- Wiederansiedlungsprojekte zur Unterstützung natürlicher Ausbreitungstendenzen in geeigneten Gebieten.
Die in der Harzregion entstehende, auf das niedersächsische Wiederansiedlungsprojekt zurückgehende Luchspopulation leistet in diesem Kontext einen wichtigen Beitrag.
Am 28. Mai dieses Jahres wurde eine im Auftrag des niedersächsischen Umweltministeriums von dem Historiker Dr. Anselm Tiggemann erstellte Expertise „Gorleben als Entsorgungs- und Endlagerstandort - Der niedersächsische Auswahl- und Entscheidungsprozess“ vorgestellt. Sie deckt den Zeitraum Januar 1976 bis Februar 1977 ab.
1. Unter welchen sachlichen, finanziellen, zeitlichen und sonstigen Randbedingungen und Umständen kam es zu der Vergabe des Werkvertrags an Herrn Dr. Tiggemann?
2. Wurden alle niedersächsischen Akten, die der Historiker einsehen konnte, auch den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags - die bereits im November 2008 die Vorlage der mit der Standortentscheidung für Gorleben und dem weiteren Fortgang verbundenen Akten beantragt hatten - in gleichem Umfang, gleicher Tiefe und gleicher Vollständigkeit zur Verfügung gestellt?
3. Bei welcher Behörde und in welchen Akten wurden die Teile einer weiteren Studie der KEWA von 1976 zu Standorten für das damals geplante „nukleare Entsorgungszentrum“ aufbewahrt?
In der öffentlichen Diskussion zum Thema „Gorleben als möglicher Standort eines Endlagers für radioaktive Abfälle“ wurde immer wieder der Vorwurf erhoben, die Entscheidung der damaligen CDU- und FDP-geführten Landesregierung unter Ministerpräsident Albrecht am 22. Februar 1977 für Gorleben wäre ausschließlich durch politisches Kalkül zustande gekommen. Eine sachbezogene Abwägung aufgrund eines fachwissenschaftlich begründeten Kriterienkataloges hätte nicht stattgefunden, vielmehr sei Gorleben aus anderen Erwägungen, z. B. aus Gründen geringer touristischer Relevanz oder wegen seiner Randlage zur Grenze der damaligen DDR, ausgewählt worden. Dieser vermeintliche Mangel wurde von Kritikern des Projektes bis heute als eines der Hauptargumente
Nunmehr ist durch die vom Historiker Dr. Anselm Tiggemann erstellte Expertise und durch die darin offengelegten zeithistorisch gesicherten Fakten plausibel und nachvollziehbar belegt worden, dass der Standort Gorleben nicht willkürlich, sondern wissenschaftlich fundiert ausgewählt wurde. Diese wissenschaftliche Expertise trägt zur Transparenz und Versachlichung der Diskussionen über den Standort Gorleben bei.
Zu 1: Im Rahmen der Sitzung der Niedersächsischen Landesregierung am 13. Oktober 2009 wurde darüber unterrichtet, dass zur Versachlichung der Debatte zur Entscheidung, den Salzstock Gorleben als Standort für ein mögliches nukleares Entsorgungszentrum für radioaktive Abfälle zu erkunden, eine Sachverhaltsaufarbeitung durch einen oder zwei Wissenschaftler durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) in Auftrag gegeben wird.
Die Auswahl fiel auf den Historiker Dr. Anselm Tiggemann, der bereits als Autor der Dissertation „Die ‚Achillesferse’ der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland: Zur Kernenergiekontroverse und Geschichte der nuklearen Entsorgung von den Anfängen bis Gorleben 1955 bis 1985“ und wegen weiterer Publikationen betreffend die Historie um Gorleben eine besondere fachliche Reputation erworben hatte.
Am 4. November 2009 wurde zwischen Dr. Tiggemann und dem NMU ein Werkvertrag über die Erstellung einer wissenschaftlichen Expertise zur Vorauswahl des Standortes Gorleben mit einem Leistungsumfang von 23 890 Euro abgeschlossen. Die vereinbarte Leistung wurde zum 5. Mai 2010 vertragsgemäß erbracht.
Zu 2: Alle vom NMU zur Verfügung gestellten und von Dr. Tiggemann ausgewerteten Landesakten betreffend Gorleben als Standort des nuklearen Entsorgungszentrums Gorleben sind auch dem Landtag im Rahmen des nach Artikel 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung gestellten Aktenvorlagebegehrens zur Verfügung gestellt worden.
Zu 3: Die Teile der weiteren KEWA-Studie von 1976 wurden in einer Akte der „Interministeriellen Arbeitsgruppe Entsorgungszentrum“ aufbewahrt. Es handelt sich um eine Akte des Niedersächsi
Mobbing ist ein breites gesellschaftliches Problem, welches leider auch im Bereich der Schulen auftritt. Schülerinnen und Schüler sind dann Opfer von Mobbing, wenn sie innerhalb ihrer sozialen Bezugsgruppe, also beispielsweise in ihrer Schulklasse, der Gewalt von Mitschülern ausgesetzt sind. Gleichwohl handelt es sich nicht bei jedem Streit zwischen Schülern um einen Mobbingvorfall.
