Protokoll der Sitzung vom 23.11.2016

Schülerinnen und Schüler des Landes geleistet hat.“

Das ist Ihr Entschließungsantrag. Das geht genau in die richtige Richtung. Dieser Entschließungsantrag weist nämlich darauf hin, dass die Trennung von Förderung in der deutschen Sprache und von Umgang finden für die Herkunftssprache nicht korrekt ist. Das geht in die falsche Richtung.

(Astrid Vockert [CDU]: Falsche Inter- pretation!)

- Nein, das ist keine falsche Interpretation. Genau diese Trennung erleben wir in Teilen der öffentlichen Debatte. Es wird so getan, als wollten wir die deutsche Sprache nicht genug fördern, wenn wir sagen, die Herkunftssprache hat eine ganz eigene Bedeutung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Lesart ist - ich sage es noch einmal - erstens wissenschaftlich in hohem Maße - nein, nicht problematisch; sie ist falsch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zweitens ist es eine Lesart, die hochgefährlich ist, weil sie eine Spaltung herbeiredet, die mit diesem Antrag nicht intendiert ist.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Lammerskitten, Sie möchten antworten. Bitte schön!

Ich habe in meiner Rede eben deutlich gemacht, wie der Standpunkt der CDU-Fraktion zu diesem Thema ist.

Die Hauptaussage war, dass Sie bezüglich der Förderung der deutschen Sprache in Ihrem Antrag keine Aussagen gemacht haben. Ich habe in meiner Rede auch deutlich gemacht, dass der Erlass zur Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft aus dem Jahre 2014 eine gute Grundlage ist, damit diejenigen, die eine andere Herkunftssprache als Deutsch haben, entsprechend gefördert werden können. Stellen Sie entsprechende Ressourcen zur Verfügung, und handeln Sie so, wie es nach diesem Erlass möglich ist!

Ich glaube auch nicht, dass heute der geeignete Zeitpunkt ist, um über weitere Details zu diskutieren. Das wird sicherlich im zuständigen Ausschuss bei einer entsprechenden Anhörung der Fall sein. Am Ende wird es eventuell möglich sein, dass man zu einem gemeinsamen Antrag kommt.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Na, siehste!)

Ich habe Ihnen nur deutlich gemacht, was unser Standpunkt ist und was wir gerne mit eingearbeitet hätten, damit wir dieses wichtige Thema entsprechend beraten können.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Ministerin Heiligenstadt, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Unsere niedersächsischen Schulen bieten schon jetzt eine erhebliche Zahl von Sprachen an, viele davon im regulären Fremdsprachenunterricht als erste, zweite oder dritte Fremdsprache. Neben Englisch können niedersächsische Schülerinnen und Schüler nicht nur Französisch und Latein oder Spanisch erlernen, sondern auch längst schon Russisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Chinesisch, Japanisch, Griechisch und Hebräisch.

Der Entschließungsantrag „Mehrsprachigkeit fördern“ ist daher ein Entschließungsantrag, der den Weg in die richtige Richtung zeigt. Er zielt darauf ab, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sprachen zu fördern, die die Kinder und Jugendlichen aus ihrem Elternhaus bereits mitbringen, die ihnen vertraut sind und die sie, wenn sie dort im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts unterstützt werden, auch in die Lage versetzen, eine weitere Fremdsprache - für einige von ihnen Deutsch - noch besser lernen zu können. Das ist, wie hier ausgeführt wurde, wissenschaftlich mehr als erwiesen und deshalb auch wichtig und richtig.

Wenn Kinder ihre jeweilige Herkunftssprache im Elternhaus lernen, stellt dieses Wissen ein Potenzial für die Kinder, aber auch für unsere Gesellschaft dar. Denn das, was sie beherrschen, die Kompetenzen, die sie schon in die Schule mitbringen, sind für sie natürlich auch später im Beruf oder in einem Studium wichtig. Das sollte auch die Schule würdigen und nach Möglichkeit aufgreifen

und stärken. Diese Möglichkeit wird in erheblichem Umfang auch schon genutzt, wobei Türkisch die bei Weitem am stärksten nachgefragte und angebotene Sprache im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts ist. 4 379 Schülerinnen und Schüler in 546 Gruppen lernen diese Sprache. Das sind mehr als 50 % des herkunftssprachlichen Unterrichts in Niedersachsen.

Für den Sekundarbereich sieht der Erlass, der hier schon mehrfach zitiert wurde, vor, dass herkunftssprachlicher Unterricht im Rahmen eines erweiterten sprachlichen Angebots einzurichten ist. An diesem Unterricht können alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft teilnehmen - im Übrigen nicht nur Schülerinnen und Schüler, die aus einem anderen Land stammen oder vielleicht in erster oder zweiter Generation hier sind, sondern auch deutsche Schülerinnen und Schüler können diese Sprachen miterwerben. Wir haben das beispielsweise auch beim Russisch-Unterricht, in dem Kinder deutscher und nichtdeutscher Herkunft gemeinsam lernen. Diese Art des erweiterten herkunftssprachlichen Unterrichts gibt es bereits.

