Heute geht es aber nicht um die Nutzung, sondern um die Entsorgung der belasteten Dämmstoffe. Hierzu fordert der vorliegende Antrag eigentlich einfach ein „Weiter so wie bisher!“ nach dem Motto: Gesundheit und Umweltschutz sind uns egal.
Meine Damen und Herren, diese Haltung kann doch nicht ernsthaft Grundlage für verantwortungsvolle politische Entscheidungen sein! Die Forderung der FDP nach einer Bundesratsinitiative hat sich aber auch aus ganz anderen Gründen längst erledigt.
In Niedersachsen sind die Weichen für eine sachgemäße Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zeitgerecht gestellt worden.
Das Ministerium hat frühzeitig im Gespräch - Herr Bäumer, das wissen Sie aus der Ausschussberatung - gemeinsam mit der Abfallwirtschaft die nötigen Vorkehrungen getroffen, um eine sichere Entsorgung zu ermöglichen.
Offensichtlich haben viele in der Entsorgungsbranche - obwohl rechtzeitig informiert - das Thema mehr oder minder absichtsvoll verschlafen. Statt die notwendigen Genehmigungen zu besorgen oder entsprechende Investitionen in die Technik vorzunehmen, gab es verbreitet Versuche, das Bauhandwerk und Bauherren mit Phantasiepreisen abzuzocken.
Darauf hat der Bundesrat reagiert und sich vor wenigen Tagen auf eine einjährige Verlängerung der Übergangsfrist verständigt. Zeit genug also, um deutschlandweit eine sichere Entsorgung zu organisieren.
Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass sich Politik vor ihrer gesundheits- und umweltpolitischen Verantwortung drückt und Teile
der Entsorgungswirtschaft nach Belieben und ihren Eigeninteressen entscheiden, wie entsorgt wird. Es ist unsere Aufgabe - die der Politik! -, über den Rechtsrahmen der Abfallwirtschaft, über den Umgang mit gefährlichen Stoffen zu entscheiden, und zwar allein mit Blick auf das Allgemeinwohl. Dafür, meine Damen und Herren, steht rot-grüne Politik in Niedersachsen.
Herr Kollege Bajus, ich darf Sie bitten zurückzukommen. Herr Kollege Dr. Siemer hat darum gebeten, eine Frage stellen zu dürfen.
Herr Bajus, Sie hatten erwähnt, dass Sie davon ausgehen, dass die Entsorgungswirtschaft die Kunden abzockt. Können Sie sich vorstellen, dass natürlich hohe Kosten entstehen, wenn seitens der Müllverbrennungsanlagen überhaupt keine Kapazitäten für Styropor zur Verfügung gestellt werden und Entsorgungsunternehmen das sehr voluminöse Material annehmen, ohne dass eine Entsorgung in Aussicht gestellt werden kann, weil man nicht weiß, wie man es los wird? Können Sie sich also vorstellen, dass das Problem eher bei der nicht zur Verfügung stehenden Verbrennungsanlagenkapazität liegt?
Vielen Dank, Herr Dr. Siemer, für die Frage; denn ich glaube, in dieser Pauschalität habe ich es nicht gesagt. Ich habe nicht pauschal von der Entsorgungswirtschaft gesprochen, die das gemacht hat, sondern einzelne Unternehmen haben darauf gesetzt. Gerade in Niedersachsen ist dieser Entsorgungsengpass genau in dieser Form nicht entstanden, weil das Ministerium frühzeitig den Kon
Es gibt die Option und die Möglichkeit, sich entsprechende Genehmigungen für die Anlagen zu besorgen oder Anlagen nachzurüsten.
Noch einmal: Die Lösung des Problems kann doch nicht darin liegen, weiterzumachen wie bisher, weil es schwierig ist, das Problem technisch zu lösen. - Das stimmt so eben nicht. Es ist vielmehr möglich, einen sicheren Entsorgungsweg auch in der vorhandenen Entsorgungswirtschaft zu wählen. Aber das setzt voraus, dass sich die Entsorgungswirtschaft in ihrer Gesamtheit bewegt, sich auf den Weg macht und bereit ist, dafür zu investieren und sich der Aufgabe zu stellen, und eben nicht die Not des Bauhandwerks oder der Bauherren ausnutzt. - Das war der Kern meiner Kritik, und er bezieht sich ausdrücklich auf Einzelne. Am Ende hat man hierbei versucht, selbst über Lobbyarbeit Politik zu machen, statt dem umweltpolitischen Primat der Politik zu folgen.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich kann nicht verstehen, warum Sie dieses Spiel am Ende mitmachen, falls Sie diesen Antrag unterstützen.
