Im Schnitt werden 100 Millionen Euro ausgeschüttet. In den letzten Jahren lagen die Summen, die zur Verfügung standen, zwischen 40, 45 und 55 Millionen Euro. Dabei ist festzustellen, dass man im Kuratorium sehr sorgsam vorgeht und - das ist vor einigen Jahren eingeführt worden - immer gleich die Mittel für die Gesamtmaßnahme reserviert. Wenn wir jetzt Mittel für eine Maßnahme für die nächsten fünf Jahre beantragen, dann werden sofort die gesamten Mittel reserviert, damit es nicht vielleicht in fünf Jahren, wenn der Ertrag eventuell nicht so ist, wie man es rechnerisch erwarten könnte, Schwierigkeiten gibt. Die Förderung ist somit auf Nummer sicher genäht.
Danke schön. - Für die CDU-Fraktion möchte Herr Kollege Hillmer seine zweite und damit letzte Zusatzfrage stellen. Bitte schön, Herr Hillmer!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung ausführlich dargelegt hat, nach welcher Förderkonzeption und wie im Einzelnen die Förderung mit dem Niedersachsen-Vorab abläuft, frage ich die Landesregierung, ob sie Änderungen am Förderkonzept für das niedersächsische Vorab plant und, wenn ja, welche.
Ich denke, dass sich die strategischen Entscheidungen, die getroffen wurden, also die Etablierung dieser einzelnen Schwerpunkte - Kontakte mit Israel knüpfen und halten und anderes -, sehr bewährt haben und sehr erfolgreich sind. Trotzdem ist das Vorab eine Möglichkeit, Geld für Wissenschaft zu akquirieren, und kann immer wieder neu konzipiert werden kann. Die letzte grundlegende Diskussion im Kuratorium mit der Festlegung dieser Schwerpunkte gab es im Jahre 2006. Da das Instrument sehr erfolgreich war, sehe ich im Moment keine Notwendigkeit, daran etwas zu ändern. Zum gegebenen Zeitpunkt wird das Konzept sicher auch überdacht werden müssen, oder vielleicht müssen neue Punkte eingefügt werden.
Herzlichen Dank Ihnen. - Für die CDU-Fraktion möchte Herr Kollege Nacke die nächste Frage stellen. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie hier eine Vielzahl von hochinteressanten Projekten dargestellt haben, stelle ich die Frage:
- Ja, auf meinem Zettel stehen zwei Stichworte: „VW-Werk“ und „Niedersachsen“. Die lese ich in der Tat ab; da haben Sie recht.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie hier eine Vielzahl von interessanten Projekten dargestellt haben, stelle ich die Frage an die Landesregierung: Ist eigentlich weitestgehend im Land, z. B.
auch bei den Zuschauerinnen und Zuschauern, bekannt, und wie wird es transportiert, dass diese herausragende Institution, diese herausragende Einrichtung eben nicht eine Fördereinrichtung eines Industriekonzerns wie VW ist, sondern dass es Mittel des Landes Niedersachsen sind?
Die zweite Frage: Sind eigentlich die Einrichtungen, die Mittel aus diesem Topf erhalten, in irgendeiner Form angehalten, verpflichtet oder freiwillig dazu bereit, bekannt zu geben, dass sie im besonderen Maße eine Wissenschaftsförderung durch das Land Niedersachsen erhalten?
Herzlichen Dank. Auch Ihr Fragekontingent ist damit erschöpft. - Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.
Ja, wer einen Zuschlag für Mittel aus dem VWVorab erhält, ist verpflichtet, das auf seiner Homepage, auf seinen Materialien oder auf seinen Flyern entsprechend zu dokumentieren.
Zu der Frage, ob die Einrichtung in der Bevölkerung bekannt ist: Das bezweifle ich sehr stark. Ich denke, da haben wir dasselbe Problem wie an vielen Orten, dass gute Nachrichten nicht unbedingt immer gleich pressewirksam sind. Das ist ein bisschen schade.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingedenk der sehr ausführlichen Erläuterungen zur Bedeutung des VW-Vorab - - -
- - - frage ich die Landesregierung, ob sie plant, das Stiftungsvermögen aufzustocken oder durch Veräußerung zu verringern.
