkung mit entsprechender Auswirkung auf die vorhandenen Arbeitsplätze nur ein geringer Spielraum für eine kurzfristige Senkung des Härtegrenzwertes besteht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung wurde bei der Verlängerung der Genehmigung für den bestehenden Härtegrenzwert um weitere drei Jahre von der zuständigen hessischen Behörde (Re- gierungspräsidium Kassel) nicht beteiligt, sie hat jedoch an den diesbezüglichen Erörterungen des runden Tisches teilgenommen und ist seiner Empfehlung beigetreten, dass derzeit nur ein geringer Spielraum für eine kurzfristige Senkung des Härtegrenzwertes besteht. Nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung muss hierüber im Zuge der Entscheidung über eine neue wasserrechtliche Erlaubnis, die Ende 2012 ansteht, gemeinsam mit anderen wichtigen Parametern (ins- besondere Chlorid) unter Berücksichtigung der Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie und des am 22. Dezember 2009 veröffentlichten Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Weser zusammenhängend neu befunden werden.

Zu 2: Die Niedersächsische Landesregierung hat sich bisher am runden Tisch stets gegen den Bau einer Salzwasserpipeline ausgesprochen und hält die Vorstellung von K+S, dies als öffentliche Infrastrukturmaßnahme zu realisieren und zu finanzieren, für unrealistisch. Sollte dennoch ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, wären niedersächsische Belange über die Einbindung der Genehmigungsbehörden zu berücksichtigen, z. B. zur raumordnerischen Abstimmung oder zur wasserrechtlichen Prüfung. Eine Einleitung von Produktionsabwässern der hessisch-thüringischen Kaliindustrie über eine Pipeline in die Nordsee kommt daher nach Auffassung der Landesregierung nicht in Betracht. Sollte dies dennoch weiter verfolgt werden, ist nach erster fachlicher Einschätzung die am wenigsten schädliche Einleitstelle der Bereich der Innenjade einschließlich des

sich anschließenden Bereichs nordöstlich der Inseln zu suchen.

Zu 3: In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 2. April 2009 zwischen der K+S Kali GmbH, dem Land Hessen und dem Land Thüringen heißt es:

„Die Vertragspartner sehen längerfristig geltende integral gestaltete wasserrechtliche Erlaubnisse als geeignet an, K+S für die durchzuführenden Maßnahmen und für den langfristigen Erhalt der Kaliproduktion in Hessen und Thüringen die erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit einzuräumen.“

Die Firma K+S Kali GmbH hat dies in ihrem integrierten Maßnahmenkonzept wie folgt näher konkretisiert:

„Unter einer längerfristigen Erlaubnis verstehen wir eine Regelung, die uns die notwendige Investitionssicherheit für das Maßnahmenpaket gibt. Wir werden deshalb eine gehobene Erlaubnis mit einer Laufzeit bis Ende 2027 beantragen. Dies entspricht dem Zeitpunkt, bis zu dem die Fristen der Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands von Werra und Weser verlängert werden können. Danach muss gegebenenfalls neu über eine dauerhafte Abweichung von den Bewirtschaftungszielen entschieden werden.“

Die Notwendigkeit der Abstimmung und materiellen Integration der verschiedenen rechtlichen Zulassungsverfahren ergibt sich aus der Komplexität der Sachlage, beispielsweise aus der Interdependenz von Einleitungen in die Werra und Versenkungen in den Untergrund. Die Anforderungen aus den einzelnen Rechtsbereichen bleiben davon unberührt. Inwieweit sich diese Anforderungen tatsächlich integrieren lassen, bedarf der sachlichen und rechtlichen Prüfung im Einzelnen. Die Vorstellung des Unternehmens, eine solche Genehmigung oder integrierte Genehmigungen mit einer Laufzeit bis 2027 zu erhalten, hat nach Auffassung der Landesregierung angesichts der Notwendigkeit, die Versenkung von Salzwasser zügig zu beenden, wenig Realitätsgehalt.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 15 der Abg. Sigrid Rakow und Ronald Schminke (SPD)

Wie geht es weiter mit der Werra-WeserVersalzung? (Teil 2)

Auf der Homepage des runden Tisches „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ (http://www.runder-tisch-werra.de) wird in verschiedenen Kategorien/Themenfeldern über die Arbeit dieses Gremiums berichtet. Demnach hat das Unternehmen Kali und Salz AG (K+S) die Erlaubnis, Salzlauge in die Werra bis zu den Grenzwerten von 2 500 mg Chlorid und 90° deutscher Härte einzuleiten. Aufgrund der Beeinträchtigung der Ökosysteme von Werra und Weser sollen diese Grenzwerte neu verhandelt werden. Dabei müssen jedoch auch wirtschaftlich realistische Alternativen für die Entsorgung der Salzlauge gefunden werden. Zu beachten sind dabei die Potenziale der derzeitigen Entsorgungswege (Versenkung, Aufhaldung, Spül- versatz, Einleitung) für Rückstände aus der Kaliproduktion und die Nachhaltigkeit von alternativen Lösungen.