Sie antworten hier auf den Antrag und sagen, es habe in Niedersachsen kein Problem gegeben. Ich kenne aber Entsorgungsunternehmen. Zufällig ist meine Mutter Miteigentümerin eines Entsorgungsunternehmens. Dieses hatte das Problem, dass es in Niedersachsen in der Tat Probleme gab. Auch Kollegen in dieser Branche konnten diese Abfälle nicht loswerden. Es gab hier also in Niedersachsen ein enormes Entsorgungsproblem aufgrund dieser Problematik.
Noch einmal vielen Dank, Herr Siemer. - Ich glaube, jede Rechtsänderung bedarf bei den Akteuren auch einer gewissen Bereitschaft, sich auf Änderungen einzulassen. Dass das nicht an jedem Ort zu jeder Zeit rechtzeitig der Fall war, kann ich mir gut vorstellen. Aber Sie selbst haben gerade die Vergangenheitsform gewählt: Es „gab“ an der einen oder anderen Stelle auch in Niedersachsen Probleme. Ich glaube aber, das ist bei jeder Umstellung des Rechtsrahmens der Fall. Wie Sie selbst gesagt haben: Das war so. - Und es ist gut, dass es jetzt nicht mehr so ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Bajus. - Wir fahren fort. Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion Herr Kollege Brammer. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Unterrichtung durch das Umweltministerium im Umweltausschuss im Dezember war ich der festen Überzeugung, die FDPFraktion zieht diesen Antrag zurück. Das hat sie jedoch nicht getan.
Nachdem es in etlichen Bundesländern zu vielen Problemen kam, wurde am 16. Dezember 2016 vom Bundesrat ein einjähriges Moratorium für die Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen als gefährlicher Abfall beschlossen. Nach Zustimmung durch das Bundeskabinett wurde dieser Beschluss durch Bundesverordnung vom 22. Dezember 2016 umgesetzt. Damit ist der Bund dem Ansinnen des Antrages gefolgt, und deshalb ist dieser Antrag auch entbehrlich. Was bereits umgesetzt ist, müssen wir nicht auch noch beschließen.
Innerhalb eines Jahres müssen jetzt endgültige Lösungen gefunden werden. Diese sollten bundesweit einheitlich umgesetzt werden. Deshalb wäre auch ein einheitliches Vorgehen wünschenswert. Aufgrund der guten Vorarbeit und der schnellen Reaktion des niedersächsischen Umweltministeriums gehe ich davon aus, dass die Umsetzung in unserem Bundesland kein Problem sein wird.
Auch die Betreiber der Müllverbrennungsanlagen werden sich nach entsprechenden Gesprächen an einer schnellen Lösung beteiligen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir ein Auge darauf haben.
Wenn es dazu kommt, werden wir auf jeden Fall, auch ohne Sie, dafür sorgen, dass es zu tragfähigen Entscheidungen kommt. Das kann ich Ihnen hier versprechen.
Allerdings reden wir hier dann nicht nur über die wirtschaftlichen Auswirkungen, sondern auch über die Umweltverträglichkeit. HBCD ist aufgrund seiner Persistenz ein Stoff, der sich weltweit verteilt und in die Nahrungskette gelangt. Herr Bajus hat es vorhin schon gesagt: Er ist bis in die Arktis nachgewiesen. Es muss also eine Lösung gefunden werden, damit dieser Stoff nicht weiter in die Umwelt gelangen kann.
Ihr Antrag hat sich durch das Handeln des Landes und im zweiten Schritt des Bundes erledigt. Sie hätten ihn wirklich zurückziehen sollen. Aber dass Sie das nicht getan haben, gibt mir die Gelegenheit, der Landesregierung an dieser Stelle für ihr Engagement zu danken. Es ist der Landesregierung gemeinsam mit den anderen Ländern gelungen, Pflöcke einzuschlagen. Sie weisen in die richtige Richtung. Wir sind da auf einem guten Weg.
Ihr Antrag war eigentlich schon zu dem Zeitpunkt überflüssig, zu dem er gestellt wurde. Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hatte bereits im Juli 2016 als erstes Ministerium bundesweit einen entsprechenden Erlass herausgegeben. Bei dessen rechtzeitiger Umsetzung vor Ort wären die kurzzeitigen Probleme überhaupt nicht entstanden. Das ist der entscheidende Punkt. Dennoch war der Antrag aufgrund dieser kurzzeitigen Probleme logisch. Schön, dass wir mal drüber
gesprochen haben. Durch das Handeln der Landesregierung und des Bundesrates ist er aber mittlerweile, wie bereits erwähnt, entbehrlich. Deshalb werden wir ihn heute ablehnen.