Auch ihr Fragekontingent ist damit erschöpft. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Möllring. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte nur Frau Stief-Kreihe nicht unterbrechen, weil das unhöflich gewesen wäre.
Wir können das Stiftungsvermögen selbstverständlich nicht verringern, weil das Vermögen qua Gesetz der Stiftung zugewiesen ist. Es gibt schon viele Rechtsstreitigkeiten wohl aus den 80erJahren, durch die das klar geregelt worden ist.
Auch erhöhen wollen wir das Stiftungsvermögen nicht, weil wir in den letzten Jahren die Last hatten, die Sperrminorität von 20 % durch mehrfache Zukäufe zu halten. Wegen der Aktienoptionen, die an Mitarbeiter ausgegeben worden waren, die sie dann gezogen und dafür Aktien bekommen haben, wären wir unter 20 % gefallen. Über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft haben wir zweimal hintereinander zusätzlich gekauft. Die Dividende aus diesen Aktien brauchten wir natürlich, weil wir diese Aktienkäufe damals haben finanzieren müssen.
Danke schön. - Herr Kollege Thiele von der CDUFraktion stellt seine zweite und damit für ihn letzte Zusatzfrage. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der gerade vom Finanzminister gegebenen Antwort bezüglich der Zusammensetzung des Aktienpakets des Landes Niedersachsen und der Diskussion darüber frage ich die Landes
regierung, wie die Grundstruktur innerhalb dieses Fonds aufgebaut ist. Wie sehen insbesondere die Festlegung des Aktienpakets des Landes Niedersachsen und die entsprechende Speisung des niedersächsischen Vorab daraus aus?
Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Möllring. Sie haben das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch das VW-Gesetz, das damals verabschiedet worden ist, hat man geregelt, wem welche Anteile am VW-Werk gehören.
Seinerzeit gab es einen Streit: Ist das VW-Werk Eigentum des Landes Niedersachsen, oder ist das VW-Werk Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, weil die Bundesrepublik Deutschland Nachfolgerin des Deutschen Reiches ist, oder aber gehört es den Gewerkschaften, weil das Gewerkschaftsvermögen im Dritten Reich beschlagnahmt und aus diesem Vermögen heraus der Grundstock für das VW-Werk gelegt worden ist?
Nach langen Streitereien hat man sich damals darauf geeinigt, dass man 20 % dem Land Niedersachsen und 20 % der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stellt sowie 60 % als Volksaktien ausgibt. Ich glaube, das war die erste oder zweite Volksaktie, die in Deutschland auf den Markt kam.
Man hat sich darauf geeinigt, dass ein großer Teil - die Prozentzahl habe ich jetzt nicht hier; da müsste ich nachgucken - sowohl des Bundesvermögens als auch des Landesvermögens in die VW-Stiftung geht. Das heißt, sowohl der Bund als auch das Land haben das Vermögen treuhänderisch für die VW-Stiftung gehalten. Dies hatte zur Folge, dass das entsprechende Geld der VW-Stiftung zur Verfügung gestellt wurde, als der Bund seine 20 % VW-Anteile verkauft hat.
Als die VW-Aktien an die HanBG übertragen worden sind - ich weiß jetzt nicht, unter welcher Regierung das war -, musste man im Einzelplan 13 eine Als-ob-Dividende ausbringen, weil auf der einen Seite das Geld aus der VW-Dividende der HanBG als Eigentümerin der Aktien zustand, aber auf der anderen Seite natürlich die VW-Stiftung einen Anspruch aus diesen Aktien hatte. Deshalb steht im Einzelplan 13 die Als-ob-Dividende. Das heißt, wir zahlen jetzt aus dem Landeshaushalt die entspre