Protokoll der Sitzung vom 14.09.2016

Diese Schulen sind aus dem Anwendungsbereich des Schulgesetzes herausgenommen worden. Das hat eine rechtliche Bedeutung. Erlasse greifen für diese Schulen nicht, weil Erlasse nur eine Innenwirkung haben, aber keine Außenwirkung. Das hat

dann natürlich Konsequenzen; denn es gibt natürlich auch für diese Schulen Regelungsbedarfe: Rahmenbedingungen für die Anerkennung dieser Schulen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Anforderung an die Einrichtungen, in denen die praktische Ausbildung absolviert wird.

Diese Anforderungen sind keineswegs neu, aber sie waren bisher nicht genügend geregelt, und das holt diese Gesetzesvorlage nach. Sie ist knapp und übersichtlich gehalten.

Das alles ist sehr erfreulich. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Wie gesagt, wir sollten uns dabei wirklich vergegenwärtigen, dass es sich um Berufsfachschulen und um Berufe handelt, die eine hohe gesellschaftliche Bedeutung haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Heiner Scholing. - Jetzt hat sich Björn Försterling für die FDP-Fraktion gemeldet. Bitte, Herr Försterling!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss nicht alles wiederholen.

Die Tendenz geht dahin - das erstaunt mich selbst -, dass tatsächlich ein Schulgesetzentwurf der Landesregierung einstimmig im Landtag beschlossen werden könnte.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich darf aber schon einmal darum bitten, dass uns tatsächlich - der Kollege Bock hat es schon gesagt - die entsprechenden Verordnungen, die geplant sind, in den Ausschussberatungen zur Verfügung gestellt werden. Das macht es uns leichter, das Gesetz als Grundlage für diese Verordnungen gemeinsam zu beschließen. Von daher freue ich mich auf die Ausschussberatungen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Das ist ein histo- risches Ereignis!)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Herr Kollege Bock, ich verstehe Ihre Ausführungen als Antrag, federführend den Kultusausschuss und mitberatend den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration vorzusehen.

Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung: Gesetz zur Flexibilisierung von Standards für kommunale Körperschaften (StaFlexG) - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/6401

Zur Einbringung hat sich der Kollege Jan-Christoph Oetjen gemeldet. Bitte schön, Herr Oetjen!

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele von Ihnen sind nicht nur hier im Landtag politisch aktiv, sondern auch kommunale Mandatsträger. Allen, die am vergangenen Sonntag wiedergewählt wurden, gratuliere ich sehr, sehr herzlich. Ich bedanke mich dafür, dass Sie sich - so wie ich auch - für die Menschen in Ihrer Gemeinde, in Ihrer Stadt, in Ihrem Landkreis einsetzen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU sowie Zustimmung bei der SPD)

Sie alle kennen das vielleicht: Man ist das eine oder andere Mal in der kommunalen Ratsarbeit unterwegs, es werden Vorschläge diskutiert, und dann heißt es: Nein, das können wir so nicht machen, dem steht dieses oder jenes Landesgesetz entgegen. Schade.

Wir kennen auch das: Wenn wir in unseren Wahlkreisen mit hauptamtlichen Bürgermeistern reden, dann sagen sie uns manchmal: Ihr in Hannover im Landesparlament macht immer so viele Vorgaben. Wir würden gerne viel mehr und freier vor Ort entscheiden. Macht doch nicht so viele starre Vorgaben in Hannover, sondern lasst das doch mal die kommunale Praxis machen. Dann klappt das viel, viel besser!

Oder wir diskutieren in unseren Fachbereichen mit den kommunalen Spitzenverbänden, die uns dann sagen: Vertraut doch mal auf die kommunale Ebene!

Ein anderes Beispiel: Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Herr Trips, hat auf der Integrationskonferenz gesagt: Gebt uns doch einfach mehr Flexibilität, beispielsweise im Baurecht, damit wir uns den örtlichen Gegebenheiten besser anpassen können!

So ist das: Dann trifft kommunales Handeln auf landesrechtliche Wirklichkeit. - Oder anders: Die Politik macht Vorschläge, die dann in die Verwaltung kommen. Dann muss der Bürgermeister, der Dezernent oder der Amtsleiter usw. bremsen und sagen: Da gibt es leider eine landesrechtliche Vorgabe. Das können wir so leider nicht umsetzen.

An diesem Punkt wollen wir Freie Demokraten ansetzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir wollen den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, von landesrechtlichen Standards abzuweichen.