Eltern, deren Familiensprache Englisch, Französisch oder Spanisch ist, haben gar kein Problem, für ihr Kind eine Schule in näherer Umgebung zu finden. Für Russisch, Italienisch, Niederländisch und Polnisch ist das schon weitaus schwieriger. Deshalb ist es gut, dass man das auch diesen Kindern ermöglichen möchte.

Wir wollen jetzt ganz im Sinne des Entschließungsantrags sehr sorgfältig prüfen, ob und wie das Sprachenangebot in der Schule, insbesondere im Sekundarbereich, erweitert werden kann, um das Potenzial an Mehrsprachigkeit in der Schülerschaft zu nutzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da Sie versuchen, eine Trennung zwischen dem Erlernen der deutschen Sprache und dem Erlernen weiterer Fremdsprachen herbeizureden, möchte ich nur sagen: Diese Landesregierung hat so viel in den Erwerb der deutschen Sprache investiert wie keine einzige Landesregierung zuvor, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir sind die Landesregierung, die z. B. deutliche Aufstockungen im Bereich der Sprachförderkonzepte hat. Wir sind die Landesregierung, die zurzeit die meisten Sprachlernklassen eingerichtet hat und die die Integration von Schülerinnen und

Schülern u. a. mit anderen Maßnahmen unterstützt. Deshalb gilt für uns beides zusammen; denn Sprache verbindet.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Kann es sein, dass vorher nicht wirklich Bedarf dafür bestand? - Kai Seefried [CDU]: Sie sind gescheitert!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Vorgesehen ist eine Überweisung an den Kultusausschuss. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen schaffen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6904

Zur Einbringung hat sich die Abgeordnete Frau Dr. Thela Wernstedt gemeldet. Bitte schön, Frau Wernstedt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Problem kurz umreißen. Frauen und Männer - - -

(Unruhe)

Frau Wernstedt, ich darf Sie kurz unterbrechen, bevor Sie richtig anfangen. - Jetzt hören die Gespräche ein bisschen auf, damit man sich auf Sie konzentrieren kann! - Vielen Dank.

Sie haben jetzt wieder das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich möchte das Problem kurz umreißen. Besonders Frauen und Männer, die im SGB-II-Bezug

leben, andere Geringverdiener, Auszubildende und auch Studierende können die Kosten für Verhütungsmittel aus ihren Bezügen in aller Regel nicht decken. Das ist so, seit 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz beschlossen wurde und weil im SGB II keine Hilfe für die eigenständige Familienplanung vorgesehen ist.

Unser Antrag zielt darauf, die Landesregierung zu beauftragen, eine Bundesratsinitiative anzustreben, damit der Zugang zu Verhütungsmitteln für Frauen und Männer gewährleistet ist und ein Bundesgesetz zur Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen und solche, die im SGB-II-Bezug sind, sowie zur Erstattung von Notfallkontrazeptionen initiiert wird.

Das Ganze dient nicht irgendeinem Spaßfaktor, sondern der sexuellen Selbstbestimmung in der Familienplanung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Organisation pro familia spricht zugespitzt sogar von einem Menschenrecht auf Verhütung.

In den letzten Jahren hat es verstärkt kommunale Anstrengungen gegeben, um Fonds einzurichten, um Menschen mit geringem Einkommen die Kosten für die Verhütungsmittel über diese Fonds zu erstatten: Denn man hat in einigen Gegenden schon beobachtet, dass insbesondere Frauen mit geringem Einkommen unter diesen Umständen auf Verhütung verzichten oder unsichere Methoden anwenden mit der Folge vermehrter ungewollter Schwangerschaften. Das wiederum wird der sexuellen Selbstbestimmung in der Familienplanung nicht gerecht.

Diese Forderung - um einmal etwas historisch zu werden - ist nicht neu. Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts hat die Philosophin und Aktivistin Helene Stöcker einen Bund für Mutterschutz und Sexualreform mit anderen zusammen gegründet. Schon 1905 wurde gefordert, dass ein freier Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglicht werden sollte.

In der Kairoer Weltbevölkerungskonferenz von 1994, die von der UN einberufen wurde, wurde im Abschlussbericht ein Recht auf reproduktive Gesundheit formuliert. Darin wurde ein umfassendes Wohlergehen in ganz vielen reproduktiven Fragen gefordert, u. a. für die Familienplanung. Diese Weltbevölkerungskonferenz ist eine Abkehr von staatlichen Vorgaben, wie sich die Bevölkerung