Damit tatsächliche Mobbingprozesse an Schulen erkannt sowie den Lehrern angemessene Maßnahmen zur Intervention und Prävention solcher Mobbingvorfälle an die Hand gegeben werden können, hat die Landesschulbehörde im Jahr 2007 am Standort Braunschweig das Projekt „Mobbing-Interventions-Teams in der Schule“ (MIT) ins Leben gerufen. Das MIT wird seitdem als Qualifizierungsmaßnahme über die regionale Lehrerfortbildung von der Landesschulbehörde zur gezielten Unterstützung der Schulen in den Sekundarstufen I und II angeboten. Bisher haben sich 33 Schulen aus der Region Braunschweig an diesem Qualifizierungsprojekt beteiligt.
Um gelungene Praxis mit MIT an Schulen auszutauschen und das Projekt weiterzuentwickeln, fand am 31. Mai 2010 in Braunschweig ein erstes überregionales Praxis Forum „Mobbing-Interventions-Team in der Schule“ statt.
1. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, um die Erfolge des Projektes MIT mit weiteren Maßnahmen im Kampf gegen Mobbing an Schulen zu flankieren?
3. Gibt es vergleichbare Projekte im Kampf gegen Mobbing an Schulen in anderen Bundesländern, und, wenn ja, plant die Landesregierung deren Überprüfung auf Eignung für Schulen in Niedersachsen?
Mobbing ist eine Form offener und/oder subtiler Gewalt, die vorsätzlich gegen Personen über längere Zeit mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung angewendet wird und auch in Schulen verbreitet ist. Eine repräsentative Studie der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität aus dem Jahr 2006
mit über 1 100 in die Untersuchung einbezogenen Kindern und Jugendlichen ermittelte rund 4 % ernsthaft von Mobbing Betroffene. Andere Studien bestätigen diese Zahl oder gehen zum Teil sogar noch von höheren Betroffenenzahlen aus.
Mobbing unter Schülerinnen und Schülern bezeichnet alle böswilligen Handlungen, die zum Ziel haben, eine Mitschülerin oder einen Mitschüler zu bedrängen. Es kann sich dabei um verbale und/oder physische Gewalt handeln. Mobbing wirkt sich auf die gesamte Persönlichkeit aus. Zum Verlust des Selbstvertrauens (nicht nur im Leistungs- bereich) können Schlafstörungen und Konzentrationsprobleme hinzukommen. Durch die wahrgenommene Isolierung und Einsamkeit entwickeln sich depressive Tendenzen und Passivität. Die Lernmotivation nimmt ab bis zu Lernunlust und Schulvermeidung und beeinträchtigt unter Umständen massiv die Bildungs- und Lebenschancen der oder des Betroffenen.
In mittlerweile vier Fachtagungen mit rund 1 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben die Landesstelle Jugendschutz und die Landesvereinigung für Gesundheit e. V. in Kooperation mit dem MK seit 2006 einen offenen Umgang mit der Problematik „Mobbing“ in Schulen initiiert.
Die vier Gewaltpräventionsbeauftragten bei der Landesschulbehörde sind mit der Problematik intensiv vertraut und beraten Schulen ebenso wie die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten im Hinblick auf notwendige Interventionen bei akuten Mobbingfällen, aber auch im Bereich Prävention von Mobbing.
Die Niedersächsische Landesregierung bietet zudem seit 2007 den Schulen das Projekt „MobbingInterventions-Teams in der Schule“ (MIT) an, ein Angebot, das die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler in der Schule ebenso in den Blick nimmt wie die notwendige Vermittlung von sozialen Kompetenzen. Die Mobbing-Interventions-Teams in der Schule vermitteln den Schülerinnen und Schülern in Trainingssituationen, wie man effektiv Mitschülerinnen und Mitschülern helfen kann, die von Mobbing betroffen sind.
Zu 1: Das Projekt MIT verbindet erprobte Methoden zur Mobbingprävention und -intervention in der Schule mit Angeboten zur Organisationsentwicklung der Schule. Es ist angekoppelt
- an bereits vorhandene Projekte zur Gewaltprävention und zum sozialen Lernen (Streitschlich- tung, Kompetenztrainings Lions-Quest - Erwach- sen werden, Buddy) oder zur psychischen Gesundheit (Mind Matters), und
- es leistet als Bestandteil des schulischen Sicherheitskonzeptes einen Beitrag zur Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit der Schülerinnen und Schüler vor psychischer und physischer Gewalt.
Die teilnehmenden Lehrkräfte werden in der Anwendung unterschiedlichster Methoden qualifiziert. Parallel dazu erarbeiten die Schulleitungen der beteiligten Schulen mit Mitteln des Projektmanagements die nachhaltige Implementierung des MIT in der Schule. Unterstützt werden sie dabei von den Beauftragten für Gewaltprävention und von Schulentwicklungsberaterinnen und -beratern der Landesschulbehörde. Die beteiligten Schulen sind von Beginn an untereinander vernetzt; alle Ausbildungsmodule erfolgen im schulformübergreifenden Schulset.
- eine innerschulische Anlaufstelle für ratsuchende Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer anzubieten,
- im Sinne der „Handreichungen für den Umgang mit Krisensituationen in Schulen“ die Abläufe von der Sofortreaktion bis zur Nachsorge für Mobbingvorfälle zu klären und zu koordinieren,
- qualifiziert auf Mobbingvorfälle zu reagieren und den betroffenen Schülerinnen und Schülern damit schnellstmögliche Unterstützung zukommen zu lassen,