Die o. g. Erlaubnis wurde im Dezember 2009 verlängert, obwohl die Beratungen am runden Tisch noch nicht abgeschlossen sind.

Der Homepage ist in der Themenspalte „Presseecho“ eine Aus- und Bewertung der Berichterstattungen zu entnehmen. Die aktuelle Aus- und Bewertung aus Oktober/November berichtet über die gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse der fünf Landtage aus Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen vom 9. November 2009. „Vor allem die Forderungen des Unternehmens, Niedersachsen solle sich an den Kosten für die Pipeline beteiligen, stieß auf Kritik“, ist hier zu lesen. „Überwiegend wird jedoch im Hinblick auf die Sitzung der Umweltausschüsse davon gesprochen, dass die Salzpipeline nach wie vor strittig sei“, so auf der Homepage (http://www.runder-tisch- werra.de/index.php?parent=1184) zu lesen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Versenkung, Einleitung, Aufhaldung oder auch der Spülversatz, wurden hier Änderungen (gegebe- nenfalls von Bergrecht auf Abfallrecht) vorgenommen, und welche Einflussmöglichkeiten hat hier das Land Niedersachsen?

2. Welche Zuschussanträge für die Umsetzung der EU-WRRL im Einzugsgebiet der Werra und der Weser wurden in den Jahren 2008 und 2009 gestellt, und welche wurden in welcher Höhe an welchen Antragsteller für welchen Zweck bewilligt?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Forderung - u. a. von der Werra-Weser-Anrainerkonferenz - nach der Anwendung „Stand der Technik in der Kaliindustrie“ ein, und wie wurde nach Einschätzung der Landesregierung dieses Thema am runden Tisch aufgearbeitet?

Die Landesregierungen von Hessen und Thüringen haben im Jahre 2008 einen runden Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ eingerichtet, um Möglichkeiten einer mittel- bis langfristigen Lösung für die Aufrechterhaltung der Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Werrarevier unter Berücksichtigung von Anforderungen des Gewässerschutzes transparent zu erörtern. Die Niedersächsische Landesregierung nimmt an den Beratungen des runden Tisches teil. Nach derzeitigem Stand wird der runde Tisch seine Beratungen im Februar 2010 abschließen und den Landesregierungen von Hessen und Thüringen eine Empfehlung unterbreiten.

Am 2. April 2009 schlossen die Länder Hessen und Thüringen auf Initiative ihrer Landtage eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Firma K+S Kali GmbH, und zwar unabhängig und losgelöst von den Beratungen des runden Tisches und ohne Beteiligung der Weser-Unterlieger-Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Mit der Vereinbarung wurde ein Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen sich Konzipierung, Planung und Umsetzung künftiger Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kaliproduktion bewegen sollten, an der mehrere Tausend Arbeitsplätze hängen. Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Vorgehensweise gegenüber den Ländern Hessen und Thüringen ausdrücklich missbilligt. Materielle und verfahrensrechtliche gesetzliche Vorgaben und Anforderungen werden von der Vereinbarung allerdings nicht berührt, und es wurden keine inhaltlichen Vorfestlegungen für verwaltungsbehördliches Handeln getroffen, sodass aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung keine Möglichkeit gesehen wurde, dagegen rechtliche Schritte zu unternehmen.

Im Kern trifft die öffentlich-rechtliche Vereinbarung Regelungen zu einer gestuften Erarbeitung von Handlungskonzepten durch die K+S Kali GmbH:

a) Erarbeitung einer Gesamtstrategie, mit der die Versenkung flüssiger Rückstände in Hessen beendet und die Salzwasserableitungen in Werra und Weser weiter reduziert werden, sowie

b) Erarbeitung eines die Gesamtstrategie konkretisierenden integrierten Maßnahmenkonzepts mit einer Darstellung geplanter Maßnahmen für

jeweils konkret zu benennende Umsetzungszeiträume.

