Hier wurde von der Partei die Linke gesagt, der Futtermittelskandal sei auch eine Folge falscher Einsparungen. Da ich nun selbst sehr lange die Haushaltsabteilung dieses Hauses geleitet habe, habe ich einmal im Kapitel 09 41 nachgelesen, was dort gekürzt worden ist. Dort steht ein Haushaltsansatz für die Gesamtzielkosten der Futtermittelüberwachung von 4 739 000 Euro, das sind genau 223 000 Euro mehr als im Jahre 2010. Insofern ist dieses Argument sicherlich nicht stichhaltig.
Meine Damen und Herren, angeblich soll die Landesregierung zögerlich und zurückhaltend gehandelt haben, statt offensiv die Probleme zu lösen. - Das in Niedersachsen entwickelte Konzept einer Risikoanalyse für die Entlassung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe aus Kontrollmaßnahmen wurde bereits in der ersten Januar-Woche fertiggestellt und in Brüssel vorgestellt. Die Kommission hat es ausdrücklich als vorbildlich gebilligt. Sagen Sie mir bitte, was daran zögerlich oder zurückhaltend gewesen sein soll.
Auch der Vorwurf, Niedersachsen verzögere die Herausgabe der Vertriebslisten, NRW habe eine Woche lang darauf warten müssen, ist nicht stichhaltig.
Die Anfrage aus NRW wegen der Vertriebslisten kam am gleichen Tag, an dem aus SchleswigHolstein die Länder über den Sachverhalt mit einer Schnellwarnung informiert wurden. Auch dem Land NRW muss bekannt sein, dass tatsächlich erst nach gezielten Ermittlungen im Futtermittelbetrieb die Vertriebslisten erstellt werden können. Es macht sich immer gut, im eigenen Land darauf hinweisen zu können, man habe schon frühzeitig die Listen erbeten, aber lange warten müssen. Nach der Erstellung der Lieferlisten lagen sie dem LAVES am 29. Dezember vor. Am 30. Dezember sind sie nach NRW übergeben worden. Niedersachsen hat zu keinem Zeitpunkt die Übersendung von Vertriebslisten verweigert oder verzögert.
Dann wird hier die Mär verbreitet, Niedersachsen habe anlässlich einer Telefonkonferenz von Bund und Ländern zu Sperrungen überredet werden müssen. - Das ist absurd. Niedersachsen hat ohne
- Wissen Sie, man ist immer im Vorteil, wenn man lesen kann. Ich habe mir das sehr genau vorlegen lassen.
Die anderen Bundesländer wurden gleich zu Beginn der Telefonkonferenz am 3. Januar von Niedersachsen darüber unterrichtet, dass dort 1 000 Betriebe gesperrt seien. Dazu bedurfte es keiner Hinweise aus anderen Bundesländern.
Dann kam zur Abwechslung einmal der Vorwurf, die umfangreichen Maßnahmen seien übertrieben und unverhältnismäßig. Die Sperrung einer solch großen Zahl von Betrieben basierte auf dem Vorsorgeprinzip. - Wir hatten von Anfang an - darüber habe ich mich schriftlich und telefonisch mit den Mitarbeitern des Hauses ausgetauscht - die Linie verfolgt, dass im Zweifel gesperrt werden musste und erst nach genauer Kenntnis freigegeben werden durfte.
Dann wurde Niedersachsen vorgeworfen, es habe durch eine Panne in Niedersachsen eine Verwechselung von Proben gegeben, und dies habe zu verzögerten Maßnahmen geführt. - Die Verwechslung der Probe ist in einem privaten Labor in Kiel erfolgt.
Dann wurde mitgeteilt, Herr Ripke habe den Medien gesagt, es gebe keine belasteten Eier oder kein belastetes Fleisch. - Herr Ripke hat das ganz eindeutig auf Auslieferungen aus gesperrten Betrieben bezogen. Das ist unterschlagen worden. Aus gesperrten Betrieben ist in der Tat nicht ausgeliefert worden.