Wie soll das funktionieren? - Wir haben schon in der Vergangenheit, zu schwarz-gelben Zeiten, über das Modellkommunen-Gesetz versucht, Flexibilität auf die kommunale Ebene zu bringen. Zehn Modellkommunen haben das ausprobiert, und bestimmte Bereiche, in denen sich das als positiv herausgestellt hat, sind am Ende in das Landesgesetz übernommen worden. Aber ehrlicherweise ist dabei letzten Endes nicht sehr viel herumgekommen, was zum Teil auch daran lag, dass die kommunalen Spitzenverbände manchmal ein bisschen zögerlich waren.

Wir haben uns gefragt, warum das eigentlich auf zehn Kommunen begrenzt sein soll. Wir wollen jedem Bürgermeister, der eine gute Idee hat, der in einem kleinen Bereich vor Ort etwas anders machen will, als es vom Land vorgegeben ist - z. B. im Bereich der Landesbauordnung -, die Möglichkeit geben, beim Land einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser Antrag soll dann vom Innenministerium überprüft werden. Es soll überprüfen, ob in dem entsprechenden Bereich eine Abweichung vom landesweiten Standard möglich ist, und den Antrag in diesem Fall genehmigen.

Natürlich dürfen dabei nicht Leib und Leben von Menschen gefährdet werden. Es ist, glaube ich, selbstverständlich, dass z. B. nicht an der Statik von Gebäuden herumhantiert werden darf usw. Aber wenn eine Kommune sagt, dass sie sich in

einem speziellen Fall vorstellen kann, von einem Standard abzuweichen - z. B. im Bereich Feuerwehr, Herr Kollege Bachmann, oder im Bereich der Bauordnung -, dann wollen wir diese Möglichkeit eröffnen. Dann soll ein Antrag gestellt werden können, der geprüft wird, damit diese Kommune das gegebenenfalls ausprobieren kann.

Welchen Vorteil haben wir davon? - Wir müssen nicht in einem großen Verfahren an verschiedenen Einzelstellen ausprobieren, wo wir vielleicht landesrechtliche Regelungen entschlacken können, sondern wir können die Kraft, die Intelligenz und die Vorschläge auf der kommunalen Ebene nutzen, um die Umsetzung entsprechender Ideen an einzelnen Standorten auszuprobieren. Wenn sie sich dort bewähren, können wir sie nach einer Evaluation eventuell landesweit übernehmen.

Wir erhoffen uns davon, eine Dynamik im Bereich der Flexibilisierung von Standards und der Entbürokratisierung zu entwickeln. Denn, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir alle kennen das doch: Es wird immer gesagt, es gibt zu viel Bürokratie. Aber wenn man dann nach einem konkreten Beispiel fragt, wo entbürokratisiert werden könnte, kommt meistens nichts.

Ich erwarte von den Kommunen, dass sie konkrete Vorschläge machen und sagen: An der und der Stelle wollen wir selber ausprobieren, ob es nicht unbürokratischer und flexibler geht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass ein solches Gesetz ein Motor und Katalysator für Entbürokratisierung, für weniger Bürokratie, für flexible Lösungen, für intelligente Kommunen sein kann. In diesem Sinne freue ich mich auf eine sachliche Debatte im Fachausschuss.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Oetjen. - Die nächste Wortmeldung kommt von Bernd Lynack, SPD-Fraktion. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Oetjen, Sie haben es gerade erklärt: Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass wir als Land eine ganze Reihe an Vorgaben gegenüber den Kommunen flexibilisieren sollen. Wenn es dabei nach Ihrem Willen geht, soll es in Zukunft möglich sein, von ganz verbindlichen und, wie ich

finde, auch bewährten Bestimmungen wie z. B. der Bauordnung oder des Landesvergabegesetzes auf Antrag abzuweichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst im November des letzten Jahres - genauer gesagt: am 11. November 2015 - haben wir hier zusammengesessen und fraktionsübergreifend das Niedersächsische Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz einstimmig beschlossen und auf den Weg gebracht. Kern dieses befristeten Gesetzes ist die erleichterte Realisierung kommunaler Bauvorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen gewesen.

Wir haben dieses Gesetz nicht nur konstruktiv in der Zusammenarbeit, sondern insbesondere auch in Anbetracht der damals gebotenen Eile zügig auf den Weg gebracht. Nicht zu vergessen: Auch die Abstimmung mit den beteiligten Verbänden, insbesondere den kommunalen Spitzen, ist seinerzeit sehr gut gelungen. Ich fand die Zusammenarbeit wirklich hervorragend. Das war ein aus meiner Sicht gutes Beispiel parlamentarischer Zusammenarbeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Oetjen, wir wissen aber, dass Ihnen schon seinerzeit die beschlossenen Änderungen, die bis zum Jahr 2019 befristet sein sollen, nicht weit genug gegangen sind. Das haben Sie hier an dieser Stelle unterstrichen. Von daher finde ich es aus Ihrer Sicht auch nur konsequent, dass Sie diesen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Sie werden aber auch verstehen - gerade nach den Diskussionen, die wir seinerzeit zu dem Gesetzentwurf geführt haben -, dass wir dabei nicht unbedingt auf einer Linie liegen.