Die Gesamtstrategie wurde am 31. Mai 2009 und das integrierte Maßnahmenkonzept am 31. Oktober 2009 vorgelegt. Nach Angaben der Firma K+S Kali GmbH beläuft sich das Investitionsvolumen für die dort vorgesehenen Maßnahmen auf rund 360 Millionen Euro. Der Bau einer Salzwasserpipeline zur Nordsee ist nicht Gegenstand des Konzeptes. Die Inhalte des Konzeptes wurden dem Niedersächsischen Landtag von der Firma K+S in einer Anhörung des Umweltausschusses am 28. September 2009 und in einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen und Thüringen am 9. November 2009 vorgestellt. Die Vertreter von K+S machten auf diesen Veranstaltungen auch deutlich, dass das Unternehmen nicht mehr als 360 Millionen Euro investieren könne und es im Übrigen den vom runden Tisch favorisierten Bau einer Salzwasserpipeline als eine Infrastrukturmaßnahme ansehe, die von der öffentlichen Hand, nicht jedoch von K+S zu finanzieren sei.

Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 27. November 2009 wurde der bestehende Härtegrenzwert für die Salzwassereinleitung um weitere drei Jahre verlängert. Mit dem Härtegrenzwert wird insbesondere der Magnesiumgehalt geregelt. Die beabsichtigte Verlängerung war zuvor am 25. September 2009 in einer Arbeitsgruppe und am 10. November 2009 am runden Tisch ausführlich erörtert worden mit dem Ergebnis, dass ohne erhebliche Produktionseinschränkung mit entsprechender Auswirkung auf die vorhandenen Arbeitsplätze nur ein geringer Spielraum für eine kurzfristige Senkung des Härtegrenzwertes besteht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat hierzu Stellungnahmen der Länder Hessen und Thüringen eingeholt.

Die Einleitung in Hessen erfolgt gemäß §§ 2, 7 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245) in Verbindung mit § 19 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 18. Dezember 2002 (GVBl. I 2003, S. 10) aufgrund einer bis zum 30. November 2012 befristeten Erlaubnis. Die Einleitung ist nach Menge und Konzentration so zu steuern, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastungen und diffusen Einträge sowie der Einlei

tungen des Standortes Unterbreizbach im Wasser der Werra am Pegel Gerstungen die Grenzwerte von 90°dH (Gesamthärte) und 2 500 mg/l Chlorid nicht überschritten werden. Bezüglich des Härtegrenzwertes war die Erlaubnis bis zum 30. November 2009 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Härtegrenzwert zu überprüfen und eventuell anzupassen. Er wurde am 27. November 2009 gemäß § 5 WHG neu festgesetzt mit 90 dH. Im Übrigen gilt die Erlaubnis für die Einleitung in allen Bestandteilen fort. Die Versenkung des als Folge der Verarbeitung von Rohsalzen zu Fertigfabrikaten an den Standorten Hattorf und Wintershall anfallende Salzabwasser einschließlich Haldenwasser aus dem Werk Werra in den Untergrund (Plattendolomit) erfolgt gemäß § 7 WHG in Verbindung mit § 76 Abs. 2 HWG in der Fassung vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305) aufgrund einer bis zum 30. November 2011 befristeten Erlaubnis. Die Aufhaldung erfolgt gemäß § 55 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) aufgrund von bergrechtlichen Planfeststellungen und Betriebsplanzulassungen. Änderungen von Bergrecht auf Abfallrecht wurden nicht vorgenommen, da sie nicht erforderlich waren. Spülversatz wird lediglich im Grubengebäude Unterbreizbach durchgeführt. Eine Versenkung von Salzabwässern erfolgt in Thüringen nicht.

Das Land Niedersachsen hat auf die Gestaltung der Genehmigungserteilung durch Hessen und Thüringen keine unmittelbare Einflussmöglichkeit. Soweit eine Betroffenheit Niedersachsens gegeben ist und durch die Entscheidungen Beeinträchtigungen zu besorgen sind, könnte gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung der Streitigkeit zwischen den Ländern erfolgen.

