Nein. - Meine Damen und Herren, solche Sprüche machen deutlich, dass es diesen Gruppen eben nicht um eine geordnete rechtsstaatliche Verfolgung polizeilicher Übergriffe geht,
sondern um Einschüchterung und Bedrohung unserer Polizei. Das werden wir nicht zulassen. Deswegen werden wir diesen Antrag auch in Abstimmung mit den Polizistinnen und Polizisten - hier wurden die Gewerkschaften genannt; uns liegen Äußerungen von DGB und DPolG vor, die sich gegen eine Kennzeichnungspflicht aussprechen - heute ablehnen.
Meine Damen und Herren, es gibt zwei Wünsche auf Kurzinterventionen, und zwar zunächst von Frau Zimmermann und dann von Herrn Briese. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Modder, ich habe zwei Fragen. Sie haben immer von Namensschildern gesprochen. Dass man in diesem Fall natürlich Übergriffe zu
Hause erwarten kann, ist gar keine Frage. So weit gehen wir ja mit. Ich habe aber in meinen Ausführungen zweimal ausdrücklich betont, dass man sich auch für eine Verschlüsselung entscheiden kann, sodass die Polizisten hinterher identifiziert werden können. Es geht nämlich darum, dass nicht nur die Polizisten geschützt werden - was ja völlig richtig ist -, sondern auch die Demonstranten. Die Demonstranten haben bei einer Gruppe von Polizisten in schwarzen Anzügen mit riesigen Schienbeinschonern und großen Helmen, sodass man nicht einmal die Gesichter sehen kann, keine Chance, sich gegen Übergriffe zu wehren, die es ja durchaus gegeben hat.
(Editha Lorberg [CDU]: Warum soll man bei den Polizisten wohl nicht die Gesichter sehen? Fragen Sie sich das doch einmal!)
Meine erste Frage bezieht sich also darauf, dass ich nicht für ein Namensschild, sondern für eine Verschlüsselung eintrete.
Meine zweite Frage lautet: Wie wollen Sie dann, wenn Sie dem nicht zustimmen, den Schutz der Demonstranten gewährleisten? Denn er ist objektiv nicht gewährleistet.
Meine Damen und Herren, die zweite Kurzintervention kommt von Herrn Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!
Es ist überhaupt keine Frage - da bin ich mir sehr sicher -, dass jeder hier im Landtag jegliche Form von Gewalt gegen Polizei verurteilt. Jeglicher Auf
Erstens. Ich frage mich allerdings schon ein wenig, in welchem sachlichen Zusammenhang das Problem von Gewalt gegen Polizisten - das wir haben; dagegen brauchen wir auch Maßnahmen - mit der Forderung nach einer Kennzeichnung von Polizisten steht. Ich sehe diesen sachlichen Zusammenhang in keiner Weise.
Zweitens. Frau Modder, Sie haben bei der Anhörung anscheinend nicht richtig zugehört. Dort hat der Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft auf meine Rückfrage, ob er sich denn vorstellen könne, eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Verbänden einzuführen, ziemlich eindeutig gesagt: Ja, in anonymisierter Form könne er sich das sehr gut vorstellen.
Damit kann es auch nicht zu einer Gefährdung der Familien kommen, wie Sie das hier immer wieder skizzieren. Das ist ein Schutzargument bzw. falsches Gegenargument, das Sie hier anführen. Insofern bitte ich Sie, etwas Sachlichkeit walten zu lassen und die entsprechenden Argumente abzuwägen.
Drittens. Ich finde es unlauter, hier solche perfiden Einzelfälle von - natürlich völlig verkehrten - Aufrufen zu Gewalt gegen Polizei anzuführen. Diese Aufrufe sind absolut zu verurteilen; das ist keine Frage. Auf der anderen Seite haben wir durch ständiges Bemühen aber auch erreicht, dass diese Vorfälle nicht massenweise vorkommen.
Tun Sie also nicht so, als ob die allermeisten Demonstranten polizeifeindlich eingestellt sind. Das sind sie nicht.
Meine Damen und Herren! Wie ich vorhin schon gesagt habe, stehen wir auch in engen Gesprächen mit den Polizistinnen und Polizisten. Sie müssen einmal hören, was die Polizistinnen und Polizisten sagen, die in diese Einsätze gehen. Ich spreche nicht über den normalen Alltag, sondern ich spreche über die Einsätze, bei denen ein Gruppenführer oder Einsatzleiter den Einsatzbefehl gibt.
Das Problem besteht nicht in der Identifizierung. Das Problem besteht doch an ganz anderer Stelle: Wenn die Polizistinnen und Polizisten identifiziert sind, die Übergriffe getätigt haben, dann sagen sie ganz oft nicht gegeneinander aus. Das ist das eigentliche Problem, nicht die Identifizierung. Denn auch bei geschlossenen Einsätzen kann durch die Kennzeichnung der Helme oder die Balkenkennzeichnung geklärt werden, zu welcher Einheit sie gehören.
Die von mir zitierten Sprüche sind natürlich zu verurteilen, deswegen habe ich sie angeführt. Ich will Ihnen das noch einmal ganz deutlich sagen: Diese Sprüche erzeugen bei den Polizeikräften Angst, wenn sie in solche Einsätze gehen. Denn sie fürchten dann, dass sie identifiziert und für etwas zur Verantwortung gezogen werden, das sie zum Teil gar nicht zu verantworten haben. Deswegen lehnen wir die Kennzeichnungspflicht sowohl mit Namen als auch mit Nummern ab.
Sehr geehrte Frau Modder, ich habe mich sehr über Ihre Rede gefreut. Ich darf Ihnen im Namen der CDU-Fraktion Dank aussprechen.
Ein zweites Wort richtet sich an Herrn Briese: Ich möchte darauf hinweisen, dass Polizei nach wie vor Ländersache ist. Ich habe die große Freude, hier für die CDU-Fraktion des Niedersächsischen Landtages zu sprechen. Deshalb sage ich drittens - an Frau Zimmermann gerichtet -: Die CDUFraktion lehnt Ihren Antrag ab.
Meine Damen und Herren, wir wollen nicht, dass alle Polizistinnen und Polizisten während ihrer dienstlichen Tätigkeit durch das Tragen eines Namensschildes oder einer Dienstnummer zusätzlich kenntlich gemacht werden. Dies habe ich für meine Fraktion bereits in der letzten Plenarsitzung am 18. März deutlich gesagt und entsprechend begründet.
In der Innenausschusssitzung in der letzten Woche haben die Fraktionen ihre Standpunkte nochmals ausgetauscht. Es ist eben nicht so, Herr Briese, wie Sie deutlich machen, dass die Gewerkschaften in der Sache falsch liegen. Wir beziehen uns vielmehr auf die Stellungnahmen der Polizeigewerkschaften. Insbesondere die der GdP und der DPolG bestärken uns in der Meinung, dass nach der geltenden Geschäftsanweisung der Polizei die eingesetzten Beamten jederzeit identifiziert und zugeordnet werden können.