In Ihrer Vorlage ist eine Menge Standards und Vorgaben aufgelistet, die landesweit für alle Kommunen gleichermaßen gelten sollen. Diese Standards haben aus unserer Sicht ihre Berechtigung und dienen dem Zweck, einen gemeinsamen Handlungsrahmen für alle Kommunen im Land zu schaffen. Die jeweiligen Werte und Vorgaben sind schließlich nicht aus der Luft gegriffen, sondern haben ihre individuelle Begründung. Ein pauschales Aufweichen dieser Regelungen halten wir deshalb nicht für sinnvoll. Aber Sie haben das für mich eben in Ihren Darstellungen so weit relativiert, dass ich nachvollziehen kann, wohin die Beratungen im Fachausschuss gehen sollen. Von daher werden wir uns im Innenausschuss noch austauschen müssen.

Ich kann auch gut nachvollziehen, dass es Kommunen und Hauptverwaltungsbeamte gibt, die in

bestimmten Fällen sehr viel lieber flexibler sein möchten, als es die gesetzlichen Vorgaben erlauben. Aber, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die in Rede stehenden Vorschriften sind nicht aus Jux und Tollerei entstanden. Vielmehr sollen die Vorgaben vor allem sicherstellen, dass wir - ich sagte es vorhin schon - in unserem Land einheitliche Regelungen haben. Wenn es z. B. Vorschriften gibt, die es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendpflege vorschreiben, sich soundso oft fortzubilden, dann ist das aus meiner Sicht keine bürokratische Regelungswut oder gar ein Vorschlag an die Kommunen. Nein, das ist es ganz und gar nicht. Der Kollege Bachmann hat eben die Feuerwehren angesprochen. Auch hier wollen wir landesweit einheitliche Standards haben. Wir reden hier nämlich über so gravierende Dinge wie den Gleichheitsgrundsatz, der sich nicht mal eben auf Antrag flexibilisieren lässt. Übrigens sagte ich auch, dass wir das Dingenskirchener Landrecht im Lande Niedersachsen schon lange nicht mehr haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Ich nehme selbstverständlich nicht für mich in Anspruch, Herr Oetjen, zu behaupten, dass wirklich jede einzelne Vorgabe, wie sie im Moment im Gesetz niedergeschrieben ist, perfekt ist. Darüber müssen wir reden. Das ist gar keine Frage. Aber wenn wir etwas verbessern wollen, dann müssen wir uns konkrete Einzelfälle anschauen. Auch das haben Sie eben deutlich gemacht. Darüber können wir gerne reden. Wir können diese Fälle bewerten und gegebenenfalls danach Vorschriften ändern. Aber ein pauschales Aushöhlen wird mit uns sicherlich schwierig werden.

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass wir - nach der Lesart Ihres Gesetzentwurfes - Bürokratie abbauen würden. Wenn ich ihn richtig verstehe - aber vielleicht belehren Sie mich noch eines Besseren -, müssten die Vorgaben auch weiterhin eingehalten und von den Kommunen geprüft werden. Vorab soll also eine Prüfung erfolgen. Von daher sind die Arbeitsvorgänge erst einmal dieselben. In einem zweiten zusätzlichen Schritt könnten die Kommunen dann erst entsprechende Antragstellungen auf Ausnahmen prüfen. Erst danach können sie sie ausführen und gegebenenfalls mit Dritten rückkoppeln. In einem weiteren, dritten Schritt müssten die Landesverwaltungen diese Anträge annehmen, bewerten und bescheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeitserleichterung kann ich in diesen Arbeitsabläufen per se nicht erkennen. Das erinnert mich eher an eine vor Jahren vollzogene Aufgaben- und Personalverla

gerung von den ehemaligen Bezirksregierungen zu anderen Behörden. Aber das steht auf einem anderen Blatt und war auch ein anderes Kapitel in der Landesgeschichte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir werden im Innenausschuss weiter in dieser Sache beraten. Einiges ist für mich nach den Ausführungen von Ihnen, Herr Oetjen, klarer geworden. Daher freue ich mich auf konstruktive Beratungen im Innenausschuss und Ihre jetzige Kurzintervention.