Zu 2: Ein Zuschussantrag der Firma K+S zum Bau einer Salzwasserpipeline liegt der Landesregierung bisher nicht vor. Zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen hat die Landesregierung am 3. November 2009 ein umfangreiches Maßnahmenprogramm mit einem finanziellen Umfang von rund 125 Millionen Euro bis 2015 beschlossen und am 22. Dezember 2009 veröffentlicht. Im Haushaltsplan 2010 sind hierfür im Einzelplan 15 Kapitel 15 52 Titelgruppen 70 bis 72 entsprechende Haushaltsmittel u. a. für Zuwendungen im Bereich Grundwasserschutz, Fließgewässerentwicklung, Seensanierung und Meeresschutz veranschlagt. Die Abwicklung der Förderprogramme wird erst in den nächsten Monaten beginnen.

Zu 3: Nach Auffassung der Landesregierung wird der in einschlägigen Normen wie z. B. § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes definierte „Stand der Technik“ im vorliegenden Fall eingehalten, daneben entspricht die im Werrarevier derzeit von der Firma K+S praktizierte Methode der Salzlaugenentsorgung sogar dem von der EU-Kommission im Juli 2004 veröffentlichten Merkblatt „Best Available Techniques Reference Document on Management of Tailings and Waste-Rock in Mining Activities“ (BVT-Merkblatt zum „Manage- ment von Bergbauabfällen und Taubgestein“). Die Landesregierung ist jedoch der Auffassung, dass der Forschungs- und Entwicklungsbedarf für die Behandlung von Abwässern der Kaliproduktion noch nicht ausgeschöpft ist, und sie hat gegenüber den runden Tisch bereits sehr frühzeitig einen weltweiten Ideenwettbewerb angeregt, mit dem innovative Verfahren für die Behandlung von Kaliabwässern erkundet werden sollten. Der Vorschlag fand am runden Tisch keine Mehrheit. Der runde Tisch hat vielmehr mehrheitlich neue (Entsalzungs- )Verfahren aus Kostengründen verworfen. Die Landesregierung hält an ihrer seinerzeit am runden Tisch geäußerten Auffassung fest, insbesondere nachdem ausweislich des integrierten Maßnahmenkonzepts der Firma K+S entsprechende Verfahren wie die Laugeneindampfung bereits vorgesehen sind.

Anlage 13

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 16 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Schulassistenten an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen: Wie sind die „Unwuchten“ bei der flächendeckenden Verteilung entstanden?

Nach einer Aufstellung des Kultusministeriums ist die Anzahl der Schulassistenten an den allgemeinbildenden Schulen in den niedersächsischen Landkreisen äußerst unterschiedlich. Unklar bleibt, wie diese Verteilung entstanden ist. So gibt es z. B. an den Schulen im Landkreis Harburg 25 Schulassistenten, im Landkreis Stade 20, im Landkreis Osterholz-Scharmbeck 15 und im Landkreis Soltau-Fallingbostel nur 12.

Auf Nachfrage bei Schulen ohne Assistenz wird klar, dass der Bedarf und die Wichtigkeit unbestritten sind. Anscheinend fehlen aber Informationen über Antragsmöglichkeiten. Auch soll es Hinweise auf einen konkreten Einstellungsstopp der Landesschulbehörde geben. Manche Schulen sind wegen der knappen Lehrerver

sorgung nicht bereit, für die Beschäftigung von Assistenzpersonen auf Anrechnungsstunden für Lehrkräfte zu verzichten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sind die Bedingungen zur Beschäftigung von Schulassistenzpersonal in den jeweiligen Schulformen im allgemeinbildenden Schulbereich, und hat jede Schule ein Recht auf solche Assistenz nach § 53 Abs. 1 NSchG?

2. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die in der Vorbemerkung beschriebenen „Unwuchten“ in der Verteilung, und nach welchen Kriterien werden die Stellen verteilt?

3. Wie werden die Aufgaben des Landespersonals (z. B. IT-Bereich) von denen des Personals des Schulträgers hier abgegrenzt, und gibt es einen Einstellungsstopp vonseiten des Landes?

Schule ist mehr als die Summe von Unterrichtsstunden nach Stundentafel. Neben der Erteilung von Unterricht führen Lehrkräfte eine Vielzahl von Tätigkeiten aus. Gemäß § 51 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind Lehrkräfte neben der Erteilung von Unterricht verpflichtet, Aufgaben im Rahmen der Eigenverwaltung von Schule und andere schulische Aufgaben wahrzunehmen. Für besondere Belastungen werden den Schulen gemäß § 15 der Arbeitszeitverordnung in Abhängigkeit von der Anzahl der Klassen Stunden zur Verfügung gestellt.