- Ich freue mich, dass Sie das Fernsehen genauso aufmerksam verfolgen wie ich. Leider ist das, was im Fernsehen gezeigt wird, nicht immer vollständig.
Last, not least zu Damme. Ich möchte in aller Deutlichkeit festhalten: Nicht die niedersächsischen Behörden haben zum Thema Damme etwas
Wichtig ist, dass wir alle notwendigen Schritte zum Schutz der Verbraucher unternommen haben. Dazu gehörte auch die ergänzende Sperrung bereits wieder freigegebener Betriebe, nachdem deutlich wurde, dass diese Freigabe möglicherweise nicht erfolgt wäre, wenn wir von Anfang an volle Kenntnis gehabt hätten.
- Wenn Sie mir eine Frage stellen wollen - ich bin sowieso durch -, dann können wir das machen. Bitte schön!
Eigentlich müsste ich die Worterteilung vornehmen. Das will ich, wenn Sie so großzügig sind, gerne tun.
Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Minister! - Ich möchte von Ihnen wissen: Was ist an den aktuellen Meldungen dran, dass aus Ihrem Hause die Vermutung laut geworden ist, es werde schon länger als seit März 2010 gepanscht? Dazu gingen eben gerade die ersten Meldungen über den Ticker. Vielleicht könnten Sie das in diesem Zusammenhang auch noch aufklären.
Schon vor einigen Wochen hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass bei der Überprüfung des Betriebes Harles und Jentzsch herausgekommen ist, dass deren Eigenkontrollsysteme bereits im Frühjahr letzten Jahres auf überhöhte Dioxinwerte hingewiesen haben, dass die Firma Harles und Jentzsch dies aber nicht an die Behörden weitergeleitet und auch innerbetrieblich keine Untersuchungen angestellt hat.
Das ist alles nicht neu, sondern schon seit drei Wochen bekannt. Insofern wundere ich mich, dass dem auf einmal Neuigkeitswert beigemessen wird.
Bevor uns das ganz jetzt aus den Händen gleitet, nehmen wir es als Wortmeldung. Herr Adler möchte eine Frage stellen. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Herr Minister, das mit der Eigenkontrolle ist ja gerade das Problem. Sie haben den Namen der Firma in Schleswig-Holstein genannt. Soll sich denn ein Verbrecher selbst kontrollieren?
Darauf gibt das 14-Punkte-Programm, das gestern verabschiedet worden ist, eine ganz eindeutige Antwort. Dort wird gesagt - das finde ich richtig; das haben im Übrigen alle Länder mitgetragen -, dass es Eigenkontrollen auch in Zukunft geben muss, dass aber alle Ebenen, die mit Kontrolltätigkeit befasst sind - vom Labor über die Firma, die Eigenkontrollen durchführt -, die Ergebnisse der Eigenkontrollen öffentlich zur Verfügung stellen müssen.
Das finde ich richtig. Da das Ganze auch noch auditiert werden soll, ist das ein in sich durchaus vernünftiges und geschlossenes System.
Ich bin der Überzeugung, dass dem nicht die Agrar- und Verbraucherschutzminister aller Couleur zugestimmt hätten, wenn das nicht ein in sich vernünftiges System wäre.
Nach § 71 Abs. 3 ist es möglich, zusätzliche Redezeit zu beantragen, allerdings nur für den Fall, dass die Redezeit durch die Landesregierung überschritten worden ist. Sie wurde vom Herrn Minister sehr marginal überschritten.
Herr Meyer hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Meyer, Sie haben ohnehin noch 33 Sekunden. Ich gebe Ihnen zusätzlich eine Minute, sodass Sie Gelegenheit zu einer Äußerung haben. Dann ist hoffentlich allen Bedürfnissen Rechnung getragen. Bitte schön!